Peter K ö b e r l e 71263 Weil der Stadt
Emil-Haag-Str. 4 07033 – 303201
25.03.2005 PK/bg
Sächsischer Landtag Referat Petitionsdienst Postfach 120705 01008 D r
e s d e n meine Petition v. 12.12.2004 an den Deutschen
Bundestag / Ihr Aktenzeichen 04 / 00222 / 2 Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsdienstes, da meine Petition an den Deutschen Bundestag aus
nicht ganz nachvollziehbaren Gründen an den Petitionsdienst im Sächsischen
Landtag geschickt wurde, möchte ich Ihnen über das in Sachsen in meinem Fall
praktizierte Recht noch weitere Informationen und Beweise zukommen lassen,
damit Sie sich der vollen Tragweite der dortigen Zustände bewußt werden, die
den begründeten Tatverdacht der Staatskriminalität und politisch angeordneter
Rechtsbeugung aufkommen lassen. In einem mir vorliegenden Schreiben des
Bundesjustizministeriums v. 09.02.2005 an ein anderes Sächsisches Justizopfer
schreibt das Bundesjustizministerium: „... Nach § 152 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet,
wegen a l l e r verfolgbaren Straftaten einzuschreiten.
Hierbei steht sie im Spannungsfeld zwischen den Straftatbeständen einer
Strafvereitelung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger." Alle die nachfolgend geschilderten rechtsbeugenden
Vorgänge spielen in den am 30.07.1996 auf mich verübten Mordanschlag hinein,
den ich den als blutigen Höhepunkt unglaublicher Intrigen und eines böswilligen
Vertragsbruchs durch die Ministerialbürokratie um Schloss Rammenau betrachte.
Schon am Tag nach dem Attentat verkündete Vera Kretschmer (Sprecherin des
Finanzministeriums), der Freistaat habe diesen Vertrag mit Köberle (nicht mit
der Gesellschaft) beendet. Das war eine vorsätzliche Lüge zur Täuschung der
Öffentlichkeit, um so vom wahren Mordmotiv Schloss Rammenau abzulenken. Der
Erbbaurechtsvertrag wurde erst am 01.07.1999
durch Rücktritt durch das
SMF beendet – also fast 3 Jahre nach dem Mordanschlag. Der Rücktritt war nur
noch als direkte Folge des Mordanschlags möglich geworden, denn am 22.07.96
bestimmte Präsident Gerold Fischer (Landesamt für Finanzen) nach mehrfachen
unwirksamen Rücktrittserklärungen durch das SMF (Ministerialdirigent Dr.
Muster), daß das Erbbaurecht – wie vertraglich vereinbart – in die bereits
vorbereiteten Grundbücher einzutragen sei. Nach einer Eintragung des Erbbaurechts
wäre ein Rücktritt während der 86-jährigen Vertragslaufzeit durch das SMF nicht
mehr möglich geworden. Wegen der gegen mich gerichteten Intrigen um diesen
Vertrag erstattete ich bereits im November 1995 – also schon fast 9 Monate vor
dem Mordanschlag – eine Strafanzeige bei Staatsanwalt Weisel bei der
Staatsanwaltschaft Bautzen (Az. 120 Js 13541/95). Rechtzeitige
Ermittlungen hätten den Mordanschlag vielleicht verhindert. Intensive
Ermittlungen hätten jedoch die schon als kriminell zu bezeichnenden Machenschaften
mehrerer Mitarbeiter der Schlösserverwaltung und des Finanzministe-riums und
deren Verwicklungen in die Ereignisse offenlegen müssen. Staatsanwalt Weisel war im April 1997 Beistzender
Richter im Strafverfahren gegen Karl Josef Hilgert. Er unterschrieb auch das
sehr eigenartige - in verkürzter Form gehaltene - Strafurteil gegen Hilgert. Es
ist nur sehr schwer vorstellbar, daß Staatsanwalt (Richter) Weisel keine
Verbindung zwischen meiner damaligen Strafanzeige und dem Mordanschlag
hergestellt hat. Das vom Gericht im Blindflug absolvierte Strafverfahren war eines
Rechtsstaates unwürdig und erinnert mehr an die Strafjustiz des Dritten
Reiches, um die Akte um ein politisch hochbrisantes Verbrechen durch ein
rasches Urteil zu schließen. Ein Strafverfahren ohne alle Ermittlungen in
dieser Form und mit derart miserablen Beweisen „durchzuziehen“ ist mit
Rechtsstaatlichkeit nicht mehr zu vereinbaren und ein klarer Rechtsverstoß. Im als Fall 1 (meine Strafanzeige bei StA Weisel)
bezeichneten – Ermittlungsverfahren übersandte das SMF – Herr L i e s e - am
21.02.1996 der Staatsanwaltschaft Bautzen eine Kopie des Erbbaurechtsvertrages
und teilte gleichzeitig mit, daß der Vertrag durch Heimfall zum 11.10.1995 beendet worden sei. Die
Aussage von Herrn Liese war eine vorsätzliche Falschaussage gegenüber der
Staatsanwaltschaft in einem schwebenden Ermittlungsverfahren. Zutreffend ist,
das SMF versuchte unter Mißachtung alle vertraglichen und gesetzlichen
Regelungen diesen wertvollen Vertrag zu Lasten des Erbbauberechtigten zu
beenden. Der unwirksamen und haltlosen Heimfallerklärung wurde form- und
fristgerecht widersprochen. Die vertragsrechtliche Verpflichtung des SMF, den
Vertrag zu vollziehen und umzusetzen, war im Vertrag festgeschrieben. Durch den Brief von Herrn Liese wird jedoch
bewiesen:
Nachdem ich nach meinem langen
Krankenhausaufenthalten die Ungeheuerlichkeiten im Strafprozess gegen Hilgert
erkannt hatte, erkundigte ich mich im Frühsommer 1999 nach dem Stand dieses
Ermittlungsverfahrens. (üblich ist es, daß der Anzeigenerstatter – notfalls von
einer Einstellung – informiert wird. Dies unterblieb in diesem Fall -
fahrlässig? vorsätzlich?- ). Erst auf mehrmalige Nachfrage erhielt ich am 26.
Juli 1999 ein Schreiben der StA Bautzen, wonach dieses
Ermittlungsverfahren am 16.10.1996 eingestellt wurde. Dazu
führt die StA aus: „Eine Benachrichtigung Ihrerseit erfolgte nicht,
da S i e Schreiben in diesem Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft
an I h r e Person nicht beantwor-teten.“
Ein unglaublicher Vorgang im Umfeld eines
mörderischen Verbrechens. Diese klammheimliche Einstellung war kein Versehen,
sondern eine bewußte Rechtsbeugung. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie
handeln auf Anweisung Ihrer Vorgesetzten (§ 146 GVG). Dagegen steht jedoch das
Legalitätsprinzip des § 152 StPO. Am 16.10.1996 lag ich nach dem Mordanschlag schon 10
Wochen im Koma. Niemand mußte zu diesem Zeitpunkt mit meinem Überleben rechnen.
War schon diese Verfahrenseinstellung zur Unzeit mit dem Anspruch auf
„Rechtsstaatlichkeit“ nicht mehr in Einklang zu bringen, so war die später
nachgelieferte Begründung dafür eine in dieser Form kaum mehr zu überbietende
freche Lüge, für die jeder Normalbürger von der Staatsanwaltschaft unerbittlich
verfolgt und bestraft würde. Eine Aktenprüfung ergab, es gibt in der
Ermittlungsakte kein einziges an mich gerich-tetes Schreiben. Warum und vor
allem wie hätte ich während meines Komas gar nicht existierende Schreiben
beantworten sollen? Gerade diese zutiefst verlogene Begründung erhärtet weiter
den Verdacht, die Furcht vor Weiterungen über die Hintergründe des Attentats in
die Ministerialbürokratie hinein. Dies mußte durch die gehorsame Staatsanwaltschaft
vermieden werden. Wenn man dann auch noch weiß, daß nicht nur meine Frau,
sondern auch anonyme Briefeschreiber im September 1996 auf das Tatmotiv Schloss
hingewiesen haben, so liegt auch in diesem Fall der Verdacht des
rechtsbeugenden Vorsatzes sehr nahe und macht im Nachhinein den Strafprozess
gegen Hilgert zum juristischen Scheinprozess zur vorsätzlichen Täuschung der
Öffentlichkeit, der jedem Willkürstaat und jeder Bananenrepublick (Ausdruck im
anonymen Schreiben an den Stern – Eing. dort 16.09.96) zur Ehre gereichen
würde. Da ich von der Einstellung nicht beachrichtigt
wurde, ließ ich 1999 gegen die Einstellung Beschwerde einlegen. Die
Generalstaatsanwaltschaft (StA. Schwürzer) gab dieser nicht
statt, im wesentlichen mit folgender (rechtsbeugenden) Begründung: „Um Wiederholungen zu vermeiden, nehme ich Bezug auf
die von der Staats-anwaltschaft zutreffend ausgeführten Gründe, die durch das
Beschwerdevor-bringen nicht entkräftet werden.“ Können Sie mit einem solchen nichtssagenden Gewäsch
(Satzbaustein?) was anfangen? Eine verlogene Rechtsbeugung der
Staatsanwaltschaft Bautzen wurde mit der gleichen verlogenen Argumentation der
Generalstaatsanwaltschaft begründet und die Beschwerde abgewiesen.
Rechtsbeugung ist ein schweres Verbrechen. Mit Beschluss v. 2. Februar 2000 wurde das
Klagerzwingungsverfahren vom OLG Dresden als unzulässig verworfen. Dieser
geschilderte Fall ist ein juristischer Skan-dal, jenseits der rechtsstaatlichen
Ordnung, der klar beweisen hilft, daß selbst die deutschen Richter längst nicht
mehr politisch unabhängig sind und sich der Karriere zuliebe mehr dem
Dienstherrn als dem Recht verpflichtet fühlen. Dieser Zustand wird von vielen –
auch sehr hochrangigen - Juristen zutiefst beklagt. Ergänzend zum Fall 1 ist noch die 1. Seite des
Strafurteils gegen Hilgert beigefügt, aus dem die Mitwirkung von (Staatsanwalt)
Richter Weisel im äußerst zwielichtigen Strafverfahren gegen Hilgert hervorgeht. Fall 2 – Schadensersatzklage (OEG) Freistaat Sachsen
gegen Hilgert Im Dezember 1997 schrieb ich an das Amt für Familie
und Soziales in Chemnitz wegen einer evtl. Schadensersatzklage gegen Hilgert.
Ich erhiel die Mitteilung, daß dafür im Rahmen des OEG das AfS zuständig sei
und ich nichts unternehmen müsse. Erst am 4.12.2000 (drei Jahre später) verklagte das
Landesamt für Finanzen Hilgert auf Schadensersatz im Rahmen des OEG – zunächst DM
161.730.- + Zins. Begründung u.a. drohende Verjährung und Verweis auf
das seit 03.05.97 rechtskräftige Strafurteil. Höchst ungewöhnlich sind die in der Klagschrift
vorgetragenen Tatumstände. Hilgert habe mich beim Golfspiel angetroffen – ich hätte
kein Interesse am Erfolg und der Zukunft der Gastronomie gehabt, sondern nur am
Golfspiel, dem ich mich angeblich auch zur Tatzeit gewidmet hatte. Weil mir das
Golfspiel wichtiger war, als die finanziellen Sorgen von Hilgert, habe dieser
vor lauter Frust und in seiner Verzweiflung auf mich geschossen. Auch hier wurde wieder eine bewußt verlogene
Begründung vorgetragen, um das um das wahre Tatmotiv Schloss aufgebaute
Lügengebäude nicht zum Einsturz zu bringen. Ich hatte Hilgert am 30.07.96 verabredungsgemäß um
11.00 Uhr in der Gastronomie getroffen. Er bat mich, ihm den Golfplatz zu
zeigen. Wegen des in den 20 vorausgegangenen Monaten versuchten Vertragsbruchs
des SMF hatte ich zusammen mit meinen Partnern die Schlossgastronomie von
Hilgert mit über DM 200.000 finanziell gestützt, um diese in das zukünftige
Schlosshotel einzubinden, weil dadurch Baukosten im mehrfacher Millionenhöhe
hätten eingespart werden können. Für den 30.07.96 – 15.30 Uhr – (Tag des
Mordanschlags) hatte ich bei der AOK Dresden einen mit Hilgert gemeinsamen
Termin vereinbart, um für Hilgert die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge
zu bezahlen. Aber für diesen wahren Sachverhalt interessierten sich weder die
Ermittlungsbehörden, noch die Staatsanwältin, noch das Gericht. Gerade all
diese unhaltbaren Lügen beweisen, daß der seinerzeitige Regierungsapparat und
die Justiz gemeinsam die Wahrheit um ein mörderisches Verbrechen unterdrückten,
um dadurch aus der Schadensersatzfalle wegen positiver Vertragsverletzung
herauszukommen. Warum Hilgert ein falsches Geständnis abgelegt hat, um andere
zu schützen, das herauszufinden ist nicht meine Aufgabe, sondern es besteht
nach meinem schweren Vorwürfen gem. § 152 StPO Aufklärungspflicht durch die
Staatsanwaltschaften. Obwohl das Urteil gegen Hilgert seit 03.05.97
rechtskräftig war, die Reststrafe Hilgerts schon auf Bewährung ausgesetzt und
dieser inzwischen auf freiem Fuß war, schieb das Landesamt auf S. 5 dieser
Klage: „Sollte der Beklagte (Hilgert) –
wider Erwarten – den vorbezeichneten Sachver-halt im hiesigen Verfahren
bestreiten wollen, stellen wir den vorbezeichneten Sachverhalt hilfsweise in
den Beweis der Zeugnisse Richter Kindermann, Senkbeil und Weisel.“ Obwohl es aufgrund des rechtskräftigen Urteils dafür
keinen Anlaß gab, befürchtete das Amt, daß Hilgert sein (falsches) Geständnis
widerrufen könnte. Um solchen Unannehmlichkeiten und Weiterungenl zu begegnen,
wurden diese drei Richter in der Klage gleich noch als die richtigen Zeugen
benannt. Eine höchst sonderbare Formulierung, ein sehr eigenartiges Angebot von
Zeugen, nach der von diesen Richtern verfaßten verlogenen Urteilsbegründung.
Auch dieses Zeugnisangebot riecht nach „Behördeninzucht“ und Unterdrückung
eines anderen Sachverhalts. Warum wurde nicht ich – das Opfer und der einzige
Tatzeuge – als Zeuge benannt? Unglaublich ist auch der in diesem Verfahren
behauptete Verjährungsbeginn zum 8.12.00, den der Mitarbeiter N.
Rose als Zeuge bestätigen sollte. Wie aus dem beigefügten Schreiben v. 02.04.97
an Frau Zeller hervorgeht, das Herr Rose unterschrieben hat, wußte Rose
spätestens am 02.04.97 von diesem OEG-Fall, vermtlich sogar schon im Okotber
1996. Das angebotene Zeugnis in der Klage gegen Hilgert war nachweislich
falsch! Wie RA Horz mir am 22.06.2001 mitteilte, hatte der
Freistaat Sachsen die (verjährte) Klage zurückgenommen. Wegen der ungeklärten Hintergründe des Mordanschlags
liegt bei der verspäteten Schadensersatzklage gegen Hilgert der Verdacht sehr
nahe, daß dies nicht nur Schlamperei sondern Vorsatz war, um Hilgert, der für
andere Verbrecher ins Gefängnis gegangen war, nicht nochmals finanziell zu
schaden. Es ist ein stets eleganter und schwer beweisbarer Weg über
„Schlamperei und Verjährung“ Rechtsprobleme vorsätzlich und strafvereitelnd zu
unterlaufen. Fall 3 Den schlimmsten Vorgang von Amtsmißbrauch erlaubte
sich der überaus gehorsame Staatsanwalt Josinger von der
Staatsanwaltschaft in Bautzen. Als ich die ungeheuerlichen Vorgänge bei der
Staatsanwaltschaft Bautzen erkannte und den Ermittlungs-behörden über
Innenminister Klaus Hardraht Schlamperei vorwarf, wurde 1999 eine seit 1996 bei
der StA Bautzen gegen mich und andere gerichtete schlummernde Strafanzeige zu
„neuem Leben erweckt“. Auf die unberechtigten Vorwürfe nahm mein Bruder,
meine Lebenspartnerin und ich unabhängig voneinander schriftlich Stellung. Ein
vierter Beschuldigter (Reitz) war zwischenzeitlich verstorben. Mit einem
Handzettel v. 7.9.99 – „dieser Vorgang kann bei uns nicht zugeordnet
werden“ erhielten meine Lebenspartnerin und ich unsere Stellungnahmen im Original – mit Eingangsstempel der Staatsanwaltschaft und dem rechts oben richtig nachgetragenem Aktenzeichen – zurück, während das Verfahren gegen meinen Bruder rasch eingestellt wurde. Bereits am 28.09.1999 wurde – ohne alle Ermittlungen
- die Anklageschrift erstellt. Ziel dieses ungeheuerlichen Rechtsbruchs und der
schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte war es, mich und meine Frau zu
kriminalisieren, um auf diese Weise das Strafurteil gegen Hilgert und das bei
den „Ermittlungen“ vorgeschobene Tatmotiv – ich hätte Hilgert finanziell
ruiniert – nachträglich durch ein Strafurteil zu untermauern. Voller Zorn schrieb ich am 18.10.99 an die Staatsanwaltschaft
Bautzen: „Unglaubliches geschieht bei der Staatsanwaltschaft Bautzen im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Rammenau.....“ Eigentlich hätte nunmehr StA Josinger ermitteln und
seine Vorwürfe beweisen müs-sen. Es kam – ohne alle Ermittlungen - zur
Gerichtsverhandlung, zu der viele Journalisten geladen waren, um mich vor den
Augen der Öffentlichkeit zu diffamieren. Die Parteienvernahme ergab keinerlei Verschulden
meiner Frau und von mir. Deshalb beantragte selbst StA Josinger für meine Frau
Freispruch und begann danach mit einem unglaublichen Plädoyer, für das er als
Staatsanwalt beim Volksgerichtshof höchste Ehrungen erhalten hätte, das in
einem „Rechtsstaat“ (sofern man das heute von Deutschland und besonders in
Sachsen noch sagen kann) aber nur als bösartige Verfolgung Unschuldiger
eingestuft werden muß. Ohne alle Ermittlungen behauptete StA Josinger: ·
ich
hätte nie die Absicht gehabt, ein Schlosshotel zu bauen ·
ich
hätte die Gelder für mich privat verwendet ·
vor
solch falschen und leeren Versprechungen müßten die Menschen im Osten geschützt
werden Ein Anruf beim Bauamt hätte genügt, um die
Haltlosigkeit der Vorwürfe festzustellen, denn es gab eine seit 24.11.1994
rechtskräftige Baugenehmigung für den Westteil des Schlosses. Wer bezahlt denn
solch horrende Architektenhonorare nur um die Menschen im Osten zu betrügen?
Ich und meine zu mir stehenden Partner wurden durch die als kriminell zu
bezeichnenden Machenschaften höchster Mitarbeiter des SMF um riesige Summen und
große Zukunftserwartungen betrogen. Am Schluss seines Plädoyers beantragte StA Josinger
für mich, trotz meiner schweren körperlichen Behinderungen als Folge des
Mordanschlags zwei Jahre Gefängnis – ohne Bewährung –
und DM 10.000 Geldstrafe Es gab
einen F r e i s p r u c h. Noch am gleichen Tag (Freitagnachmittag) legte der gehorsame Staatsanwalt Josinger – nur in meinem Fall - gegen diesen Freispruch Berufung ein, die er am 23.03.2000 zurücknehmen mußte, weil das Urteilbegründung für eine Berufung hm keinen Ansatz bot. Dieser Vorgang war ein ganz übles Justizverbrechen,
das durch ein Schreiben von Staatsanwältin Grajcarek (sie leitete die
Ermittlungen im Strafverfahren gegen Hilgert) an die Generalstaatsanwaltschaft
untermauert wird. In diesem Schreiben behauptete StAin Grajcarek, daß meine
Vorwürfe der schlampigen Ermittlungsarbeit im Strafverfahren Hilgert in
direktem Zusammenhang zu diesem Strafverfahren stehen und ich nur deshalb den
Vorwurf einer schlampigen Ermittlungsarbeit erhebe. Der Verdacht einer
kriminellen Vereinigung innerhalb der sächsischen Staatsanwaltschaften liegt
bei diesem Vorgang sehr nahe. Gerade weil die Staatsanwaltschaft solch schwere
rechtsbeugende Geschütze eines Willkürstaates aufgefahren hat, hat sie bei mir
dadurch den Verdacht auch der vor-sätzlichen Rechtsbeugung im Strafverfahren
Hilgert weiter erhärtet. Auf das Strafverfahren Hilgert und die vielen
Absonderlichkeiten will ich hier nicht näher eingehen, da diese in der Petition
an den Bundestag ausführlich geschildert sind.. Fall 4
- Diebstahl von Sand Als ich im Frühjahr 1998 nach meinem 18-monatigem
Krankenhausaufenthalt erstmals nach Rammenau kam, beobachtete ich zwei
Mitarbeiter des Schlossbetriebs, wie diese mit einem kleinen Bagger Sand von
einem Haufen luden und dieses Sandgemisch in den Schlosspark transportierten.
Das Ärgerliche – der Sandhaufen bestand aus einem teuren Spezialgemisch für den
Golfplatzbau. Die Arbeiter baggerten von hinten, so daß der Diebstahl von vorne
kaum bemerkt wurde. Das Loch war so groß, daß von vorne weder der Traktor, noch
der Hänger, noch der Bagger zu sehen waren. Nachdem der Schlossbetrieb auf meine Forderung nach
Schadensersatz nicht rea-gierte, die Schlossdirektorin - Frau Förster - über
einen Mittelsmann im Gemeinderat von Rammenau sogar den Antrag einbringen ließ,
mich „zur persona non grata“ zu
erklären, erstattete ich Strafanzeige wegen Diebstahls im Wert von ca. DM
6.000. Als meine Frau etwa ein Jahr später auf dem
Polizeirevier Bischofswerda nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hatte, stellte
ich bei einer Aktenprüfung fest, daß das Verfahren bereits eingestellt worden
ist, ohne daß ich jemals benachrichtigt worden war. Das Landesamt für Finanzen hatte für die Mitarbeiter
des Schlossbetriebs die Vertei-digung übernommen. Das Schreiben des Landesamts
v. 15.02.1999 ist ein schockierender Beweis für das kriminelle Zusammenwirken
von Staatsapparat und Justiz in Sachsen. Als Anlage 1 wurde in der Verteidigungsschrift der
Erbbaurechtsvertrag nebst einem Vermessungsblatt angeführt. Der dem Gericht vorgelegte Erbbaurechtsvertrag war
unvollständig. Vorsätzlich war ihm Bl. 24 nicht beigefügt, auf dem der Wert des
Erbbaurechts vom Notar mit DM 7.000.000 angesetzt wurde. Als vorsätzlicher
Prozessbetrug muß die Vorlage des Vermessungsblatts betrachtet werden. Nicht
das vom Notar gegengezeichnete Vermessungsblatt wurde mit dem
Erbbaurechtsvertrag vorgelegt, sondern ein anderes, auf dem die früheren
Flurstücksnummern nahezu unleserlich überschrieben sind;um das Gericht zu
täuschen. Gerade das vorgelegte Vermessungsblatt ist ein Beweis dafür, mit
welcher kriminellen Energie auch hier vorgegangen wurde. Den Diebstahl beobachtete ich im Frühjahr 1998. Mit
Schreiben aus 1996 und Anfang 1997 sollte nachgewiesen werden, daß der Sand auf
dem Erbbaugrundstück bei einer dringenden Schadensbehebung verwendet worden
sei. Es gab nie ein Erbbaugrundstück, weil das SMF die Eintragung im Grundbuch
böswillig verweigert hatte. Letztendlich wurde diese Eintragung durch den auf
mich verübten Mordanschlag verhindert. Auch der Sand, der im Jahre 1998 auf den
Anhänger geladen wurde, konnte unmöglich schon 1996 eingebaut worden sein. Ohne auf die vielen Lügen in diesem Schreiben
einzugehen, verweise ich auf S. 2, wonach Herr Reitz im Frühjahr 1 9 9 8 der Entnahme von Sand zugestimmt haben soll. Dadurch wurde für den
Diebstahl der Anschein einer legalen Handlung erweckt. Auf S. 3 der
„Verteidigungsschrift“ jedoch steht: „Herr Georg Reitz kann nicht als Zeuge benannt werden, da er nach diesseitiger Kenntnis im Jahr 1 9 9 7 verstorben ist.“ Ein Jahr war Reitz 1998 schon tot, als er seine
Zustimmung gegeben haben soll. Wer lügt, der braucht ein langes Gedächtnis. Ein
solcher Widerspruch – schon auf der nächsten Seite. Niemand scheint das
aufgefallen zu sein. Nie wurde ich dazu befragt. Die Wertung des Amts am Schluss dieses Schreibens: „Ein Hauptverfahren ist nicht zu eröffnen.“ Das AG Bautzen lehnte aufgrund einer solchen Empfehlung (Weisung) die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Angeblich haben wir im „deutschen Rechtsstaat“
Gewaltenteilung. Wie kann da die Exekutive der Judikativen einen solchen
Verfahrensweg und das Urteil vorschreiben? Aufgrund der rechtsbeugenden Zustände in der
Sächsischen Justiz ist es nicht mehr verwunderlich, daß auch die
Generalastaatsanwaltschaft die Beschwerde fadenscheinig (es ist kein neuer
Sachvortrag) als unbegründet zurückwies und das OLG die Klage im Beschluss v.
18.04.2001 abwies. Es folgte eine zivile Schadensersatzklage, in der
die Beschuldigten zu Zeugen wurden. Trotz des Verdachts einer weiteren
Urkundenfälschung, der Falschaussage bzw. des Meineids urteilten auch die
Richter des LG und des OLG zugunsten ihres Dienstherrn. Wenn sich ein Staatsapparat wegen läppischer DM 6.000 zu solch kriminellen Handlungen verleiten läßt, die von den Justizbehörden wider besseren Wissens gedeckt werden, so stellt sich spätestens hier die Frage, zu welchen Rechtsverbrechen ist ein solch verlogener Staatsapparat fähig, wenn es sich um die Unterdrückung der Wahrheit bei einem versuchten Tötungsverbrechen handelt? Ein wirklich dummer Zufall: - In der leidigen
Sandgeschichte lieferten mir die sächsischen Behörden eines der für mich
wichtigsten Dokumente, um das Tatmotiv Schloss zu beweisen. Fall 5
- die sächsische Justiz deckt
heimtückische Mörder Aufgrund der Zusage von KHK Lechner von der Kripo
Leonberg, der sich zuvor bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erkundigt hatte,
daß eine neue Strafanzeige nicht nach Sachsen zur Bearbeitung geschickt werde,
sondern an die Generalbundesanwaltschaft gesandt, stellte ich am 22.01.2003 bei
der Kripo Leonberg eine neue Strafanzeige, u.a. auch wegen „ des Verdachts des heimtückischen Mordversuchs
gegen Unbekannt“
Entgegen der Zusage des Beamten wurden die
Unterlagen am 3.3.03 von der StA Stuttgart nach Bautzen gesandt, wo diese am
5.3.03 eingegangen sind. Einen zu-fälligen Termin am 11.03.03 in Bautzen nutzte
ich zusammen mit meiner Frau, um auch bei der Staatsanwaltschaft vorzusprechen
und dieser den neuen Strafantrag zu erläutern. OStA Bogner erklärte uns um 12.00 Uhr, daß er erst tags zuvor aus dem
Urlaub gekommen sei und die Akte noch gar nicht gesehen habe.
Bei einer Aktenprüfung Ende April fanden meine Frau
und ich in zwei neuen Aktendeckeln die jeweils vorbereiteten
Einstellungsverfügungen (eigenartigerweise ohne Datum), weil ein Täter nicht
ermittelt werden konnte. Ein handschriftlicher Vermerk von OStA Bogner datiert
v. 11.03.03 – just dem Tag, an dem er nach eigenen Angaben die Akten noch gar
nicht gesehen hat. An dieser Einstellungsverfügung (ohne Datum) lässt sich die vorsätzliche Rechtsbeugung
besonders gut nachweisen. Es ging nicht um einen Ladendiebstahl einer
mecklenburgischen Abgeordneten von ein paar Euro, sondern es ging und geht um
den Vorwurf des heimtückischen Mordversuchs, einem Verbrechen, das im deutschen
Strafrecht als das schwerste Verbrechen überhaupt gilt. Ohne alle Ermittlungen – zu einem Zeitpunkt wo OStA
Bogner nach eigenen Angaben die Akte noch gar nicht gesehen hatte - sollte (und
wurde später auch) hier ein Strafverfahren rechtsbeugend eingestellt werden.
Der Vorwurf des Mordversuchs wurde geschickt mit u.a. kaschiert. OStA Bogner
gab einige Tage nach unserem Besuch in seinem Büro der Strafanzeige sehr
trickreich die Namen der Richter Kindermann, Weisel, Senkbeil und der Staatsanwältin
Grajcarek und reduzierte den Vorwurf auf Strafvereitelung u.a. Über den
Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Schwalm kamen die Akten am 21.06.03 zur weiteren
„Bearbeitung“ an die Staatsanwaltschaft
Görlitz, wo ein ganz besonders fleißiger und gehorsamer Oberstaatsanwalt seinen
Dienst verrichtete.. In nun zwei Tagen hatte OStA Jöst die Akten
geprüft und eine 4-seitige Einstellungs-verfügung geschrieben. Dieses hohe
Arbeitstempo läßt nur einen Schluß zu, daß ihm die Einstellungsverfügung so von
den Vorinstanzen und seinen Vorgesetzten vorgegeben war und sich OStA Jöst zum
billigen Stempelanwalt degradieren und zur Rechtsbeugung mißbrauchen ließ. Welche Strafvorwürfe er mit u.a. eingestellt hat, ist nicht feststellbar. Beinhaltet dieses
u.a. auch den schwersten Vorwurf der Strafanzeige, den des heimtückischen
Mordversuchs? Wenn Sie mir die Frage, was ist mit u.a. eingestellt, nicht
zweifelsfrei beantworten können, dann ist dringender Handlungsbedarf für die
weitere Aufklärung und Strafverfolgung dieser nachweisbaren Rechtsbeugung geboten. Was beweist die Aussage von OStA Jöst, daß Hilgert
ein plausibles Tatmotiv geliefert habe. Ich habe durch ein
kriminaltechnisches Gutachten nachgewiesen, daß Hilgert nicht der Täter gewesen
sein kann, weil die Schussverletzung nicht aus der von ihm behaupteten Tatwaffe
– einem Colt Kaliber 9 mm – stammen kann. Das ist der Ausgangspunkt bei der
Suche nach dem heute noch unbekannten „Mörder“ und seinen Hintermännern. Da
auch das Tatmotiv Schloss beweisbar ist, kann über das Motiv auch heute noch
der Weg zu den wahren Tätern gefunden werden. Falsch ist auch die Behauptung von OStA Jöst, daß
der Zeuge Kluge eine Aussage von Hilgert zitiert haben solll, ....und
wenn ich i h n erschieße. Richtig ist, daß Hilgert
angeblich am Abend vorher (in volltrunkenem Zustand ) zu Kluge gesagt haben
soll, ....und wenn ich s i e erschieße. Die deutsche Sprache unterscheidet klar zwischen i h
n und s i e. Ist es nicht
denkbar, daß Hilgert am Abend vorher durch seine Aussage eine Spur legen wollte?
Wird nicht gerade durch diese Aussage der Verdacht erhärtet, daß der
Mordanschlag und auch das Geständnis genau geplant waren? Hatte OStA Jöst die
Konsequenzen für seine berufliche Karriere bei derart bewußten Wortverdrehungen
bedacht? Liest man die Aussage von Kluge (Bl. 152) jedoch
genauer, so sagte er, ...daß Hilgert das früher öfter gesagt haben
soll, im Jahre 1994, denn ab 1995 war Hilgert nicht mehr in Rammenau. Welchen Grund sollte Hilgert im Jahre 1994 gehabt haben, um mich völlig grundlos zu erschießen? Das
muß man mir schon etwas genauer erklären. Die Unterstützung von Hilgert begann
erst am 01.01.1995. Ja, so ist es, Herr OStA Jöst, wenn man die Akte nicht kennt,
weil man sie vermutlich gar nicht gelesen hat, weil einem die Einstellungsbegründung
schon so von oben genau vorgegeben war! Wird eine Täterschaft von Hilgert deshalb
glaubwürdiger, weil weder an seinen Händen, noch an der Kleidung, noch am
Lenkrad Schmauchspuren gefunden wurden? Beweisen das fehlende Projektil und
eine in Bonn in einem Papierkorb gefundene leere Patronenhülse zweifelsfrei die
Täterschaft von Hilgert? Sind seine diffusen und widersprüchlichen Aussagen
gegenüber Dritten wirklich glaubhaft?. Ist meine Aussage, daß ich zuerst den
Schmerz spürte und dann den Knall hörte, wirklich ein Beweis dafür, daß Hilgert
aus nächster Distanz auf mich geschossen haben soll? Hätte nicht gerade wegen
des Fehlens aller Indizien für eine Täterschaft Hilgerts Zweifel an seinem
falschen Geständnis angebracht sein müssen? Ich, der einzige Tatzeuge, wurde nach der
nunmehrigen Argumentation von OStA Jöst nur in einem desorientierten Zustand
vernommen. Ist das nicht ein weiterer unglaublicher Rechtsbruch? Die Ärztin Dr.
Adam schrieb: ...daß er z e i t l i c h noch nicht vollständig orientiert sei.
Bedeutet - zeitlich nicht vollständig
orientiert automatisch auch geistig nicht orientiert zu sein - ? Warum wurde
auch diese Aussage so brutal vergewaltigt, um in sie einen völlig verkehrten
Sinn hineinzuinterpretieren? Ist eine solch verlogene Wortklauberei mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bei einer
Strafanzeige wegen des Verdachts des heimtückischen Mordversuchs noch vereinbar? Ist es nicht schon eine Art Offenbarungseid
juristischer Unfähigkeit und fehlender Ar-gumente, wenn sich OStA Jöst am
Schluß der Einstellungsverfügung auf folgende Formulierung zurückziehen muß: „Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß ohnehin Verfolgungsverjährung gem. § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB eingetreten wäre.“ Es gehört zum allgemeinen Volkswissen – Mord verjährt nicht! Selbst wenn die Generalstaatsanwaltschaft im Schreiben v.
12. Nov. 2003 den Straf-vorwurf gar noch auf Freiheitsberaubung ausweitet, ändert auch die
Zurückweisung der Beschwerde der Generaltstaatsanwaltschaft nichts an der Tatsache,
daß die in meinem Körper vorhandene Schußverletzung nachweisbar nicht aus der
von Hilgert behaupteten Tatwaffe stammen kann. Weil dem so ist, gibt es auch
andere Täter. Hilgert ist nicht unschuldig. Er war ein Mittäter! OStAin Kessler behauptet nun, daß die Akte vollständig sei.
Entweder ist sie nicht in der Lage, meine Schriftsätze zu lesen und die
bewiesenen Vorwürfe zur Kenntnis zu nehmen? Nachweislich fehlt in der Strafakte
Hilgert Bl. 119 + 120 – die Aussagen meiner damaligen Lebenspartnerin mit
Hinweis auf das Tatmotiv Schloss – sowie die anonymen Notizen, die erst 5 Jahre
später von der Staatsanwaltschaft in einem separaten Heftrücken der Akte
zugeordnet wurden. Da auch mehrere Seiten mehrfach nunmeriert sind, besteht
auch hier der Verdacht der vorsätzlichen Manipulation zur Strafvereitelung, die
sich ja bis heute durch den ganzen Fall zieht. Als Verdummung eines Opfers kaum mehr zu überbieten sind die
Aussagen von OStAin Kessler - S. 2 unten - daß
Schmauchspuren bei einer Entfernung von mehr als 5 Metern nicht zu erwarten
sind und es deshalb keinen anderen Täter geben kann, weil ich (zum
Tatzeitpunkt) in diesem Umkreis keine andere Person gesehen habe. Fliegen
Gewehrkugeln in Sachsen höchstens 5 Meter weit? Richtig, es gab auf meinem Shirt
lt. Gutachten des LKA Schmauchspuren, die eine angebliche Schußentfernung von
50 bis 80 cm – evtl. gar weniger - beweisen. Mein Shirt aber wurde zum
Geständnis Hilgerts passend manipuliert
Warum wurde meine Bekleidung – so auch dieses Shirt – vernichtet, während
Hilgert seine Bekleidung zurückerhielt? Selbst der Gerichtmediziner Dr. Beuthin
kommt in seinem in nahezu allen Punkten falschen Gutachten zu der Feststellung,
daß die Schußentfernung über 80 cm betragen haben muß, weil sämtliche
Nahschußzeichen fehlen. Auch Prof. Dr. Koristka kam bei Vergleichsschüssen zu
dem Ergebnis, daß bei einer Schußentfernung von 80 cm deutliche Nahschußzeichen
hätten vorhanden sein müssen (sie waren aber nicht da) und der
Gerichtsmediziner das Kaliber der Schussverletzung und das von Hilgert
behauptete Kaliber (9 mm) hätte erkennen und unterscheiden müssen, zumal er am
Tag der Tat (ohne Kenntnis der Hintergründe um Schloss Rammenau) von einer
Verletzung durch eine k l e i n kalibrige Kugel gesprochen hatte. Ich könnte Ihnen noch weitere Rechtsbrüche aufzeigen. Mit
diesen zusätzlichen Unterlagen zu meiner Ihnen vorliegenden und an den
Bundestag gerichteten Petition will ich erreichen, daß Sie sowohl die Tragweite
des Mordanschlags und vor allem das wahre Ausmaß der in Sachsen praktizierten
Rechtsbeugung erkennen, um Ihrer Aufsichtspflicht der Regierungsarbeit als
gewählte Volksvertreter nachzukommen. Der Macht- und Staatsapparat und vor
allem auch die Justiz Sachsens befinden sich (nicht nur in meinem Fall) weit
jenseits der rechtsstaatlichen Grenzen. Handlungsbedarf für die Entfernung
derartig krimineller Staatsbediensteter ist unter Verweis auf § 119 Abs. 1 der
Sächsischen Landesverfassung dringend geboten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterlagen
benötigen, so bin ich gerne bereit, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen oder
Ihre Fragen persönlich zu beantworten. Daß die Strafen und Folgen auch für Rechtsbrecher im
Staatsdienst hoch sein können, sehen Sie aus dem beigefügten Zeitungsbericht
von Sonntag Aktuell v. 26.11.86, wonach in einem Nachbarschaftsstreit um DM
20.- wegen Meineids gleich viermal ein Jahr Gefängnis (auf Bewährung) und
Geldstrafen verhängt worden sind. Eine der Beteiligten wurde deshalb aus dem
öffentlichen Dienst entlassen. (Anlage 6). Justizminister de Maizière hat mir im September 2004 auf
meine schriftlich gestellten Fragen (im Internet abrufbar) nicht geantwortet.
Er konzentrierte sich während seiner Dienstzeit lieber auf die in Sachsen von
ihm praktizierte Bestenauslese in der Justiz. Nach § 152 StPO muß die
Staatsanwaltschaft in meinem Fall neu ermitteln. Aber es ist für die
polititsche Karriere der Justizminister besser, derartig heiße Eisen erst gar
nicht anzufassen. Da ist es für den Minister gut zu wissen, daß man unten
bereitwillig duckt und mitmacht, wenn von oben ein Verbrechen gedeckt und
vertuscht wird! Nur wer sich einfügt und gehorcht, der macht in den
Justizbehörden und als Richter eine steile Karriere. Am Beispiel von OStA
Bogner wird dies besonders deutlich. Er war (nicht nur) in meinen Fall negativ
involviert. Er ist heute Chef der Anti-Korrup-tionstruppe INES in Sachsen.
Zweifel sind angebracht, ob er wirklich dafür der beste Mann ist? Den neuen Justizminister Geert Mackenroth habe ich Ende
Dezember 2004 persönlich ausführlich über die Vorgänge informiert und um
Aufklärung gebeten. Seine Antwort steht bis heute (nach über 3 Monaten) noch
aus. Lt. dem beigefügten Bericht in den DNN will Justizminister
Mackenroth die Gerichte für die Zukunft für „Wichtiges freischaufeln“. Nach
seinen Aussagen werden wir in zehn Jahren einen anderen Staat haben und die
Situation wird sich zuspitzen. Was wichtig ist, das beurteilt der
Justizminister selbst. Mit unaufgeklärten Mordfällen (z.B. Mordanschlag
Rammenau, der kleine Joseph aus Sebnitz, das Ehepaar Adolph in Moritzburg) das
beschäftigt den Justizminister und die sächsische Justiz nicht mehr. Die Fälle sind offiziell, aber sehr fragwürdig
abgeschlossen. Gibt es wichtigere Aufgaben für die Staatsanwaltschaften als
Mörder für ihre begangenen Verbrechen zu suchen und zu bestrafen? Statt dessen berichten die Medien vom Schiedsrichterskandal,
der Jagd nach kleinen und großen Zigarettenschmugglern und Schwarzarbeitern,
der Speicherung von Telefongesprächen - angeblich alles zur Bekämpfung von
Terrorismus -, der Verfolgung von Hartz IV-Sündern, der Kontrolle der privaten
Bankkonten, der Abschaffung der Amts- und Sozialgerichte und einer Vielzahl
weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte. Obwohl sich die Tötungsverbrechen in
den letzten Jahren bundesweit halbiert haben, glauben die meisten Menschen, daß
sie sich mehr als verdoppelt haben, weil Politik und Medien vorsätzlich Angst
und Schrecken verbreiten, um so leichter die Rechte der Bürger weiter einschränken
zu können. Auch in der früheren DDR versuchten die politisch
Verantwortlichen mit immer mehr Geboten und Verboten den selbst verschuldeten
politischen Niedergang und Staatsbankrott aufzuhalten. Geholfen hat es
letztendlich nichts. Die Wolken am deutschen Himmel sind dunkel und drohend.
Der Zustand des heute in Deutschland praktizierten Rechts aber ist fast schon
rabenschwarz. Es mag nun Zufall oder Absicht sein. 8 ½ Jahre nach dem auf
mich verübten Mord-anschlag ist der mir nach dem OEG gesetzlich zustehende
Berufsschadensausgleich noch nicht einmal geprüft. Auch bei der Opferentschädigung
habe ich den zuständigen Ämtern und dem Sozialministerium schwere
Amtspflichtverletzung vorgeworfen und für die mir deshalb entstehenden Folgen
Schadensersatz angekündigt. Nehmen Sie meinen ungewöhnlichen Kriminalfall zum Anlaß und
fordern Sie gemeinsam mit mir eine politisch und sachlich neutrale Stelle, an
die sich die Opfer von Justizverbrechen mit ihren Beweisen wenden können, wenn
Staatsanwälte ihrer in § 152 StPO gesetzlich festgeschriebenen Aufklärungspflicht
nicht nachkommen, damit auch den „von ganz oben geschützten Rechtsbeugern im
Staatsdienst“ die Grenzen für ihr ungesetzliches Handeln gezogen werden und sie
die beruflichen Konsequenzen vorsätzlicher Rechtsverletzungen aufgezeigt bekommen. Mit freundlichem Gruß Sie finden eine ausführliche Dokumentation im Internet.
Einfach über die Suchmaschinen Peter Köberle oder
Mordanschlag Rammenau eingeben.
|