Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage,
zu der die Justiz keinen Zutritt hat.
(Dürrenmatt)
Peter Köberle
wurde am 30.7.96 Opfer eines heimtückischen Mordanschlags, den er aber schwerstgeschädigt überlebt hat.
Obwohl ein "geständiger Täter" zu 7 1/2 Jahren Haft verurteilt worden ist, versucht
Köberle seit 1998, die sächsischen Justizbehörden zu neuen Ermittlungen zu zwingen.
Er hat nachgewiesen, daß die Schußverletzung nicht aus der vom "Täter" behaupteten
Waffe stammen kann.
Der wirkliche Schütze dieses (vermutlich politisch motivierten Raub-) Mordversuchs ist nach
der Beweislage heute noch frei. Die sächsischen Justizbehörden haben weder das falsche
Geständnis des "Täters" noch das von ihm behauptete Motiv
geprüft. Alle Beweismittel, so auch die angebliche Tatwaffe, sind längst vernichtet.
Am 12.11.2003 hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Beschwerde wegen der
Einstellung einer am 22.01.03 bei der Kripo in Leonberg eingeleiteten Strafanzeige
wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt nicht stattgegeben.
Auf dem langen Dienstweg ist der schwere Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs ungeprüft
verlorengegangen. Recht trickreich eingestellt wurde am 12.11.03 ein Ermittlungsverfahren gegen
die drei Richter und die Staatsanwältin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und
Freiheitsberaubung. Köberle hatte eine solche Strafanzeige nie gestellt!
Apropos Strafanzeige: Jedwede Anzeige dieser Art setzt eine Straftat, d.h., eine strafbare Handlung
voraus. Diese wiederum erheischt die Frage: Cui bono - wem nützt das?
Mehr dazu hatten wir auf der Internetseite www.absurdistan.net.
Dieser Server wurde für uns jedoch gesperrt, und so finden Sie uns jetzt auf:
www.richterdatenbank.de)
Im November 2003