Der deutsche Rechtsstaat zwischen Traum und Alptraum 10 Jahre Rechtsstaat (gemeint Sachsen) (www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/3008.htm) Hierzu Justizminister Manfred
Kolbe:
Ja, wo lebte er denn, dieser
Manfred Kolbe?
Ist er solch ein Traumtänzer, daß er nicht weiß, was bei den sächsischen
Staatsanwaltschaften und in den Gerichtssälen wirklich abläuft? Nicht eitle
Selbstbeweihräucherung ist angesagt, sondern kritische Bestandsaufnahme und
eine starke Hand, mit dem Ziel, dem Rechtsstaat und vor al-lem dem Recht der
Bürger überhaupt erst einmal die politische Grundlage zu schaf-fen. Sein Nachfolger – Justizminister Thomas de Maizière – versteigt sich in seinerPresseerklärung v.
19.05.2004 (www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/3785.htm)
sogar zu folgender
Aussage, als Antwort auf eine Große Anfrage der SPD: „Die
Sächsische Justiz ist trotz teilweise sehr hoher Belastung gut aufgestellt (im
Kampf gegen die Rechte der Bürger ??) und durch die laufende Anpassung ihrer
Ausstattung, ihrer Verfahren und ihres internen
Qualitätsmanagements an die sich
ändernden Herausforderungen auch für die Zukunft gut gerüstet. Die Qualität
der Rechtspflege gehört damit zu den Standortvorteilen, die Sachsen seinen Bürgern und den hier tätigen
Unternehmen bietet. .....“ Welche
menschen- und gesetzesverachtende Willkür in der Sächsischen Justiz (und nicht
nur dort) anzutreffen ist, können Sie auf den vielen Internetseiten von Rammegate nachlesen. Hätten die
Justizbehörden ihren Fehler eingesehen und neue Ermittlungen eingeleitet, dann
könnte man noch (mit Vorbehalt) an das gleiche Recht für alle Bürger glauben. In der Süddeutschen Zeitung v. 18.09.203 gab es einen Artikel zur Forderung des Richtertags zu mehr Selbstständigkeit der Justiz. Darin hieß es u.a:
Wenn die "Bestenauslese" aber zu solchen Rechtsbrüchen führt, wie im Falle Rammenau, dann sind Zweifel an der von den Ministern geübten Praxis nicht nur angebracht. Der Fall Rammenau schreit gerade zu Veränderungen der bisherigen politischen Abhängigkeit der Justiz. Gerade
diese selbstgerechte und völlig verkommene Verlogenheit der Politiker führte zu
der Staats- und Politikverdrossenheit vieler Bürger, die heute bei
Demonstrationen über Hartz IV ein erstes Ventil suchen, deren Ursache in
Wirklichkeit die jahrelange Verdummung der Menschen durch die Politiker ist. Auszug aus der Sächsischen Landesverfassung v. 27.05.1992 § 119 – „Für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst und die
Weiterbeschäftigung im Öffentlichen Dienst
gelten die Bestimmungen des Vertrages über die Herstellung der Einheit
Deutschlands (Einigungsvertrag). Die Eignung für den
Öffentlichen Dienst fehlt jeder Person;
die 1.)
gegen die Grundsätze der
Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere
die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte v. 19.
Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinerklärung
der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundrechte
verletzt hat oder 2.)
für das frühere Ministerium
für Staatssicherheit / Amt für nationale Sicherheit der DDR tätig war
und deren Beschäftigung im Öffentlichen Dienst deshalb untrag- bar
erscheint.“ Dürfen die Rechtsbrecher im Falle Köberle noch im Öffentlichen Dienst weiterbe-schäftigt werden? Zwingt
nicht gerade § 119 der Sächsischen Landesverfassung die vorgesetzten
Dienststellen, die Fortsetzung des öffentlichen Dienstverhältnisses a l l e r
in den Fall Köberle involvierten Personen zu prüfen und daraus
unverzüglich die Konsequenzen zu ziehen? Weil der Stadt, den 04. September 2004 |