R A M M E N A U history.back

Inhalt:

  • Startseite
  • Neue Seiten
  • Watergate
  • Rammenau
  • Rammegate
  • Impressum
  • Gästebuch


  • Der deutsche Rechtsstaat in der Rechtskrise


    Der politische, und nachgerade der vorsätzliche Rechtsbruch, zugelassen und vollzogen von und durch Amtspersonen des Rechts in Deutschland, wird von allen politisch Verantwortlichen und Repräsentanten des bundesdeutschen Staates gedeckt. Die Kontrollfunktion durch die Parlamente scheint aufgehoben. Offen zutage tretendes Unrecht wird mit dem antiquierten Richterprivileg kaschiert. Unliebsame Fragen bleiben unbeantwortet.

    Das ist die Quintessenz der Reaktionen von Repräsentanten des Staates und des Rechts, denen Peter Köberle das an ihm begangene schwere Justizverbrechen schriftlich geschildert und mit Beweisen unterlegt hat.

  • Thomas de Maizière - Justizminister in Sachsen bis 2004
    weder Antwort, noch anderweitige Reaktion auf die ihm am 06.09.04 gestellten Fragen.
  • Geert Mackenroth - neuer Justizminister in Sachsen
    weder Antwort, noch Reaktion auf die schweren Vorwürfe im Schreiben v. 15.12.04.
  • Klaus Budewig - OLG-Präsident Dresden
    Keine Antwort.
  • Kay Uwe Nehm - Generalbundesanwalt
    so wie im Schreiben v. 29.09.2003 von GBuA angekündigt, erfolgten keine
    Antworten mehr auf die Schreiben v. 14.10.2004 und 17.01.2005.
  • Horst Köhler - Bundespräsident
    - keine Antwort auf die Schreiben v. 14.10.2004 / 14.10.2004 und 17.01.2005 nach dem Motto:

                    Reden ist Silber - Schweigen ist Gold.
     
  • Deutscher Richterbund
    keine Antwort auf die Schreiben v. 10.11.2004 und 17.01.2005.

    Im Internet hatte der DRB einen Pressespiegel vom Deutschen Richtertag in Dresden im September 2003 veröffentlicht, in dem Bundesjustizministerin Zypries von der Frankfurter Rundschau zitiert wurde. Sie verteidigte die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälte lt. FR mit den Worten:

    "Stellen Sie sich doch einmal das Gegenteil vor: Sie haben eine Staatsanwaltschaft, die nicht ermittelt. Wenn Sie dann kein Weisungsrecht haben, können Sie nichts tun..."

    Mit einem separaten Brief forderte Köberle die Justizministerin auf, in seinem Fall der ermittlungsunwilligen Staatsanwaltschaft in Sachsen sofort Weisung zu erteilen.

    Da hatte Köberle in eine dicke Eiterbeule gestochen: Nach 2 Tagen waren die Berichte der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Rundschau vom Deutschen Richtertag auf der Internetseite des DRB "forbidden", und ein paar Tage später alle Berichte entfernt!

    Da soll noch einer sagen, die Verantwortlichen der deutschen Justiz kennen nicht den wahren Zustand des Rechts, das man im Falle Köberle nur noch mit dem Saustall des Rechts in einer primitiven Bananenrepublik vergleichen kann!

  • Brigitte Zypries - Bundesjustizministerin
    nachdem Köberle sie der offensichtlichen Lüge zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte anläßlich des Deutschen Richtertages überführt hatte, teilte sie am 28.10.04 mit, daß sie weitere Schreiben nicht mehr beantworte.
  • Gerhard Schröder - Bundeskanzler
    Stereotype Antwort auf mehrere Schreiben:

                    "Weitere Schreiben in dieser Angelegenheit kann ich nicht beantworten."

    Hat nun der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz in der Politik, zu der in erster Linie auch der Zustand und die Umsetzung des demokratischen Rechts gehört?
  • alle Landtagsabgeordneten in Sachsen
    zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Oktober 2004 informierte Köberle in persönlichen Schreiben vor der konstituierenden Sitzung alle Fraktionen und auch die einzelnen Abgeordneten.
    Nicht ein einziger antwortete!
  • StA Alexander Walther - (Bundesjustizministerium)
    nachdem StA Walther einem anderen Justizopfer mitgeteilt hatte,

    "...Nach § 152 der Strafprozeßordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten..."

    forderte Köberle am 25.03.2005 StA Walther auf, in seinem Falle neue Ermittlungen einzuleiten.
    Seine Antwort steht bis heute noch aus...
  • Christian Ströbele - (Bündnis 90 - Die Grünen)
    Auf zwei Briefe vom 11.10.04 und 11.05.05 erfolgte keine Antwort. Mit seinem Schweigen ergänzt
    er die Riege der schweigenden Bundestagsabgeordneten fast aller Parteien.
    Die Diäten und Vergütungspauschalen scheinen den Abgeordneten wichtiger zu sein, als der
    Zustand des vergewaltigten Rechts.
  • Deutscher Bundestag - Petitionsausschuß
    In einer umfangreichen Dokumentation bat Köberle am 12.12.2004 den Petitionsausschuß um Unterstützung. Obwohl wir es in diesem Fall mit dem in Sachsen vergewaltigten Bundesrecht zu tun haben und wir angeblich in einem Rechtsstaat leben, schickte der Petitionsausschuß die Unterlagen nur eine Woche "zur Bearbeitung" an den Landtag nach Sachsen...
    Davon informierte Köberle am 14.01.2005 alle im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien.
  • Sächsischer Landtag - Petitionsdienst
    am 25.01.2005 kurze Eingangsbestätigung. Am 25.03.2005 ergänzt Köberle in einem 13seitigen Schreiben seine schweren Vorwürfe. Es folgt eine lange Zeit des Schweigens...

    In einer Vielzahl von Leitsatzentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht und auch der Bundesgerichtshof entschieden, daß ein Kläger Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Doch dieses Recht verweigerte der Petitionsdienst des Sächsischen Landtags.
    Am 21.07.2005 wurde die Petition (Drucksache 4/2505) abgewiesen. Diese Abweisung ist ein Beweis dafür, daß die parlamentarischen Kontrollinstanzen nicht mehr in der Lage sind (oder nicht wollen), die Regierungsarbeit und die der Ministerialbürokratie zu überwachen. Die Drucksache 4/2505 ist in weiten Teilen ein Offenbarungseid der Unfähigkeit des Parlaments, vorsätzlichem Rechtsbruch durch Staatsanwälte und Richter zu begegnen. So heißt es auf S. 2:

    "Zu der gerichtlichen Entscheidung und den verfahrensleitenden Maßnahmen - einschl. der Beweiserhebung und der Beweiswürdigung - kann wegen der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit nicht Stellung genommen werden."

    So einfach deckt das Sächsische Parlament ein offensichtliches Justizverbrechen. Rechtsbeugung ist nun einmal nach dem StGB ein Verbrechen, das nicht durch das Gesetz, sondern nur aufgrund unverständlicher BGH-Entscheidungen bei der Aufarbeitung des Unrechts zu den Justizverbrechen während der NS-Zeit unterlaufen worden ist. Es ist höchste Zeit und eine wichtige parlamentarische Aufgabe, auch die Justiz zu kontrollieren und diese in die Schranken der Rechtsstaatlichkeit zu weisen.

    Die weiteren 8 Seiten der Petitionsabweisung sind gefüllt mit einer Vielzahl der wahrheitswidrigen Aussagen des Sächsischen Finanzministeriums bzw. der Schlösserverwaltung, die nicht in einem einzigen Punkt gegengeprüft worden sind. So einfach werden heute in Deutschland wieder heimtückische Mörder von rechtsbeugenden Richtern und diese gemeinsam von der Politik gedeckt. Eine Hand wäscht die andere...

    Hatten wir das nicht schon vor 70 Jahren?

    Gesamturteil für alle:   völlig   u n g e n ü g e n d   ! ! !

     

    Weil der Stadt / Stuttgart, den 15. August 2005


    W
    A
    T
    E
    R
    G
    A
    T
    E
    | Startseite | Watergate | Rammenau | Rammegate | Impressum | Gästebuch |