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Peter   K ö b e r l e                                             71263 Weil der Stadt

                                                                                        Emil-Haag-Str. 4

                                                                                        07033 – 303201

                                                                                        25.03.2005    PK/bg

                                                                                             

 

Sächsischer Landtag

Referat Petitionsdienst

Postfach 120705

 

01008    D r e s d e n   

 

 

 

meine Petition v. 12.12.2004 an den Deutschen Bundestag /

Ihr Aktenzeichen 04 / 00222 / 2

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsdienstes,

 

da meine Petition an den Deutschen Bundestag aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen an den Petitionsdienst im Sächsischen Landtag geschickt wurde, möchte ich Ihnen über das in Sachsen in meinem Fall praktizierte Recht noch weitere Informationen und Beweise zukommen lassen, damit Sie sich der vollen Tragweite der dortigen Zustände bewußt werden, die den begründeten Tatverdacht der Staatskriminalität und politisch angeordneter Rechtsbeugung aufkommen lassen.

 

In einem mir vorliegenden Schreiben des Bundesjustizministeriums v. 09.02.2005 an ein anderes Sächsisches Justizopfer schreibt das Bundesjustizministerium:

 

„... Nach § 152 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen  a l l e r  verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Hierbei steht sie im Spannungsfeld zwischen den Straftatbeständen einer Strafvereitelung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger."

 

Alle die nachfolgend geschilderten rechtsbeugenden Vorgänge spielen in den am 30.07.1996 auf mich verübten Mordanschlag hinein, den ich den als blutigen Höhepunkt unglaublicher Intrigen und eines böswilligen Vertragsbruchs durch die Ministerialbürokratie um Schloss Rammenau betrachte. Schon am Tag nach dem Attentat verkündete Vera Kretschmer (Sprecherin des Finanzministeriums), der Freistaat habe diesen Vertrag mit Köberle (nicht mit der Gesellschaft) beendet. Das war eine vorsätzliche Lüge zur Täuschung der Öffentlichkeit, um so vom wahren Mordmotiv Schloss Rammenau abzulenken. Der Erbbaurechtsvertrag wurde erst am 01.07.1999 durch Rücktritt durch das SMF beendet – also fast 3 Jahre nach dem Mordanschlag. Der Rücktritt war nur noch als direkte Folge des Mordanschlags möglich geworden, denn am 22.07.96 bestimmte Präsident Gerold Fischer (Landesamt für Finanzen) nach mehrfachen unwirksamen Rücktrittserklärungen durch das SMF (Ministerialdirigent Dr. Muster), daß das Erbbaurecht – wie vertraglich vereinbart – in die bereits vorbereiteten Grundbücher einzutragen sei. Nach einer Eintragung des Erbbaurechts wäre ein Rücktritt während der 86-jährigen Vertragslaufzeit durch das SMF nicht mehr möglich geworden.

 

 

Wegen der gegen mich gerichteten Intrigen um diesen Vertrag erstattete ich bereits im November 1995 – also schon fast 9 Monate vor dem Mordanschlag – eine Strafanzeige bei Staatsanwalt Weisel bei der Staatsanwaltschaft Bautzen (Az. 120 Js 13541/95). Rechtzeitige Ermittlungen hätten den Mordanschlag vielleicht verhindert. Intensive Ermittlungen hätten jedoch die schon als kriminell zu bezeichnenden Machenschaften mehrerer Mitarbeiter der Schlösserverwaltung und des Finanzministe-riums und deren Verwicklungen in die Ereignisse offenlegen müssen.

 

Staatsanwalt Weisel war im April 1997 Beistzender Richter im Strafverfahren gegen Karl Josef Hilgert. Er unterschrieb auch das sehr eigenartige - in verkürzter Form gehaltene - Strafurteil gegen Hilgert. Es ist nur sehr schwer vorstellbar, daß Staatsanwalt (Richter) Weisel keine Verbindung zwischen meiner damaligen Strafanzeige und dem Mordanschlag hergestellt hat. Das vom Gericht im Blindflug absolvierte Strafverfahren war eines Rechtsstaates unwürdig und erinnert mehr an die Strafjustiz des Dritten Reiches, um die Akte um ein politisch hochbrisantes Verbrechen durch ein rasches Urteil zu schließen. Ein Strafverfahren ohne alle Ermittlungen in dieser Form und mit derart miserablen Beweisen „durchzuziehen“ ist mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr zu vereinbaren und ein klarer Rechtsverstoß.

 

Im als Fall 1 (meine Strafanzeige bei StA Weisel) bezeichneten – Ermittlungsverfahren übersandte das SMF – Herr  L i e s e  - am 21.02.1996 der Staatsanwaltschaft Bautzen eine Kopie des Erbbaurechtsvertrages und teilte gleichzeitig mit, daß der Vertrag durch Heimfall zum 11.10.1995 beendet worden sei. Die Aussage von Herrn Liese war eine vorsätzliche Falschaussage gegenüber der Staatsanwaltschaft in einem schwebenden Ermittlungsverfahren. Zutreffend ist, das SMF versuchte unter Mißachtung alle vertraglichen und gesetzlichen Regelungen diesen wertvollen Vertrag zu Lasten des Erbbauberechtigten zu beenden. Der unwirksamen und haltlosen Heimfallerklärung wurde form- und fristgerecht widersprochen. Die vertragsrechtliche Verpflichtung des SMF, den Vertrag zu vollziehen und umzusetzen, war im Vertrag festgeschrieben.

 

Durch den Brief von Herrn Liese wird jedoch bewiesen:

  1. das SMF versuchte vor dem Mordanschlag vertragsbrüchig den Vertrag zu beenden. Heute stellt sich die Frage, warum schloss das SMF überhaupt diesen Vertrag?

  2. Mitarbeiter des SMF belügen hemmungslos sogar die Staatsanwaltschaft in einem schwebenden Ermittlungsverfahren

  3. nach dem Mordanschlag mußte auch die Öffentlichkeit getäuscht werden, um
    vom wahren Tatmotiv Schloss abzulenken (Sprecherin Vera Kretschmer)

 

Nachdem ich nach meinem langen Krankenhausaufenthalten die Ungeheuerlichkeiten im Strafprozess gegen Hilgert erkannt hatte, erkundigte ich mich im Frühsommer 1999 nach dem Stand dieses Ermittlungsverfahrens. (üblich ist es, daß der Anzeigenerstatter – notfalls von einer Einstellung – informiert wird. Dies unterblieb in diesem Fall - fahrlässig? vorsätzlich?- ).

 

Erst auf mehrmalige Nachfrage erhielt ich am 26. Juli 1999 ein Schreiben der StA Bautzen, wonach dieses Ermittlungsverfahren am 16.10.1996 eingestellt wurde. Dazu führt die StA aus:

 

„Eine Benachrichtigung Ihrerseit erfolgte nicht, da  S i e  Schreiben in diesem Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft an  I h r e  Person nicht beantwor-teten.“

 

Ein unglaublicher Vorgang im Umfeld eines mörderischen Verbrechens. Diese klammheimliche Einstellung war kein Versehen, sondern eine bewußte Rechtsbeugung. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie handeln auf Anweisung Ihrer Vorgesetzten (§ 146 GVG). Dagegen steht jedoch das Legalitätsprinzip des § 152 StPO.

 

Am 16.10.1996 lag ich nach dem Mordanschlag schon 10 Wochen im Koma. Niemand mußte zu diesem Zeitpunkt mit meinem Überleben rechnen. War schon diese Verfahrenseinstellung zur Unzeit mit dem Anspruch auf „Rechtsstaatlichkeit“ nicht mehr in Einklang zu bringen, so war die später nachgelieferte Begründung dafür eine in dieser Form kaum mehr zu überbietende freche Lüge, für die jeder Normalbürger von der Staatsanwaltschaft unerbittlich verfolgt und bestraft würde.

 

Eine Aktenprüfung ergab, es gibt in der Ermittlungsakte kein einziges an mich gerich-tetes Schreiben. Warum und vor allem wie hätte ich während meines Komas gar nicht existierende Schreiben beantworten sollen? Gerade diese zutiefst verlogene Begründung erhärtet weiter den Verdacht, die Furcht vor Weiterungen über die Hintergründe des Attentats in die Ministerialbürokratie hinein. Dies mußte durch die gehorsame Staatsanwaltschaft vermieden werden. Wenn man dann auch noch weiß, daß nicht nur meine Frau, sondern auch anonyme Briefeschreiber im September 1996 auf das Tatmotiv Schloss hingewiesen haben, so liegt auch in diesem Fall der Verdacht des rechtsbeugenden Vorsatzes sehr nahe und macht im Nachhinein den Strafprozess gegen Hilgert zum juristischen Scheinprozess zur vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit, der jedem Willkürstaat und jeder Bananenrepublick (Ausdruck im anonymen Schreiben an den Stern – Eing. dort 16.09.96) zur Ehre gereichen würde.

 

Da ich von der Einstellung nicht beachrichtigt wurde, ließ ich 1999 gegen die Einstellung Beschwerde einlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft (StA. Schwürzer) gab dieser nicht statt, im wesentlichen mit folgender (rechtsbeugenden) Begründung:

 

„Um Wiederholungen zu vermeiden, nehme ich Bezug auf die von der Staats-anwaltschaft zutreffend ausgeführten Gründe, die durch das Beschwerdevor-bringen nicht entkräftet werden.“

 

Können Sie mit einem solchen nichtssagenden Gewäsch (Satzbaustein?) was anfangen? Eine verlogene Rechtsbeugung der Staatsanwaltschaft Bautzen wurde mit der gleichen verlogenen Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft begründet und die Beschwerde abgewiesen. Rechtsbeugung ist ein schweres Verbrechen.

 

Mit Beschluss v. 2. Februar 2000 wurde das Klagerzwingungsverfahren vom OLG Dresden als unzulässig verworfen. Dieser geschilderte Fall ist ein juristischer Skan-dal, jenseits der rechtsstaatlichen Ordnung, der klar beweisen hilft, daß selbst die deutschen Richter längst nicht mehr politisch unabhängig sind und sich der Karriere zuliebe mehr dem Dienstherrn als dem Recht verpflichtet fühlen. Dieser Zustand wird von vielen – auch sehr hochrangigen - Juristen zutiefst beklagt.

 

Ergänzend zum Fall 1 ist noch die 1. Seite des Strafurteils gegen Hilgert beigefügt, aus dem die Mitwirkung von (Staatsanwalt) Richter Weisel im äußerst zwielichtigen Strafverfahren gegen Hilgert hervorgeht.

 

 

Fall 2 – Schadensersatzklage (OEG) Freistaat Sachsen gegen Hilgert

 

Im Dezember 1997 schrieb ich an das Amt für Familie und Soziales in Chemnitz wegen einer evtl. Schadensersatzklage gegen Hilgert. Ich erhiel die Mitteilung, daß dafür im Rahmen des OEG das AfS zuständig sei und ich nichts unternehmen müsse.

 

Erst am 4.12.2000 (drei Jahre später) verklagte das Landesamt für Finanzen Hilgert auf Schadensersatz im Rahmen des OEG – zunächst DM 161.730.- + Zins. Begründung u.a. drohende Verjährung und Verweis auf das seit 03.05.97 rechtskräftige Strafurteil.

 

Höchst ungewöhnlich sind die in der Klagschrift vorgetragenen Tatumstände. Hilgert

habe mich beim Golfspiel angetroffen – ich hätte kein Interesse am Erfolg und der Zukunft der Gastronomie gehabt, sondern nur am Golfspiel, dem ich mich angeblich auch zur Tatzeit gewidmet hatte. Weil mir das Golfspiel wichtiger war, als die finanziellen Sorgen von Hilgert, habe dieser vor lauter Frust und in seiner Verzweiflung auf mich geschossen.

 

Auch hier wurde wieder eine bewußt verlogene Begründung vorgetragen, um das um das wahre Tatmotiv Schloss aufgebaute Lügengebäude nicht zum Einsturz zu bringen.

 

Ich hatte Hilgert am 30.07.96 verabredungsgemäß um 11.00 Uhr in der Gastronomie getroffen. Er bat mich, ihm den Golfplatz zu zeigen. Wegen des in den 20 vorausgegangenen Monaten versuchten Vertragsbruchs des SMF hatte ich zusammen mit meinen Partnern die Schlossgastronomie von Hilgert mit über DM 200.000 finanziell gestützt, um diese in das zukünftige Schlosshotel einzubinden, weil dadurch Baukosten im mehrfacher Millionenhöhe hätten eingespart werden können. Für den 30.07.96 – 15.30 Uhr – (Tag des Mordanschlags) hatte ich bei der AOK Dresden einen mit Hilgert gemeinsamen Termin vereinbart, um für Hilgert die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Aber für diesen wahren Sachverhalt interessierten sich weder die Ermittlungsbehörden, noch die Staatsanwältin, noch das Gericht. Gerade all diese unhaltbaren Lügen beweisen, daß der seinerzeitige Regierungsapparat und die Justiz gemeinsam die Wahrheit um ein mörderisches Verbrechen unterdrückten, um dadurch aus der Schadensersatzfalle wegen positiver Vertragsverletzung herauszukommen. Warum Hilgert ein falsches Geständnis abgelegt hat, um andere zu schützen, das herauszufinden ist nicht meine Aufgabe, sondern es besteht nach meinem schweren Vorwürfen gem. § 152 StPO Aufklärungspflicht durch die Staatsanwaltschaften.

 

Obwohl das Urteil gegen Hilgert seit 03.05.97 rechtskräftig war, die Reststrafe Hilgerts schon auf Bewährung ausgesetzt und dieser inzwischen auf freiem Fuß war, schieb das Landesamt auf S. 5 dieser Klage:

 

„Sollte der Beklagte (Hilgert) – wider Erwarten – den vorbezeichneten Sachver-halt im hiesigen Verfahren bestreiten wollen, stellen wir den vorbezeichneten Sachverhalt hilfsweise in den Beweis der Zeugnisse Richter Kindermann, Senkbeil und Weisel.“

 

Obwohl es aufgrund des rechtskräftigen Urteils dafür keinen Anlaß gab, befürchtete das Amt, daß Hilgert sein (falsches) Geständnis widerrufen könnte. Um solchen Unannehmlichkeiten und Weiterungenl zu begegnen, wurden diese drei Richter in der Klage gleich noch als die richtigen Zeugen benannt. Eine höchst sonderbare Formulierung, ein sehr eigenartiges Angebot von Zeugen, nach der von diesen Richtern verfaßten verlogenen Urteilsbegründung. Auch dieses Zeugnisangebot riecht nach „Behördeninzucht“ und Unterdrückung eines anderen Sachverhalts. Warum wurde nicht ich – das Opfer und der einzige Tatzeuge – als Zeuge benannt?

 

Unglaublich ist auch der in diesem Verfahren behauptete Verjährungsbeginn zum 8.12.00, den der Mitarbeiter N. Rose als Zeuge bestätigen sollte. Wie aus dem beigefügten Schreiben v. 02.04.97 an Frau Zeller hervorgeht, das Herr Rose unterschrieben hat, wußte Rose spätestens am 02.04.97 von diesem OEG-Fall, vermtlich sogar schon im Okotber 1996. Das angebotene Zeugnis in der Klage gegen Hilgert war nachweislich falsch!

 

Wie RA Horz mir am 22.06.2001 mitteilte, hatte der Freistaat Sachsen die (verjährte) Klage zurückgenommen.

 

Wegen der ungeklärten Hintergründe des Mordanschlags liegt bei der verspäteten Schadensersatzklage gegen Hilgert der Verdacht sehr nahe, daß dies nicht nur Schlamperei sondern Vorsatz war, um Hilgert, der für andere Verbrecher ins Gefängnis gegangen war, nicht nochmals finanziell zu schaden. Es ist ein stets eleganter und schwer beweisbarer Weg über „Schlamperei und Verjährung“ Rechtsprobleme vorsätzlich und strafvereitelnd zu unterlaufen.

 

 

Fall 3

 

Den schlimmsten Vorgang von Amtsmißbrauch erlaubte sich der überaus gehorsame Staatsanwalt Josinger von der Staatsanwaltschaft in Bautzen. Als ich die ungeheuerlichen Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft Bautzen erkannte und den Ermittlungs-behörden über Innenminister Klaus Hardraht Schlamperei vorwarf, wurde 1999 eine seit 1996 bei der StA Bautzen gegen mich und andere gerichtete schlummernde Strafanzeige zu „neuem Leben erweckt“.

 

Auf die unberechtigten Vorwürfe nahm mein Bruder, meine Lebenspartnerin und ich unabhängig voneinander schriftlich Stellung. Ein vierter Beschuldigter (Reitz) war zwischenzeitlich verstorben. Mit einem Handzettel v. 7.9.99 –

 

„dieser Vorgang kann bei uns nicht zugeordnet werden“

 

erhielten meine Lebenspartnerin und ich unsere Stellungnahmen im Original – mit Eingangsstempel der Staatsanwaltschaft und dem rechts oben richtig nachgetragenem Aktenzeichen – zurück, während das Verfahren gegen meinen Bruder rasch eingestellt wurde.

 

Bereits am 28.09.1999 wurde – ohne alle Ermittlungen - die Anklageschrift erstellt.

 

Ziel dieses ungeheuerlichen Rechtsbruchs und der schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte war es, mich und meine Frau zu kriminalisieren, um auf diese Weise das Strafurteil gegen Hilgert und das bei den „Ermittlungen“ vorgeschobene Tatmotiv – ich hätte Hilgert finanziell ruiniert – nachträglich durch ein Strafurteil zu untermauern.

 

Voller Zorn schrieb ich am 18.10.99 an die Staatsanwaltschaft Bautzen:

 

„Unglaubliches geschieht bei der Staatsanwaltschaft Bautzen im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Rammenau.....“

 

Eigentlich hätte nunmehr StA Josinger ermitteln und seine Vorwürfe beweisen müs-sen. Es kam – ohne alle Ermittlungen - zur Gerichtsverhandlung, zu der viele Journalisten geladen waren, um mich vor den Augen der Öffentlichkeit zu diffamieren.

 

Die Parteienvernahme ergab keinerlei Verschulden meiner Frau und von mir. Deshalb beantragte selbst StA Josinger für meine Frau Freispruch und begann danach mit einem unglaublichen Plädoyer, für das er als Staatsanwalt beim Volksgerichtshof höchste Ehrungen erhalten hätte, das in einem „Rechtsstaat“ (sofern man das heute von Deutschland und besonders in Sachsen noch sagen kann) aber nur als bösartige Verfolgung Unschuldiger eingestuft werden muß. Ohne alle Ermittlungen behauptete StA Josinger:

 

·        ich hätte nie die Absicht gehabt, ein Schlosshotel zu bauen

·        ich hätte die Gelder für mich privat verwendet

·        vor solch falschen und leeren Versprechungen müßten die Menschen im Osten geschützt werden

 

Ein Anruf beim Bauamt hätte genügt, um die Haltlosigkeit der Vorwürfe festzustellen, denn es gab eine seit 24.11.1994 rechtskräftige Baugenehmigung für den Westteil des Schlosses. Wer bezahlt denn solch horrende Architektenhonorare nur um die Menschen im Osten zu betrügen? Ich und meine zu mir stehenden Partner wurden durch die als kriminell zu bezeichnenden Machenschaften höchster Mitarbeiter des SMF um riesige Summen und große Zukunftserwartungen betrogen.

 

Am Schluss seines Plädoyers beantragte StA Josinger für mich, trotz meiner schweren körperlichen Behinderungen als Folge des Mordanschlags

 

       zwei Jahre Gefängnis – ohne Bewährung – und DM 10.000 Geldstrafe

 

Es gab einen   F r e i s p r u c h.

 

Noch am gleichen Tag (Freitagnachmittag) legte der gehorsame Staatsanwalt Josinger – nur in meinem Fall - gegen diesen Freispruch Berufung ein, die er am 23.03.2000 zurücknehmen mußte, weil das Urteilbegründung für eine Berufung hm keinen Ansatz bot.

 

Dieser Vorgang war ein ganz übles Justizverbrechen, das durch ein Schreiben von Staatsanwältin Grajcarek (sie leitete die Ermittlungen im Strafverfahren gegen Hilgert) an die Generalstaatsanwaltschaft untermauert wird. In diesem Schreiben behauptete StAin Grajcarek, daß meine Vorwürfe der schlampigen Ermittlungsarbeit im Strafverfahren Hilgert in direktem Zusammenhang zu diesem Strafverfahren stehen und ich nur deshalb den Vorwurf einer schlampigen Ermittlungsarbeit erhebe. Der Verdacht einer kriminellen Vereinigung innerhalb der sächsischen Staatsanwaltschaften liegt bei diesem Vorgang sehr nahe.

 

Gerade weil die Staatsanwaltschaft solch schwere rechtsbeugende Geschütze eines Willkürstaates aufgefahren hat, hat sie bei mir dadurch den Verdacht auch der vor-sätzlichen Rechtsbeugung im Strafverfahren Hilgert weiter erhärtet. Auf das Strafverfahren Hilgert und die vielen Absonderlichkeiten will ich hier nicht näher eingehen, da diese in der Petition an den Bundestag ausführlich geschildert sind..

 

 

Fall 4  -  Diebstahl von Sand

 

Als ich im Frühjahr 1998 nach meinem 18-monatigem Krankenhausaufenthalt erstmals nach Rammenau kam, beobachtete ich zwei Mitarbeiter des Schlossbetriebs, wie diese mit einem kleinen Bagger Sand von einem Haufen luden und dieses Sandgemisch in den Schlosspark transportierten. Das Ärgerliche – der Sandhaufen bestand aus einem teuren Spezialgemisch für den Golfplatzbau. Die Arbeiter baggerten von hinten, so daß der Diebstahl von vorne kaum bemerkt wurde. Das Loch war so groß, daß von vorne weder der Traktor, noch der Hänger, noch der Bagger zu sehen waren.

 

Nachdem der Schlossbetrieb auf meine Forderung nach Schadensersatz nicht rea-gierte, die Schlossdirektorin - Frau Förster - über einen Mittelsmann im Gemeinderat von Rammenau sogar den Antrag einbringen ließ, mich „zur persona non grata“ zu erklären, erstattete ich Strafanzeige wegen Diebstahls im Wert von ca. DM 6.000.

 

Als meine Frau etwa ein Jahr später auf dem Polizeirevier Bischofswerda nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hatte, stellte ich bei einer Aktenprüfung fest, daß das Verfahren bereits eingestellt worden ist, ohne daß ich jemals benachrichtigt worden war.

 

Das Landesamt für Finanzen hatte für die Mitarbeiter des Schlossbetriebs die Vertei-digung übernommen. Das Schreiben des Landesamts v. 15.02.1999 ist ein schockierender Beweis für das kriminelle Zusammenwirken von Staatsapparat und Justiz in Sachsen.

 

Als Anlage 1 wurde in der Verteidigungsschrift der Erbbaurechtsvertrag nebst einem Vermessungsblatt angeführt.

 

Der dem Gericht vorgelegte Erbbaurechtsvertrag war unvollständig. Vorsätzlich war ihm Bl. 24 nicht beigefügt, auf dem der Wert des Erbbaurechts vom Notar mit DM 7.000.000 angesetzt wurde. Als vorsätzlicher Prozessbetrug muß die Vorlage des Vermessungsblatts betrachtet werden. Nicht das vom Notar gegengezeichnete Vermessungsblatt wurde mit dem Erbbaurechtsvertrag vorgelegt, sondern ein anderes, auf dem die früheren Flurstücksnummern nahezu unleserlich überschrieben sind;um das Gericht zu täuschen. Gerade das vorgelegte Vermessungsblatt ist ein Beweis dafür, mit welcher kriminellen Energie auch hier vorgegangen wurde.

 

Den Diebstahl beobachtete ich im Frühjahr 1998. Mit Schreiben aus 1996 und Anfang 1997 sollte nachgewiesen werden, daß der Sand auf dem Erbbaugrundstück bei einer dringenden Schadensbehebung verwendet worden sei. Es gab nie ein Erbbaugrundstück, weil das SMF die Eintragung im Grundbuch böswillig verweigert hatte. Letztendlich wurde diese Eintragung durch den auf mich verübten Mordanschlag verhindert. Auch der Sand, der im Jahre 1998 auf den Anhänger geladen wurde, konnte unmöglich schon 1996 eingebaut worden sein.

 

Ohne auf die vielen Lügen in diesem Schreiben einzugehen, verweise ich auf S. 2, wonach Herr Reitz im Frühjahr  1 9 9 8  der Entnahme von Sand zugestimmt haben soll. Dadurch wurde für den Diebstahl der Anschein einer legalen Handlung erweckt. Auf S. 3 der „Verteidigungsschrift“ jedoch steht:

 

„Herr Georg Reitz kann nicht als Zeuge benannt werden, da er nach diesseitiger Kenntnis im Jahr  1 9 9 7  verstorben ist.“

 

Ein Jahr war Reitz 1998 schon tot, als er seine Zustimmung gegeben haben soll. Wer lügt, der braucht ein langes Gedächtnis. Ein solcher Widerspruch – schon auf der nächsten Seite. Niemand scheint das aufgefallen zu sein. Nie wurde ich dazu befragt.

 

Die Wertung des Amts am Schluss dieses Schreibens:

 

„Ein Hauptverfahren ist nicht zu eröffnen.“

 

Das AG Bautzen lehnte aufgrund einer solchen Empfehlung (Weisung) die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

 

Angeblich haben wir im „deutschen Rechtsstaat“ Gewaltenteilung. Wie kann da die Exekutive der Judikativen einen solchen Verfahrensweg und das Urteil vorschreiben?

 

Aufgrund der rechtsbeugenden Zustände in der Sächsischen Justiz ist es nicht mehr verwunderlich, daß auch die Generalastaatsanwaltschaft die Beschwerde fadenscheinig (es ist kein neuer Sachvortrag) als unbegründet zurückwies und das OLG die Klage im Beschluss v. 18.04.2001 abwies.

 

Es folgte eine zivile Schadensersatzklage, in der die Beschuldigten zu Zeugen wurden. Trotz des Verdachts einer weiteren Urkundenfälschung, der Falschaussage bzw. des Meineids urteilten auch die Richter des LG und des OLG zugunsten ihres Dienstherrn.

 

Wenn sich ein Staatsapparat wegen läppischer DM 6.000 zu solch kriminellen Handlungen verleiten läßt, die von den Justizbehörden wider besseren Wissens gedeckt werden, so stellt sich spätestens hier die Frage, zu welchen Rechtsverbrechen ist ein solch verlogener Staatsapparat fähig, wenn es sich um die Unterdrückung der Wahrheit bei einem versuchten Tötungsverbrechen handelt?

 

Ein wirklich dummer Zufall: - In der leidigen Sandgeschichte lieferten mir die sächsischen Behörden eines der für mich wichtigsten Dokumente, um das Tatmotiv Schloss zu beweisen.

 

 

Fall 5  -  die sächsische Justiz deckt heimtückische Mörder

 

Aufgrund der Zusage von KHK Lechner von der Kripo Leonberg, der sich zuvor bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erkundigt hatte, daß eine neue Strafanzeige nicht nach Sachsen zur Bearbeitung geschickt werde, sondern an die Generalbundesanwaltschaft gesandt, stellte ich am 22.01.2003 bei der Kripo Leonberg eine neue Strafanzeige, u.a. auch wegen

 

„ des Verdachts des heimtückischen Mordversuchs gegen Unbekannt“

 

Entgegen der Zusage des Beamten wurden die Unterlagen am 3.3.03 von der StA Stuttgart nach Bautzen gesandt, wo diese am 5.3.03 eingegangen sind. Einen zu-fälligen Termin am 11.03.03 in Bautzen nutzte ich zusammen mit meiner Frau, um auch bei der Staatsanwaltschaft vorzusprechen und dieser den neuen Strafantrag zu erläutern.

 

OStA Bogner erklärte uns um 12.00 Uhr, daß er erst tags zuvor aus dem Urlaub gekommen sei und die Akte noch gar nicht gesehen habe.

 

Bei einer Aktenprüfung Ende April fanden meine Frau und ich in zwei neuen Aktendeckeln die jeweils vorbereiteten Einstellungsverfügungen (eigenartigerweise ohne Datum), weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Ein handschriftlicher Vermerk von OStA Bogner datiert v. 11.03.03 – just dem Tag, an dem er nach eigenen Angaben die Akten noch gar nicht gesehen hat. An dieser Einstellungsverfügung (ohne Datum)  lässt sich die vorsätzliche Rechtsbeugung besonders gut nachweisen.

 

Es ging nicht um einen Ladendiebstahl einer mecklenburgischen Abgeordneten von ein paar Euro, sondern es ging und geht um den Vorwurf des heimtückischen Mordversuchs, einem Verbrechen, das im deutschen Strafrecht als das schwerste Verbrechen überhaupt gilt.

 

Ohne alle Ermittlungen – zu einem Zeitpunkt wo OStA Bogner nach eigenen Angaben die Akte noch gar nicht gesehen hatte - sollte (und wurde später auch) hier ein Strafverfahren rechtsbeugend eingestellt werden. Der Vorwurf des Mordversuchs wurde geschickt mit u.a. kaschiert. OStA Bogner gab einige Tage nach unserem Besuch in seinem Büro der Strafanzeige sehr trickreich die Namen der Richter Kindermann, Weisel, Senkbeil und der Staatsanwältin Grajcarek und reduzierte den Vorwurf auf Strafvereitelung u.a. Über den Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Schwalm kamen die Akten am 21.06.03 zur weiteren „Bearbeitung“ an die  Staatsanwaltschaft Görlitz, wo ein ganz besonders fleißiger und gehorsamer Oberstaatsanwalt seinen Dienst verrichtete..

 

In nun zwei Tagen hatte OStA Jöst die Akten geprüft und eine 4-seitige Einstellungs-verfügung geschrieben. Dieses hohe Arbeitstempo läßt nur einen Schluß zu, daß ihm die Einstellungsverfügung so von den Vorinstanzen und seinen Vorgesetzten vorgegeben war und sich OStA Jöst zum billigen Stempelanwalt degradieren und zur Rechtsbeugung mißbrauchen ließ.

 

Welche Strafvorwürfe er mit u.a. eingestellt hat, ist nicht feststellbar. Beinhaltet dieses u.a. auch den schwersten Vorwurf der Strafanzeige, den des heimtückischen Mordversuchs? Wenn Sie mir die Frage, was ist mit u.a. eingestellt, nicht zweifelsfrei beantworten können, dann ist dringender Handlungsbedarf für die weitere Aufklärung und Strafverfolgung dieser nachweisbaren Rechtsbeugung geboten.

 

Was beweist die Aussage von OStA Jöst, daß Hilgert ein plausibles Tatmotiv geliefert habe. Ich habe durch ein kriminaltechnisches Gutachten nachgewiesen, daß Hilgert nicht der Täter gewesen sein kann, weil die Schussverletzung nicht aus der von ihm behaupteten Tatwaffe – einem Colt Kaliber 9 mm – stammen kann. Das ist der Ausgangspunkt bei der Suche nach dem heute noch unbekannten „Mörder“ und seinen Hintermännern. Da auch das Tatmotiv Schloss beweisbar ist, kann über das Motiv auch heute noch der Weg zu den wahren Tätern gefunden werden.

 

Falsch ist auch die Behauptung von OStA Jöst, daß der Zeuge Kluge eine Aussage von Hilgert zitiert haben solll, ....und wenn ich  i h n  erschieße. Richtig ist, daß Hilgert angeblich am Abend vorher (in volltrunkenem Zustand ) zu Kluge gesagt haben soll, ....und wenn ich  s i e  erschieße.  Die deutsche Sprache unterscheidet klar zwischen  i h n  und  s i e. Ist es nicht denkbar, daß Hilgert am Abend vorher durch seine Aussage eine Spur legen wollte? Wird nicht gerade durch diese Aussage der Verdacht erhärtet, daß der Mordanschlag und auch das Geständnis genau geplant waren? Hatte OStA Jöst die Konsequenzen für seine berufliche Karriere bei derart bewußten Wortverdrehungen bedacht?

 

Liest man die Aussage von Kluge (Bl. 152) jedoch genauer, so sagte er, ...daß Hilgert das früher öfter gesagt haben soll, im Jahre 1994, denn ab 1995 war Hilgert nicht mehr in Rammenau.

 

Welchen Grund sollte Hilgert im Jahre 1994 gehabt haben, um mich völlig grundlos zu erschießen? Das muß man mir schon etwas genauer erklären. Die Unterstützung von Hilgert begann erst am 01.01.1995. Ja, so ist es, Herr OStA Jöst, wenn man die Akte nicht kennt, weil man sie vermutlich gar nicht gelesen hat, weil einem die Einstellungsbegründung schon so von oben genau vorgegeben war!

 

Wird eine Täterschaft von Hilgert deshalb glaubwürdiger, weil weder an seinen Händen, noch an der Kleidung, noch am Lenkrad Schmauchspuren gefunden wurden? Beweisen das fehlende Projektil und eine in Bonn in einem Papierkorb gefundene leere Patronenhülse zweifelsfrei die Täterschaft von Hilgert? Sind seine diffusen und widersprüchlichen Aussagen gegenüber Dritten wirklich glaubhaft?. Ist meine Aussage, daß ich zuerst den Schmerz spürte und dann den Knall hörte, wirklich ein Beweis dafür, daß Hilgert aus nächster Distanz auf mich geschossen haben soll? Hätte nicht gerade wegen des Fehlens aller Indizien für eine Täterschaft Hilgerts Zweifel an seinem falschen Geständnis angebracht sein müssen?

 

Ich, der einzige Tatzeuge, wurde nach der nunmehrigen Argumentation von OStA Jöst nur in einem desorientierten Zustand vernommen. Ist das nicht ein weiterer unglaublicher Rechtsbruch? Die Ärztin Dr. Adam schrieb: ...daß er   z e i t l i c h  noch nicht vollständig orientiert sei. Bedeutet  - zeitlich nicht vollständig orientiert automatisch auch geistig nicht orientiert zu sein - ? Warum wurde auch diese Aussage so brutal vergewaltigt, um in sie einen völlig verkehrten Sinn hineinzuinterpretieren? Ist eine solch verlogene  Wortklauberei mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bei einer Strafanzeige wegen des Verdachts des heimtückischen Mordversuchs noch vereinbar?

 

Ist es nicht schon eine Art Offenbarungseid juristischer Unfähigkeit und fehlender Ar-gumente, wenn sich OStA Jöst am Schluß der Einstellungsverfügung auf folgende Formulierung zurückziehen muß:

 

„Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß ohnehin Verfolgungsverjährung gem. § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB eingetreten wäre.“

 

Es gehört zum allgemeinen Volkswissen – Mord verjährt nicht!

 

Selbst wenn die Generalstaatsanwaltschaft im Schreiben v. 12. Nov. 2003 den Straf-vorwurf gar noch auf Freiheitsberaubung ausweitet, ändert auch die Zurückweisung der Beschwerde der Generaltstaatsanwaltschaft nichts an der Tatsache, daß die in meinem Körper vorhandene Schußverletzung nachweisbar nicht aus der von Hilgert behaupteten Tatwaffe stammen kann. Weil dem so ist, gibt es auch andere Täter. Hilgert ist nicht unschuldig. Er war ein Mittäter!

 

OStAin Kessler behauptet nun, daß die Akte vollständig sei. Entweder ist sie nicht in der Lage, meine Schriftsätze zu lesen und die bewiesenen Vorwürfe zur Kenntnis zu nehmen? Nachweislich fehlt in der Strafakte Hilgert Bl. 119 + 120 – die Aussagen meiner damaligen Lebenspartnerin mit Hinweis auf das Tatmotiv Schloss – sowie die anonymen Notizen, die erst 5 Jahre später von der Staatsanwaltschaft in einem separaten Heftrücken der Akte zugeordnet wurden. Da auch mehrere Seiten mehrfach nunmeriert sind, besteht auch hier der Verdacht der vorsätzlichen Manipulation zur Strafvereitelung, die sich ja bis heute durch den ganzen Fall zieht.

 

Als Verdummung eines Opfers kaum mehr zu überbieten sind die Aussagen von OStAin Kessler  - S. 2 unten - daß Schmauchspuren bei einer Entfernung von mehr als 5 Metern nicht zu erwarten sind und es deshalb keinen anderen Täter geben kann, weil ich (zum Tatzeitpunkt) in diesem Umkreis keine andere Person gesehen habe. Fliegen Gewehrkugeln in Sachsen höchstens 5 Meter weit? Richtig, es gab auf meinem Shirt lt. Gutachten des LKA Schmauchspuren, die eine angebliche Schußentfernung von 50 bis 80 cm – evtl. gar weniger - beweisen. Mein Shirt aber wurde zum Geständnis Hilgerts passend manipuliert  Warum wurde meine Bekleidung – so auch dieses Shirt – vernichtet, während Hilgert seine Bekleidung zurückerhielt? Selbst der Gerichtmediziner Dr. Beuthin kommt in seinem in nahezu allen Punkten falschen Gutachten zu der Feststellung, daß die Schußentfernung über 80 cm betragen haben muß, weil sämtliche Nahschußzeichen fehlen. Auch Prof. Dr. Koristka kam bei Vergleichsschüssen zu dem Ergebnis, daß bei einer Schußentfernung von 80 cm deutliche Nahschußzeichen hätten vorhanden sein müssen (sie waren aber nicht da) und der Gerichtsmediziner das Kaliber der Schussverletzung und das von Hilgert behauptete Kaliber (9 mm) hätte erkennen und unterscheiden müssen, zumal er am Tag der Tat (ohne Kenntnis der Hintergründe um Schloss Rammenau) von einer Verletzung durch eine  k l e i n kalibrige Kugel gesprochen hatte.

 

Ich könnte Ihnen noch weitere Rechtsbrüche aufzeigen. Mit diesen zusätzlichen Unterlagen zu meiner Ihnen vorliegenden und an den Bundestag gerichteten Petition will ich erreichen, daß Sie sowohl die Tragweite des Mordanschlags und vor allem das wahre Ausmaß der in Sachsen praktizierten Rechtsbeugung erkennen, um Ihrer Aufsichtspflicht der Regierungsarbeit als gewählte Volksvertreter nachzukommen. Der Macht- und Staatsapparat und vor allem auch die Justiz Sachsens befinden sich (nicht nur in meinem Fall) weit jenseits der rechtsstaatlichen Grenzen. Handlungsbedarf für die Entfernung derartig krimineller Staatsbediensteter ist unter Verweis auf § 119 Abs. 1 der Sächsischen Landesverfassung dringend geboten.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterlagen benötigen, so bin ich gerne bereit, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen oder Ihre Fragen persönlich zu beantworten.

 

Daß die Strafen und Folgen auch für Rechtsbrecher im Staatsdienst hoch sein können, sehen Sie aus dem beigefügten Zeitungsbericht von Sonntag Aktuell v. 26.11.86, wonach in einem Nachbarschaftsstreit um DM 20.- wegen Meineids gleich viermal ein Jahr Gefängnis (auf Bewährung) und Geldstrafen verhängt worden sind. Eine der Beteiligten wurde deshalb aus dem öffentlichen Dienst entlassen. (Anlage 6).

 

Justizminister de Maizière hat mir im September 2004 auf meine schriftlich gestellten Fragen (im Internet abrufbar) nicht geantwortet. Er konzentrierte sich während seiner Dienstzeit lieber auf die in Sachsen von ihm praktizierte Bestenauslese in der Justiz. Nach § 152 StPO muß die Staatsanwaltschaft in meinem Fall neu ermitteln. Aber es ist für die polititsche Karriere der Justizminister besser, derartig heiße Eisen erst gar nicht anzufassen. Da ist es für den Minister gut zu wissen, daß man unten bereitwillig duckt und mitmacht, wenn von oben ein Verbrechen gedeckt und vertuscht wird!

 

Nur wer sich einfügt und gehorcht, der macht in den Justizbehörden und als Richter eine steile Karriere. Am Beispiel von OStA Bogner wird dies besonders deutlich. Er war (nicht nur) in meinen Fall negativ involviert. Er ist heute Chef der Anti-Korrup-tionstruppe INES in Sachsen. Zweifel sind angebracht, ob er wirklich dafür der beste Mann ist?

 

Den neuen Justizminister Geert Mackenroth habe ich Ende Dezember 2004 persönlich ausführlich über die Vorgänge informiert und um Aufklärung gebeten. Seine Antwort steht bis heute (nach über 3 Monaten) noch aus.

 

Lt. dem beigefügten Bericht in den DNN will Justizminister Mackenroth die Gerichte für die Zukunft für „Wichtiges freischaufeln“. Nach seinen Aussagen werden wir in zehn Jahren einen anderen Staat haben und die Situation wird sich zuspitzen. Was wichtig ist, das beurteilt der Justizminister selbst. Mit unaufgeklärten Mordfällen (z.B. Mordanschlag Rammenau, der kleine Joseph aus Sebnitz, das Ehepaar Adolph in Moritzburg) das beschäftigt den Justizminister und die sächsische Justiz nicht mehr.

Die Fälle sind offiziell, aber sehr fragwürdig abgeschlossen. Gibt es wichtigere Aufgaben für die Staatsanwaltschaften als Mörder für ihre begangenen Verbrechen zu suchen und zu bestrafen?

 

Statt dessen berichten die Medien vom Schiedsrichterskandal, der Jagd nach kleinen und großen Zigarettenschmugglern und Schwarzarbeitern, der Speicherung von Telefongesprächen - angeblich alles zur Bekämpfung von Terrorismus -, der Verfolgung von Hartz IV-Sündern, der Kontrolle der privaten Bankkonten, der Abschaffung der Amts- und Sozialgerichte und einer Vielzahl weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte. Obwohl sich die Tötungsverbrechen in den letzten Jahren bundesweit halbiert haben, glauben die meisten Menschen, daß sie sich mehr als verdoppelt haben, weil Politik und Medien vorsätzlich Angst und Schrecken verbreiten, um so leichter die Rechte der Bürger weiter einschränken zu können.

 

Auch in der früheren DDR versuchten die politisch Verantwortlichen mit immer mehr Geboten und Verboten den selbst verschuldeten politischen Niedergang und Staatsbankrott aufzuhalten. Geholfen hat es letztendlich nichts. Die Wolken am deutschen Himmel sind dunkel und drohend. Der Zustand des heute in Deutschland praktizierten Rechts aber ist fast schon rabenschwarz.

 

Es mag nun Zufall oder Absicht sein. 8 ½ Jahre nach dem auf mich verübten Mord-anschlag ist der mir nach dem OEG gesetzlich zustehende Berufsschadensausgleich

noch nicht einmal geprüft. Auch bei der Opferentschädigung habe ich den zuständigen Ämtern und dem Sozialministerium schwere Amtspflichtverletzung vorgeworfen und für die mir deshalb entstehenden Folgen Schadensersatz angekündigt.

 

Nehmen Sie meinen ungewöhnlichen Kriminalfall zum Anlaß und fordern Sie gemeinsam mit mir eine politisch und sachlich neutrale Stelle, an die sich die Opfer von Justizverbrechen mit ihren Beweisen wenden können, wenn Staatsanwälte ihrer in § 152 StPO gesetzlich festgeschriebenen Aufklärungspflicht nicht nachkommen, damit auch den „von ganz oben geschützten Rechtsbeugern im Staatsdienst“ die Grenzen für ihr ungesetzliches Handeln gezogen werden und sie die beruflichen Konsequenzen vorsätzlicher Rechtsverletzungen aufgezeigt bekommen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Peter Köberle

 

 

Sie finden eine ausführliche Dokumentation im Internet. Einfach über die Suchmaschinen Peter Köberle oder Mordanschlag Rammenau eingeben.

 



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