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  • (Un-) Rechtsstaat Deutschland


    Ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland wirklich
    die objektivste Behörde der Welt, oder ist sie doch nur
    ein politisch und juristisch raffiniert getarntes Werkzeug
    der Staatsmacht?

    Prüfen Sie selbst den unfairen Wettlauf zwischen den Menschen- und Bürgerrechten und der Unantastbarkeit der Staatsmacht, der mittels politischen Weisungen auf dem Rücken unzähliger unschuldiger Justizopfer ausgetragen wird!

    Beispiele für eine solche rücksichtslose Rechtswillkür durch die Justiz sind u.a. Harry Wörz, Andreas Kühn, Ulvi Kulac, und auch Peter Köberle.

    Die konträre und fehlerhafte Darstellung des Spiegel über die Funktion der Staatsanwaltschaft in der Justiz im Falle Jörg Kachelmann (dient dieser Bericht nur der Desinformation der Leser?) und Harry Wörz (ein den Tatsachen entsprechender Spiegelbericht nach einem jahrelang umkämpften Freispruch von Harry Wörz – auch durch den BGH):

    Auszug aus dem Bericht des Spiegel v. 06.09.2010 (Kachelmannprozess)

    Kachelmanns Anwalt hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft eingereicht. Er wirft der Behörde vor, Indizien, Zeugenaussagen und Expertisen einseitig zum Nachteil seines Mandanten ausgelegt und entlastendes Material nicht oder nur sehr spät vorgebracht zu haben. Außerdem habe sie Anklage erhoben, obwohl das von ihr selbst in Auftrag gegeben Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Zeugin noch nicht vorlag und Persönlichkeitsrechte des Moderators verletzt.

    Laut Strafprozessordnung, Paragraph 160, Absatz 2   m u s s   die Staatsanwaltschaft dem Grundsatz folgen, „nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln”. Das heißt, sie muss Fälle unvoreingenommen und neutral betrachten. (Anm. PK: So ist das nach Recht und Gesetz!)

    „Die Staatsanwaltschaft gilt als objektivste Behörde der Welt”

    sagt der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler, der an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin lehrt. Bei der Arbeit der Staatsanwaltschaft gehe es „nicht um irgendeine Jagd”, sondern darum, dass ein rechtsstaatliches Verfahren stattfindet.

    Im Fall Kachelmann jedoch scheint es genau andersherum zu laufen. Nicht nur der Staatsanwalt, sondern sogar das Gericht versuchten von Anfang an mit allen nur erdenklichen juristischen Möglichkeiten und mit Hilfe der Medien, Kachelmann der Öffentlichkeit als perversen Vergewaltiger darzustellen. Die Wahrheit kann und darf das Gericht nur zwischen den Angaben des vorgeblichen Opfers und dem behaupteten Täter Kachelmann ermitteln. Bei der Wahrheitsermittlung zählen nur die tatsächlich vorhandenen beweisbaren Fakten. Der Schauprozess gegen Kachelmann ist längst zu einem Schlachtfeld der Spekulationen, zu einem Medienspektakel und einer einseitigen Auslegung der rechtsstaatlich garantierten Unschuldsvermutung durch die Justiz verkommen. Es hat fast den Anschein, als ob Kachelmann, stellvertretend für Millionen anderer Männer, von ebenfalls betrogenen Frauen als der Huren- oder Sündenbock zur Schlachtbank geführt werden soll. Nicht eine einzige der vom Gericht (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) befragten früheren Geliebten und Freundinnen weiß, was in jener Nacht tatsächlich zwischen Kachelmann und seiner »Geliebten« passiert ist. Spätestens an diesem Punkt stellt sich die Frage, wie pervers ist das deutsche Rechtssystem wirklich? Wie pervers sind seine Ankläger und die Richter? In diesem Prozess geht es längst nicht mehr um die Wahrheit, sondern nur noch darum, die rechtsstaatliche Fassade eines verlogenen und verkommenen Rechtssystems mit allen juristisch erlaubten Tricks aufrecht zu erhalten.

    Die Unschuldsvermutung und ein faires rechtsstaatliches Verfahren, das hat auch bei Kachelmann zu gelten. Wenn jedoch ein Rechtswissenschaftler einen solchen Schwachsinn (»die Staatsanwaltschaft ist die neutralste Stelle der Welt«) seinen Studenten lehren muß, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland in weiten Bereichen längst zu einer mafiös organisierten und korrupten Bananen-, Parteien- und Juristenrepublik verkommen ist! Nicht ohne Grund lautet der Titel des Buches von (Star-?) Rechtsanwalt Rolf Bossi am Ende seines Berufslebens: „Halbgötter in Schwarz”. Viele Richter fühlen sich gottähnlich, obgleich sie für unschuldige Opfer oft wahre Teufel sind. Leider ist der Kritiker Rolf Bossi nach seinen ersten klaren Worten über das von Gerichten praktizierte Unrecht sehr schnell leise geworden. Bossi kennt sehr genau die tausend versteckten Möglichkeiten der Justiz und der Staatsmacht, mit denen die Kritiker der Justiz mundtot gemacht werden. Der sächsische Justizkritiker Karl Nolle (MdL, SPD – siehe auch: www.karl-nolle.de) wurde mit einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug überzogen und seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Das Verfahren ist inzwischen eingestellt worden. Der Verleumdungsschaden für Nolle jedoch ist riesig.

    Informieren Sie sich durch diesen Bericht über den wahren Zustand bei den Staatsanwaltschaften und in der deutschen Justiz. Die Staatsanwaltschaften sind keine Bundesorganisationen. Justiz ist Ländersache. Der oberste Dienstherr des Staatsanwalts ist der jeweilige Länderustizminister. Nicht mehr Recht und Gesetz und der Schutz des Bürgers vor evtl. Ubergriffen der Staatsmacht haben für die Staatsanwaltschaft oberste Priorität. Der Schutz der Staatsmacht vor den Bürgern hat längst die höchste Prioritätsstufe. Absoluter Gehorsam auf Befehle von oben sind für viele Staatsanwälte frustrierender Alltag. Staatsanwälte, die die (politischen) Weisungen ihrer Vorgesetzten missachten, werden aus ihrer Position entfernt und zumeist in die »Besenkammer« abgeschoben, wo sie keinen politischen Flurschaden mehr anrichten können (brisante Akten bleiben auf eine derart einfache Weise und von der Öffentlichkeit unbemerkt unerledigt liegen). Einige Staatsanwälte werden zuweilen sogar mit einem Maulkorb ganz aus dem Staatsdienst entfernt. Staatsanwälte, die gehorsam (auch rechtswidrige) Anweisungen von oben auf dem Rücken ihrer Opfer erfüllen, steigen dagegen in den Karriereexpress. Unzählige Beispiele für derartige Disziplinierungen und unverständliche Beförderungen gibt es in allen Bundesländern!

    Die Strafverfolgung von Straftaten ist in § 152 der Strafprozessordnung geregelt. Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Es scheint unter rechtsstaatlicher Betrachtung des gesetzlichen Ermittlungszwangs im deutschen Strafrecht alles bestens geregelt zu sein, wenn nicht durch § 146 GVG dieser gesetzliche Ermittlungsauftrag auf den Kopf gestellt würde. Der Deutsche Richterbund (DRB) und auch die Neue Richtervereinigung (NRV) fordern (?) seit Jahren vergeblich (selbst die jetzige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger) forderte (v o r ihrer Karriere als Justizministerin) die Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Als Justizministerin hätte sie nun die einmalige Chance, ihre Worte auch in der Tat umzusetzen – doch leider Fehlanzeige! § 152 StPO lautet:

      (1)   Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
    (2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet gegen   a l l e   verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

    Diesen wichtigen gesetzlichen Vorschriften steht jedoch entgegen:

    § 146 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)

    Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

    Eigentlich hat nach dem Gesetz die Verfolgung von Straftaten Vorrang. Doch als Beamte müssen Staatsanwälte die Weisungen ihrer Vorgesetzten befolgen. Auch hier gäbe es eine Schwelle, die ein Beamter eigentlich nicht überspringen dürfte. Ein Beamter muss Recht, Gesetz und (normalerweise) die gesetzlichen Vorschriften beachten. Das System von Befehl und Gehorsam führt jedoch dazu, dass Staatsanwälte in politisch brisanten Fällen – weisungsgemäß – selbst heimtückischen Mord nicht verfolgen, in anderen Fällen sogar Akten manipulieren, oder unterschlagen, oder sogar Unschuldige verfolgen müssen, die in Einzelfällen mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. Ist ein Urteil erst einmal rechtskräftig geworden und die Akte geschlossen, dann hat in Deutschland ein unschuldiges Justizopfer, auch bei vorsätzlicher Rechtsbeugung durch den Staatsanwalt und (oder) den / die Richter, so gut wie keine Chance mehr, ein von oben gewünschtes rechtswidriges Urteil – selbst nach einem vorsätzlichen Justizverbrechen – zu korrigieren.

    Diese schweren Rechts- und Menschenrechtsverletzungen durch die deutsche Justiz sind bei den politisch Verantwortlichen bekannt und werden von diesen (manchmal) mit leeren Worten beklagt. Doch sobald sie in höhere Stellungen kommen, dann ist jeglicher Reforwille vergessen. Nur Anpassung, Feigheit und Duckmäusertum an die jeweiligen Machtstrukturen sichern den Politikern und vielen Staatsdienern längerfristig eine erfolgreiche Karriere und auf Dauer die Einkommenspfründe.

    In seinem Kommentar v. 23.12.2010 beklagt Professor Hans-Joachim Selenz am Beispiel von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger das rasche politische Vergessen von guten Vorsätzen:

    Sie hatte noch unmittelbar vor der Wahl mangelhafte Besoldungsstrukturen in der Justiz ebenso angeprangert, wie die politische Weisungsgebundenheit deutscher Staatsanwälte. Vor dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarates forderte sie ‘eine angemessene Bezahlung als Schutz vor unzulässigen äußeren Einflüssen i. E. der Gefahr der Korruption.’ Zudem unterstütze sie ‘uneingeschränkt den Vorschlag, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu stärken, damit diese ihre Aufgaben o h n e Einmischung aus dem Bereich der Politik erfüllen könne. Wenn die Staatsanwaltschaft nämlich politischen Weisungen zu folgen hat, kann das gesamte Verfahren leicht zu einer Farce werden.’ Die Möglichkeit, Staatsanwälten politische Einzelanweisungen zu erteilen, sei daher abzuschaffen. Nachdem sie Justizministerin geworden war, landeten ihre Forderungen in der politischen Mülltonne. Die Krebsgeschwüre der deutschen Justiz bleiben bis dato unangetastet!

    (Hans-Joachim Selenz hatte sich 1998 als Vorstand der Preussag-AG geweigert, einen falschen Jahresabschluss zu unterschreiben)

    Die Farce der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte wird besonders am Fall von Harry Wörz deutlich, der am 15.12.2010 nach über 13 Jahren auch vom BGH von einem versuchten Tötungsverbrechen an seiner geschiedenen Frau freigesprochen worden war. Leider ist es auch mit der »richterlichen Unabhängigkeit« im deutschen Rechtssystem nicht viel besser bestellt, denn ansonsten hätte die Staatsanwaltschaft die Gerichtsreporterin des Spiegel (Frau Friedrichsen) nach diesem Bericht und nach dieser Bloßstellung der Justiz im Fall von Harry Wörz: „Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt.” - wegen Richterbeleidigung anklagen müssen. Der Freispruch eines unschuldig Verurteilten – das sind wahrhaftig Sternstunden in der deutschen Justiz, die es nur alle J u b e l j a h r e einmal gibt!

    Der wegen eines versuchten Tötungsverbrechens verurteilte Harry Wörz kann es nur als großen Glücksfall bezeichnen, dass in einem gegen ihn angestrengten Schadensersatzprozess dem Zivilrichter viele Ungereimtheiten bei den polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgefallen waren und dass deshalb bei diesem Richter im Zivilverfahren immer größere Zweifel an einer Täterschaft von Harry Wörz geweckt wurden. Es folgte danach ein jahrelanges gerichtliches Tauziehen um schuldig oder nicht schuldig, das nun vom BGH, entgegen seinen eigenen früheren Weisungen an die Instanzgerichte, endlich zugunsten von Wörz durch eine Bestätigung seines Freispruchs durch das Mannheimer Landgericht entschieden wurde.

    Der einmal vom Erstgericht im Urteil festgeschriebene Tatverlauf und die Schuldfrage des Angeklagten – selbst auch dann, wenn der Beschuldigte richterliche Willkür und vorsätzliche Rechtsbeugung nachweisen kann – wird in einem Revisionsverfahren vom Bundesgerichtshof nicht mehr überprüft. Der BGH prüft nur noch die Formalien. Allein das ist für das vom Unrecht betroffene unschuldige Opfer einem vorsätzlichen Staatsverbrechen gleichzusetzen. Wenn ein unschuldig Verurteilter vom Erstgericht schuldig gesprochen wurde, gilt er für immer schuldig. Wenn in einem Fall auf politische Weisung die falschen Personen als Täter verurteilt worden sind, dann gilt der Fall für die Justiz als vollumfänglich aufgeklärt und für abgeschlossen (siehe Generalbundesanwalt Buback ./. Verena Becker). Die Chance auf ein Wiederaufnahmeverfahren des / der Verurteilten ist nahezu aussichtslos, da die deutsche Justiz unfähig ist, Justizfehler, geschweige denn, vorsätzliche Rechtsbeugung einzugestehen und ein rechtskräftiges Urteil nachträglich zugunsten von unschuldig Verurteilten zu korrigieren.

    Lesen Sie einen Auszug des Spiegel vom 15.12.2010 zum Freispruch von Harry Wörz:

    Unter den Dauerrechtsstreit im Kriminalfall Harry Wörz wurde nun ein Schlussstrich gezogen: Der Installateur war  jahrelang der versuchten Tötung an seiner Frau verdächtigt worden, d r e i Mal wurde ihm der Prozess gemacht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof seinen Freispruch bestätigt.

    Karlsruhe. Der spektakuläre Kriminalfall Harry Wörz ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in letzter Instanz einen Freispruch des heute 44-Jährigen und beendete damit einen Kriminalfall, der 13 Jahre die deutsche Justiz beschäftigte.

    Wörz saß viereinhalb Jahre lang unschuldig in Haft, weil er im Jahr 1997 versucht haben soll, seine Frau zu töten. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens hatte ihn das Landgericht Mannheim im vergangenen Jahr freigesprochen. Der Freispruch ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig.”

    Mehr zum Fall H. Wörz hier.

    Lesen Sie dazu auch den gekürzten Auszug aus dem Spiegelbericht zum Freispruch von Harry Wörz durch das Landgericht Mannheim am 22.10.2009, gegen den die Staatsanwaltschaft erneut Revision einlegte (einlegen mußte), die nun mit einem klaren Freispruch endete. Obwohl in diesem Strafverfahren die Mannheimer Richter die jahrelang versäumte Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft nachholten und akribisch nachgewiesen hatten, dass Harry Wörz nicht der Täter gewesen sein kann, beantragte Staatsanwalt Zinkgräf weisungsgemäß erneut neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe, obwohl ihm dieser Strafantrag nach dem Bericht des Spiegel sichtlich peinlich gewesen sein soll. Es wird nach diesem ungeheuerlichen Strafantrag des Staatsanwalts gegen Harry Wörz kaum mehr jemanden mehr geben, der die bereits eingangs zitierte Behauptung des Rechtswissenschaftlers Volker Boehme-Neßler

    »Die Staatsanwaltschaft gilt als objektivste Behörde der Welt«

    jemals in dieser Form wird noch bestätigen können. Erstaunlicherweise steht jedoch dieser Hinweis in der Berichterstattung des Spiegel zum Prozessverlauf im Falle Jörg Kachelmann. Warum schreibt der Spiegel in einem noch laufenden Gerichtsverfahren einen solchen Schwachsinn in seine Berichterstattung? Frau Friedrichsen weiss es durch ihre jahrelange Berichterstattung doch besser, wie der nun auszugsweise zitierte Bericht gleich beweisen wird. Soll der uninformierte Bürger durch solch unwahre Behauptungen über die Aufgaben und Stellung der Staatsanwaltschaft im deutschen Rechtssystem nur verdummt und eingelullt oder im Falle Kachelmann sogar vorsätzlich getäuscht werden? Der Spiegel hatte am 22.10.2009 zum Freispruch von Harry Wörz wie folgt berichtet:

    Der Triumph des Richters

    Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten Abrechnung mit den Ermittlern - und zu einer Schmach für die Staatsanwälte.

    Mannheim. Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten Freispruch für Harry Wörz durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht einmal die Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war – zu Unrecht, wie man jetzt weiß – nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?

    (...) Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt – für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter!

    Eine Polizei, die »lügt, betrügt, stiehlt und trickst«

    Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be-, wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.

    Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.

    Das führt bisweilen zu der absurden Situation, dass ein Staatsanwalt, wie im Fall Wörz, am Ende eines Prozesses im Plädoyer den Angeklagten weiterhin als Täter bezeichnen und einen entsprechenden Strafantrag stellen muss, obwohl die einst angeblich belastenden Indizien im Lauf der Hauptverhandlung Stück für Stück dahingeschwunden sind. Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte Staatsanwalt Zinkgräf in Mannheim beantragen müssen, was ihm sichtlich peinlich gewesen zu sein schien. Die Glenz-Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung nicht nur jedes Argument der Anklage widerlegt, ja sie hat den Anklägern geradezu den Boden unter den Füßen weggezogen!

    Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Uberzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die ‘wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt’, so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern ‘versenkte’, wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die ‘lügt, betrügt, stiehlt und trickst?’
    mehr im Spiegel v. 22.10.2009


    Falls Sie trotzdem nach diesem, jederzeit nachvollziehbaren Bericht im Spiegel, noch die Behauptung des Rechtswissenschaftlers Volker Boehme-Neßler

    ‘Die Staatsanwaltschaft gilt als objektivste Behörde der Welt’

    vom deutschen Rechtsstaat noch überzeugt sind, dann klicken Sie auf die nun folgenden Links. Sie werden spätestens danach den Glauben an den Rechtsstaat verlieren! Selbst der Spiegel spricht nach dem Freispruch von Wörz von einer Sternstunde der Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre vorkommt.

    Bei vielen Willkürurteilen besteht der dringende Verdacht, dass Polizei und Staatsanwälte auf Weisung der Politik ihnen bekannte (oftmals politische) Täter decken müssen und die Gerichte durch ein Urteil (das in Wahrheit wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ein verdecktes Staatsverbrechen ist) den Fall endgültig abschließen (die vollumfängliche Wahrheit gezielt nicht aufklären!).

    www.andreas-kuehn.info

    Andreas Kühn wurde im Jahre 2001 als mehrfacher Bankräuber zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Seit Jahren beteuert er seine Unschuld. Auf dem Foto der Überwachungskamera einer überfallenen Bank ist das Ohr des „Bankräubers mit der Maske” deutlich sichtbar. Dieses Ohr ist lt. einem Gutachten nicht das Ohr von Andreas Kühn. Folglich kann Andreas Kühn nicht der Täter sein. Doch das Landgericht Ravensburg ist nach über 14 Monaten immer noch nicht in der Lage, das von einer überwachungskamera aufgenommene Ohr definitiv mit dem Ohr von Andreas Kühn zu vergleichen (durch einen fachkundigen Gutachter vergleichen zu lassen). Wo bleibt aufgrund der neuen Beweislage die Unschuldsvermutung, wo bleiben die Menschenrechte für die Justizopfer?

    www.ulvi-kulac.de

    Der geistig behinderte Ulvi Kulac (IQ 64) wurde im Jahre 2004 als vorgeblicher Mörder von Peggy Knobloch (ein Mord ohne Leiche) zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Erst vor einigen Wochen hat ein Hauptbelastungszeuge öffentlich erklärt, dass seine damalige Zeugenaussage absprachegemäß falsch war, weil ihm im Gegenzug für seine Falschaussage vom ermittelnden Kripobeamten erhebliche Vergünstigungen versprochen worden waren. Warum nimmt die Justiz nach einer solch neuen Beweislage nicht sofort neue Ermittlungen auf, um aufgrund der Unschuldsvermtung das Urteil aufzuheben?


    Peter Köberle wurde am 30.07.1996 das Opfer eines heimtückischen Mordanschlags in Rammenau/Ostsachsen. Er überlebte dieses Verbrechen entgegen allen Erwartungen nach hundert Tagen Koma mit all seinen Erinnerungen an das Tatgeschehen. Im April 1997 wurde Karl Josef Hilgert vom Landgericht Bautzen wegen eines heimtückischen Mordversuches zu nur 7 ? Jahren Haft verurteilt und nach etwas über 4 Jahren aus der Haft entlassen. Doch Hilgert war zweifelsfrei nicht der Mordfschütze. Die Schussverletzung stammt nicht aus der von Hilgert übergebenen Waffe. Peter Köberle, das Opfer und der einzige Tatzeuge, wurde nie in orientiertem Zustand vernommen. Deshalb befindet sich in der Akte auch nicht eine einzige von ihm unterschriebene Aussage. Die wichtige Zeugenaussage seiner Frau, mit deutlichen Hinweisen auf ein anderes Tatmotiv und auf einen anderen Täterkreis fehlt in der Strafakte Hilgert und ging deshalb auch nicht in das Strafverfahren ein. Auf ihren Schlussvermerk v. 07.01.97 (Bl. 247) hatte StAin Ines Grajcarek nachträglich mit eigener Hand geschrieben:

    Angesichts der Tatsache, dass ggw. im Dez. I der KPI BZ der Leiter erkrankt u. von Herrn KK Pietsch vertreten wird, ansonsten 3 Mitarbeiter ebenfalls eilbedürftige Verfahren zu bearbeiten haben, habe ich davon abgesehen, einen   s o n s t   üblichen Abschlußbericht fertigen zu lassen.

    Um alle Widersprüche der Anklageschrift zum Abschlussbericht im Gerichtsverfahren von vornherein auszuschließen, wurde sogar auf die Erstellung des Abschussberichts verzichtet. Der ermittelnde Kripobeamte übergab seine unvollständige Ermittlungsarbeit als Lose-Blatt-Sammlung, ohne konkrete Ermittlungsergebnisse, der Staatsanwältin.

    Die wichtigsten Zeugen waren gar nicht vernommen worden, bzw. die wichtigste Aussage auf einen andern Täterkreis aus der Akte entfernt worden. Nicht ein einziger Widerspruch wurde bei den Ermittlungen je hinterfragt, noch nicht einmal die finanzielle Situation des Täters durch telefonische Nachfragen geprüft, obwohl die finanzielle Situation Hilgerts das angebliche Tatmotiv gewesen sein soll. Es ist den Richtern im Gerichtsverfahren auch nicht aufgefallen, dass es allein in der äußerst dünnen Ermittlungsakte vier unterschiedliche Angaben über den Schusskanal gibt, die alle von der gleichen Kugel verursacht worden sein sollen. Keine Schmauchspuren, kein Projektil, kein Tatmotiv – das war vorsätzliche Strafvereitelung anstatt Aufklärung. Die staatsanwaltliche Schlamperei bei den Ermittlungen ist von Anfang an als krimineller Vorsatz zu werten, vermutlich sogar die Ubertragung des ganzen Falles auf die noch junge StAin Ines Grajcarek. Die politisch hochbrisante Akte beinhaltet mindestens hundert Widersprüche, jedoch nicht einen einzigen Beweis der Täterschaft Hilgerts ist. Ein politisch brisantes Kapitalverbrechen wurde von der Staatsanwaltschaft Bautzen und drei Richtern am LG Bautzen durch ein höchst zwielichtiges Urteil gedeckelt. In der Urteilsegründung reiht sich eine Lüge an die andere. Kein wirklich unabhängiger Richter kann jemals einen solchen in allen Punkten widerlegbaren Stuss in eine Urteilsbegründung schreiben. Bis heute werden die wahren Täter und deren Hintermänner durch die sächsische Politik und Justiz gedeckt. Gemeinsam wurde in diesem Strafverfahren durch die Staatsanwältin und das dreiköpfige Richterkollegium der Rechtsstaat erwürgt und die politische Leiche eines morderischen Verbrechens im tiefen Sachsensumpf entsorgt.

    Es besteht der dringende Tatverdacht, dass das raubmordähnliche Verbrechen von Personen organisiert und auch ausgeführt wurde, die über einen Zeitraum von mehr als 20 Monaten versucht hatten, den am 01.08.94 mit dem Sächsischen Finanzministerium geschlossenen Erbbaurechtsvertrag für die Meiereigebäude des Barockschlosses Rammenau (Wert des Erbbaurechts lt. Notarurkunde 7 Mio. DM) auf betrügerische Weise zu beenden. Die Spuren des Verbrechens führen in das Umfeld höchster Kreise im Sächsischen Finanzministerium und auch zu den damals (1996) längst wiedererstarkten „alten Seilschaften”.

    Während des Strafprozesses gegen Hilgert lag Peter Köberle als Folge der Schussverletzung immer noch im Krankenhaus. Sein miserabler Gesundheitszustand wurde von der sächsischen Justiz und der Politik schamlos genutzt, um die Akte dieses Verbrechens zu schließen. Obwohl der Fall vorsätzlich nicht aufgeklärt worden ist (Mord verjährt nicht!), ist es Peter Köberle bis heute nicht gelungen, neue Ermittlungen in Gang zu bringen. So, wie es in solchen Fällen üblich ist, mauert die Justiz auf allen Ebenen und die Politiker verstecken sich hinter der – in Deutschland real nicht existierenden – Gewaltenteilung!

    Ausführliche Hintergrundberichte nebst Dokumenten und kommentiertem Strafurteil unter:

    www.beschwerdezentrum.org/Bilder_Grafiken/rammenau1.pdf - Teil I
    www.justizirrtum.info/faelle/rammenau/fortsetzung.htm - Teil II
    www.beschwerdezentrum.org/Bilder_Grafiken/rammenau3.pdf - Teil III
    www.rammegate.com - mit Filmbericht von PRO 7 / Taff

    Als Peter Köberle später in diesem (nach Uberzeugung von Köberle) „übelsten Justizverbrechen im Sachsensumpf” zu stochern begann, wurden er und seine Frau von der Staatsanwaltschaft Bautzen willkürlch mit einem Strafverfahren überzogen. Während Staatsanwalt Jens Hagen   Josinger   für Frau Köberle selbst einen Freispruch beantragt hatte, forderte er – ohne alle Ermittlungen und mit den verlogensten Behauptungen – für Peter Köberle zwei Jahre Gefängnis – ohne Bewährung. Es gab auch für Peter Köberle einen ganz klaren Freispruch. Wegen dieses ungeheuerlichen Strafantrags (es handelte sich um die Verfolgung Unschuldiger, um das von Hilgert behauptete Tatmotiv nachträglich zu beweisen – nach StPO eine schwere Straftat) wurde Josinger in der Staatsanwaltschaftsdatei des Beschwerdezentrums »besonders geehrt« mit der Bemerkung – ‘eine Schande für jedes deutsche Gericht’.

    Nachstehend ein Auszug aus einem Bericht der Sächsischen Zeitung vom 09.10.2009, der wegen der aufgeworfenen Rechtsproblematik durch Staatsanwalt Altenkamp (StA Bautzen) – Fälschung von Urkunden durch Staatsanwälte – eine weite Verbreitung verdient, damit die Bürger (auch im Fall Kachelmann) erkennen, was tatsächlich hinter der »rechtsstaatlichen Fassade« der Justiz in Deutschland vor sich geht. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das Recht der Bürger ist für viele Staatsanwälte nur noch eine Nebensache. Sie erfüllen vorrangig den Auftrag ihrer Vorgesetzten, letztendlich den politischen Auftrag des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes, denn die eigene Karriere hat nahezu immer Vorrang vor der Gerechtigkeit. Hier nun der Auszug des Berichts SZ:

    Sein Fall könnte Rechtsgeschichte schreiben, meint der Beschuldigte. Das ist vermutlich etwas hochgegriffen. Viel näher liegt der Begriff Provinzposse. Sie zeigt, dass es zwischen Ost und West gelegentlich immer noch kräftig knirscht. Der Beschuldigte in diesem Fall heißt Ludger Altenkamp. Er ist ein aus dem Westen zugereister Staatsanwalt in Hoyerswerda, Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat jetzt Anklage gegen Altenkamp erhoben. Der Vorwurf: Beleidigung einer Führungskraft.

    Er soll sich intern über eine Abteilungsleiterin seiner Behörde beschwert und sie dabei in die Nähe des DDR-Unrechtssystems gerückt haben. Die Frau habe Akten, für die er als Staatsanwalt verantwortlich gewesen sein soll, eigenmächtig verändert, Entscheidungen rückgängig gemacht, Dokumente aus den Akten entfernt und außerdem hinter seinem Rücken schlecht über ihn geredet haben, sagt Altenkamp.

    Wurden Urkunden gefälscht?

    Er spricht gar von Urkundenunterdrückung und –fälschung. „Ich weiß, dass es zu DDR-Zeiten gang und gäbe war, Akten zu frisieren. Da es aber auch heutzutage immer wieder vorkommt, nicht n u r in unserer Behörde, besteht seitens der Behördenleitung meines Erachtens dringender Handlungsbedarf, um wenigstens ein Unrechtsbewusstsein zu erzeugen*, heißt es in seiner Beschwerde an den Leiter der Staatsanwaltschaft Bautzen.

    Nicht gegen die beschuldigte Staatsanwältin wurden disziplinare Ermittlungen eingeleitet, sondern StA Altenkamp, der seinen höheren Dienstvorgesetzten von der rechtswidrigen Handlungsweise seiner Abteilungsleiterin informiert hatte, wurde mit einem Strafverfahren überzogen. Offensichtlich scheute in diesem Verfahren die sächsische Justiz das Licht der öffentlichkeit. Wie der Sächsische Justizminister Jürgen Martens in seinem Antwortschreiben v. 05.10.2010 an Dr. Matthias Rößler (Präsident des Sächsischen Landtags) auf eine Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten W. Petzold mitgeteilt hat, wurde das Hauptverfahren gegen StA Altenkamp erst gar nicht eröffnet, weil diese Vorwürfe „...insoweit nur die persönliche Meinung dieser Person wiedergeben.” Ja, wenn das so ist, warum wurde StA Altenkamp überhaupt mit einem Strafverfahren überzogen?

    Wesentlich klarer war die Antwort des Justizministers in seinem Schreiben v. 05.10.2010 jedoch auf die Frage in dieser Kleinen Anfrage:

    „War die von StA Altenkamp mit seinen Vorwürfen angegriffene Abteilungsleiterin der Staatsanwaltschaft auch im April 1997 die ermittelnde und anklagende Staatsanwältin im Strafverfahren gegen Karl Josef Hilgert wegen eines heimtückischen Mordversuchs (Az des Urteils: 1 Ks 260 Js 10031/96)?”

    Die kurze Antwort des Justizministers auf diese Frage: „Ja”.

    Schon im 2. Teil seines umfangreichen Berichts unter dem Thema: „Und der wirkliche Mörder läuft noch frei herum” schrieb Dr. Niehenke in seiner umfangreichen Internetdokumentation:

    Teil 2: Mordversuch, falsches Geständnis, Vertuschungen anstelle von Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft (Staatsanwältin Grajcarek, Staatsanwaltschaft Bautzen) und ein inkompetenter Richter (Jörg Kindermann, derzeit Landgericht Stuttgart), abkommandiert aus dem Westen.

    Durch die Bestätigung des Justizministers ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass die rechtswidrige Ermittlungsarbeit von Staatsanwältin Ines Grajcarek von ihrem nachgeordneten Kollegen an den Leiter der StA Bautzen gemeldet worden ist. Da Staatsanwälte weisungsgebunden sind, sind derartige Anweisungen an Grajcarek von ganz oben gekommen. Ist StAin Ines Grajcarek allein schon aufgrund ihres Gehorsams und wegen ihrer strafvereitelnden Ermittlungsarbeit im Falle Peter Köberle / Karl Josef Hilgert im Jahre 1997 für die Justiz unantastbar geworden?

    In einem Interview gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten antwortete der (frühere) Sächs. Justizminister Geert Mackenroth – zuvor Vorsitzender des Deutschen Richterbundes – am 04.02.05 auf die Frage:

    „Als Chef des Richterbundes klagten Sie, die Justiz sei im Würgegriff der Politik. Sind Sie von den Gewürgten zu den Würgern übergelaufen?

    Antwort von Justizminister Mackenroth: „Ich habe sogar mal zitiert, der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führe über die Leiche des Justizministers.”

    In den 60 Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist kein einziger Fall bekanntgeworden, dass der Kampf um die Unabhängigkeit der Gerichte auch nur in einem einzigen Fall mit der Leiche eines Justizministers endete. Mackenroth sprach nur von der Unabhängigkeit der Gerichte, nicht jedoch von der Unabhängkeit der zu strengem Gehorsam verpflichteten Staatsanwälte. Allein durch seine Aussage gegenüber der DDN bestätigte Mackenroth unvorsichtigerweise auch die politische Abhängigkeit der Gerichte, da deren Unabhängigkeit nur über die Leiche des Justizministers möglich ist.

    Abschließend noch ein kurzer Auszug aus der Stuttgarter Zeitung über den Leserbrief von Richter Fahsel, der in der Süddeutschen Zeitung im Zusammenhang in der „Sachsensumpfaffäre” veröffentlich worden ist und der die wahren Zustände in der deutschen Justiz schonungslos offenlegt. Viel deutlicher kann man als langjähriger Insider – als Richter an vorderster Front – den Zustand des deutschen (Un-) Rechtssystem nicht mehr beschreiben. (Stuttgarter Zeitung):

    Der Leserbrief in der „Süddeutschen Zeitung” war kurz, aber deftig. Erst stellte sich der Verfasser als langjähriger Richter (1973 bis 2004) am Landgericht Stuttgart vor. Dann legte er jede richterliche Zurückhaltung ab und ging mit seiner Zunft ins Gericht.

    In seinen dreißig Berufsjahren, so Frank Fahsel (Jahrgang 1939) aus Fellbach, habe er ebenso unglaubliche, wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt. Ebenso seien ihm zahlreiche Richter und Staatsanwälte begegnet, die man schlicht kriminell nennen kann. Die seien aber sakrosankt gewesen, weil sie von oben gedeckt wurden. Wörtlich schrieb er: „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen”.


    Jedes Justizopfer ist eines zu viel, denn für die vom Unrecht und Rechtswillkür Betroffenen ist ein fehlerhaftes / falsches Urteil nicht nur ein finanzielles Desaster, sondern für das Opfer und auch für seine Angehörigen eine menschliche Tragödie. Müssen die deutschen Politiker, die Staatsanwälte und Richter nicht zuerst den Dreck (und die Korruption) vor der eigenen Haustüre kehren und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in Deutschland durchsetzen, ehe sie mit ihren Fingern nach Russland, China, auf den Iran und auf andere Länder zeigen und dort lautstark die Einhaltung der Menschenrechte fordern? Unterscheidet sich die Verurteilung von Chodorkowski durch die russische Justiz wirklich noch von dem in diesem Bericht geschilderten tatsächlichen Rechtszustand in Deutschland? Die Fälle von Harry Wörz, Andreas Kühn, Ulvi Kulac und Peter Köberle sind nur einige Beispiele besonders krasser Justizwillkür, stellvertretend für viele tausende andere Opfer von Regierungs- und Banken- und Bandenkriminalität, von Schrottimmobilien usw. Die Rechtswillkür in Deutschland geht durch alle Lebensbereiche.

    Es geht in dieser Informationsschrift nicht um die Frage, ist Kachelmann schuldig oder nicht schuldig, sondern es geht um die grundgesetzeskonforme Umsetzung des Rechts der dafür zuständigen Justizbehörden. Egal, ob in Deutschland, ob in China, Russland, den USA oder dem Iran, offenkundige Menschenrechtsverletzungen (z.B. das Recht auf Leben, der Anspruch auf ein faires Verfahren) müssen weltweit angeprangert werden!

    Der dafür notwendige wichtigste Schritt für die deutsche Politik und die deutsche Justiz ist die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Land. Erst wenn dies garantiert ist, dann dürfen wir als die »Lehrmeister der übrigen Welt« die Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anprangern. Dies darf jedoch nicht ausschließen, dass wir schon heute bei jeder Gelegenheit in allen Ländern der Welt, vor allem aber auch in Deutschland, die Einhaltung der Menschenrechte einfordern. Ist es nicht beschämend, wenn ein Journalist bedauernd feststellt: „Geben Sie auf! In Deutschland haben Opfer keine Chance!?”


    Verbreiten Sie diese Information weiträumig, denn nur durch eine umfangreiche Aufklärung weiter Bevölkerungskreise können wir andere unschuldige Opfer vor neuen Justizverbrechen schützen und die Politik und die Justiz zu wirklichen Veränderungen zwingen. Es kommt nicht darauf an, dass in den jeweiligen Vorschriften und Gesetzen alles bestens zum Wohle der Bürger geregelt scheint. Es kommt für alle Bürger darauf an, dass Recht und Gesetz auch zuverlässig umgesetzt werden. Doch bis dies geschieht, dauert es wahrscheinlich noch sehr lange. Deshalb ist bis dahin für alle Bürger allergrößte Vorsicht vor zu großem Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat und auch in die vielen Sonntagsreden und der leeren Versprechungen der Politiker angesagt. Juristerei ist ein sehr einträgliches Geschäft, oftmals auf dem Rücken der bereits zuvor betrogenen und geschädigten Opfer.

    Art 20 Abs. 4 GG) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


    (Nachtrag) Eine schöne Weihnachtsbescherung

    Beleidigter Richter Röger wird Präsident in Chemnitz

    (Bericht aus der Dresdner Morgenpost v. 24.12.2010)

    Dresden. Norbert Röger (60) wechselt nach nur 14 Monaten den Schreibtisch. Der Präsident des Amtsgerichts Dresden ist ab 1. Januar 2011 Präsident des Landgerichts Chemnitz. Justizminister Martens zu dessen Ernennung: ‘Der kompetente und vielseitige Jurist Röger habe vielfältige Erfahrungen in leitenden Positionen sammeln können.”

    Wohl wahr: In Rögers Dresdner Amtszeit lief sein eigener Prozess wegen der ‘Sachsensumpf-Affäre’. Weil er in Dossiers des Verfassungsschutzes als Verdächtiger auftauchte und das öffentlich wurde, verklagte der inzwischen rehabilitierte Röger den Freistaat wegen Rufschädigung auf 250.000 Euro. Er bekam schließlich 12.500 Euro zugebilligt. Gleichzeitig lief 2010 an Rögers Amtsgericht der Prozess gegen zwei Journalisten, die im ‘Sachsensumpf’ recherchiert hatten. Die Männer wurden zu Geldstrafen verurteilt, die Revision läuft.”


    Anm. von P.K.: Gibt es in Sachsen nicht unzählige Richter, die für die Position des Landgerichtspräsidenten in Chemnitz besser geeignet wären, als ausgerechnet dieser Norbert Röger, weil diese in der sogenannten Sachsensumpf-Affäre nicht derart ins Zwielicht geraten sind? Diese Beförderung von Röger zum Präsidenten eines Landgerichts war mit Sicherheit keine Sternstunde für den Rechtsstaat und auch nicht für Sachsen. War die Beförderung lediglich ein politischer Kuhhandel, um auf diese Weise die schweren Vorwürfe im Sachsensumpf endgültig zu deckeln? Diese Beförderung jedoch ist eher ein Beweis dafür, dass keine der sog. rechtsstaatlichen Parteien, die Licht in das Dunkel des Sachsensumpfes bringen könnten, wirklich an einer Aufklärung der vielen Vorwürfe interessiert ist, sondern dass das Problem lediglich politisch ausgesessen wurde, um eine Bestrafung der kriminellen Handlungen durch Verjährung zu unterlaufen.

    Zur Person Röger finden Sie bei www.mein-parteibuch.com was.

    Näheres zum Zeitungsbericht finden Sie bei dnn-online.


    Immenstaad, den 06. Januar 2011

    Peter Köberle

    Verteiler: Öffentlich, u.a. Jörg Kachelmann, Bundesjustizministerin, TV- und Printmedien.

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