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  • Peter Köberle

    eine deutsch / deutsche Kriminalgeschichte

    Kurzfassung
    (ausführliche Dokumentation siehe: www.richterdatenbank.de)

    Vorgeschichte: Nachdem die Gemeinde Rammenau ihre Zustimmung signalisiert hatte, befaßte sich Peter KÖBERLE mit der Planung einer Golfanlage. Der damalige Barockschloß Rammenau Landrat von Bischofswerda Dr. GRIES bat KÖBERLE, die verfallenden Meiereigebäude des Barockschlosses in eine Hotelplanung einzubeziehen.

    1992 wurde von den etwa tausend Schlössern Sachsens etwas mehr als ein Dutzend in die neu gegründete Sächsische Schlösserverwaltung eingegliedert. Das unterstreicht den kulturhistorisch hohen Stellenwert des Barockschlosses Rammenau.


    Am 1.8.94 wurde zwischen dem Freistaat Sachsen und der von Köberle inzwischen extra zu diesem Zweck gegründeten Hotelgesellschaft ein auf 86 Jahre ausgerichtetes Erbbaurecht für die Meiereigebäude abgeschlossen. Der Wert des Erbbaurechts ist in der Notarsurkunde mit 7 Mio. DM angegeben. Am 25.11.94 wurde für den Westteil des Schlosses (ca. 40 Hotelappartements) eine Baugenehmigung erteilt. Neid und Gier begleiteten von nun an den weiteren Weg von Köberle:

    Die neue Schloßdirektorin machte von Anfang an keinen Hehl daraus, daß sie die (genehmigte!) Planung für überzogen und falsch halte. Die Geschäftsführer der Hotelgesellschaft Thomas Knoll und Georg Reitz versuchten - mit Unterstützung der örtlichen Behörden und Banken - der eigenen Gesellschaft die finanzielle Basis zu entziehen und Köberle auszubremsen. Mitarbeiter der Schlösserverwaltung und des Finanzministeriums unterstützen dieses kriminelle Treiben. Deshalb stellte Köberle im Herbst 1995 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bautzen - bei einem Staatsanwalt Weisel. Um es vorwegzunehmen: Dieser StA Weisel war später Beisitzender Richter im Strafverfahren gegen Karl Josef Hilgert - das Ermittlungsverfahren wurde - rechtsbrüchig - eingestellt.

    Nach einem Gespräch vom 22.07.96 unter Leitung von Präsident Fischer (Landesamt für Finanzen) hatte das Schloßhotel Rammenau "freie Fahrt". Köberle hatte - trotz vieler ihm in den Weg geworfener Schwierigkeiten - sein Ziel doch noch erreichen können.

    Nur eine Woche später - am 30.7.96 - wurde Peter KÖBERLE von einem heute noch unbekannten Täter niedergeschossen. Noch etwa eine Stunde danach war Köberle bei vollem Bewußtsein. Er konnte selbst noch Hilfe herbeiwinken und gab auf die ihm gestellten Fragen klare Antworten.


    Köberle lag hundert Tage im Koma und fast 18 Monate in den verschiedensten Kliniken. Trotz schwerer körperlicher Schäden ist ihm seine Erinnerung an die Ereignisse geblieben.

    Am nächsten Tag beschuldigte sich Karl Josef Hilgert (Pächter der Schloßgastronomie) des vorsätzlichen heimtückischen Mordversuchs. Allein aufgrund seines - inzwischen als falsch bewiesenen - Geständnisses wurde er im April 1997 vom Landgericht Bautzen zu nur 7 ½ Jahren Haft verurteilt, von denen er gerade mal etwas mehr als 4 Jahre verbüßen mußte...

    Der Beisitzende Richter Weisel erinnerte sich in diesem Verfahren nicht mehr an die ihm persönlich übergebene Strafanzeige. Das Geständnis von Hilgert war äußerst widersprüchlich: Mal war es Vorsatz, dann wieder Notwehr, dann schließlich Affekt. Es gibt keine genauen Angaben von Hilgert zum Tatgeschehen, und in der Akte nicht einen Beweis für seine Täterschaft.

    Der Prozeß war ein "Scheinprozeß", um die Öffentlichkeit zu täuschen. Am Tag nach der Tat hatte das Sächsische Finanzministerium verkünden lassen, der Freistaat habe den Erbbaurechtsvertrag gelöst. Auf konkretes Nachfassen des Journalisten Timm zum Gespräch vom 22.7.96 unter Leitung von Präsident Fischer gab die Sprecherin des Finanzministeriums keine Antwort.

    Tatsächlich wurde der Vertrag erst am 1.7.99 - also fast drei Jahre nach der Tat - durch einseitigen Rücktritt durch das SMF [Sächsisches Ministerium für Finanzen - S.W.] beendet. Mehrere Versuche des SMF, sich schon vor dem Attentat aus dem Vertrag zu lösen, waren rechtsunwirksam und können zweifelsfrei als Rechtsbruch bezeichnet werden.

    Im Strafprozeß gegen Hilgert wurde Köberle - obwohl einziger Tatzeuge - nicht vernommen, weil der "Täter" glaubhaft gestanden hatte. In der Akte gibt es keinen einzigen Beweis für eine Täterschaft von HILGERT, aber nahezu hundert Widersprüche, die seine Täterschaft ausschließen!

    Mag man all die vielen Widersprüche bei den Ermittlungen und auch das Urteil als Husarenritt an der Grenze des erlaubten Rechts betrachten, so wird die ministerienübergreifende Vertuschung der Hintergründe um diesen Mordanschlag spätestens dann zum offensichtlichen Rechtsbruch, nachdem Köberle die für den Fall zuständigen Stellen von den vielen Widersprüchen informiert und auf einen heute noch unbekannten Mordschützen hingewiesen hatte.

    Dies betrifft sowohl den damaligen Innenminister Hardraht, dem Köberle die vielen Widersprüche schriftlich mitgeteilt hatte und der ihm die weiteren Unterlagen im März 2000 einfach unbearbeitet zurückgesandt hatte.

    Dies betrifft vor allem die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen, die die Vorwürfe als "unbegründet" zurückwies, weil ja der (falsche) Täter zu einer Haftstrafe verurteilt worden und der Fall dadurch abgeschlossen war.

    Dies betrifft aber auch höchste Mitarbeiter der Sächsischen Staatskanzlei, denen Köberle - sehr umfangreich dokumentiert - auf fast vierzig Seiten die Widersprüche aufgelistet und dazu Fragen gestellt hatte. Nicht eine der nahezu hundert Fragen hatte der zuständige Ministerialrat beantwortet, sondern nach über 6 Monaten mitgeteilt, daß es keinen neuen Handlungsbedarf gäbe.

    Eine neue Strafanzeige am 22.01.03 bei der Kripo Leonberg - u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt, wurde am 03.03.03 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart - entgegen der zuvor getroffenen Absprache - an die Staatsanwaltschaft Bautzen gesandt, wo diese am 05.03.03 einging.

    Obwohl OStA Bogner in einem persönlichen Gespräch am 11.03.03 erklärt hatte, daß die Akte noch nicht bei ihm angekommen sei, befand sich bei einer Aktenprüfung nur ein von OStA Bogner vorbereitetes Schreiben (ohne Datum), daß die Ermittlungen eingestellt worden seien, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte(!).

    Dieses vorbereitete Schreiben war der einzige "Arbeitsnachweis", der sich zu diesem Zeitpunkt in der Akte befand. Ohne jegliche Ermittlung sollte die Strafanzeige wegen dieses Verbrechens einfach niedergebügelt werden, obwohl nach § 152 StPO die Ermittlungsbehörden gezwungen sind, derartige Straftaten aufzuklären, sobald sie davon Kenntnis haben.

    Die Strafanzeige v. 22.01.03 war mit einem 46-seitigen kriminaltechnischen Gutachten von Prof. Dr. Koristka unterlegt, wonach die im Körper vorhandene Schußverletzung nicht aus der von HILGERT behaupteten Tatwaffe stammen kann.

    OStA Bogner war aufgrund des Gesprächs am 11.03.03 gezwungen, formal die Akte an den Generalstaatsanwalt Dr. Schwalm abzugeben, der die Unterlagen mit Zuweisungsverfügung am 19.06.03 an die Staatsanwaltschaft Görlitz weitergab. Dort sind sie am 23.06.03 eingegangen. Bereits zwei Tage später(!!), am 25. Juni 03, war von OStA Jöst eine 4-seitige Einstellungsverfügung fertiggestellt und geschrieben.

    OStA Jöst ist ein "juristischer Wunderknabe". In nur zwei Tagen hatte er die umfangreichen Akten und den schweren Strafvorwurf geprüft und auch schon die Einstellungsverfügung geschrieben. Hat OStA Jöst das wirklich in nur zwei Arbeitstagen geschafft - oder war es nicht doch abgesprochenes Teamwork [sprich: "abgekartetes Spiel" - S.W.] unter Führung von OStA Bogner?

    Nur zur Vollständigkeit der Chronologie sei angefügt, daß die Generalstaatswaltschaft am 12. November 2003 die Beschwerde von Köberle zurückwies. Es ist ein widerliches Zusammenspiel von Staatsbediensteten, die dafür bezahlt werden, daß sie das Recht der Bürger und des Staates wahren.

    Wundert es bei diesem Vortrag noch, daß wenige Monate nach dem Urteil gegen Hilgert die ermittelnde Staatsanwältin - entgegen der richterlichen Verfügung - auch die von Hilgert behauptete Tatwaffe als letztes Beweismittel vernichten ließ? In einigen "Sonderfällen" arbeitet die Staatsanwaltschaft im Fall Rammegate eben sehr gründlich!

    Die Krönung des Ganzen:
    Ort und Zeit: Staatsanwaltschaft Bautzen im Januar 2000
    Hauptakteur: Staatsanwalt Josinger

    Da es nicht klappt, den "lästigen Querulanten" in die Schranken zu weisen, werden alle Register gezogen: Köberle soll wegen Betrugs (!) zu 2 Jahren Haft - ohne Bewährung - verurteilt werden! So jedenfalls lautet der Antrag der Staatsanwaltschaft. Es gab Freispruch.

    Ein höchst ungewöhnliches Strafverfahren endet mit der Begründung:
    Köberle wollte - angeblich - nie ein Schloßhotel bauen! Die Gelder hätte er für sich persönlich verwendet, die Menschen im Osten müßten vor solchen Betrügern und leeren Versprechungen geschützt werden.

    Sicherlich: Man hätte leicht nachprüfen können, daß es eine rechtkräftige Baugenehmigung gab. Josinger hielt das einfach nicht für nötig! Und es kommt noch besser: Noch am Tag des Freispruchs legt Josinger Berufung ein, die er allerdings einige Wochen später zurücknehmen muß. . .


    Ist bei derartigen Kapriolen der Gedanke an ein

    R A M M E G A T E

    denn gar so weit hergeholt???


    Peter Köberle hofft, daß sein schweres gesundheitliches Opfer eine Umkehr des Rechts vor dem endgültigen Abgleiten in den Unrechtsstaat zu bewirken hilft.

    A l l e   d e u t s c h e n   B ü r g e r   sind aufgefordert, angesichts solch gravierender Verstöße gegen Recht und Gesetzlichkeit die Bestrafung aller Schuldigen zu fordern!

    Der Fall Rammegate soll und muß strafrechtliche Konsequenzen haben, auch für die Täter in schwarzen oder roten Roben ! ! !

    Weil der Stadt / Stuttgart, im April 2004

    Carin Köberle

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