
WAS hat Watergate mit dem Flecken Rammenau gemeinsam? Wie kommt es zu RAMMEGATE?
Das Watergate ist ein Hotel in Washington, Amerika, USA, das seinerzeit einen traurigen Ruhm in
der gleichnamigen Affaire erworben hatte.
Rammenau ist ein Fleckchen Erde in Deutschland, genauer
gesagt: In Sachsen. Dort gibt es auch ein Amerika, aber rein territorial ist das etliche Meilen von Washington,
Amerika, entfernt. Jenes Amerika liegt nahe einer Kleinstadt mit Namen Penig, die ihrerseits
auch einen deutschland-, ja fast europaweiten und nicht weniger zweifelhaften Ruhm erlangt hat, aber das soll nicht Gegenstand
unserer Betrachtungen sein.
Meine Geschichte (auch mein Wissen) hat sich langsam entwickelt. Erst am Ende begreife ich, daß
das Justizverbrechen in ganz Deutschland eine Heimat hat. 100 Tage im Koma haben mich in's Grübeln gebracht:
Wird (oder ist?) Rammegate das deutsche WATERGATE
? ? ?
18.05.2017
Carin Koeberle-Zeller
die langjährige treue Partnerin, Lebenshilfe, Gattin, Mitstreiterin
für Recht und Gerechtigkeit,
Helferin in allen Lebenslagen für Peter Köberle, hat heute, nach
kurzer, aber sehr schwerer Krankheit ihre Augen für immer geschlossen.
Wir trauern mit Herrn Köberle um diesen enormen Verlust für
uns alle. Mit Carin geht ein Hoffnungsstrahl verloren. Möge ihr Andenken
nie verblassen!
gemeinsam mit Peter Köberle
Irina & Siegfried Wilhelm
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Beitrag vom
17.11.2012, 02:11 Letztes Update vom 18.11.2012 - 20:29
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13.08.2012 - Aufforderung an Bundespräsident Joachim Gauck, den hochverräterischen ESM-Vertrag
n i c h t zu unterzeichnen
Ausführliches Schreiben an den Bundespräsidenten Gauck, den ESM-Vertrag im Interesse des deutschen Volkes n i c h t zu unterzeichnen.
Im Schreiben ist ein Hinweis auf eine Aussage des ehemaligen Außenministers Joschka Fischer, dem deutschen Volk möglichst viel Geld wegzunehmen, egal wofür.
Hauptsache - das Geld wird den Deutschen weggenommen.
Kopie des Schreibens ging auch an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Vosskuhle.
Es ist bekannt - das BVerfG segnete den ESM-Vertrag ab und BP Joachim Gauck unterschrieb diesen weisungsgemäß ohne über die schrecklichen Folgen für das deutsche Volk nachzudenken. Wahrlich - Deutschland wird von politischen Hochverrätern regiert und die Justiz sanktioniert all diese staatlichen Verbrechen.
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Beitrag vom
01.11.2012, 20:54 Letztes Update vom 03.11.2012 - 20:27
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fast ? 900.000 Opferentschädigung an NSU-Gewaltopfer - was wird durch diesen Vergleich durch die Behörden vertuscht?
Mail an die Redaktion des F O C U S mit Verweis auf die Gesetzes- und Rechtslage des Staates gegenüber allen Gewaltopfern. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, alle Gewaltopfer gleich
zu behandeln, egal ob Türken, Vietnamesen oder Deutsche. Obwohl vom Gesetz her das Gleichheitsprinzip gewahrt ist, wird dieses bei der Durchführung durch die Behörden und Gerichte seit 35 Jahren bei all jenen Gewaltopfer v o r s ä t z l i c h verletzt, die zum Tatzeitpunkt gearbeitet haben und die deshalb sogar zusätzlich gegen den gleichzeitigen Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert waren.
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Beitrag vom
26.10.2012, 00:12 Letztes Update vom 26.10.2012 - 19:48
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Widerspruchsbescheid gegen eine gesetzwidrige Leistungsverweigerung
Behörden und staatliche Mitarbeiter haben den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Wenn ein
Staatsdiener dies versehentlich nicht tut, so ist das korrigierbar. Doch wenn die
Leistungsverweigerung gesetzlicher Ansprüche - wider besseren Wissens - vorsätzlich geschieht,
so ist das schlichtweg kriminell. Staatsdiener brauchen kriminelle Anweisungen ihrer Vorgesetzten
nicht zu erfüllen. Leider glauben solche Staatsbedienstete, ihnen kann nichts passieren, weil ihr
kriminelles Handeln im Ernstfall von den Vorgesetzten gedeckt wird. Dabei vergessen diese Staatsdiener,es gibt in Deutschland k e i n e Staatshaftung. Jeder Staatsdiener haftet persönlich. Und so ganz allmählich begreifen immer mehr Bürger, dass der von korrupten Parteien regierte Scheinstaat BRD so ganz allmählich an seine Grenzen und die Toleranz seiner Bürger stösst.
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Beitrag vom
22.10.2012, 19:57 Letztes Update vom 24.10.2012 - 04:41
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Das Opferentschädigungsgesetz - die opferfeindliche Haltung der Behörden und Gerichte -
Eine Barbarei am Opfer Opferentschädigungsgesetz
Auszug aus Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. 09.09.2012 - S. 40
„Barbarei am Opfer“
Nur etwa jedes zehnte Gewaltopfer von jährlich rund 210.000 Gewaltopfern in Deutschland stellt nach den Feststellungen des „Weissen Ring“ einen Antrag auf Opferentschädigung. Jedes Opfer, das ohne eigenes Verschulden das Opfer einer Gewalttat geworden ist, kann seit 1976 nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) einen Antrag auf eine staatliche Entschädigung (für die gesundheitlichen Schädigungen als Folge des erlittenen Unrechts) stellen. Nur 38 % der Anträge auf Entschädigung werden anerkannt (= nur 4 % der Gewalttaten).
„Den Ämtern geht es einfach nur ums Geld. Ihre Hauptaufgabe scheint es zu sein, den Opfern nicht zu glauben. Es geht nicht mehr ums Versorgen, sondern ums Bei-seiteschaffen. Das ist Barbarei am Opfer“, sagt Vereinssprecher Veit Schiemann.
Bund und Länder geben insgesamt mehr als 200 Millionen Euro im Jahr für die Opferentschädigung aus. Bei der Verabschiedung des Gesetzes war mit deutlich geringeren Kosten gerechnet worden.“
Beispielhaft ist der Fall des Heizungsbauer Winfried W. aus Hamburg angeführt, der während eines Konzerts auf einem Stuhl sitzend von einem Angetrunkenen zunächst angerempelt und danach sein Knie derart brutal in das Gesicht von Winfried W. gerammt hatte, dass dieser das Bewusstsein verlor. (Sein Auge, nur noch an ein paar Muskeln und Sehnen hängend, rutschte aus der zertrümmerten Augenhöhle heraus hinab in die Kiefernhöhle).
9 Jahre weigerte sich die zuständige Behörde (Basfi) zu zahlen, mit der Begründung, seine Schädigung sei zu gering. Im Laufe der Verfahren musste sich W. dreizehnmal der Begutachtung stellen. „Das ist wie Verfolgung, was die mit mir machen, das ist die Fortsetzung des Verbrechens seit 19 Jahren,“ sagt W.
Denn auch heute, 4000 Seiten Gerichtsakten später, kämpft W. immer noch. Nachdem W. in II. Instanz eine monatliche Schwerbehindertenrente von 160 ? zugesprochen worden war, stellte die Basfi diese nach 5 Jahren wieder ein, weil der Grad der Schädigung unter 25 Prozent gesunken sei. Der vom Sozialgericht Itzehoe beauftragte Gutachter kam kürzlich zu dem Schluss, dass W. die Rente immer noch zustehe. Doch die Basfi fordert ein weiteres Gutachten. Und so geht das Ringen wohl demnächst in eine neue Runde. .....
Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 1976 hatte man mit deutlich geringeren Kosten gerechnet, nämlich mit insgesamt 250.000 ? im ersten Jahr für den Bundeshaushalt und 5,5 Millionen ? für die Länder, so Dirk Heinz, Professor für Recht in der sozialen Arbeit an der Hochschule Ravensburg Weingarten. Doch die Kosten explodierten, und wenn noch mehr Anträge anerkannt würden, würde es natürlich noch teurer. Würden weniger anerkannt, würde es billiger. Denn um gegen eine solche Ablehnung vorzugehen, müsste ein Opfer klagen – und dazu fehlt den meisten die Kraft.
Pjotr S. wurde in einem Berliner Park überfallen und links am Kopf verletzt. Die Argumentation des Amtes – es handle sich um einen ganz normalen Sturz. Wenn es ein Angriff gewesen wäre, hätte die Wunde auf der rechten Kopfseite sein müssen, da die meisten Verbrecher Rechtshänder seien.
Oder gleich so wie Eugen D., ein Maler und Lackierer, der erst 27 Jahre nach Antragstellung entschädigt werden sollte. Da war er schon drei Jahre tot.
...Und wenn es auch (angeblich) keine Anweisungen gibt, dass die Sachbearbeiter möglichst viele Anträge ablehnen sollen, ist es einem Insider zufolge doch so, dass eine, ablehnende Verwaltungsentscheidung durch den konkreten Mitarbeiter behördenintern leichter gerechtfertigt werden kann als eine vielleicht im Einzelfall teure Bewilligung.‘
Missbrauchsopfer Rosemarie M. fragt deshalb: „Wäre es nicht ehrlicher, zuzugeben, dass man sich das Gesetz nicht leisten kann, als Betroffene durch so eine grausame Mühle der Missachtung zu schicken?“ Beim zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales hält man diese Idee für absurd.“
(soweit ein Auszug aus http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/opferentschaedigungsgesetz-du-opfer-du-11884030.html v. 11.09.2012)
Anmerkung von Peter Köberle
Jeder Bürger darf (muss) das Gesetz wörtlich nehmen, denn der Bürger muss auch die evtl. gegen seine Interessen gerichteten Gesetze wörtlich gegen sich gelten lassen.
Als ich mich in meinem Fall um anwaltlichen Rat bei einem „Sozialanwalt“ erkundigte, forderte mich dieser auf, in sein Büro zu kommen, um den Sachverhalt zu schildern, damit er mir dann ein Angebot unterbreiten könne. Er wollte 1998 pro Arbeitsstunde DM 400.- (wobei der tatsächliche Arbeitseinsatz unkontrollierbar gewesen wäre). Für dieses, vom Anwalt ausgehende Akquisitionsgespräch – es fand keine Beratung statt – berechnete der Anwalt DM 400.-. Ich lehnte die Bezahlung ab. Doch das AG Waiblingen verurteilte mich zur Zahlung. Die nur schwer nachvollziehbare Begründung des Amtstrichters:
„kein Anwalt muss eine unentgeltliche Leistung erbringen, es sei denn, dies ist zuvor schriftlich vereinbart worden.“
Hätte ich das Angebot dieses unseriösen Anwalts angenommen, dann wäre dieser heute – rein theoretisch – bereits Millionär, und die von mir erstrittene staatliche Opferentschädigung wäre immer noch bei 0. Dabei hatte die zuständige Mitarbeiterin der Sächsischen Sozialverwaltung meine Frau mehrfach aufgefordert, auf die Einbindung eines Anwalts zu verzichten, da das Amt von sich aus alle gesetzlichen Leistungen nach dem OEG erbringen müsse. Nach vielen Jahren (bisher) erfolgloser Gerichtsverfahren spreche ich in dieser Behörde von ‚organisierter Staatskriminalität‘, was dort unwidersprochen hingenommen wird.
Erst dieser Tage und in den letzten Wochen habe ich erneut drei abweisende Bescheide erhalten. 16 Jahre nach der Gewalttat ist das Ende der juristischen Auseinandersetzung immer noch nicht in Sicht. Doch für die Rechtsbeuger in den Behörden ist es inzwischen sehr eng geworden.
Quelle
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Beitrag vom
21.10.2012, 20:42 Letztes Update vom 21.10.2012 - 20:55
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Der Ausschuss des Deutschen Bundestags "Arbeit und Soziales" hat mein Schreiben an den Petitionsausschuss des BT weitergegeben. Mein OEG-Fall soll so
Der auf mich verübte Mordanschlag war ein r a u b m o r d ä h n l i c h e s Verbrechen, durch das ich Millionenwerte verloren habe. In einer Petitionsabweisung durch den Petitionsausschuss des Sächs. Landtags, in dem nur die unzähligen Lügen der Verwaltung übernommen worden waren, stand für mich jedoch ein sehr wichtiger Satz:
"Die Schadensersatzansprüche des Petenten sind u n s t r e i t i g."
Da ich das Prozessrisiko gegen den Freistaat Sachsen weder tragen, noch finanzieren konnte, beantragte ich Prozesskostenhilfe. Das zuständige Gericht lehnte meinen PKH-Antrag ab. Ich stand vor einer goldenen Tür, konnte sie
jedoch nicht öffnen. Es sind die unzähligen Institutionen mit ihren dienstbeflissenen - jedoch inkompetenten - Mitarbeitern, hinter denen sich das staatliche Verbrechen und die Rechtswillkür erfolgreich verbarrikadiert. Staatliche Behörden und vor allem Politiker verdienen längst nicht mehr das Vertrauen der Bürger. Für Bank(st)ter ist immer Geld da, für die
Gewaltopfer jedoch noch nicht einmal das Geld, um das OEG rechtskonform umzusetzen.
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Beitrag vom
19.10.2012, 05:44 Letztes Update vom 21.10.2012 - 18:55
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Schreiben und Erfahrungsbericht eines Opfers an Bundestagsausschuss für OEG-Regelung, sowie an alle Fraktionsvorsitzende im Bundestag
Alle Opfer einer Gewalttat erhalten neben einer Entschädigung für den Einkommensverlust nach dem OEG einen Einkommensersatz und dazu zusätzlich, je nach Schwere der Schädigungsfolgen, alle OEG-Leistungen dazu.
Nur jene Opfer einer Gewalttat, die zum Zeitpunkt des Anschlags gearbeitet haben und die deshalb sogar gegen Arbeitsunfälle versichert waren, denen wird seit 35 Jahren mit einer vorsätzlich fehlerhaften Rechtsauslegung durch die Behörden und Gerichte die Opferentschädigung verfassungswidrig verweigert.
Opfer haben keine Lobby. Ein auf leidvollen Erfahrungen über 16 Jahre aufgebauter Erfahrungsbericht, verbunden mit der Hoffnung, dass nun für eine Vielzahl von Gewalttat- / Berufsunfallopfern das OEG gesetzeskonform umgesetzt und die von diesem Unrecht betroffenen endlich auch als Gewaltopfer entschädigt werden.
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Beitrag vom
07.10.2012, 23:21 Letztes Update vom 09.01.2013 - 15:25
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08.10.2012 - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen drei Richter des 6. Senats des LSG Baden-Württemberg wegen schwerer Rechtsverletzungen im OEG
Am 16.05.2012 hat die 3. Kammer des LSG Baden-Württemberg unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin ein Urteil zur hohen verfassungsrechtlichen Wertigkeit der Grundrente nach § 31 BVG im Opferentschädigungsrecht gesprochen.
Doch nur 8 Wochen später stellten 3 Richter des 6. Senats des LSG Baden-Württemberg diese Entscheidung auf den Kopf. Der im Grundgesetz Art. 103 GG garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör wurde mit Füßen getreten. Ein wahrlich unvorstellbarer Vorgang und ein vorsätzlicher Betrug.
Auf dieser Seite mehr zum Anspruch auf die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 103 SGG und zum Rechtlichen Gehör.
+ Auszug aus der Abweisung durch die Präsidentin des LSG BW v. 22.10.2012
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Justitia versagt |
Die Politik versagt |
Die Moral von der Geschichte |
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Sie (oder ein Angehöriger bzw. ein Freund) sind Opfer einer
G e w a l t t a t geworden? Was ist zu tun? An wen kann
man sich wenden?
Diese Seiten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen für Opfer von Gewalttaten
ein kleiner Leitfaden und Anleitung zu einer Art
"Erste Hilfe" sein und widerspiegeln unsere eigenen teils bitteren
Erfahrungen. |
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Motto für Dienstag, den 24. Mai 2022, 00:40 Uhr
Nimm das Recht weg -
was ist dann ein Staat noch anderes als eine große
Räuberbande. Hl. Augustinus
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