
WAS hat Watergate mit dem Flecken Rammenau gemeinsam? Wie kommt es zu RAMMEGATE?
Das Watergate ist ein Hotel in Washington, Amerika, USA, das seinerzeit einen traurigen Ruhm in
der gleichnamigen Affaire erworben hatte.
Rammenau ist ein Fleckchen Erde in Deutschland, genauer
gesagt: In Sachsen. Dort gibt es auch ein Amerika, aber rein territorial ist das etliche Meilen von Washington,
Amerika, entfernt. Jenes Amerika liegt nahe einer Kleinstadt mit Namen Penig, die ihrerseits
auch einen deutschland-, ja fast europaweiten und nicht weniger zweifelhaften Ruhm erlangt hat, aber das soll nicht Gegenstand
unserer Betrachtungen sein.
Meine Geschichte (auch mein Wissen) hat sich langsam entwickelt. Erst am Ende begreife ich, daß
das Justizverbrechen in ganz Deutschland eine Heimat hat. 100 Tage im Koma haben mich in's Grübeln gebracht:
Wird (oder ist?) Rammegate das deutsche WATERGATE
? ? ?
18.05.2017
Carin Koeberle-Zeller
die langjährige treue Partnerin, Lebenshilfe, Gattin, Mitstreiterin
für Recht und Gerechtigkeit,
Helferin in allen Lebenslagen für Peter Köberle, hat heute, nach
kurzer, aber sehr schwerer Krankheit ihre Augen für immer geschlossen.
Wir trauern mit Herrn Köberle um diesen enormen Verlust für
uns alle. Mit Carin geht ein Hoffnungsstrahl verloren. Möge ihr Andenken
nie verblassen!
gemeinsam mit Peter Köberle
Irina & Siegfried Wilhelm
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Beitrag vom
21.07.2013, 20:03 Letztes Update vom 21.07.2013 - 20:21
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Ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein Rechtsstaat?
Urteilen Sie selbst, wenn Sie diese leidvollen Erfahrungen über die Hintergründe des Verbrechens und das seit 17 Jahren andauernde Justizunrecht am „Mordopfer“
Peter K ö b e r l e
gelesen haben. Ich bin überzeugt, dieser Fall ist eines der ungeheuerlichsten – bis heute nicht aufgeklärten - Verbrechen im so genannten „Sachsensumpf“. Quelle
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Beitrag vom
16.03.2013, 04:26 Letztes Update vom 07.02.2014 - 04:42
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3. Verfassungsbeschwerde v. 14.03.2013 im Zusammenhang mit der Opferentschädigung
Weil die Sächs. Versorgungsverwaltung nahezu von Anbeginn Peter Köberle die gesetzlichen OEG-
Genugtuungsleistungen nicht zahlt,kam er aufgrund der enormen Vermögensverluste als direkte Folge
des Mordanschlags in finanzielle Schwierigkeiten und musste im Jahre 2009 Insolvenz anmelden.
Doch gerade weil er die ihm gesetzlich und verfassungsmäßig garantierte Opferentschädigung für
das erlittene Unrecht nicht erhält, werden ihm im Insolvenzverfahren zusätzlich Gelder gepfändet,
weil die Verletztenrente in voller Höhe Einkommen ist. Doch angeblich sind alle unpfändbaren
OEG-Leistungen in der Verletztenrente enthalten. Das ist ein klarer Widerspruch.
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Beitrag vom
30.01.2013, 20:28 Letztes Update vom 06.02.2014 - 04:50
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neue Sozialklage Sozialgericht Konstanz - Anerkennung der gesundheitlicher Schädigungen, mehr als 17 Jahre nach der Gewalttat
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:
„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“
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Beitrag vom
22.01.2013, 14:07 Letztes Update vom 07.02.2014 - 21:10
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Wenn der Staat zum Täter wird! ein schockierender Filmbericht der ARD
über unschuldige Justizopfer und die Arroganz der Justiz Hinweis von Peter Köberle
Wahrlich, alle Deutschen sind aufgerufen, vor der deutschen Justiz den gleich tiefen Ekel zu empfinden, wie Richter Fahsel. Die deutsche Justiz ist mit der mit ihr verbandelten Anwaltschaft in weiten Bereichen eine kriminelle Vereinigung. Zieht diesem Unrechtssystem endlich die Maske der Rechtsstaatlichkeit vom Gesicht. Ein unschuldiger Bürger kommt eher innerhalb weniger Stunden lebenslang in Haft oder gar in die Psychiaterie, als ein als unschuldig Verurteilter wieder aus dem Gefängnis. Und das Schlimmste an diesem System ist, diese arroganten und sich selbst überschätzenden Richter werden bei ihren schrecklichen Taten nahezu immer vom System gedeckt.
Unschuldig lebenslang im Knast. Wahrlich eine Horrorvorstellung für jeden Menschen. Doch nicht
immer steckt dahinter ein Justizirrtum, sondern oftmals krimineller Vorsatz gegen kritische Bürger, die die oftmals schmutzigen Machenschaften der herrschenden Elite öffentlich anprangern. (wie im Fall Mollath). Nachfolgend einige Mails, die ein anderes Bild des "deutschen Rechtsstaats" zeigen.
Lieber Herr Köberle,
danke für den Hinweis, eindrucksvolle Dokumentation, traurige Zustände durch Justizbanditen und Justizterror, Justizterroristen, die nie haften müssen. Wie kann es besser werden?
Gruß! Föll
Hallo Anna,
danke für die Rückmeldung. In diesem Film tat die Justiz so, als ob dies Einzelfälle sind. Doch in Wirklichkeit betrifft dies tausende Justizopfer, die keine Chance haben, aus dem Gefängnis heraus ihre Unschuld zu beweisen. Das für mich Erschreckendste in diesem System ist, dass die Gutachter in ihren Gutachten nicht von Schuld o d e r Unschuld ausgehen, sondern dass auch ein falsches Urteil für diese die Grundlage im Gutachten ist. Nur schwer vorstellbar - Gutachter brauchen noch nicht einmal eine Qualifikation.
Und das Beispiel der in diesem Film gezeigten, wegen Mordes verurteilten Krankenschwester zeigt, wie teuer der Beweis der Unschuld von den Betroffenen oftmals "erkauft" werden muss. Die unschuldig verurteilte Krankenschwester musste 30.000 ? für ihren Gutachter bezahlen, der letztendlich ihre Unschuld bewiesen hatte.
Und der arme Studienrat Arnold, der angeblich seine Kollegin vergewaltigt haben soll, war nach 10 1/2 Jahren tot, ohne dass ihm für dieses Unrecht je Gerechtigkeit widerfahren ist oder er für die 5-jährige Haft billigst entschädigt worden ist.
Wie schlimm es um den Gerechtigkeitsausgleich der Justizopfer bestellt ist, kann jeder leicht aus den folgenden Angaben des Spiegelberichts v. 05.02.2014 erahnen. Der Tochter des Studienrats Arnold war im Oktober 2013 vom Landgericht Osnabrück gegen Heidi K. ein Schmerzensgeldanspruch von 80.000 ? zugesprochen worden. Heidi K. hatte ihren Kollegen Arnold fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt, wofür dieser 5 Jahre Haft verbüßen mußte und sogar nach dem Freispruch nicht wieder in den Schuldienst übernommen worden war. Heidi K. hatte ihre immer noch weiterlaufende Beamtenbezüge an Dritte abgetreten. Das LG Osnabrück gewährte Heidi K. sogar Prozesskostenhilfe (auf Kosten des Steuerzahlters). Die Tochter von Arnold hätte dagegen die Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Aus wirtschaftlichen Gründen nahm der Anwalt der Arnoldtochter am 04.02.2014 die Zivilklage gegen Heidi K. zurück.
Genau mit diesem verbrecherischen und selbstgerechten System habe ich es auch zu tun. Deshalb kämpfe ich noch immer so vehement.
Alles Gute von einem winterlichen Bodensee
Peter und Carin
Wer die schockierende Sendung - Unschuldig in Haft - verpasst hat, kann diese vielleicht unter dem folgenden Link abrufen. Es wird immer so getan, als ob dies Einzelfälle sind, doch in Wirklichkeit betrifft dies tausende unschuldige Justizopfer, die ohne eigenes Verschulden völlig aus der Bahn des Lebens geworfen werden.
Eine Rückkehr ins normale Leben ist ohne Unterstützung von außen nahezu unmöglich.
http://mediathek.daserste.de/sendung-verpasst/13082898_unschuldig-in-haft/13082912_vorschau-auf-die-story-im-ersten-unschuldig-in?datum=20130121
----- Original Message -----
From: P.Koeberle
To: GudrunRoedel@web.de
Nur Betroffene dieses Unrechtssystems der Justiz wissen aus leidvoller Erfahrung, wie grausam Richter sein können. Herr Glöckle mühte sich um die Freilassung von Andreas Kühn, Frau Rödel um die Freilassung des behinderten Ulvi Kulac. Der Fall Harry Wörz, Gustl Mollath und die Familie des Bauern Rupp in Niederbayern, der angeblich von der Familie ermordet und dann den Hunden und Schweinen zum Fraß vorgeworfen wurde. Doch nach Jahren gab es für die Justiz ein Problem. An einer Staustufe in der Donau wurden die Überreste von Rupp in seinem Auto aus der Donau gezogen. Die Angehörigen des Bauern Rupp wurden für die Haftzeit, in der sie unschuldig im Gefängnis waren, wegen "eigenen Verschuldens" noch nicht einmal finanziell entschädigt. Das sollte man wissen, um die "Schwarzkittel" besser einschätzen zu können.
Peter Köberle
----- Original Message -----
From: "Rainer L. Glöckle (T-Online)"
To: P.Koeberle
Mit Interesse werde ich heute Abend die ARD-Sendung um 22.45 Uhr verfolgen.
Es ist richtig, der bei mir um die Ecke wohnende ehemalige Richter am Stuttgarter Landgericht Frank Fahsel, brachte es auf den Punkt. Er empfindet nicht nur nach 32 Jahren als Richter tiefen Ekel wenn er an seinen Beruf zurückdenkt, er bezeichnet unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schlichtweg als kriminell, gegen die nicht anzukommen ist und die stets beharrlich vom System gedeckt werden.
Gott sei Dank gibt es solch unerschrockene und mutige Menschen wie Fank Fahsel, die die Dinge beim Namen nennen. Keiner der von mir daraufhin in den vergangen Jahren im Stuttgarter Raum angesprochenen Staatsanwälte oder Richter vertritt die Meinung, dass Frank Fahsel falsch liegt oder vielleicht nicht zurechnungsfähig sei - man weiss sehr wohl, dass er Recht hat und nicht wenigen seiner Kollegen aus der Seele spricht. Es hat sich auch noch niemand gewagt gegen ihn vorzugehen; man weiss sehr wohl, dass Richter a.D. Fahsel sonst eine Lawine lostreten könnte.
Seit langem beschäftige ich mich auch damit, wieviele unschuldig Verurteile derzeit in unseren Gefängnissen darben könnten. Bei der JBK-Talks Show im April 2009, bei der ich neben der wirklich kundigen und allseits sehr geschätzten, aber leider zu sehr zurückhaltenden Gerichts-Berichterstatterin Gisela Freidrichsen saß, bezifferte diese die unschuldig verurteilten mit mindestens 7%. Dies entspräche einer Zahl von über 5.000 unschuldig einsitzenen Personen. Nicht nur ich vertrete seit einigen Jahren die Meinung, dass es sich derzeit um über 10.000 unschuldig in Deutschland Inhaftierte handeln muss.
Seit der umfangeichen Untersuchung des Bundesrichters Prof. Dr. Ralf Eschelbach vom Mai 2011 kann man diese Zahlen getrost nach oben korrigieren. Bundesrichter Eschelbach belegt ohne wenn und aber eindeutig, dass die Quote aller Fehlurteile in Deutschland sich auf ein ganzes Viertel belaufen. Dies bedeutet, dass derzeit die Inhaftierung von ca. 18.000 Menschen auf Fehlurteilen beruht.
Grüße aus Stuttgart
Rainer L. Glöckle
Auf der Altenburg 1 A
70376 Stuttgart
Phone: +49 (0) 711 54 96 413
Fax: +49 (0) 711 55 04 97 79
Mobile: +49 (0) 162 29 81 470
E-Mail: rainer.gloeckle@t-online.de
Quelle
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Beitrag vom
20.01.2013, 20:24 Letztes Update vom 21.01.2013 - 23:15
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Verfassungsbeschwerde v. 16.01.2013 -
Fortsetzung von Teil I - Eintrag 20.01.2013 Teil II
Auszug aus dem Urteil v. 16.05.2012 des LSG Stuttgart, in dem das Gericht grundsätzlich zum Anspruch des Bf. auf die staatlichen OEG-Leistungen wie folgt Stellung nahm:
Zwar ist die Ruhensvorschrift des § 65 BVG selbst verfassungsgemäß .....Ihr Zweck liegt aber nur darin, dass Doppelleistungen ausgeschlossen werden. ....
...Die Vorschrift hat nicht den Zweck, jenen Personen, die nach beiden Leistungssystemen abgesichert sind, insgesamt weniger Leistungen zu gewähren als wenn nur ein Leistungssystem eingriffe. Dieser Zweck und die gesetzgeberischen Wertungen würden k o n t e r k a r i e r t,
wenn in anderen Sozialrechtsbereichen Nachteile daran geknüpft würden, dass nicht nur
Ansprüche nach dem OEG / BVG, sondern auch nach dem SGB VII bestehen.“
Und genau um dieses Rechtsproblem geht es auch für tausende anderer Gewalttat- / Berufsunfallopfer, die auf die seit 35 Jahren mit den gleichen juristischen Argumenten vorsätzlich um ihre Opferentschädigung betrogen werden.
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Beitrag vom
20.01.2013, 18:57 Letztes Update vom 17.03.2013 - 20:14
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Verfassungsbeschwerde wegen der seit 16 Jahren an das Gewalttat- / Berufsunfallopfer vorsätzlich verweigerten Opferentschädigung. Teil I
si
Zum Problem des Rechtlichen Gehörs zitiert der Bf. aus dem Beschluss des BGH vom 06.04.2009 (II ZR 117/08), in dem einleitend steht:
„Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzender Weise verletzt.“
siehe auch Teil II
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Justitia versagt |
Die Politik versagt |
Die Moral von der Geschichte |
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Sie (oder ein Angehöriger bzw. ein Freund) sind Opfer einer
G e w a l t t a t geworden? Was ist zu tun? An wen kann
man sich wenden?
Diese Seiten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen für Opfer von Gewalttaten
ein kleiner Leitfaden und Anleitung zu einer Art
"Erste Hilfe" sein und widerspiegeln unsere eigenen teils bitteren
Erfahrungen. |
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Motto für Sonntag, den 24. Januar 2021, 02:16 Uhr
Nimm das Recht weg -
was ist dann ein Staat noch anderes als eine große
Räuberbande. Hl. Augustinus
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