Entwicklung in Rammenau von 1991
bis zum Mordanschlag
(nur besonders wichtige Daten - siehe auch www.richterdatenbank.de) |
Frühjahr 1991 |
erste Überlegungen für eine Golfplatzplanung in Rammenau.
Landrat Dr. Gries (Bischofswerda) bittet Köberle, die maroden
Meiereigebäude des Schlosses als Hotel in die Planung einzubeziehen -
Köberle lehnt wegen des hohen Risikos ab.
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Frühjahr 1992 |
der Freistaat Sachsen (Finanzministerium) übernimmt etwas
mehr als ein Dutzend Schlösser in die neu gegründete Sächsische
Schlösserverwaltung.
Die Gespräche werden mit Ministerialrat Weidner fortgesetzt. |
16.10.1992 |
erste Vorvereinbarung mit dem SMF
Investor erhält Planungssicherheit |
22.04.1993 |
Institut für Denkmalpflege (Dr. Glaser)
Denkmalrechtliche Festlegung als Grundlage für die Planung
teilweiser Abbruch - Fassadengestaltung - Unterkellerung |
Herbst 1993 |
Einreichung des ersten Bauantrags für Westteil (40 Appartements)
Roswitha Förster (rote Rosi) wird interimistische Schloßdirektorin.
Die inzwischen neu gegründeten Denkmalbehörden verzögern die
Baugenehmigung. |
09.12.1993 |
Abbruchgenehmigung für Meiereigebäude und Zwischenbauten
wird erteilt |
Frühjahr 1994 |
Baubeginn am Golfplatz;
Hotelgesellschaft wird gegründet (Thomas Knoll und Georg
Reitz sind Geschäftsführer - nicht Köberle!) |
01. April 1994 |
Frau Roswitha Förster wird Schloßdirektorin.
Sie möchte das Schloß nach alten Plänen sanieren.
Privatwirtschaftlich ist das unbezahlbar.
Die Vertragsgespräche mit dem SMF verzögern sich.
Der Justitiar Kleinschmidt behauptet, der (fertige) Erbbaurechtsvertrag
liege noch im früheren Büro, obwohl er fünf
Minuten später den Vertragsentwurf aus einem hinter ihm stehenden Schrank nimmt.
(später einmal wird dieses ein Vorgang mit
großer Beweiskraft für beginnenden Widerstand im SMF) |
Juni 1994 |
Frau Förster und die Bürgermeisterin polemisieren erstmals
in der "Leipziger Volkszeitung" gegen das Projekt und
dadurch gegen Köberle und die Wessis |
04.07.1994 |
Trotz klarer denkmalsrechtlicher Festlegungen muß der
Bauantrag geändert und eine Tektur eingereicht werden. |
01. August 1994 |
Der Erbbaurechtsvertrag wird zwischen der Hotelgesellschaft
und dem SMF geschlossen - alle wichtigen Vereinbarungen
sind im Vertrag enthalten.
Wert lt. Noatarurkunde: s i e b e n Millionen DM
(Man sieht: Es geht fortan um einen Millionenwert) |
Ende August 1994 |
Ministerialrat Weidner fordert Karl Josef Hilgert
(Pächter der Schloßgastronomie) auf, zukünftig eng mit der
Hotelgesellschaft zu kooperieren, da das Hotelprojekt im SMF einen
hohen Stellenwert habe - Hilgert lehnt (noch) ab. |
Herbst 1994 |
Die beiden Geschäftsführer Knoll und Reitz beginnen mit
Unterstützung von Kleinschmidt und Förster gegen Köberle
und die Mehrheitgesellschafter zu arbeiten.
(Knoll und Reitz wollen das Projekt anderen
Interessengruppen zuführen, Förster und Kleinschmidt wollen das
Hotelprojekt ganz kippen). Um Köberle zu entfernen (betrügen),
sind beide Gruppen zunächst aufeinander angewiesen. |
25. November 1994 |
Die erste Baugenehmigung (40 Appartements) wird
erteilt. Das Hotel hat - fast - freie Fahrt. 40 Kaufinteressenten
warten auf den offiziellen Verkaufsbeginn. |
Mitte Dezember 1994 |
Karl Josef Hilgert ist zahlungsunfähig, mit nahezu
einer halben Million völlig überschuldet - er bietet Köberle die
Zusammenarbeit Gastronomie / Hotel an. |
Ende Dezember 1994 |
Direktor Germann von der KSK Bischofswerda sagt der
Hotelgesellschaft verbindlich die Finanzierung der Planungskosten zu.
Die KSK Bischofswerda und Bautzen fusionieren zum 01.01.95. |
1995 |
01. Januar 1995 |
Ähnlich wie der Erbauer des Schlosses, der Kammerherr
von Knoch, flieht Hilgert vor seinen Gläubigern aus Rammenau
zurück nach Bonn.
RA Horz (Anwalt von Hilgert) bittet das SMF um Zustimung
zur Zusammenarbeit. Obwohl das Restaurant wegen Umbauarbeiten geschlossen ist,
kündigt der Staatliche Schloßbetrieb (Frau Förster) den
Pachtvertrag von Hilgert wegen
"unzulässiger Überlassung an Dritte".
(Wegen des späteren Attentats wurde der Prozeß Hilgert ./.
Freistaat Sachsen nicht mehr beendet...) |
15. Januar 1995 |
Die Geschäftsführer Knoll und Reitz vereiteln böswillig
den fest zugesagten Kredit der KSK Bischofswerda / Bautzen |
25. Januar 1995 |
Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer erteilt das Finanzamt
die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Erbbaurecht kann nun im Grundbuch
eingetragen werden.
Etwa zur gleichen Zeit wird die Schlösserverwaltung so
umorganisiert, daß die Position von Ministerialrat Weidner
wegfällt. Weidner wird in das Landwirtschaftsministerium
(straf- ?) versetzt.
Gemeinsam mit Reitz und Knoll versuchen Förster und
Kleinschmidt (mit Duldung und Unterstützung von ganz
weit oben) der Gesellschaft die finanzielle Basis zu entziehen und
über einen (betrügerischen) Konkurs das Vertragswerk zu unterlaufen.
Die für zwei Monate anberaumten Umbauarbeiten werden auf viereinhalb Monate
ausgedehnt, um der Schloßgastronomie finanziell zu schaden.
Die Mehrheitsgesellschafter - vor allem Frau Zeller - unterstützen
Köberle mit weiteren - sehr hohen - privaten
Mitteln. Der von den Betrügern erhoffte finanzielle Kollaps bleibt aus. |
24. Mai 1995 |
Bürgermeisterin Snelinski bietet ihrem
"Stasifreund" Knoll das Forum einer öffentlichen
Gemeindratssitzung, in dem dieser die Räte und die Öffentlichkeit von einer
bevorstehenden (betrügerischen!) Konkursanmeldung durch die
Geschäftsführer Knoll und Reitz unterrichten kann.
Das war ein hochkrimineller Akt und später Inhalt einer
Strafanzeige bei Staatsanwalt Weisel. |
30. Mai 1995 |
Köberle unterrichtet schriftlich das Handelsregister von
diesen Absichten (betrügerischer Bankrott). Die Aktion fällt
deshalb aus. |
26. Juni 1995 |
Um 15.00 Uhr erzählt die Schloßdirektorin Förster dem
Chefkoch der Gastronomie über Pläne von einer gemeinsamen konspirativen
Sitzung in der Schlösserverwaltung, die für 16.00 Uhr anberaumt war
und an der auch sie - neben Kleinschmidt, Knoll,
Reitz und Dr. Schuhmann - teilnahm.
Danach planten sie: Reitz und Dr. Schuhmann (Minderheitsgesellschafter)
scheiden aus der Gesellschaft aus. Reitz und Knoll melden als
Geschäftsführer Konkurs an und das SMF erklärt zum 30. Juni den Heimfall
des Erbbaurechtsvertrages.
Kann es bei einer solchen kriminellen Energie noch eine
Steigerung geben? Sieht das nicht aus wie eine kriminelle Vereinigung? |
27. Juni 1995 |
Köberle wirft dem SMF Beihilfe zu einer Straftat vor.
Angeblich war das per Fax vorab gesandte Schreiben
nicht lesbar. Ein spontaner Lesevergleich ergab: Nur ein
einziges Wort des 4-seitigen Briefes konnte die Sekretärin von Kleinschmidt
(Frau Herder) nicht lesen.
Wegen der Androhung hoher Schadensersatzforderungen
unterblieb auch diese betrügerische Aktion... |
26. August 1995 |
Reitz und Dr. Schuhmann werden aus den Gesellschaften
ausgeschlossen. Es folgt später ein langer Rechtsstreit,
der nach dem Attentat nicht mehr abgeschlossen wurde...
Der Betreibergesellschaft wird die Geschäftsführung entzogen -
Knoll und Reitz sind nicht mehr Geschäftsführer
der Hotelgesellschaft
Von nun an funktioniert die bisherige gemeinsame Strategie, den Vertrag
über einen Konkurs zu unterlaufen, nicht mehr. Die Juristen des SMF /
Schlösserverwaltung müssen sich ab jetzt etwas anderes einfallen lassen...
Kleinschmidt verweigert Köberle Gesprächstermine. |
Für das weitere Geschehen um den Vertrag tragen
von nun an die Juristen des SMF und der Schlösserverwaltung gegenüber der
Hotelgesellschaft die alleinige Verantwortung mit allen daraus resultierenden
Rechtsfolgen für den Freistaat Sachsen. Verträge werden nicht deshalb
geschlossen, damit sie sofort wieder gebrochen werden!
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11. Oktober 1995 |
Erste rechtsunwirksame (wil falsch adressierte) Heimfallerklärung
des Erbbauvertrages - unterzeichnet von Dr. Muster (höchster Beamter im SMF)
unter Mißachtung aller vertraglichen Bestimmungen.
Da das Erbbaurecht - durch das Verschulden des SMF - noch nicht im Grundbuch
eingetragen war, konnte es gar keine Heimfallerklärung geben. Auch alle
vorgebrachten Heimfallgründe waren an den Haaren herbeigezogen,
also schlichtweg falsch und somit böswilliger Vertragsbruch. |
16. Oktober 1995 |
Formal richtiger Widerspruch und Klarstellung der Rechtsposition der Hotelgesellschaft.
Gespräch in der Staatskanzlei (Herrn Juppe) zur Klärung der Situation.
In jener Zeit kursierten Gerüchte, die Staatsregierung
wolle Schloß Rammenau in ein staatliches Gästehaus
umbauen. Warum suchte man nicht nach einer einvernehmlichen Vertragsauflösung? |
16. November 1995 |
Angeblich auf Anweisung von Frau Förster verlangte ein
Vermesser mit Namen Monz einen Vorschuß für
Erbbaurecht - Rückabwicklung
Kann man den vom SMF geplanten Vertragsbruch noch besser dokumentieren?
Strafanzeige gegen Knoll, Reitz und Dr. Schuhmann bei
StA Weisel. Selbiger war im April 97 Beisitzender Richter
im Strafverfahren Hilgert und hatte anscheinend das alles vergessen...
Diese Strafanzeige wurde von der StA Bautzen rechtsbrüchig eingestellt... |
04. Dezember 1995 |
Das SMF (Herr Liese) vertritt in einem Schreiben
"weiterhin die Auffassung, daß der Heimfall eingetreten sei." |
1996 |
08. Januar 1996 |
Die Sächsiche Staatskanzlei (Ministerialrat Kinzel)
bestätigt, daß der Heimfall nicht eintrete, wenn bis Ende April
ein weiterer Bauantrag (Torhaus) eingereicht sei. |
26. Februar 1996 |
Das SMF (Herr Liese) überstellt der Staatsanwaltschaft
Bautzen eine Kopie des Erbbaurechtsvertrages und
schreibt dazu, daß der Vertrag durch Heimfall beendet
worden sei - sozusagen eine Falschaussage in einem schwebenden
Ermittlungsverfahren. Dürfen Staatsbeamte das alles ungestraft? |
06. März 1996 |
Der Vermesser Monz bestätigt die einvernehmliche
Abstimmung der Erbbauflächen. Die Grundbücher für das Erbbaurecht
werden vorbereitet. |
30. März 1996 |
Ein weiterer Bauantrag wird eingereicht, die zuständigen
Ämter werden davon unterrichtet. |
Von nun an beginnt ein unglaubliches koordiniertes
Mobbing der verschiedensten Ämter und Behörden,
das im Mordanschlag vom 30.07.1996 einen blutigen
Höhepunkt erreichen und dadurch sein scheinbares
Ende finden wird.
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10. April 1996 |
In einem internen - gegen die Hotelgesellschaft gerichteten
Pamphlet an Frau Dr. Dietrich (Leiterin der Schlösserverwaltung)
beanstandet Frau Förster die Werbetafel für
die Hotelappartements, daß sie "nicht mehr mit der Wirklichkeit
übereinstimme." Eine ungewöhnliche, aber höchst
brisante Aussage zu diesem Zeitpunkt, denn noch waren alle Verträge und
Genehmigungen gültig. |
30. April 1996 |
Das SMF (Herr Liese) fordert schriftlich die Herausgabe
des Erbbaugrundstücks und der (nie übergebenen)
Schlüssel und droht bei Verzug sogar hohe Schadenersatzforderungen an.
Ist das nicht der Gipfel der Frechheit?
Die Denkmalbehörden zwingen den Architekten zur Zurücknahme des neuen
Bauantrags und verlangen neue denkmalsrechtliche Abstimmung. Köberle lehnt
ab, weil die 50 %-ige Sonder-Abschreibung Ost ausläuft - eines
der wichtigsten Verkaufsargumente. |
06. Mai 1996 |
Das SMF verweigert - vertragsbrüchig - den Notaren
die Zustimmung zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch. |
23. Juni 1996 |
Hilgert erhält in Bonn nach seinen Angaben
Anrufe aus Rammenau von Knoll, Snelinski, Reutner u.a., mit
dem Ziel, das Vertrauensverhältnis zu stören...
(oder sein Geständnis vorzubereiten?) |
24. Juni 1996 |
Köberle stellt in einem ausführlichen Schreiben an das
SMF (Ministerialrat Janka) die Rechtsposition der Gesellschaft klar und
kündigt hohe Schadenersatzforderungen an. Das SMF lenkt daraufhin scheinbar ein.
Die Denkmalbehörden verweigern dem Architekten Gespräche über die
planerische Abstimmung. Ein neuer Arbeitskreis soll weiter verzögern.
Das Landratsamt Bautzen versucht, Hilgert die Gaststättenlizenz zu entziehen
und erläßt gegen ihn einen Bußgeldbescheid wegen "unzulässiger
Überlassung der Gastronomie an Dritte" (an das - noch nicht existente - Hotel).
Hilgert verliert den ersten Prozeß gegen den Freistaat Sachsen
wegen der Kündigung des Pachtvertrages. Köberle unterstützt
Hilgert auch beim Berufungsverfahren.
Die AOK Dresden leitet gegen die Gastronomie ein Konkursverfahren ein, obwohl die
Rückstände bei der AOK genau so hoch sind, wie am 31.12.1994, als
Hilgert Rammenau verließ. Gemeinsam wollten die Ostdivisionen
das Vertragswerk aushebeln.
Einer seiner Brüder stellt Köberle weitere finanzielle Mittel bereit,
um die Rückstände bei der AOK zu bezahlen. |
03. Juli 1996 |
Die Geschäftsführer Knoll und Reitz treten
notariell zurück. Köberle ist nun alleiniger Geschäftsführer. |
08. Juli 1996 |
Architekt Stöcker stellt vorübergehend seine
Planungsarbeiten ein, weil die zuständigen Behörden Gespräche verweigern. |
22. Juli 1996 |
Gespräch bei Präsident Fischer:
Der Erbbaurechtsvertrag sei im Grundbuch einzutragen.
Das Hotel werde in der genehmigten Form gebaut und die nachgeordneten
Ämter seien zur Zusammenarbeit verpflichtet... |
Das Mobbing der ämter geht unvermindert weiter... |
23. Juli 1996 |
Zustellung des Räumungsbeschlusses für die Gastronomie
durch den Gerichtsvollzieher - in einem noch offenen Gerichtsverfahren... |
25. Juli 1996 |
Köberle schickt RA Horz zwei Schecks für das
Berufungsverfahren Hilgert ./. Freistaat Sachsen wegen des
Pachtvertrages. |
26. Juli 1996 |
Hilgert ist von Bonn abgefahren. |
27. Juli 1996 |
Der Journalist Benno Timm wird anonym auf Köberle
und das Hotelprojekt angesetzt. Köberle bittet Timm, mit seinem
Bericht noch einige Tage zu warten, bis die letzten wichtigen Punkte geklärt seien.
Im Gegenzug verspricht Köberle dem Journalisten "eine
ganz schmutzige Geschichte um Schloss Rammenau". Dazu ist es wegen des
Attentats nicht mehr gekommen... |
30. Juli 1996 |
Köberle ist für 11.00 Uhr mit Hilgert verabredet.
Für 15.30 Uhr ist ein gemeinsamer Termin bei der AOK in
Dresden vereinbart. Dort wollte Köberle für die Gastronomie die
rückständigen Sozialbeiträge bezahlen.
Das erst angekändigte Konkursverfahren wäre dadurch nicht eröffnet
worden. Hilgert hätte innerhalb weniger Tage seine größten
finanziellen Probleme durch die Unterstützung der Hotelgesellschaft wieder
in den Griff bekommen.
Das wußten an diesem Tage sowohl Hilgert, sein Anwalt Horz wie
auch die zahlreichen Gegner von Köberle.
Als Köberle Hilgert um 11.00 Uhr - zur vereinbarten
Zeit - in der Gastronomie traf, bat Hilgert Köberle,
ihm den Golfplatz zu zeigen. Während des etwa 40-minütigen Spaziergangs auf
dem Golfplatz erklärte Köberle die Situation, aber auch die
bevorstehende - mit Präsident Fischer besprochene - Lösung. Während dieser
vierzig Minuten gab es zwischen Köberle und Hilgert keinen Streit.
Hilgert war über die Intrigen, die Situation vor Ort und auch die Lösungen
informiert.
Um 11.45 Uhr wird Köberle von einem heute noch unbekannten Täter
niedergeschossen. Hilgert war zu diesem Zeitpunkt ca. 12 - 15 Meter von
Köberle entfernt. Unmittelbar zuvor war Hilgert auf dem Green in
die Hocke gegangen...
1. Aussage Köberle:
"Plötzlich spürte ich einen
schrecklichen Schmerz - wenig später kam ein Knall, der sich wie ein
Gewehrknall anhörte...
Ich weiß mit aller Sicherheit, daß Hilgert nicht
geschossen haben kann, sondern daß ein zweiter
Täter - vielleicht ein bezahlter Killer - geschossen
haben muß. Hilgert müßte diese Person eigentlich
sehr gut kennen."
Ist das nicht eine klare Aussage?
Nach dem Schuß kommt Hilgert einige Meter auf Köberle zu und sagt:
"Peter, da wurde geschossen!"
Köberle erwidert:
"Ja, ich wurde getroffen. Bitte hole sofort Hilfe!"
Hilgert holt jedoch keine Hilfe. Er setzt
sich in den PKW und fährt nach Bonn...
Etwa eine Stunde liegt Köberle schwerstverletzt auf dem Golfplatz. Es gelingt
ihm noch, Hilfe herbeizuwinken und die Fragen der Helfer und eines Polizisten
zu beantworten. Einen Hinweis auf Hilgert als Täter gibt er nicht. Dann
folgen 100 Tage Koma fast und eineinhalb Jahre Klinikaufenthalt...
Aufgrund des Hinweises von Köberle:
"Hilgert war bei mir!"
soll dieser zu den Ereignissen befragt werden. Er ist nicht mehr da... |
Ist ein Erbbaurecht dinglich gesichert (im Grundbuch eingetragen) so ist ein
Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich!
Der Vertrag wäre nach Eintragung unwiderruflich 86 Jahre gültig gewesen.
Vermutlich spätestens hier werden Sie sehr nachdenklich, denn hier wird das
wahre Motiv des Mordanschlags deutlich. |
31. Juli 1996 |
Am frühen Morgen kommt Hiebers Freund Reutner kurz
vor acht Uhr auf das Polizeirevier in Bischofswerda
und gibt Adressen an, wo sich Hilgert in Bonn aufhalten könnte. Woher weiß das
Reutner? Lt. Aussage Hilgert hatte ihn Reutner zuvor schon in Bonn
angerufen (drei Wochen später korrigiert sich Hilgert!).
Köberle hat überlebt! - die Situation droht zu eskalieren.
Als die Polizei Hilgert in Bonn befragen will, bezichtigt
sich Hilgert ohne Not des vorsätzlichen heimtückischen Mordes,
obwohl ihm RA Horz in einem Telefongespräch anwaltliche Unterstützung
zugesagt hatte. Das Verhalten von Hilgert ist irrational.
Frau Kretschmar, die Pressesprecherin des Finanzministeriums, informiert die
Öffentlichkeit, daß das SMF das Vertragsverhältnis wegen permanenter
Vertragsverletzungen durch die Hotelgesellschaft beendet habe. Das war eine
bewußte Täuschung der Öffentlichkeit, um vom wahren
Mordmotiv "Schloß" abzulenken. |
01. August 1996 |
Der von Köberle einige Tage zuvor informierte Benno
Timm fragt auf einer Pressekonferenz Frau Kretschmar nach dem
Gesprächsergebnis bei Präsident Fischer. Die Pressesprecherin bleibt lt.
Medienbericht die Antwort schuldig... |
16. Oktober 1996 |
Das Ermittlungsverfahren gegen Reitz und Knoll u.a. wird ohne
Beschluß und ohne Benachrichtigung eingestellt. (Köberle erfährt
davon erst im Sommer 1999 auf massive Nachfrage). Angeblich habe Köberle an
ihn persönlich gerichtete Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht beantwortet.
Köberle lag im Koma - wie hätte er Briefe schreiben können?
Welchen Brief hätte er beantworten sollen? In der Akte gibt es gar keinen
an Köberle gerichteten Brief!
Und diesen Knoll hatte sich Staatsanwalt Josinger als
Hauptbelastungszeugen ausgewählt, als Josinger Köberle
- ohne alle Ermittlungen - für zwei Jahre ins Gefängnis bringen wollte, weil - angeblich -
Köberle nie ein Schloßhotel bauen wollte....
Lug und Trug auf allen Ebenen. Ist das der deutsche
Rechtsstaat auf den die Bürger in Zukunft noch vertrauen dürfen? |
01. April 1998 |
Erneute rechtsunwirksame Rücktrittserklärung des
SMF vom Erbbaurechtsvertrag (Sie erkennen: Der Vertrag ist auch nach Ansicht der
juristischen Sonderschüler des SMF immer noch gültig!) |
01. Juli 1999 |
rechtswirksame Rücktrittserklärung vom Vertrag
durch das SMF- dieser Rücktritt war nur noch als
Folge des Attentats möglich geworden... |
Anmerkung des Redakteurs:
Es ist für einen juristisch nicht vorgebildeten Durchschnittsbürger oftmals nicht
einfach, hinter die Logik der Rechtsprechung in Deutschland zu kommen, obgleich es sie zwingend
geben muß. Der Fall Köberle zeigt noch einmal mehr, daß mit dem deutschen
Rechtswesen einiges im Argen liegt und es hohe Zeit ist, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, und
das mit allen uns zur Verfügung stehenden und dazu noch verfassungsmäßig garantierten
Möglichkeiten.
Dabei ist bemerkenswert, daß es Beamte u.a. des Finanzministeriums gewesen sind, die Verträge schließen, um sie
sofort nach dem Notartermin selbst zu brechen. Dann der Mordanschlag,
dessen Hintergründe auch heute noch völlig unklar sind. Ein "geständiger Täter",
kaum Ermittlungen, ein dünnes Strafurteil und eine jahrelange Vertuschung durch die sächsischen Justizbehörden.
Das macht mich sehr nachdenklich...
Ich frage mich ernsthaft: Wie weit dürfen solche "Staatsrambos" in unserem Lande gehen, ehe
die zur Aufklärung verpflichteten Justizbehörden eingreifen und den üblen Machenschaften dieser
Staatsdiener ein Ende setzen? Es ist an sich höchste Zeit, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und sie
schnellstens unehrenhaft aus dem Staatsdienst zu entfernen!
Erschütternd für mich ist nur, daß die Mehrheit der Bürger dieses Landes
nach beinahe 60 Jahren immer noch nicht erkannt hat, wie es um Recht und Gesetz in diesem unserem Lande
steht.
Traurig ist, daß erst so etwas Schlimmes passieren muß, ehe
unsereins aufwacht.
Ich hoffe und wünsche, daß das Opfer Köberle ein Fanal wird für
all die Schlafmützen in unseren Landen, die immer noch von
Einigkeit
und Recht
und Freiheit
träumen.
Siegfried Wilhelm
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