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    Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage,
    zu der die Justiz keinen Zutritt hat. (Dürrenmatt)


    Peter Köberle


    Peter Köberle

    wurde am 30.7.96 Opfer eines heimtückischen Mordanschlags, den er aber schwerstgeschädigt überlebt hat. Obwohl ein "geständiger Täter" zu 7 1/2 Jahren Haft verurteilt worden ist, versucht Köberle seit 1998, die sächsischen Justizbehörden zu neuen Ermittlungen zu zwingen. Er hat nachgewiesen, daß die Schußverletzung nicht aus der vom "Täter" behaupteten Waffe stammen kann.

    Der wirkliche Schütze dieses (vermutlich politisch motivierten Raub-) Mordversuchs ist nach der Beweislage heute noch frei. Die sächsischen Justizbehörden haben weder das falsche Geständnis des "Täters" noch das von ihm behauptete Motiv geprüft. Alle Beweismittel, so auch die angebliche Tatwaffe, sind längst vernichtet.

    Am 12.11.2003 hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Beschwerde wegen der Einstellung einer am 22.01.03 bei der Kripo in Leonberg eingeleiteten Strafanzeige wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt nicht stattgegeben. Auf dem langen Dienstweg ist der schwere Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs ungeprüft verlorengegangen. Recht trickreich eingestellt wurde am 12.11.03 ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Richter und die Staatsanwältin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Köberle hatte eine solche Strafanzeige nie gestellt!

    Apropos Strafanzeige: Jedwede Anzeige dieser Art setzt eine Straftat, d.h., eine strafbare Handlung voraus. Diese wiederum erheischt die Frage: Cui bono - wem nützt das?

    Mehr dazu hatten wir auf der Internetseite www.absurdistan.net. Dieser Server wurde für uns jedoch gesperrt, und so finden Sie uns jetzt auf: www.richterdatenbank.de)

    Im November 2003

    Carin Köberle-Zeller

    Carin Köberle

    PS: Sollten Sie meinen, wir seien ein Einzelfall, dann besuchen Sie bitte auch die Seite beschwerdezentrum.de

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