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Köberle gibt sich mit dem Stand der Dinge nicht zufrieden.

Es kann und darf einfach nicht sein, daß wider jeglicher Beweislast ein - freilich nicht ganz - Unschuldiger (zumindest hatte er aber nicht selbst geschossen) verurteilt und das Opfer quasi verhöhnt wird. Köberle beschließt, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Im Vorfeld war mit KHK Lechner abgeklärt worden, daß diese Strafanzeige zur Bearbeitung an die Generalbundesanwaltschaft geschickt werde, weil die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft mit diesem Fall bereits beschäftigt war und neue Ermittlungen abgelehnt hatte.

Köberle unterlegte die Strafanzeige mit einer Kopie des Schreibens an die Sächsische Staatskanzlei, etwa 200 Dokumenten und dem kriminaltechnischen Gutachten, das Prof. Dr. Koristka auf seine Initiative hin angefertigt hatte.

Zum besseren Verständnis der weiteren Entwicklung: Die Behörden von Baden-Württemberg und Sachsen arbeiten auf vielen Ebenen eng zusammen. Weiter ist die Aussage eines anerkannten Strafverteidigers in diesem Fall zu beachten, der sagte:

"Herr Köberle, Sie werden in ganz Deutschland keine Staatsanwaltschaft finden, die gegen eine andere ermitteln wird."
(So sicher können sich heute rechtsbrechende Staatsanwälte und Richter fühlen!)

Am 12.02.2003 sandte KHK Lechner die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bereits am 03.03.03 reichte diese die Unterlagen absprachewidrig(!) an die Staatsanwaltschaft Bautzen weiter, wo diese am 05.03.03 eingingen.

Das Verfahren war bereits entschärft:

"Anzeigensache wegen Verdacht der Strafvereitelung u.a."
Das war eine wirklich tolle Leistung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft!

Diese Steilvorlage aus Stuttgart nutzte die Staatsanwaltschaft Bautzen und legte zwei neue Aktendeckel an: "Verdacht der Strafvereitelung u.a.". Der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mord-versuchs scheint zu diesem Zeitpunkt in der deutschen Rechtswüste bereits untergegangen zu sein.

Am 11.03.03 - 12.00 Uhr - erklärte OStA Bogner (ein Beamter aus BW) in einem persönlichen Gespräch Herrn und Frau Köberle, daß er erst tags zuvor aus dem Urlaub gekommen sei, die Akte noch nicht gesehen habe, er aber für Amtsvergehen zuständig sei.

Eine Aktenprüfung - 4 Wochen später - ergab, daß in der Akte bereits eine von Bogner vorbereitete EDV-Verfügung lag, wonach

"...das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte."

Eine wirklich ganz tolle Leistung von diesem OStA Bogner. Ein handschriftlicher Vermerk auf seinem Schreiben, datiert vom 11.03.03, dem Tag der persönlichen Vorsprache, also zu einem Zeitpunkt, wo der Oberstaatsanwalt nach eigenen Angaben die Akte noch gar nicht gesehen hatte! Das Verfahren ist schon eingestellt, obwohl dieser tüchtige Staatsanwalt an diesem Tag die Akte nach eigenen Angaben noch nicht einmal gesehen hatte.

So trickreich arbeitet die Staatsanwaltschaft im Jahre 2003 bei einem heute noch ungeklärten Tötungsverbrechen!!!

*   *   *

Die überraschende Vorsprache vom 11.03.03 führte jedoch dazu, daß das - ohne Datum - vorbereitete Schreiben nicht mehr abgesandt wurde, sondern als Beweisstück eines geplanten vorsätzlichen Rechtsbruchs in der Akte abgeheftet wurde.

Woher sollte dieser hellseherische OStA auch ahnen, daß Köberle alsbald eben diese Akte einsehen sollte? Aber so ist das manchmal mit den kleinen Schweinchen! Sie wühlen im dicksten Dreck und finden dabei manchmal auch eine dicke Kartoffel.

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Am 16.04.03 bot Köberle dem Herrn Oberstaatsanwalt schriftlich weitere Informationen an.
Zunächst keine Reaktion!

Mitte Mai 93 rief OStA Bogner an, daß er, um dem Verdacht der Befangenheit zu begegnen, die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben habe. Eines aber schaffte dieser fähige und fleißige Oberstaatsanwalt: Er gab der gegen Unbekannt gerichteten Strafanzeige Gesichter, und zwar die Namen der Richter Kindermann, Weisel und Senkbeil sowie den der Staatsanwältin Grajcarek. Ermittelt wurde nur noch wegen Strafvereitelung u.a. Der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs ist in den unzugänglichen juristischen Sümpfen Sachsens von nun an endgültig verschwunden.

Ja, so trickreich und mit viel Hokuspokus arbeitete Oberstaatsanwalt Bogner im sächsischen Justizvarieté...

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Über den - ebenfalls wegen seiner vielen Tricks und seiner Zauberkünste berühmten Generalstaatsanwalt kommt die Strafanzeige am 23.06.03 in den hintersten Winkel des deutschen Rechtsstaats - zur Staatsanwaltschaft nach Görlitz. Nicht ganz klar wurde bei der späteren Bearbeitung, ob dort noch die Inquisitoren des Mittelalters im Einsatz sind, oder ob nicht doch schon die etwas moderneren Polengesetze des Ditten Reiches beachtet wurden. Egal, für welche Variante wir uns entscheiden, der sich selbst so nennende deutsche Rechtsstaat wurde vom Generalstaatsanwalt mit der Reichsacht belegt und durfte die Stadtgrenze nach Görlitz nicht überschreiten...

Der für die Bearbeitung zuständige OStA Jöst in Görlitz ist ebenfalls ein wahrer Hexenmeister: Bereits am 25.06.2003 hat er eine 4-seitige Einstellungsverfügung fertiggestellt - nur noch wegen Rechtsbeugung gegen die 3 Richter und die Staatsanwältin. Einfach eine ganz, ganz tolle Leistung für einen Rechtskannibalen - und das binnen nur zwei Tagen! Was OStA Bogner in Bautzen nach fast 3 Monaten nicht geschafft hatte, das schaffte OStA Jöst mit einer fast schon halsbrecherischen Geschwindigkeit, mit geringstem Einsatz und bei vollem Risiko in nur zwei Tagen. Bravo!!!

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