Der deutsche Rechtsstaat in der Rechtskrise
Der politische, und nachgerade der vorsätzliche Rechtsbruch, zugelassen und vollzogen von und durch
Amtspersonen des Rechts in Deutschland, wird von allen politisch Verantwortlichen und Repräsentanten
des bundesdeutschen Staates gedeckt. Die Kontrollfunktion durch die Parlamente scheint aufgehoben.
Offen zutage tretendes Unrecht wird mit dem antiquierten Richterprivileg kaschiert.
Unliebsame Fragen bleiben unbeantwortet.
Das ist die Quintessenz der Reaktionen von Repräsentanten des Staates und des Rechts,
denen Peter Köberle das an ihm begangene schwere Justizverbrechen schriftlich geschildert
und mit Beweisen unterlegt hat.
|
Thomas de Maizière - Justizminister in Sachsen bis 2004
weder Antwort, noch anderweitige Reaktion auf die ihm am 06.09.04 gestellten Fragen. |
|
Geert Mackenroth - neuer Justizminister in Sachsen
weder Antwort, noch Reaktion auf die schweren Vorwürfe
im Schreiben v. 15.12.04. |
|
Klaus Budewig - OLG-Präsident Dresden
Keine Antwort. |
|
Kay Uwe Nehm - Generalbundesanwalt
so wie im Schreiben v. 29.09.2003 von GBuA angekündigt, erfolgten keine
Antworten mehr auf die Schreiben v. 14.10.2004 und 17.01.2005. |
|
Horst Köhler - Bundespräsident
- keine Antwort auf die Schreiben v. 14.10.2004 /
14.10.2004 und 17.01.2005 nach dem Motto:
Reden ist Silber -
Schweigen ist Gold. |
|
Deutscher Richterbund
keine Antwort auf die Schreiben v. 10.11.2004 und 17.01.2005. |
Im Internet hatte der DRB einen Pressespiegel vom Deutschen Richtertag in Dresden im September 2003
veröffentlicht, in dem Bundesjustizministerin Zypries von der Frankfurter Rundschau zitiert wurde.
Sie verteidigte die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälte lt. FR mit den Worten:
"Stellen Sie sich doch einmal das Gegenteil vor: Sie haben eine Staatsanwaltschaft,
die nicht ermittelt. Wenn Sie dann kein Weisungsrecht haben, können Sie nichts tun..."
Mit einem separaten Brief forderte Köberle die Justizministerin auf, in seinem Fall der
ermittlungsunwilligen Staatsanwaltschaft in Sachsen sofort Weisung zu erteilen.
Da hatte Köberle in eine dicke Eiterbeule gestochen: Nach 2 Tagen waren die
Berichte der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Rundschau vom Deutschen Richtertag
auf der Internetseite des DRB "forbidden", und ein paar Tage
später alle Berichte entfernt!
Da soll noch einer sagen, die Verantwortlichen der deutschen Justiz kennen nicht den wahren
Zustand des Rechts, das man im Falle Köberle nur noch mit dem Saustall des Rechts in einer
primitiven Bananenrepublik vergleichen kann!
|
Brigitte Zypries - Bundesjustizministerin
nachdem Köberle sie der offensichtlichen Lüge zur Weisungsgebundenheit der
Staatsanwälte anläßlich des Deutschen Richtertages überführt hatte,
teilte sie am 28.10.04 mit, daß sie weitere Schreiben nicht mehr beantworte. |
|
Gerhard Schröder - Bundeskanzler
Stereotype Antwort auf mehrere Schreiben:
"Weitere Schreiben in dieser
Angelegenheit kann ich nicht beantworten."
Hat nun der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz in der Politik, zu der in
erster Linie auch der Zustand und die Umsetzung des demokratischen Rechts gehört? |
|
alle Landtagsabgeordneten in Sachsen
zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Oktober 2004 informierte Köberle
in persönlichen Schreiben vor der konstituierenden Sitzung alle Fraktionen und auch
die einzelnen Abgeordneten.
Nicht ein einziger antwortete! |
|
StA Alexander Walther - (Bundesjustizministerium)
nachdem StA Walther einem anderen Justizopfer mitgeteilt hatte,
"...Nach § 152 der Strafprozeßordnung (StPO) ist die
Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten
einzuschreiten..."
forderte Köberle am 25.03.2005 StA Walther auf, in seinem Falle neue
Ermittlungen einzuleiten. Seine Antwort steht bis heute noch aus... |
|
Christian Ströbele - (Bündnis 90 - Die Grünen)
Auf zwei Briefe vom 11.10.04 und 11.05.05 erfolgte keine Antwort. Mit seinem
Schweigen ergänzt er die Riege der schweigenden Bundestagsabgeordneten fast
aller Parteien.
Die Diäten und Vergütungspauschalen scheinen den Abgeordneten wichtiger
zu sein, als der Zustand des vergewaltigten Rechts. |
|
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuß
In einer umfangreichen Dokumentation bat Köberle am 12.12.2004 den Petitionsausschuß
um Unterstützung. Obwohl wir es in diesem Fall mit dem in Sachsen vergewaltigten Bundesrecht
zu tun haben und wir angeblich in einem Rechtsstaat leben, schickte der Petitionsausschuß
die Unterlagen nur eine Woche "zur Bearbeitung" an den Landtag nach Sachsen...
Davon informierte Köberle am 14.01.2005 alle im
Sächsischen Landtag vertretenen Parteien. |
|
Sächsischer Landtag - Petitionsdienst
am 25.01.2005 kurze Eingangsbestätigung. Am 25.03.2005 ergänzt Köberle in
einem 13seitigen Schreiben seine schweren Vorwürfe. Es folgt eine lange Zeit
des Schweigens... |
In einer Vielzahl von Leitsatzentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht und auch der
Bundesgerichtshof entschieden, daß ein Kläger Anspruch auf rechtliches
Gehör hat. Doch dieses Recht verweigerte der Petitionsdienst des Sächsischen Landtags.
Am 21.07.2005 wurde die Petition (Drucksache 4/2505) abgewiesen. Diese Abweisung ist ein Beweis
dafür, daß die parlamentarischen Kontrollinstanzen nicht mehr in der Lage sind (oder nicht wollen),
die Regierungsarbeit und die der Ministerialbürokratie zu überwachen. Die Drucksache 4/2505 ist
in weiten Teilen ein Offenbarungseid der Unfähigkeit des Parlaments, vorsätzlichem Rechtsbruch
durch Staatsanwälte und Richter zu begegnen. So heißt es auf S. 2:
"Zu der gerichtlichen Entscheidung und den verfahrensleitenden Maßnahmen -
einschl. der Beweiserhebung und der Beweiswürdigung - kann wegen der verfassungsrechtlich garantierten
richterlichen Unabhängigkeit nicht Stellung genommen werden."
So einfach deckt das Sächsische Parlament ein offensichtliches Justizverbrechen.
Rechtsbeugung ist nun einmal nach dem StGB ein Verbrechen, das nicht durch das Gesetz, sondern nur aufgrund
unverständlicher BGH-Entscheidungen bei der Aufarbeitung des Unrechts zu den Justizverbrechen während
der NS-Zeit unterlaufen worden ist. Es ist höchste Zeit und eine wichtige parlamentarische Aufgabe, auch
die Justiz zu kontrollieren und diese in die Schranken der Rechtsstaatlichkeit zu weisen.
Die weiteren 8 Seiten der Petitionsabweisung sind gefüllt mit einer Vielzahl der
wahrheitswidrigen Aussagen des Sächsischen Finanzministeriums bzw. der Schlösserverwaltung, die
nicht in einem einzigen Punkt gegengeprüft worden sind. So einfach werden heute in Deutschland wieder
heimtückische Mörder von rechtsbeugenden Richtern und diese gemeinsam von der Politik gedeckt.
Eine Hand wäscht die andere...
Hatten wir das nicht schon vor 70 Jahren?
Gesamturteil für alle: völlig u n g e n ü g e n d ! ! !
Weil der Stadt / Stuttgart, den 15. August 2005