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    Sächsische Staatskanzlei
    eine ganz erbärmliche Leistung!


    Frühjahr 2002: In einem persönlichen Gespräch informierte Köberle den persönlichen Referenten von Landesvater Kurt Biedenkopf - Herrn Rossmanith - zu den die Vorgängen und übergibt ihm eine Dokumentation zu Fragen des Erbbaurechtsvertrages Schloß Rammenau

    MP Kurt Biedenkopf tritt zurück, Nachfolger wird der frühere Finanzminister Prof. Dr. Milbradt

    Datum Bemerkungen / Eigenheiten
    06.5.2002
         

    Ein Herr Lessmann - nach eigenen Angaben oberster Jurist in der Staatskanzlei - meldet sich. Nach eigenen Angaben hält er den Vorgang für äußerst bedenklich und bittet um ein Gespräch

    08.05.2002
         

    Regierungsdirektor Stiegler bestätigt das Gespräch und bietet aufklärende Unterstützung

    21.5.2002
         

    Gespräch in der Staatskanzlei mit Reg.Dir. Stiegler - da Köberle deutlich eine Abwehrhaltung verspürt, gibt er das kriminaltechnische Gutachten von Prof. Dr. Koristka - wonach Hilgert nicht der Schütze gewesen sein kann - nicht her.

    Reg.Dir. Stiegler bittet Köberle, die wichtigsten Fragen schriftlich zu stellen.

    10.6.2002
         

    Köberle listete viele Widersprüche aus der Strafakte Hilgert auf und schickt an die Staatskanzlei einen 38-seitigen Fragenkatalog - nur Fragen, die sich zwingend aus der Strafakte Hilgert ergeben.

    Dieser Fragenkatalog wurde am 22.01.2003 auch Inhalt einer neuen, gegen Unbekannt gerichteten Strafanzeige, u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen

    Mordversuchs.

    (wegen des Umfangs - nebst etwa hundert Anlagen wird dieses Schreiben hier nicht dokumentiert!)

    11.07.2002
         

    Eingangsbestätigung von Reg.Dir. Stiegler. Er hofft, bis Ende des Monats Ergebnisse vorlegen zu können.

    08.08.2002
         

    Zwischeninformation von Reg. Dir. Stiegler. Er habe 3 Fragen an das Justizministerium weitergeleitet - und zwar

    1. die Schussverletzung könne nicht aus der von Hilgert behaupteten Tatwaffe stammen
    2. aus der Akte ergäben sich 4 unterschiedliche Varianten des Schußkanals.
    3. die Anweisung der Staatsanwältin, auch die Tatwaffe zu vernichten, sei nicht nachvollziehbar.

    Auf all diese Fragen müßte es eine Antwort geben...

    15.08.2002
         

    Köberle bemängelt die Vorgehensweise der Staatskanzlei, insbesondere, daß diese dem SMF keine der vorgegebenen Fragen gestellt habe - s. Brief v. 15.08.2002

    16.10.2002
         

    Brief der Staatskanzlei - keine einzige Antwort auf die Fragen. Das Justizministerium sieht keinerlei Veranlassung zu einer weiteren Überprüfung. - Die Justiz mauert, weil sie einen unglaublichen Rechtsbruch zu unterdrücken versucht.

    25.10.2002
         

    Schreiben von Köberle an Reg. Dir. Stiegler aus dem seine Enttäuschung über das magere Ergebnis spürbar wird...

    Wie trickreich Staatsanwaltschaften unliebsame Ermittlungsverfahren einstellen (unterdrücken)


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