
WAS hat Watergate mit dem Flecken Rammenau gemeinsam? Wie kommt es zu RAMMEGATE?
Das Watergate ist ein Hotel in Washington, Amerika, USA, das seinerzeit einen traurigen Ruhm in
der gleichnamigen Affaire erworben hatte.
Rammenau ist ein Fleckchen Erde in Deutschland, genauer
gesagt: In Sachsen. Dort gibt es auch ein Amerika, aber rein territorial ist das etliche Meilen von Washington,
Amerika, entfernt. Jenes Amerika liegt nahe einer Kleinstadt mit Namen Penig, die ihrerseits
auch einen deutschland-, ja fast europaweiten und nicht weniger zweifelhaften Ruhm erlangt hat, aber das soll nicht Gegenstand
unserer Betrachtungen sein.
Meine Geschichte (auch mein Wissen) hat sich langsam entwickelt. Erst am Ende begreife ich, daß
das Justizverbrechen in ganz Deutschland eine Heimat hat. 100 Tage im Koma haben mich in's Grübeln gebracht:
Wird (oder ist?) Rammegate das deutsche WATERGATE
? ? ?
18.05.2017
Carin Koeberle-Zeller
die langjährige treue Partnerin, Lebenshilfe, Gattin, Mitstreiterin
für Recht und Gerechtigkeit,
Helferin in allen Lebenslagen für Peter Köberle, hat heute, nach
kurzer, aber sehr schwerer Krankheit ihre Augen für immer geschlossen.
Wir trauern mit Herrn Köberle um diesen enormen Verlust für
uns alle. Mit Carin geht ein Hoffnungsstrahl verloren. Möge ihr Andenken
nie verblassen!
gemeinsam mit Peter Köberle
Irina & Siegfried Wilhelm
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Beitrag vom
17.11.2012, 02:11 Letztes Update vom 18.11.2012 - 20:29
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13.08.2012 - Aufforderung an Bundespräsident Joachim Gauck, den hochverräterischen ESM-Vertrag
n i c h t zu unterzeichnen
Ausführliches Schreiben an den Bundespräsidenten Gauck, den ESM-Vertrag im Interesse des deutschen Volkes n i c h t zu unterzeichnen.
Im Schreiben ist ein Hinweis auf eine Aussage des ehemaligen Außenministers Joschka Fischer, dem deutschen Volk möglichst viel Geld wegzunehmen, egal wofür.
Hauptsache - das Geld wird den Deutschen weggenommen.
Kopie des Schreibens ging auch an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Vosskuhle.
Es ist bekannt - das BVerfG segnete den ESM-Vertrag ab und BP Joachim Gauck unterschrieb diesen weisungsgemäß ohne über die schrecklichen Folgen für das deutsche Volk nachzudenken. Wahrlich - Deutschland wird von politischen Hochverrätern regiert und die Justiz sanktioniert all diese staatlichen Verbrechen.
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Beitrag vom
01.11.2012, 20:54 Letztes Update vom 03.11.2012 - 20:27
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fast ? 900.000 Opferentschädigung an NSU-Gewaltopfer - was wird durch diesen Vergleich durch die Behörden vertuscht?
Mail an die Redaktion des F O C U S mit Verweis auf die Gesetzes- und Rechtslage des Staates gegenüber allen Gewaltopfern. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, alle Gewaltopfer gleich
zu behandeln, egal ob Türken, Vietnamesen oder Deutsche. Obwohl vom Gesetz her das Gleichheitsprinzip gewahrt ist, wird dieses bei der Durchführung durch die Behörden und Gerichte seit 35 Jahren bei all jenen Gewaltopfer v o r s ä t z l i c h verletzt, die zum Tatzeitpunkt gearbeitet haben und die deshalb sogar zusätzlich gegen den gleichzeitigen Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert waren.
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Beitrag vom
26.10.2012, 00:12 Letztes Update vom 26.10.2012 - 19:48
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Widerspruchsbescheid gegen eine gesetzwidrige Leistungsverweigerung
Behörden und staatliche Mitarbeiter haben den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Wenn ein
Staatsdiener dies versehentlich nicht tut, so ist das korrigierbar. Doch wenn die
Leistungsverweigerung gesetzlicher Ansprüche - wider besseren Wissens - vorsätzlich geschieht,
so ist das schlichtweg kriminell. Staatsdiener brauchen kriminelle Anweisungen ihrer Vorgesetzten
nicht zu erfüllen. Leider glauben solche Staatsbedienstete, ihnen kann nichts passieren, weil ihr
kriminelles Handeln im Ernstfall von den Vorgesetzten gedeckt wird. Dabei vergessen diese Staatsdiener,es gibt in Deutschland k e i n e Staatshaftung. Jeder Staatsdiener haftet persönlich. Und so ganz allmählich begreifen immer mehr Bürger, dass der von korrupten Parteien regierte Scheinstaat BRD so ganz allmählich an seine Grenzen und die Toleranz seiner Bürger stösst.
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Beitrag vom
21.10.2012, 20:42 Letztes Update vom 21.10.2012 - 20:55
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Der Ausschuss des Deutschen Bundestags "Arbeit und Soziales" hat mein Schreiben an den Petitionsausschuss des BT weitergegeben. Mein OEG-Fall soll so Sehr geehrter Herr Kauder,
vor einigen Tagen sandte ich Ihnen als dem Fraktionsvorsitzenden der CDU /
CSU eine Kopie meines Schreibens an den Bundestagsausschuss "Arbeit und
Soziales". Dort wurde lt. anhängendem Mail der Eingang meines Schreibens
bestätigt, doch dieses lt. dem Inhalt des Mails in eine "Petition an den
Bundestag umgewandelt". Wenn ich eine Petition hätte einreichen wollen,
dann hätte ich das selbst tun können.
Ich hatte mein Mail deshalb an den Bundestagsausschuss "Arbeit und
Soziales" mit Kopien an die Fraktionsvorsitzenden geschickt, damit
parteienübergreifend die rechtskonforme Umsetzung des OEG in Verbindung
mit dem BVG veranlasst wird. Deshalb habe ich am 18.10.12 in meinem Mail
dies gegenüber dem Ausschuss nochmals klargestellt. Um allen evtl.
Irritationen auszuweichen teile ich Ihnen mit, dass ich eine klärende
Antwort zum vorgetragenen Thema vom Ausschuss und denFraktionsvorsitzenden
der Parteien im Bundestag erwarte. Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen,
dass es Ihnen gleichgültig sein kann, dass gerade jene Gewaltopfer, die zum
Zeitpunkt der Gewalttat gearbeitet haben, auch weiterhin vorsätzlich um die
ihnen nach dem Gesetz zustehende Opferentschädigung betrogen werden.
Mit freundlichem Gruß
Peter Köberle
----- Original Message -----
From: "P.Koeberle"
To: "Manuela Seghaier"
Sent: Thursday, October 18, 2012 8:34 PM
Subject: Re: Ihr Schreiben vom 14. Oktober 2012 an den Ausschuss für
Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Frau Seghaier,
zunächst vielen Dank für die Empfangsbestätigung meines Schreibens mit dem
Umgang des OEG jener Gewaltopfer, die zum Zeitpunkt der Gewalttat gearbeitet
haben und die deshalb vorrangig unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
standen. Zunächst halte ich fest, dass sowohl das BVG, wie auch das OEG
Bundesgesetze sind. Mir ist bekannt, dass Justiz Ländersache ist. Mir ist
weiterhin bekannt, dass das Bundesarbeitsministerium für die rechtskonforme
Umsetzung dieser Sozialgesetze verantwortlich ist.
Ich habe mein an den Ausschuss gerichtetes Schreiben ebenfalls an die
Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertetenen Parteien gesandt,
ebenso an Frau von der Leyen und an die Bundesjustizministerium.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich es leid bin, auf einem
bürokratischen Verschiebebahnhof hin- und hergeschoben zu werden. Es geht nicht
nur um m e i n e Opferentschädigung. Es geht um die Beseitigung eines vorsätzlichen
Rechtsfehlers, der nicht vom Gesetz her existiert, sondern lediglich ein böswilliger
Auslegungsfehler durch die zuständigen Behörden und Gerichte ist.
Ich habe Ihnen geschrieben, dass ich bis Mitte November eine klärende Antwort erwarte,
da ich ansonsten die Öffentlichkeit von diesem behördenübergreifenden vorsätzlichen
Betrug an den Gewaltopfern informieren werde, Mein OEG-Fall ist ein eklatantes Beispiel
dafür, wie die willkürlich die Behörden das gleiche Gesetz, jedoch stets zum Nachteil
der Gewalttat- / Berufsunfallopfer missbrauchen und mit welcher Vorsätzlichkeit die
anspruchsberechtgten Gewaltopfer von den Staatsdienern in den finanziellen Ruin
getrieben werden.
Der von mir gesetzte Termin ist sehr großzügig bemessen. Ich hoffe, dass
ich auch von Ihnen bis dahin eine klärende Antwort vorliegen habe. Es liegt mit an
Ihnen, dass die Antworten auf mein Schreiben rechtzeitig bei Ihnen zusammenlaufen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Köberle
----- Original Message -----
From: "Manuela Seghaier"
To:
Sent: Thursday, October 18, 2012 3:44 PM
Subject: Ihr Schreiben vom 14. Oktober 2012 an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales des Deutschen Bundestages
Sehr geehrter Herr Köberle,
erst einmal bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihres Schreibens vom 14. Oktober 2012 an die
Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Sie kritisieren hierin die "vorsätzlich rechtsfehlerhafte Umsetzung" des
Opferentschädigungsgesetzes "durch die Leistungsträger und Gerichte zu Lasten der
Berufsunfallopfer". Bei Ihrer Eingabe handelt es sich damit nach der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages eindeutig um eine Petition. Der Petitionsausschuss ist nach
dem Grundgesetz der zuständige Ausschuss, um Beschwerden von Bürgern, insbesondere
wenn es um die Anwendung von Recht geht, nachzugehen. Vor diesem Hintergrund habe ich
Ihre Beschwerde heute dem Petitionsausschuss zugeleitet. Gleichzeitiggebe ich den
Sprecherinnen und Sprechern der im Ausschuss für Arbeit und Soziales vertretenen
Fraktionen Ihre Petition zur Kenntnis. Vom Petitionsausschuss erhalten Sie zu
geeigneter Zeit eine Nachricht.
Mit freundlichem Gruß
Seghaier
Sekretariat des Ausschusses für Arbeit und Soziales
im Deutschen Bundestag
Büroleiterin/Sachbearbeiterin im
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Paul-Löbe-Haus, Zi. E.24
Telefon: 030 227 33345
Telefax: 030 227 36519
Email: manuela.seghaier@bundestag.de
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Beitrag vom
19.10.2012, 05:44 Letztes Update vom 21.10.2012 - 18:55
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Schreiben und Erfahrungsbericht eines Opfers an Bundestagsausschuss für OEG-Regelung, sowie an alle Fraktionsvorsitzende im Bundestag
Alle Opfer einer Gewalttat erhalten neben einer Entschädigung für den Einkommensverlust nach dem OEG einen Einkommensersatz und dazu zusätzlich, je nach Schwere der Schädigungsfolgen, alle OEG-Leistungen dazu.
Nur jene Opfer einer Gewalttat, die zum Zeitpunkt des Anschlags gearbeitet haben und die deshalb sogar gegen Arbeitsunfälle versichert waren, denen wird seit 35 Jahren mit einer vorsätzlich fehlerhaften Rechtsauslegung durch die Behörden und Gerichte die Opferentschädigung verfassungswidrig verweigert.
Opfer haben keine Lobby. Ein auf leidvollen Erfahrungen über 16 Jahre aufgebauter Erfahrungsbericht, verbunden mit der Hoffnung, dass nun für eine Vielzahl von Gewalttat- / Berufsunfallopfern das OEG gesetzeskonform umgesetzt und die von diesem Unrecht betroffenen endlich auch als Gewaltopfer entschädigt werden.
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Beitrag vom
07.10.2012, 23:21 Letztes Update vom 09.01.2013 - 15:25
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08.10.2012 - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen drei Richter des 6. Senats des LSG Baden-Württemberg wegen schwerer Rechtsverletzungen im OEG
Am 16.05.2012 hat die 3. Kammer des LSG Baden-Württemberg unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin ein Urteil zur hohen verfassungsrechtlichen Wertigkeit der Grundrente nach § 31 BVG im Opferentschädigungsrecht gesprochen.
Doch nur 8 Wochen später stellten 3 Richter des 6. Senats des LSG Baden-Württemberg diese Entscheidung auf den Kopf. Der im Grundgesetz Art. 103 GG garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör wurde mit Füßen getreten. Ein wahrlich unvorstellbarer Vorgang und ein vorsätzlicher Betrug.
Auf dieser Seite mehr zum Anspruch auf die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 103 SGG und zum Rechtlichen Gehör.
+ Auszug aus der Abweisung durch die Präsidentin des LSG BW v. 22.10.2012
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Justitia versagt |
Die Politik versagt |
Die Moral von der Geschichte |
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Sie (oder ein Angehöriger bzw. ein Freund) sind Opfer einer
G e w a l t t a t geworden? Was ist zu tun? An wen kann
man sich wenden?
Diese Seiten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen für Opfer von Gewalttaten
ein kleiner Leitfaden und Anleitung zu einer Art
"Erste Hilfe" sein und widerspiegeln unsere eigenen teils bitteren
Erfahrungen. |
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Motto für Sonntag, den 24. Januar 2021, 03:33 Uhr
Nimm das Recht weg -
was ist dann ein Staat noch anderes als eine große
Räuberbande. Hl. Augustinus
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