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  • Kripo und Staatsanwaltschaft

    Wie trickreich Staatsanwaltschaften unliebsame Ermittlungsverfahren einstellen (unterdrücken)


    Nachdem der Versuch neuer Ermittlungen über die Sächsische Staatskanzlei fehlgeschlagen war, stellte Köberle eine neue Strafanzeige. Im Vorgespräch erklärte sich KHK Lechner von der Kripo bereit, die Strafanzeige aufzunehmen, um diese dann auf dem üblichen Weg nach Sachsen zu schicken. Damit war Peter Köberle nicht einverstanden, denn den sächsischen Weg, den kannte er aus jahrelanger leidvoller Erfahrung!

    KHK Lechner wollte sich über die Möglichkeiten informieren. Einige Tage später rief er an und sagte, daß seine Rücksprache mit dem Staatsanwalt ergeben habe, daß die neue Strafanzeige an die Generalbundesanwaltschaft gesandt werde, die dann entscheiden müsse, wo die Strafanzeige bearbeitet würde, weil die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft diesen Fall bereits zurückgewiesen habe. Lechner hatte die Strafanzeige bereits vorbereitet.

    Datum Bemerkungen / Eigenheiten
    22.01.2003
         

    Köberle stellte eine neue Strafanzeige - TgbNr. 34/03 Kripo Leonberg. Er ließ den gegen Unbekannt gerichteten Strafvorwurf der Strafvereitelung und Rechtsbeugung ergänzen mit

    gemeinschaftlicher Mordversuch

    12.02.2003
         

    KHK Lechner gab die Strafanzeige mit vielen Nachweisen an die Staatsanwaltschaft Stuttgart

    03.03.2003
         

    Absprachewidrig gab die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Bautzen (s. Brief v. 03.03.03) und entschärfte die Akte auf Verdacht der Strafvereitelung u.a. Lt. Stempel ging die Akte am 05.03.03 bei der StA Bautzen ein.

    Wie eine spätere Aktenprüfung ergab, legte die StA Bautzen zwei Ermittlungsakten an - wegen Strafvereitelung u.a. Den Akten sieht man die Brisanz des Vorwurfs eines Mordversuchs nicht mehr an.

    (Man muß wissen: Die Behörden Sachsens und die von Baden- Württemberg arbeiten eng zusammen. Auch in BW wird das Recht oft für politische Zwecke mißbraucht - s. Flow-Tex. Oder galt hier nur die bekannte bürokratische Regel, daß eine Krähe der andern kein Auge aushackt?)

    11.03.2003

    Köberle nutzt einen Termin in Bautzen und versucht um 11.50 Uhr, den Leitenden OStA Schindler von der Strafanzeige zu informieren. Die Sekretärin erklärte auf zweifache Nachfrage, daß der OStA keine Zeit habe, weil er zu einer dringenden Sitzung müsse (kurz vor 12 Uhr?)

    Köberle und seine Frau klopften daraufhin zufällig an die Türe von OStA Bogner. Dieser erklärte in einem etwa 20-minütigen Gespräch, er käme aus BW und sei der zuständige Statsanwalt für Amtsvergehen. Am Vortag erst sei er aus dem Urlaub gekommen und habe die Akte noch nicht gesehen.

    Wie groß das Erstaunen von Köberle Ende April 2003 bei einer Akteneinsicht war, wird jeder sofort nachvollziehen können: In beiden Akten lagen EDV-Schreiben - ohne Datum - von OStA Bogner, daß das Verfahren eingestellt worden sei, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Der Strafvorwurf ist weiterhin reduziert auf Strafvereitelung u.a.

    Jeder Leser sieht auf der an Unbekannt gerichteten Einstellungsverfügung einen handschriftlichen Vermerk von OStA Bogner v. 11.03.03.

    Ist das nicht sonderbar? Am 11.03.03 lag Bogner die Akte noch gar nicht vor und lt. EDV-Schreiben ist das Verfahren per diesem Tag schon eingestellt worden...

    Das ist ein Verstoß gegen § 152 StPO, wonach a l l e Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung verpflichtet sind, sobald sie davon Kenntnis haben - es geht zumindest um den Vorwurf des

    gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt!

    Beide Schreiben - ohne Datum - wurden von der StA nicht versandt. Gerade sie dokumentieren einen bösen Verdacht. Warum diese Eile? Einstellung - noch ehe die Ermittlungen begonnen haben? War es nur Bequemlichkeit oder doch ein hoher politischer Befehl, vom Justizminister oder gar von Ministerpräsident Milbradt persönlich, dem eine Aufklärung politisch nur schaden kann?

    Datum Bemerkungen / Eigenheiten
    16.04.2003
         

    Köberle bietet OStA Bogner unterstützende Aufklärungsarbeit an. (...in Unkenntnis des EDV-Schreibens)

    15.05.2003
         

    Nachfrage von Frau Köberle-Zeller. OStA Bogner war bei Gericht. Nach Aussage von Frau Kloez liege die Akte bei ihm auf dem Tisch.
    Mit Verfügung von OStA Bogner erhält die bisher gegen Unbekannt gerichtete Strafanzeige die Namen der drei Richter des Strafverfahrens gegen Hilgert, und den der Staatsanwältin, und zwar:

  • Jörg Kindermann
  • Christa Senkbeil
  • Manfred Weisel
  • Ines Grajcarek

    Das Ermittlungsverfahren wurde g e ä n d e r t in

    Verdacht wegen R e c h t s b e u g u n g

    Wo ist der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs?

  • Einige Tage später ist ein Anruf von OStA Bogner auf dem Anrufbeantworter: Er habe, um dem Anschein der Befangenheit zu begegnen - die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben.

    OStA Bogner hat wirklich eine beachtliche Leistung gebracht! Heute ist er Leiter der neuen Antikorruptionsabteilung INES, die den Korruptionssumpf in Sachsen bekämpfen soll. Auf diesen tüchtigen Chefermittler kann sich Ministerpräsident Milbradt auch in Zukunft verlassen! Er wird stets weisungsgemäß handeln und den schwarz-roten Filz in Sachsen als loyaler "Staatsdiener" weitgehend unbehelligt lassen...

    Datum Bemerkungen / Eigenheiten
    19.06.2003
         

    Mit Verfügung sandte Generalstaatsanwalt Dr. Schwalm die Akte an die Staatsanwaltschaft Görlitz. Ihr Inhalt - Verdacht der Rechtsbeugung durch die drei Richter und Staatsanwältin. Lt. Eingangsstempel ging die Akte dort am 23.06.03 ein.

    25.06.2003
         

    Bereits am 25.06.2003 hat der dortige OStA J ö s t eine vierseitige Einstellungsverfügung geschrieben...

    Ein wirklich tüchtiger Mann, dieser Oberstaatsanwalt J ö s t !

    Was die Staatskanzlei ein Jahr zuvor noch nicht einmal in 9 Monaten schaffte, das macht dieser Jöst mit Links! In   n u r   2 Tagen prüfte er die schweren Vorwürfe und schrieb sogar noch eine vierseitige - in vielen Punkten falsche - Einstellungsverfügung. Solch schnelle Saubermänner, die bräuchten wir bei allen Behörden!

    Warum setzte Jöst seine Unterschrift auf die offenbar von anderer Seite vorbereitete Einstellungsverfügung? Warum ließ er sich so willfährig mißbrauchen? Mit Sicherheit kennt er das interne deutsche Rechtsprinzip und weiß, daß ihm nichts passieren kann...

    Bogner ließ schon einmal am 11.03.03 eine Einstellungsverfügung vorbereiten, obwohl er an diesem Tag nach eigener Aussage die Akte noch nicht mal gesehen hatte. Er brauchte danach 2 Monate, bis er die Akten an die Generalstaatsanwaltschaft weiterreichte.

    Und der Wunderknabe Jöst schafft in nur zwei Tagen eine solch bravouröse Leistung. Einfach   t o l l ! Hätte er dazu zwei Wochen gebraucht, dann wäre auch dies eine unglaubliche Leistung gewesen, aber nur zwei Tage - das ist wirklich   S p i t z e !

    Aber das ist nicht seine einzige "tolle" Leistung. Mit Schreiben v. 04.07.03 teilt OStA Jöst diese Einstellung Köberle mit. Lt. Poststempel wurde der Brief erst am 9.7.03 als normaler Brief mit einer zweiwöchigen Einspruchsfrist abgesandt.
    Steckte nicht auch da eine böse Absicht dahinter? Es war Urlaubszeit! Ein ganz normaler Brief! Das sind ganz üble und schmutzige Tricks, um die Einspruchsfrist zu unterlaufen!

    Die Tricks eines Jöst sind noch vielseitiger: Hieß es in der Einstellungsverfügung einfach nur

    wegen Rechtsbeugung,
    so heißt es im Brief v. 4.7.03
    wegen Rechtsbeugung u.a.

    Was heißt dieses "u.a."? Ist das ein gemeinschaftlicher Mordversuch durch Unbekannt, der bisher in der sächsischen Rechtswüste versickert war?

    Und der OStA findet sogar noch einen Rettungsanker. Sein Schlußsatz lautet:

    "Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß ohnehin Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB eingetreten wäre."

    Wirklich eine ganz, ganz tolle Leistung! Für wie doof darf ein Staatsanwalt heute einen rechtssuchenden Bürger halten? Geht es hier nicht schon nahe an den Tatbestand der Beleidigung?

    Wenn Jöst das StGB nicht kennt, dann ist er - wie auch andere in diesem ungeheuerlichen Fall involvierte Personen - der falsche Mann an seinem Platz, denn bekanntlich:

    Mord (auch Mordversuch) verjährt   n i e   ! ! !

    Datum Bemerkungen / Eigenheiten
    17.07.03
         

    RA Haid legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein

    12.11.03
         

    Die Generalstaatsanwaltschaft weist die Beschwerde zurück.

    Sie brauchte dafür fast   v i e r   Monate, und nicht zwei Tage. An den ähnlichen Stuß der Einleitung erinnern Sie sich wahrscheinlich noch:

    "Der Beschwerde vom 17. Juli 2003 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz vom 25. Juni 2003 gebe ich - nach Überprüfung der Akten - nicht statt.

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Görlitz, das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, entspricht der Sach- und Rechtslage.

    Insoweit wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen. Das Vorbingen des Antragsstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung..."

    Der weitere Vortrag strotzt nur von neuen Widersprüchen. Wird die Aussage von Köberle, von einer Gewehrkugel aus einer größeren Entfernung getroffen worden zu sein, durch folgende Begründung der Generalstaatsanwaltschaft widerlegt?

    "Selbst der Anzeigenerstatter will in dieser Entfernung (5 Meter) aber keine andere Person als den Verurteilten Hilgert wahrgenommen haben. Damit widerlegt er selbst seine Behauptung, eine dritte Person habe auf ihn geschossen.

    Dem wird beigetreten.
    "

    Warum schreibt die Staatsanwaltschaft einen derartigen Schwachsinn? Wäre es nicht einfacher und billiger, die Behauptungen von Köberle im Beisein von Hilgert am Tatort nochmals zu rekonstruieren? Spätestens nach 2 Stunden bräche das falsche und wackelige Lügengebäude in sich zusammen!

    Zeigt nicht schon der Betreff der Einstellungsverfügung die Ohnmacht der Staatsanwaltschaft, eine sinnvolle und richtige Antwort zu geben? Sie beginnt:

    "Strafanzeige gegen Jörg Kindermann u.a. wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, e t c."

    Der Erfindungsgeist kennt keine Grenzen. Köberle hatte nie eine Strafanzeige gegen Kindermann u.a. wegen Freiheitsberaubung etc. gestellt!

    Karl Josef Hilgert war nicht zu Unrecht verurteilt worden. Hilgert war der Judas in einer größeren Verschwörung um Schloss Rammenau, der Köberle vorsätzlich und in böser Absicht vor die Flinte eines noch heute unbekannten Schützen gelockt hat und danach den Tod von Peter Köberle billigend in Kauf genommen hat. Hilgert war Mittäter und ist deshalb mitschuldig.

    Ist diese Aussage so undeutlich und mißverständlich, daß die sächsischen Staatsanwaltschaften diese bis heute nicht begreifen können?

    Fortgang:
    Köberle verzichtete auf anwaltlichen Rat auf eine zulässige Klage vor dem OLG, weil die Staatsanwaltschaften die Strafanzeige auf ein Nebengleis Strafvereitelung / Rechtsbeugung / Freiheitsberaubung geschoben hatten und nach den bekannt schlechten Erfahrungen mit den sächsischen Gerichten die Klage abgewiesen worden wäre.
    (in Sachsen sind karrierebewußte Richter auf das Wohlwollen des Justizministers angewiesen - sonst: EDEKA - Ende DEr KArriere...)

    Im Gegensatz zu OStA Jöst weiß Peter Köberle jedoch:

    M o r d   verjährt nicht !


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