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    eines staatlich sanktionierten Rechtsbruchs

    Entwicklung in Rammenau von 1991 bis zum Mordanschlag
    (nur besonders wichtige Daten - siehe auch www.richterdatenbank.de)
    Frühjahr 1991

    erste Überlegungen für eine Golfplatzplanung in Rammenau.

    Landrat Dr. Gries (Bischofswerda) bittet Köberle, die maroden Meiereigebäude des Schlosses als Hotel in die Planung einzubeziehen - Köberle lehnt wegen des hohen Risikos ab.

    Die Schloßanlage Rammenau
    Frühjahr 1992 der Freistaat Sachsen (Finanzministerium) übernimmt etwas mehr als ein Dutzend Schlösser in die neu gegründete Sächsische Schlösserverwaltung.

    Die Gespräche werden mit Ministerialrat Weidner fortgesetzt.

    16.10.1992 erste Vorvereinbarung mit dem SMF
    Investor erhält Planungssicherheit
    22.04.1993 Institut für Denkmalpflege (Dr. Glaser) Denkmalrechtliche Festlegung als Grundlage für die Planung teilweiser Abbruch - Fassadengestaltung - Unterkellerung
    Herbst 1993 Einreichung des ersten Bauantrags für Westteil (40 Appartements) Roswitha Förster (rote Rosi) wird interimistische Schloßdirektorin.

    Die inzwischen neu gegründeten Denkmalbehörden verzögern die Baugenehmigung.

    09.12.1993 Abbruchgenehmigung für Meiereigebäude und Zwischenbauten wird erteilt
    Frühjahr 1994 Baubeginn am Golfplatz; Hotelgesellschaft wird gegründet (Thomas Knoll und Georg Reitz sind Geschäftsführer - nicht Köberle!)
    01. April 1994

    Frau Roswitha Förster wird Schloßdirektorin. Sie möchte das Schloß nach alten Plänen sanieren. Privatwirtschaftlich ist das unbezahlbar. Die Vertragsgespräche mit dem SMF verzögern sich.

    Der Justitiar Kleinschmidt behauptet, der (fertige) Erbbaurechtsvertrag liege noch im früheren Büro, obwohl er fünf Minuten später den Vertragsentwurf aus einem hinter ihm stehenden Schrank nimmt.

    (später einmal wird dieses ein Vorgang mit großer Beweiskraft für beginnenden Widerstand im SMF)

    Juni 1994 Frau Förster und die Bürgermeisterin polemisieren erstmals in der "Leipziger Volkszeitung" gegen das Projekt und dadurch gegen Köberle und die Wessis
    04.07.1994 Trotz klarer denkmalsrechtlicher Festlegungen muß der Bauantrag geändert und eine Tektur eingereicht werden.
    01. August 1994

    Der Erbbaurechtsvertrag wird zwischen der Hotelgesellschaft und dem SMF geschlossen - alle wichtigen Vereinbarungen sind im Vertrag enthalten.

    Wert lt. Noatarurkunde:   s i e b e n   Millionen DM

    (Man sieht: Es geht fortan um einen Millionenwert)

    Ende August 1994 Ministerialrat Weidner fordert Karl Josef Hilgert (Pächter der Schloßgastronomie) auf, zukünftig eng mit der Hotelgesellschaft zu kooperieren, da das Hotelprojekt im SMF einen hohen Stellenwert habe - Hilgert lehnt (noch) ab.
    Herbst 1994 Die beiden Geschäftsführer Knoll und Reitz beginnen mit Unterstützung von Kleinschmidt und Förster gegen Köberle und die Mehrheitgesellschafter zu arbeiten.
    (Knoll und Reitz wollen das Projekt anderen Interessengruppen zuführen, Förster und Kleinschmidt wollen das Hotelprojekt ganz kippen). Um Köberle zu entfernen (betrügen), sind beide Gruppen zunächst aufeinander angewiesen.
    25. November 1994 Die erste Baugenehmigung (40 Appartements) wird erteilt.
    Das Hotel hat - fast - freie Fahrt. 40 Kaufinteressenten warten auf den offiziellen Verkaufsbeginn.
    Mitte Dezember 1994 Karl Josef Hilgert ist zahlungsunfähig, mit nahezu einer halben Million völlig überschuldet - er bietet Köberle die Zusammenarbeit Gastronomie / Hotel an.
    Ende Dezember 1994 Direktor Germann von der KSK Bischofswerda sagt der Hotelgesellschaft verbindlich die Finanzierung der Planungskosten zu. Die KSK Bischofswerda und Bautzen fusionieren zum 01.01.95.
    1995
    01. Januar 1995

    Ähnlich wie der Erbauer des Schlosses, der Kammerherr von Knoch, flieht Hilgert vor seinen Gläubigern aus Rammenau zurück nach Bonn.

    RA Horz (Anwalt von Hilgert) bittet das SMF um Zustimung zur Zusammenarbeit. Obwohl das Restaurant wegen Umbauarbeiten geschlossen ist, kündigt der Staatliche Schloßbetrieb (Frau Förster) den Pachtvertrag von Hilgert wegen

    "unzulässiger Überlassung an Dritte".

    (Wegen des späteren Attentats wurde der Prozeß Hilgert ./. Freistaat Sachsen nicht mehr beendet...)

    15. Januar 1995 Die Geschäftsführer Knoll und Reitz vereiteln böswillig den fest zugesagten Kredit der KSK Bischofswerda / Bautzen
    25. Januar 1995

    Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Erbbaurecht kann nun im Grundbuch eingetragen werden.

    Etwa zur gleichen Zeit wird die Schlösserverwaltung so umorganisiert, daß die Position von Ministerialrat Weidner wegfällt. Weidner wird in das Landwirtschaftsministerium (straf- ?) versetzt.

    Gemeinsam mit Reitz und Knoll versuchen Förster und Kleinschmidt (mit Duldung und Unterstützung von ganz weit oben) der Gesellschaft die finanzielle Basis zu entziehen und über einen (betrügerischen) Konkurs das Vertragswerk zu unterlaufen. Die für zwei Monate anberaumten Umbauarbeiten werden auf viereinhalb Monate ausgedehnt, um der Schloßgastronomie finanziell zu schaden.

    Die Mehrheitsgesellschafter - vor allem Frau Zeller - unterstützen Köberle mit weiteren - sehr hohen - privaten Mitteln. Der von den Betrügern erhoffte finanzielle Kollaps bleibt aus.

    24. Mai 1995

    Bürgermeisterin Snelinski bietet ihrem "Stasifreund" Knoll das Forum einer öffentlichen Gemeindratssitzung, in dem dieser die Räte und die Öffentlichkeit von einer bevorstehenden (betrügerischen!) Konkursanmeldung durch die Geschäftsführer Knoll und Reitz unterrichten kann.

    Das war ein hochkrimineller Akt und später Inhalt einer Strafanzeige bei Staatsanwalt Weisel.

    30. Mai 1995 Köberle unterrichtet schriftlich das Handelsregister von diesen Absichten (betrügerischer Bankrott). Die Aktion fällt deshalb aus.
    26. Juni 1995

    Um 15.00 Uhr erzählt die Schloßdirektorin Förster dem Chefkoch der Gastronomie über Pläne von einer gemeinsamen konspirativen Sitzung in der Schlösserverwaltung, die für 16.00 Uhr anberaumt war und an der auch sie - neben Kleinschmidt, Knoll, Reitz und Dr. Schuhmann - teilnahm.

    Danach planten sie: Reitz und Dr. Schuhmann (Minderheitsgesellschafter) scheiden aus der Gesellschaft aus. Reitz und Knoll melden als Geschäftsführer Konkurs an und das SMF erklärt zum 30. Juni den Heimfall des Erbbaurechtsvertrages.

    Kann es bei einer solchen kriminellen Energie noch eine Steigerung geben? Sieht das nicht aus wie eine kriminelle Vereinigung?

    27. Juni 1995

    Köberle wirft dem SMF Beihilfe zu einer Straftat vor.

    Angeblich war das per Fax vorab gesandte Schreiben nicht lesbar. Ein spontaner Lesevergleich ergab: Nur ein einziges Wort des 4-seitigen Briefes konnte die Sekretärin von Kleinschmidt (Frau Herder) nicht lesen.

    Wegen der Androhung hoher Schadensersatzforderungen unterblieb auch diese betrügerische Aktion...

    26. August 1995

    Reitz und Dr. Schuhmann werden aus den Gesellschaften ausgeschlossen. Es folgt später ein langer Rechtsstreit, der nach dem Attentat nicht mehr abgeschlossen wurde...

    Der Betreibergesellschaft wird die Geschäftsführung entzogen - Knoll und Reitz sind nicht mehr Geschäftsführer der Hotelgesellschaft

    Von nun an funktioniert die bisherige gemeinsame Strategie, den Vertrag über einen Konkurs zu unterlaufen, nicht mehr. Die Juristen des SMF / Schlösserverwaltung müssen sich ab jetzt etwas anderes einfallen lassen...

    Kleinschmidt verweigert Köberle Gesprächstermine.

    Für das weitere Geschehen um den Vertrag tragen von nun an die Juristen des SMF und der Schlösserverwaltung gegenüber der Hotelgesellschaft die alleinige Verantwortung mit allen daraus resultierenden Rechtsfolgen für den Freistaat Sachsen. Verträge werden nicht deshalb geschlossen, damit sie sofort wieder gebrochen werden!

    11. Oktober 1995

    Erste rechtsunwirksame (wil falsch adressierte) Heimfallerklärung des Erbbauvertrages - unterzeichnet von Dr. Muster (höchster Beamter im SMF) unter Mißachtung aller vertraglichen Bestimmungen.

    Da das Erbbaurecht - durch das Verschulden des SMF - noch nicht im Grundbuch eingetragen war, konnte es gar keine Heimfallerklärung geben. Auch alle vorgebrachten Heimfallgründe waren an den Haaren herbeigezogen, also schlichtweg falsch und somit böswilliger Vertragsbruch.

    16. Oktober 1995

    Formal richtiger Widerspruch und Klarstellung der Rechtsposition der Hotelgesellschaft.

    Gespräch in der Staatskanzlei (Herrn Juppe) zur Klärung der Situation.

    In jener Zeit kursierten Gerüchte, die Staatsregierung wolle Schloß Rammenau in ein staatliches Gästehaus umbauen. Warum suchte man nicht nach einer einvernehmlichen Vertragsauflösung?

    16. November 1995

    Angeblich auf Anweisung von Frau Förster verlangte ein Vermesser mit Namen Monz einen Vorschuß für

    Erbbaurecht - Rückabwicklung

    Kann man den vom SMF geplanten Vertragsbruch noch besser dokumentieren?

    Strafanzeige gegen Knoll, Reitz und Dr. Schuhmann bei StA Weisel. Selbiger war im April 97 Beisitzender Richter im Strafverfahren Hilgert und hatte anscheinend das alles vergessen...

    Diese Strafanzeige wurde von der StA Bautzen rechtsbrüchig eingestellt...

    04. Dezember 1995 Das SMF (Herr Liese) vertritt in einem Schreiben "weiterhin die Auffassung, daß der Heimfall eingetreten sei."
    1996
    08. Januar 1996 Die Sächsiche Staatskanzlei (Ministerialrat Kinzel) bestätigt, daß der Heimfall nicht eintrete, wenn bis Ende April ein weiterer Bauantrag (Torhaus) eingereicht sei.
    26. Februar 1996 Das SMF (Herr Liese) überstellt der Staatsanwaltschaft Bautzen eine Kopie des Erbbaurechtsvertrages und schreibt dazu, daß der Vertrag durch Heimfall beendet worden sei - sozusagen eine Falschaussage in einem schwebenden Ermittlungsverfahren. Dürfen Staatsbeamte das alles ungestraft?
    06. März 1996 Der Vermesser Monz bestätigt die einvernehmliche Abstimmung der Erbbauflächen. Die Grundbücher für das Erbbaurecht werden vorbereitet.
    30. März 1996 Ein weiterer Bauantrag wird eingereicht, die zuständigen Ämter werden davon unterrichtet.

    Von nun an beginnt ein unglaubliches koordiniertes Mobbing der verschiedensten Ämter und Behörden, das im Mordanschlag vom 30.07.1996 einen blutigen Höhepunkt erreichen und dadurch sein scheinbares Ende finden wird.

    10. April 1996 In einem internen - gegen die Hotelgesellschaft gerichteten Pamphlet an Frau Dr. Dietrich (Leiterin der Schlösserverwaltung) beanstandet Frau Förster die Werbetafel für die Hotelappartements, daß sie "nicht mehr mit der Wirklichkeit übereinstimme." Eine ungewöhnliche, aber höchst brisante Aussage zu diesem Zeitpunkt, denn noch waren alle Verträge und Genehmigungen gültig.
    30. April 1996

    Das SMF (Herr Liese) fordert schriftlich die Herausgabe des Erbbaugrundstücks und der (nie übergebenen) Schlüssel und droht bei Verzug sogar hohe Schadenersatzforderungen an.

    Ist das nicht der Gipfel der Frechheit?

    Die Denkmalbehörden zwingen den Architekten zur Zurücknahme des neuen Bauantrags und verlangen neue denkmalsrechtliche Abstimmung. Köberle lehnt ab, weil die 50 %-ige Sonder-Abschreibung Ost ausläuft - eines der wichtigsten Verkaufsargumente.

    06. Mai 1996 Das SMF verweigert - vertragsbrüchig - den Notaren die Zustimmung zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.
    23. Juni 1996 Hilgert erhält in Bonn nach seinen Angaben Anrufe aus Rammenau von Knoll, Snelinski, Reutner u.a., mit dem Ziel, das Vertrauensverhältnis zu stören...
    (oder sein Geständnis vorzubereiten?)
    24. Juni 1996

    Köberle stellt in einem ausführlichen Schreiben an das SMF (Ministerialrat Janka) die Rechtsposition der Gesellschaft klar und kündigt hohe Schadenersatzforderungen an. Das SMF lenkt daraufhin scheinbar ein.

    Die Denkmalbehörden verweigern dem Architekten Gespräche über die planerische Abstimmung. Ein neuer Arbeitskreis soll weiter verzögern.

    Das Landratsamt Bautzen versucht, Hilgert die Gaststättenlizenz zu entziehen und erläßt gegen ihn einen Bußgeldbescheid wegen "unzulässiger Überlassung der Gastronomie an Dritte" (an das - noch nicht existente - Hotel).

    Hilgert verliert den ersten Prozeß gegen den Freistaat Sachsen wegen der Kündigung des Pachtvertrages. Köberle unterstützt Hilgert auch beim Berufungsverfahren.

    Die AOK Dresden leitet gegen die Gastronomie ein Konkursverfahren ein, obwohl die Rückstände bei der AOK genau so hoch sind, wie am 31.12.1994, als Hilgert Rammenau verließ. Gemeinsam wollten die Ostdivisionen das Vertragswerk aushebeln.

    Einer seiner Brüder stellt Köberle weitere finanzielle Mittel bereit, um die Rückstände bei der AOK zu bezahlen.

    03. Juli 1996 Die Geschäftsführer Knoll und Reitz treten notariell zurück. Köberle ist nun alleiniger Geschäftsführer.
    08. Juli 1996 Architekt Stöcker stellt vorübergehend seine Planungsarbeiten ein, weil die zuständigen Behörden Gespräche verweigern.
    22. Juli 1996 Gespräch bei Präsident Fischer:
    Der Erbbaurechtsvertrag sei im Grundbuch einzutragen. Das Hotel werde in der genehmigten Form gebaut und die nachgeordneten Ämter seien zur Zusammenarbeit verpflichtet...
    Das Mobbing der ämter geht unvermindert weiter...
    23. Juli 1996 Zustellung des Räumungsbeschlusses für die Gastronomie durch den Gerichtsvollzieher - in einem noch offenen Gerichtsverfahren...
    25. Juli 1996 Köberle schickt RA Horz zwei Schecks für das Berufungsverfahren Hilgert ./. Freistaat Sachsen wegen des Pachtvertrages.
    26. Juli 1996 Hilgert ist von Bonn abgefahren.
    27. Juli 1996

    Der Journalist Benno Timm wird anonym auf Köberle und das Hotelprojekt angesetzt. Köberle bittet Timm, mit seinem Bericht noch einige Tage zu warten, bis die letzten wichtigen Punkte geklärt seien. Im Gegenzug verspricht Köberle dem Journalisten "eine ganz schmutzige Geschichte um Schloss Rammenau". Dazu ist es wegen des Attentats nicht mehr gekommen...

    30. Juli 1996

    Köberle ist für 11.00 Uhr mit Hilgert verabredet. Für 15.30 Uhr ist ein gemeinsamer Termin bei der AOK in Dresden vereinbart. Dort wollte Köberle für die Gastronomie die rückständigen Sozialbeiträge bezahlen.

    Das erst angekändigte Konkursverfahren wäre dadurch nicht eröffnet worden. Hilgert hätte innerhalb weniger Tage seine größten finanziellen Probleme durch die Unterstützung der Hotelgesellschaft wieder in den Griff bekommen.

    Das wußten an diesem Tage sowohl Hilgert, sein Anwalt Horz wie auch die zahlreichen Gegner von Köberle.

    Als Köberle Hilgert um 11.00 Uhr - zur vereinbarten Zeit - in der Gastronomie traf, bat Hilgert Köberle, ihm den Golfplatz zu zeigen. Während des etwa 40-minütigen Spaziergangs auf dem Golfplatz erklärte Köberle die Situation, aber auch die bevorstehende - mit Präsident Fischer besprochene - Lösung. Während dieser vierzig Minuten gab es zwischen Köberle und Hilgert keinen Streit. Hilgert war über die Intrigen, die Situation vor Ort und auch die Lösungen informiert.

    Um 11.45 Uhr wird Köberle von einem heute noch unbekannten Täter niedergeschossen. Hilgert war zu diesem Zeitpunkt ca. 12 - 15 Meter von Köberle entfernt. Unmittelbar zuvor war Hilgert auf dem Green in die Hocke gegangen...

    1. Aussage Köberle:

    "Plötzlich spürte ich einen schrecklichen Schmerz - wenig später kam ein Knall, der sich wie ein Gewehrknall anhörte...
    Ich weiß mit aller Sicherheit, daß Hilgert nicht geschossen haben kann, sondern daß ein zweiter Täter - vielleicht ein bezahlter Killer - geschossen haben muß. Hilgert müßte diese Person eigentlich sehr gut kennen.
    "

    Ist das nicht eine klare Aussage?

    Nach dem Schuß kommt Hilgert einige Meter auf Köberle zu und sagt:

    "Peter, da wurde geschossen!"

    Köberle erwidert:

    "Ja, ich wurde getroffen. Bitte hole sofort Hilfe!"

    Hilgert holt jedoch keine Hilfe. Er setzt sich in den PKW und fährt nach Bonn...

    Etwa eine Stunde liegt Köberle schwerstverletzt auf dem Golfplatz. Es gelingt ihm noch, Hilfe herbeizuwinken und die Fragen der Helfer und eines Polizisten zu beantworten. Einen Hinweis auf Hilgert als Täter gibt er nicht. Dann folgen 100 Tage Koma fast und eineinhalb Jahre Klinikaufenthalt...

    Aufgrund des Hinweises von Köberle:

    "Hilgert war bei mir!"

    soll dieser zu den Ereignissen befragt werden. Er ist nicht mehr da...

    § 326 BGB Sachadensersatz

    Ist ein Erbbaurecht dinglich gesichert (im Grundbuch eingetragen) so ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich!

    Der Vertrag wäre nach Eintragung unwiderruflich 86 Jahre gültig gewesen.

    Vermutlich spätestens hier werden Sie sehr nachdenklich, denn hier wird das wahre Motiv des Mordanschlags deutlich.

    31. Juli 1996

    Am frühen Morgen kommt Hiebers Freund Reutner kurz vor acht Uhr auf das Polizeirevier in Bischofswerda und gibt Adressen an, wo sich Hilgert in Bonn aufhalten könnte. Woher weiß das Reutner? Lt. Aussage Hilgert hatte ihn Reutner zuvor schon in Bonn angerufen (drei Wochen später korrigiert sich Hilgert!).

    Köberle hat überlebt! - die Situation droht zu eskalieren.

    Als die Polizei Hilgert in Bonn befragen will, bezichtigt sich Hilgert ohne Not des vorsätzlichen heimtückischen Mordes, obwohl ihm RA Horz in einem Telefongespräch anwaltliche Unterstützung zugesagt hatte. Das Verhalten von Hilgert ist irrational.

    Frau Kretschmar, die Pressesprecherin des Finanzministeriums, informiert die Öffentlichkeit, daß das SMF das Vertragsverhältnis wegen permanenter Vertragsverletzungen durch die Hotelgesellschaft beendet habe. Das war eine bewußte Täuschung der Öffentlichkeit, um vom wahren Mordmotiv "Schloß" abzulenken.

    01. August 1996 Der von Köberle einige Tage zuvor informierte Benno Timm fragt auf einer Pressekonferenz Frau Kretschmar nach dem Gesprächsergebnis bei Präsident Fischer. Die Pressesprecherin bleibt lt. Medienbericht die Antwort schuldig...

    16. Oktober 1996

    Das Ermittlungsverfahren gegen Reitz und Knoll u.a. wird ohne Beschluß und ohne Benachrichtigung eingestellt. (Köberle erfährt davon erst im Sommer 1999 auf massive Nachfrage). Angeblich habe Köberle an ihn persönlich gerichtete Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht beantwortet. Köberle lag im Koma - wie hätte er Briefe schreiben können?

    Welchen Brief hätte er beantworten sollen? In der Akte gibt es gar keinen an Köberle gerichteten Brief!

    Und diesen Knoll hatte sich Staatsanwalt Josinger als Hauptbelastungszeugen ausgewählt, als Josinger Köberle - ohne alle Ermittlungen - für zwei Jahre ins Gefängnis bringen wollte, weil - angeblich - Köberle nie ein Schloßhotel bauen wollte....

    Lug und Trug auf allen Ebenen. Ist das der deutsche Rechtsstaat auf den die Bürger in Zukunft noch vertrauen dürfen?

    01. April 1998 Erneute rechtsunwirksame Rücktrittserklärung des SMF vom Erbbaurechtsvertrag (Sie erkennen: Der Vertrag ist auch nach Ansicht der juristischen Sonderschüler des SMF immer noch gültig!)
    01. Juli 1999 rechtswirksame Rücktrittserklärung vom Vertrag durch das SMF- dieser Rücktritt war nur noch als Folge des Attentats möglich geworden...

    Anmerkung des Redakteurs:
    Es ist für einen juristisch nicht vorgebildeten Durchschnittsbürger oftmals nicht einfach, hinter die Logik der Rechtsprechung in Deutschland zu kommen, obgleich es sie zwingend geben muß. Der Fall Köberle zeigt noch einmal mehr, daß mit dem deutschen Rechtswesen einiges im Argen liegt und es hohe Zeit ist, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, und das mit allen uns zur Verfügung stehenden und dazu noch verfassungsmäßig garantierten Möglichkeiten.

    Dabei ist bemerkenswert, daß es Beamte u.a. des Finanzministeriums gewesen sind, die Verträge schließen, um sie sofort nach dem Notartermin selbst zu brechen. Dann der Mordanschlag, dessen Hintergründe auch heute noch völlig unklar sind. Ein "geständiger Täter", kaum Ermittlungen, ein dünnes Strafurteil und eine jahrelange Vertuschung durch die sächsischen Justizbehörden. Das macht mich sehr nachdenklich...

    Ich frage mich ernsthaft: Wie weit dürfen solche "Staatsrambos" in unserem Lande gehen, ehe die zur Aufklärung verpflichteten Justizbehörden eingreifen und den üblen Machenschaften dieser Staatsdiener ein Ende setzen? Es ist an sich höchste Zeit, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und sie schnellstens unehrenhaft aus dem Staatsdienst zu entfernen!

    Erschütternd für mich ist nur, daß die Mehrheit der Bürger dieses Landes nach beinahe 60 Jahren immer noch nicht erkannt hat, wie es um Recht und Gesetz in diesem unserem Lande steht.

    Traurig ist, daß erst so etwas Schlimmes passieren muß, ehe unsereins aufwacht.

    Ich hoffe und wünsche, daß das Opfer Köberle ein Fanal wird für all die Schlafmützen in unseren Landen, die immer noch von

    Einigkeit und Recht und Freiheit
    träumen.

    Siegfried Wilhelm

     

    Zusammengestellt von:

    Carin Köberle

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