Peter K ö b e r l e 71263 Weil der Stadt
Emil-Haag-Str. 4
07033 – 303201
12.12.2004 Einschreiben
– Rückschein! Deutscher
Bundestag -
Petitionsausschuss – Platz
der Republik 1 11011 B e r l i n Mordanschlag
am 30.07.1996 auf dem Golfplatz Rammenau (Sachsen) Petitionsantrag Sehr
geehrte Damen und Herren, ich
wende mich heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufklärung eines
auf mich am 30.07.1996 in Rammenau verübten heimtückischen Mordanschlags. 100
Tage Koma und 18 Monate Klinikaufenthalt beweisen – nur vielen glücklichen
Zufällen verdanke ich mein Überleben – für die wahren Verbrecher war es aber
ein unvorhergesehener Betriebsunfall. Mein Fall ist von meiner Frau im Internet unter www.rammegate.de.vu und von einem unabhängigen Internetjournalisten unter www.beschwerdezentrum.de ausführlich geschildert und sehr umfangreich dokumentiert. Sie finden dort auch einen Filmbericht von PRO 7 mit einer Stellungnahme des Sächsischen Antikorruptionsbeauftragten Karl Nolle (SPD). Zum
besseren Verständnis, möglichst kurz der sehr unfangreiche Sachverhalt: Im
Zuge einer Golfplatzplanung wurde ich gebeten, die maroden Meiereigebäude des
Barockschlosses Rammenau in ein Schloss- (Golf-) hotel auszubauen. Im Jahre
1992 wurde die Sächsische Schlösserverwaltung gegründet und dieser etwa 15 der
kulturhistorisch wertvollsten Schlossanlagen zugeordnet, darunter auch Schloss
Rammenau. Die von Landrat Dr. Gries (Bischofswerda) begonnenen Gespräche wurden
danach mit Ministerialrat Weidner – Leiter der Sächsischen Schlösserverwaltung
– fortgeführt. Im Oktober 1992 wurde eine Vorvereinbarung mit dem SMF geschlossen.
Sie gab mir und meiner Partnerin Planungssicherheit. Nachdem
im April 1993 das Institut für Denkmalpflege (Chefkonservator Dr. Glaser –
höchster Denkmalschützer Sachsens) Veränderungen und einem weitgehenden Abriß
der maroden Stallgebäude schriftlich zugestimmt hatte, forcierte ich die Planungen.
Im Dezember 1993 wurde die Abbruchgenehmigung erteilt, auf deren Grundlage die
Planungen für den Wiederaufbau weitergeführt wurden. Nachdem
in den ersten drei Jahren drei Schloßdirektoren wegen ihrer Stasizugehö-rigkeit
ihren Platz räumen mußten, wurde im Herbst 1993 Frau Roswitha Förster –
zunächst interimsweise – ab April 1994 die neue Schloßleiterin. Frau Förster
war in der ganzen Gegend als die "rote Rosi“ bekannt. Da lt. der
Sächsischen Verfassung (Art. 119 – Abs. 2) im Öffentlichen Dienst keine
Stasimitarbeiter beschäftigt werden dürfen, ging ich – wie auch viele andere
Beobachter - von einem kurzen Gastspiel dieser neuen Schloßdirektorin aus. Aus
späterer Betrachtung kann jedoch als gesichert angenommen werden, daß Frau Förster
gezielt in ihre Position gebracht wurde, um das Schloss aus den „Krallen der
Wessis zu befreien“ und das Hotel in der geplanten Form zu verhindern. „Ich
hasse alle Wessis!“ – diese Aussage von Frau Förster ist eidesstattlich
versichert. Obwohl
Frau Förster sich mehrfach gegen das Hotelprojekt ausgesprochen hatte, konnte
sie den Abschluß des Erbbaurechtsvertrags zwischen der neu gegründeten
Hotelgesellschaft und dem Sächsischen Finanzministerium nicht mehr verhindern.
In diesem – am 01.08.94 – auf 86 Jahre geschlossenen Vertrag waren alle in über
drei-jähriger Arbeit abgesprochenen Vereinbarungen enthalten. Lt.
Notarurskunde belief sich der Wert des Erbbaurechts auf 7 Mio. DM. Im Vertrag war eine Hypothekenbelastung bis DM
30.000.000 festgeschrieben. Sie sehen, es ging um eine wervolle Planung,
nicht nur um Peanuts. Zu
diesem Zeitpunkt gab es bereits 40 Kaufinteressenten, so daß der erste von drei
Bauabschnitten rasch an gewerbliche Kapitalanleger hätte verkauft werden
können. Im
Schloss gab es aus DDR-Zeiten eine Gastronomie, für die Karl Josef Hilgert
breits 1991 vom Landkreis Bischofswerda einen 15-jährigen Pachtvertrag bekommen
hatte. Deshalb
war es nicht möglich, das Hotel und die Gastronomie im Erbbaurechtsver-trag
zusammenzuführen. In den Vorbemerkungen war eine Klausel für den Fall aufgenommen,
falls Hilgert sein Pachtverhältnis vorzeitig beende. Ende
August 1994 forderte Ministerialrat Weidner Hilgert in einem persönlichen Gespräch
auf, zukünftig eng mit der Hotelgesellschaft zusammenzuarbeiten, notfalls in
einer BGB-Gesellschaft. Hilgert lehnte Anfang September 94 ab. Obwohl
die Gemeinde noch am 12.09.94, der Landkreis Bautzen am 13.09.94 und die
Sächsische Schlösserverwaltung am 29.09.94 ihre Unterstützung zugesagt hatten,
begannen schon im Herbst 1994 gegen mich und das Hotelprojekt übelste Verleumdungen
und Intrigen, die nach 20 Monaten im Mordanschlag einen blutigen ersten
Höhepunkt hatten. Anlage
1a – 1 c Am
25.11.94 wurde die erste Teilbaugenehmigung für 40 Appartements erteilt.
Hil-gert, der Pächter der Gastronomie, erkannte, daß er heillos überschuldet war
und bot zunächst
eine Zusammenarbeit, dann überraschend auch seinen Ausstieg an. Die
Schlossgastronomie war zu diesem Zeitpunkt bereits die wichtigste
Schlüsselposition innerhalb der Hotelplanung geworden. Zum einen konnten
Investitionskosten von 4 bis 5 Mio. DM eingespart werden, zum andern wurde das
bisher geplante Hotel garni zu einem überregionalen Spitzenhotel aufgewertet. Als
Hilgert diese Zusammenarbeit am 09.01.95 Herrn Weidner im SMF schriftlich
mit-teilte, kündigte der Schlossbetrieb – Frau Förster – den Pachtvertrag wegen
unzuläs-siger Überlassung an Dritte zum 31.01.95, obwohl die Gastronomie wegen
Umbauar-beiten bis zum 10.05.95 geschlossen war. Die Vollmacht zur Kündigung
wurde Frau Förster später von der Schlösserverwaltung schriftlich bestätigt. Es
ist anzunehmen, daß Ministerialrat Weidner den Brief von Hilgert nicht mehr
erhielt, weil er in jenen Wochen in das Landwirtsachaftsministerium
„strafversetzt“ worden war. Anlage
2 – Brief Hilgert an Ministerialrat Weidner v. 09.01.95 Die
Vertragskündigung Hilgerts war nicht nur ein Vertragsbruch sondern auch ein
Verstoß gegen Treu und Glauben. Gegen
die Kündigung des Pachtvertrages klagte Hilgert. Er wurde dabei von mir und der
Hotelgesellschaft finanziell unterstützt. In der Folgezeit waren dies weit
über DM 250.000. Im Mai 96 verlor Hilgert erstinstanzlich den Prozess gegen die
Kündigung des Pachtvertrages . Viele der fragwürdigen Gerichtsentscheidungen in
jener Zeit zu-gunsten der Interessen Ost hinterließen damals – und hinterlassen
auch heute noch - einen bitteren Beigeschmack und begründeten berechtigte
Zweifel an der Unabhängigkeit sächsischer Richter. Gegen das erstinstanzliche
Urteil legte Hilgert Berufung ein. Das Berufsungsverfahren wurde nach dem
späteren Mordanschlag nicht mehr zu Ende geführt, folglich wurde niemals
endgültig Recht gesprochen. Wie
durch den Brief von RA Horz v. 10.02.95 nachgewiesen werden kann, war Hilgert
zum 31.12.1994 mit über DM 250.000 heillos überschuldet. Ich habe Nachweise, aus
denen hervorgeht, daß Hilgert zu diesem Zeitpunkt fast eine halbe Mio. DM
Schulden hatte, die er nie mehr hätte bezahlen können. Dieser Brief ist deshalb
so wichtig, weil Hilgert später fälschlicherweise behauptete, er habe deshalb
auf mich geschossen, weil ich ihn von Januar 1995 – Juli 1996 finanziell
ruiniert hätte. Diese Aussage ist eine böswillige Lüge und sollte lediglich das
später behauptete Tatmotiv untermauern. Anlage
3 – Brief RA Horz v. 10.02.95 In
der Folge versuchten die Mitarbeiter des SMF und der Schlösserverwaltung
zu-sammen mit den beiden Geschäftsführern Knoll (Stasimann) und Reitz (ich war
nur Gesellschafter der Hotelgesellschaft) über einen betrügerischen Konkurs der
Hotel-gesellschaft den wertvollen Erbbaurechtsvertrag zu entziehen. Bei einem
Konkurs wäre der Vertrag automatisch beendet worden. Schon zu dieser Zeit läßt
sich nachweisen, daß die scheinbar noch gleichgelagerten Interessen der
Geschäftsführer und der Schlösserverwaltung / SMF bereits auseinanderliefen.
Insbesondere Frau Förster – vermutlich auf höchste Weisung aus dem SMF - wollte
schon damals das bereits teilgenehmigte Hotel in dieser Form schon ganz verhindern. Aus
der Aktennotiz des Immobilienmaklers Salcher aus Potsdam v. 06.07.95 geht
hervor, daß Frau Förster die Hotelplanung für überzogen und falsch halte und das Land in Rammenau den normalen
Hotelgast wünsche, der sich mit dem Landbarock zufriedengebe. Noch am gleichen
Tage wollte sich Frau Förster mit den Gemeindevertretern g e g
e n die Investoren abstimmen werde.
Wie ein roter Faden zieht sich dieses Ziel und die Vorurteile gegen die Wessis
der Schlossdirektorin unheilvoll durch die weitere Entwicklung. Anlage
4 – Aktennotiz von Achim Salcher v. 06.07.95 Wegen
der zusammen mit der Schlösserverwaltung gegen die Gesellschaft gerichte-ten
Aktivitäten wurde der Komplementärgesellschaft am 26.08.95 die Befugnis zur
Geschäftsführung entzogen. Fortan konnten die Mitarbeiter der
Schlösserverwaltung / SMF ein Vertragsende nicht mehr über einen betrügerischen
Bankrott erreichen. Nun
wechselte das SMF auf ein anderes Gleis. Am 11.10.95 erklärte das SMF (Dr.
Muster – höchster Beamter des SMF) unter Mißachtung aller vertraglichen Vereinbarungen
und mit völlig falschen Begründungen den Heimfall des Erbbaurechts. Diese
Heimfallerklärung war unwirksam, da sie nicht an den Vertragspartner gerichtet
war. Weiterhin gab es zu keinem Zeitpunkt einen berechtigten Heimfallgrund und
kein schuldhaftes Verhalten der Gesellschaft (die wichtigste vertragliche
Bedingung). Ein
Heimfall jedoch kann nur erklärt werden, wenn das Erbbaurecht im Grundbuch
eingetragen ist. Des weiteren war der im Vertrag vereinbarte Vollzug des
Erbbau-rechts durch vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des SMF /
Schlösserverwaltung nicht
vollzogen worden. Auch diese rechtsunwirksame und vertragsbrüchige
Heim-fallerklärung durch das SMF war ein eklatanter Verstoß gegen Treu und
Glauben. Aufgrund
der gegen die Gesellschaftsziele gerichteten Straftaten, erstattete ich bei der
Staatsanwaltschaft Bautzen Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue gegen Knoll,
Reitz und Dr. Schuhmann.(diese Namen finden sich später auch auf einer anonymen
Namensliste der Verantwortlichen für den Mordanschlag) und erläuterte die
Vorwürfe dem damaligen Staatsanwalt
Weisel. Auf der handschriftlichen Notiz von StA Weisel ist auch der Begriff
„Erbpachtvertrag“ vermerkt. (wichtig! Staatsanwalt Weisel war später
„Beisitzender Richter im Strafverfahren gegen Hilgert und hatte meine
Strafanzeige in diesem Mordprozeß scheinbar völlig vergessen). Anlage
5 a – handschriftlicher Vermerk StA Weisel v. 25.11.95 In
diesem schwebenden Ermittlungsverfahren 120 Js 13541/95 übersandte am 21.02.96
das SMF (Herr Liese – er ist später auch auf der bereits erwähnten anony-men
Namensliste aufgeführt) den Erbbaurechtsvertrag und gab an, daß der Heimfall
durch das SMF erklärt worden sei, weil die Erbbauberechtigte trotz wiederholter
Abmahnungen den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Anlage
6 – Brief SMF an StA Bautzen v. 21.02.96 Diese
Aussage von Herrn Liese in einem schwebenden Ermittlungsverfahren war
vorsätzlich falsch. Es gab nie eine an die Gesellschaft gerichtete Abmahnung,
es gab keine Vertragsverstöße. Nicht die Gesellschaft, sondern das SMF hatte
den Vertrag bis dahin (aber auch später) böswillig nicht erfüllt. Gerade
dieses Schreiben ist aber ein weiterer eklatanter Beweis dafür, daß die Mitarbeiter
des SMF auch vor Lügen in einem Ermittlungsverfahren nicht zurückschreckten,
um andere in Mißkredit zu bringen und von den eigenen Betrügereien abzulenken.
Nicht dieses einzelne Schreiben ist die Ungeheuerlichkeit in Rammenau, sondern
das verlogene Zusammenwirken mehrerer Dutzend Personen vor und nach einem
heimtückischen Mordanschlag. Um
es in diesem Fall vorweg zu nehmen – das Ermittlungsverfahren wurde lt. Brief
von der StA Bautzen v. 26.07.99 bereits am 16.10.96 – ohne alle Ermittlungen –
eingestellt. Angeblich habe ich an mich gerichtete Schreiben der
Staatsanwaltschaft nicht beantwortet. Dieses
Schreiben ist eine unglaubliche Frechheit. Es dokumentiert aber die
Verkom-menheit und Verlogenheit der Staatsanwaltschaft Bautzen im Umfeld des
auf mich verübten Mordanschlags. Am
16.10.96 lag ich wegen des auf mich verübten Attentats schon 10 Wochen im Koma.
Wie hätte ich in einem solchen Zustand Schreiben beantworten können? In der
Akte gibt es kein an mich gerichtetes Schreiben. Welche Schreiben hätte ich
deshalb beantworten müssen? Die Behauptung der Staatsanwaltschaft ist eine
beweisbare Lüge. Gründliche Ermittlungen bei der Strafanzeige jedoch hätten
sehr tief in das Finanzministerium und die Schlösserverwaltung und zu den
kriminellen Verwicklungen der Mitarbeiter des SMF des auf mich verübten
Mordanschlags führen müssen. Dies hätte dazu geführt, daß das von Hilgert
behauptete Geständnis und vor allem das Tatmotiv nicht hätte aufrecht erhalten
und das spätere Gerichtsverfahren im April 97 gegen Hilgert in dieser Form
nicht hätte durchgeführt werden können. Aufgrund
dieser Lüge ist es nicht verwunderlich, daß meine spätere Beschwerde gegen die
rechtswidrige Einstellung zurückgewiesen und die Klage vom OLG Dresden
abgewiesen wurde. Das alte Bautzener Landrecht wird heute in Sachsen immer noch
praktiziert. Diese Aussage werde ich Ihnen in der Folge noch mehrfach beweisen. In
einem kleinen Prozess im Umfeld des Attentats, bei dem sich die
Ministerialbüro-kratie nicht vor falschen Aussagen, und falsche Urkunden
zurückschreckte und nach-weislich Prozessbetrug beging, erhielt ich als
Beweismittel das interne Schreiben von Frau Förster an die Leiterin der
Schlösserverwaltung - Frau Dr. Dietrich - v. 10.04.96. Dieses böswillige
Pamphlet jedoch schließt für mich den Bogen zum Tatmotiv Ba-rockschloss
Rammenau. Obwohl
noch alle Verträge und Genehmigungen gültig waren, schrieb Frau Förster an ihre
Chefin, daß die auf der Werbetafel gemachten Aussagen in keinster Weise mit der
Wirklichkeit übereinstimmen. Sehr deutlich wird aus diesem Schreiben, daß das
SMF / Schlösserverwaltung längst ganz andere Ziele beim Schloss verfolgten und
daß dieses Ziel auch von der Leiterin – Frau Dr. Dietrich – mitgetragen und später
die Hintergründe des Attentats unterdrückt wurden. Sowohl Frau Dr. Dietrich,
wie auch Frau Förster stehen auch auf der anonymen Liste, Frau Förster berechtigterweise
sogar an erster Stelle. Anlage
7 – Schreiben Frau Förster v. 10.04.96 Nachdem
Ende März 96 ein weiterer Bauantrag eingereicht worden war, begann gegen mich
und das Hotelprojekt ein wahres Trommelfeuer der unterschiedlichsten Behörden. Am
30.04.96 forderte das SMF (Herr Liese) erneut rechtsunwirksam – nicht an die
Gesellschaft – die Herausgabe des (nie übergebenen) Erbbaugrundstücks und der
Schlüssel und kündigte sogar Schadensersatz an. Am
06.05.96 verweigerte das SMF den Notaren gegenüber die Eintragung des
ver-messenen Erbbaugrundstücks in die bereits vorbereiteten Grundbücher -
erneut ein eklatanter Vertragsbruch durch das SMF. Da
die Sonderabschreibung Ost nur bis zum 31.12.96 befristet war, stellte ich am
24.06.96 in einem Schreiben an das SMF die Rechtsposition der Gesellschaft klar
und kündigte bei weiterem schuldhaften Verhalten Schadensersatzansprüche in
Mil-lionenhöhe an. Daraufhin lenkte das SMF scheinbar ein. Es
kam am 22.07.96 zu einer großen Gesprächsrunde im Landesamt für Finanzen unter
Leitung von Präsident Fischer, der unvorbelastet das Gespräch leitete. Das
Er-gebnis: es gibt keine Versicherungslücken und keine Vertragsverstöße das
Erbbaurecht muß im Grundbuch eingetragen werden das
Schloßhotel wird in der genehmigten Form gebaut die
nachgeordneten Ämter werden zur Zusammenarbeit verpflichtet In
diesem Gespräch informierte ich unvorsichtigerweise, daß ich in den nächsten 2
Wochen weitere private Mittel in die Gesellschaft einbringen werde. Das
Schloßhotel hatte endgültig freie Fahrt. Trotz
des Gesprächsergebnisses gingen die Behinderungen der unterschiedlichsten Ämter
– vor allem von der Schlösserverwaltung - gegen das Hotelprojekt weiter. Die
Schlösserverwaltung ließ in einem noch schwebenden Gerichtsverfahren die
Zwangsräumung der Schloßgastronomie zustellen. Der Freie Journalist der
Sächsi-schen Zeitung – Benno Timm – wurde auf mich und das Projekt angesetzt.
Ich traf mich mit ihm und versprach ihm eine ganz schmutzige
Ost-/West-Beziehungsgeschichte und von einem noch viel schmutzigeren
staatlichen Monopoly um Schloss Rammenau. Dazu
jedoch ist es nicht mehr gekommen. Als ich am 30.07.96 Karl Josef Hilgert den
Golfplatz zeigte, wurde ich auf dem Golfplatz von einem bis heute noch
unbekannten Schützen aus einer größeren Entfernung durch eine Gewehrkugel
niedegeschossen. Ich bat Hilgert, sofort Hilfe zu holen. Hilfe kam jedoch
nicht. Nach
etwa einer Stunde – ich war noch bei vollem Bewußtsein – konnte ich eine Frau
herbeiwinken. Im letzten Augenblick wurde ich vor dem sicheren Tod gerettet. Ich
habe meine Erinnerungen an die Ereignisse durch eine 100-tägige Komaphase
bewahren können. Am
nächsten Tag gingen die gegen mich gerichteten Verleumdungen in der Presse
weiter. Der Bericht der Morgenpost – "Im Osten ging’s bergab mit ihm" – strotzt
nur so von Lügen, um mich in der Öffentlichkeit zu diffamieren und um vom
wahren Tatmotiv Schloss abzulenken. Martin Kohm, dem einige der Aussagen
untergeschoben wurden, erklärte einige Jahre später, daß die Aussagen nicht von
ihm stammen, sondern ihm einfach in den Mund gelegt wurden. Weiterhin ist klar
nachweisbar, daß der Erbbaurechtsvertrag noch gültig war und das Schlosshotel
erst einige Tage zuvor von Präsident Fischer freie Fahrt bekommen hatte. Mit
welch wilden Fantasiezahlen in der Presse um sich geworfen wurde, beweist das angebliche
Zitat von Sziedat: „Ich kriege noch 500.000 Mark von Köberle“. Nicht eine
einzige Mark schuldete ich Sziedat. Nicht eine einzige Mark hat er jemals von
mir an-gefordert. Verleumden, das war das unglückseligste Erbe, das die
Menschen von der DDR übernommen hatten und dem ich vor und vor allem auch nach
dem Attentat zum Opfer gefallen bin. Anlage
8 – Zeitungsberichte mit Fehlinformationen Der
umfangreiche Bericht von Benno Timm bestätigt das mit mir geführte kurze
Ge-spräch. Da er bereits von teilweise informiert war, hakte er bei der
Pressesprecherin des SMF - Vera Kretschmar – nach. Auf die Frage zum Gespräch
bei Präsident Fischer gab Kretschmar überraschend keine Antwort, obwohl sie
tags zuvor behauptete hatte – Köberle (nicht die Gesellschaft) habe seine
Pflichten aus dem Vertrag nicht eingehalten. Ansonsten strotzt auch dieser
Bericht nur so von Unwahrheiten einiger „Besserwisser“. Nicht
ich, sondern eine Gesellschaft hatte die Golfflächen gepachtet. Wie da aber
mehrere hunderttausend Mark offene Pachten zusammenkommen sollen, das wird ein
ewiges Rätsel bleiben. Nicht ganz Ostsachsen sollte zum Golfplatz ausgebaut
werden. 500.000 DM Forderungen von Sziedat einige hunderttausend offene Pachten,
ja so einfach wird man in der Öffentlichkeit zum „Schuldenmillionär“ und gemeinsam
von Dummköpfen und Mördern vorsätzlich diskriminiert. Anlage
9 – Bericht von Benno Timm Da
das Erbbaurecht in der ersten Augustdekade 1996 im Grundbuch eingetragen worden
wäre, gab es für die Hotelgegner keine legale Möglichkeit mehr, das Hotel doch
noch zu verhindern. Ist ein Erbbaurecht dinglich gesichert, so ist lt BGB ein
Vertragsrücktritt nicht mehr möglich. Der Vertrag wäre danach 86 Jahre gültig
gewesen. Nicht
verständlich ist, warum das SMF / Schlösserverwaltung nicht nach einer
ein-vernehmlichen Vertragsauflösung gesucht hat. Mit Sicherheit hätte es eine
bessere Lösung gegeben. Was in den kranken Hirnen der Täter vorgegangen ist,
das werde ich vermutlich nie verstehen. Eine Privatinvestition von ca. 50 Mio.
DM wurde durch einen Mordanschlag verhindert und die zukünftige Sanierung und
vor allem der zu-künftige Unterhalt dem Steuerzahler ans Bein geschmiert. Noch
am Tatort sagte ich: Hilgert war bei mir. Ich wies nicht auf ihn als den Täter
hin. Hilgert
jedoch war und blieb verschwunden. Aufgrund eines Hinweises seines Freun-des
Günter Reutner am nächsten Morgen auf dem Pol. Revier Bischofswerda wurde
Hilgert an eine der von Reutner genannten Adressen in Bonn angetroffen. Schon
zuvor hatte Reutner in Bonn angerufen und Hilgert mitgeteilt, daß ich außer
Lebensgefahr sei. Woher wußte Reutner, daß Hilgert in Bonn war? Reutner zählt
für mich aufgrund seines Verhaltens vor und nach der Tat zu einem der
Mitverdächtigen eines Mordkomplotts. Doch bei den Ermittlungen wurde Reutner
nie befragt. Da
ich überlebt hatte, mußte schnell gehandelt werden. Schon im Polizeifahrzeug
be-zichtigte sich Hilgert ohne Not und ohne Anwalt des vorsätzlichen
heimtückischen Mordes. Er behauptete, er habe mich bei einem Spaziergang auf
dem Golfplatz zufällig getroffen, mich wegen der vielen Schulden zur Rede
gestellt. Da ich ihn finanziell in den Ruin getrieben habe und mich die
Situation der Gastronomie angeblich nicht interessiert habe, sei er so in Wut
geraten, daß er mir aus einer kurzen Distanz mit seinen Revolver Colt Cobra
38er Spezial 9 mm in den Rücken geschossen habe. Später
erzählte er etwas von Notwehr im Streit, dann mal vom Affekt – machte aber
keine genauen Angaben zur Tat, anhand der die Schußverletzung hätte nachvollzogen
werden können. In
Wirklichkeit traf ich mich – wie am Abend zuvor verabredet - um 11.00 Uhr mit
Hilgert im Restaurant. Dort bat mich Hilgert, ihm die Golfanlage zu zeigen. Auf
dem etwa halbstündigen Spaziergang unterhielten wir uns ganz normal über die
von der Schlösserverwaltung und Frau Förster vorsätzlich herbeigeführten
Probleme und die Lösungsmöglichkeiten. Für 15.30 Uhr hatte ich mit Hilgert bei
der AOK in Dresden einen gemeinsamen Termin vereinbart, um für Hilgert die
offenen Sozialversicherungs-beiträge zu bezahlen. Ein Bruder hatte mir dafür
einige Tage zuvor schon DM 50.000 zur Verfügung gestellt. Diesen Termin bei der
AOK bestätigte Hilgert, aber auch sein Freund Reutner mehrfach. Hilgert
entfernte sich am Green 7 von mir etwa 12 bis 15 Meter, ging in die Hocke und
fuhr mit der Hand über das Gras des Greens. (Ähnliches habe ich in all den
Jahren bis heute auf der Golfanlage nicht beobachtet). Plötzlich spürte ich
einen schrecklichen Schmerz in meiner Brust (ich dachte zuerst, ich habe einen
Herzinfarkt), dann hörte ich den Knall eines Gewehres (zeitlich versetzt) und
wußte in diesem Augenblick, daß mich meine Gegner niedergeschossen und mich
umzubringen versucht hatten. Ich war Reserveoffizier bei der Bundeswehr! Hilgert
kam einige Meter auf mich zu und sagte: „Peter, da wurde geschossen.“ Ich
sagte: „Ja, ich wurde getroffen. Bitte hole Hilfe, bitte ganz schnell.“ Hilgert
lief Richtung Schloss. Doch er holte keine Hilfe, sondern setzte sich in den
PKW und fuhr – angeblich ohne Unterbrechung - nach Bonn. Er nahm meinen sicheren
Tod billigend in Kauf. Hilgert hatte mich in böser Absicht vor die Flinte eines
heute noch unbekannten Schützen gelockt und meinen Tod billigend in Kauf genommen. Diese
Vorgeschichte und den Sachverhalt muß man kennen, um das wahre Ausmaß des
späteren Justizverbrechens zur Vertuschung des Tatmotivs Schloss zu verstehen.
Es ist nahezu unverständlich, wie viele Menschen – auch heute noch – daran
mitwirken bzw bisher mitgewirkt und sich strafbar haben. Es ging um wertvolle
Planungen, es geht aber auch um die Abwehr sehr hoher Schadensersatzansprüche,
die die Sächsische Staatsregierung auf diese Weise abzublocken hofft. Die
wichtigsten Besonderheiten bei den Ermittlungen: Nicht
die Mordkommission ermittelte, sondern ein unbedeutender und unerfahrener
Beamter der Kripo Bautzen. Dieser
Kripobeamte sammelte einige Aussage und legte diese – ohne Klärung von Widersprüchen
– in der Strafakte Hilgert als Lose-Blatt-Sammlung ab Nicht
ein einziger Widerspruch wurde von der Kripo oder der Staatsanwaltschaft jemals
geprüft, obwohl es in der Akte nahezu hundert gibt und meine Aussagen, nach
denen ich Hilgert mit absoluter Sicherheit als Täter ausschloß. Hilgert
machte nur sehr ungenaue Angaben zum Tatverlauf (er konnte ja nicht viel sagen,
weil er nicht der Schütze war und jede Aussage Widersprüche hätte provozieren
können). Am
Tattag sagte der Gerichtsmediziner Dr. Beuthin (ohne Kenntnis der Hintergründe
Schloss Rammenau), daß die Schußverletzung aller Wahrscheinlichkeit von einem
kleinkalibrigen Geschoß herrührt. In
einer Polizeinotiz ist festgehalten – es handelt sich um ein KK-Gewehr. In
seinem – in nahezu allen Punkten – falschen Gerichtsmedizinischen Gutachten
konnte Dr. Beuthin drei Monate später überraschend zum Kaliber nichts mehr aussagen.
Dazu sagt der Kriminalexperte Prof. Dr. Koristka – ein erfahrener Gerichtsmediziner
kann das Kaliber anhand der vorhandenen Schußverletzung einwandfrei bestimmen. Die
Schußverletzung war nach allen Aussagen klein. Die Tatwaffe von Hilgert hatte aber
ein Kaliber 9 mm – der Revolver Hilgerts ist eine großkalibrige Waffe – das
größte europäische Kaliber. In
der schlampigen Ermittlungsakte gibt es vier vollkommen unterschiedliche
Schuß-kanäle, jedoch nur einer kann stimmen.
Ist
das fachgerechte Ermittlungsarbeit bei einem mörderischen Verbrechen? Ist ein solches
Durcheinander noch mit den Prinzipien eines Rechtsstaats vereinbar? Kann ein
dreiköpfiges Richterkollegium bei solchen Widersprüchen wirklich ein Urteil
fällen, um den politisch hochbrisanten Fall abzuschließen? Kommen Ihnen nicht
hier auch Zweifel entweder an der Fähigkeit der Richter oder ihrer Unabhängigkeit? Lt.
Kriminaltechnischem Gutachten war die Schußentfernung aufgrund der vorhan-denen
Schmauchspuren 50 bis 80 cm – evtl sogar noch weniger. Dazu Prof. Dr. Ko-ristka: Bei
einer Schußentfernung von 80 cm aus der von Hilgert behaupteten Tatwaffe müßten
deutliche Nahschußzeichen erkennbar sein. Nahschußzeichen waren aber auch nach
Aussagen des Gerichtsmediziners nicht vorhanden. Und Hilgert behauptete später,
mindestens 5 Meter entfernt gewesen zu sein. Haben Sie ein plausible Erklärung,
wie bei einer solchen Entfernung diese Schmauchspuren auf mein Shirt kommen
konnten? Wie ich schon ausgeführt habe, wurde ich aus einer größeren
Ent-fernung niedergeschossen – erst kam der Schmerz, dann der Knall! Das
zum LKA gebrachte Shirt wurde entweder vertauscht oder zum Geständnis von
Hilgert passend manipuliert. Als der Notarzt das Shirt zerschnitt, war auf der
Brust nur ein handtellergroßer Blutfleck. Als es nach 7 Wochen zum LKA kam, war
es halb- verwest und nahezu vollständig mit einer blutverdächtigen Substanz
durchtränkt. Ist
das alles nur Schlamperei? Nach dem Prozess erhielt Hilgert seine Bekleidung
zurück, während meine – so auch das manipulierte Shirt - mit der gleichen Anweisung
vernichtet wurde. Selbst der kleine Barbetrag von DM 3.35 wurde ungefragt
konfisziert. Anlage
10 -
Anweisung zur Vernichtung der Kleidung Ich,
der einzige Tatzeuge, wurde nur wenige Tage nach meinem Erwachen aus dem
100-tägigen Koma vernommen – meine
Vernehmungen nie abgeschlossen, weil sie bereits zu ersten Widersprüchen
geführt hatten. Alle
Gutachten sind falsch, so das
Forensische, das Kriminaltechnische und das Gerichtsmedizinische. Die
Ermittlungsakte ist bereinigt. Die 2. Zeugenaussage meiner Lebenspartnerin mit
Hinweisen auf das Tatmotiv Schloss fehlt (Bl. 119 + Bl. 120). Des weiteren ist
anzu-nehmen, daß weitere Papiere durch andere (doppelt vorhanden) ersetzt
wurden. Anlage
11 und 12 – 1. und 2. Aussage von Frau Zeller Die
anonymen Notizen mit den Namen und der Hinweis auf die erschossenen Solda-ten,
den Frau Zeller der Kripo in Dresden übergeben hatte, fehlten in der Akte und
gingen auch nicht in das Strafverfahren gegen Hilgert ein. Sie wurden erst 5
Jahre später von der Staatsanwältin der Strafakte zugeordnet. Das war keine
Schlamperei, sondern das war ein hochkrimineller Vorsatz! Ministerpräsident
Biedenkopf war nach dem Attentat von einem unbekannten Schreiber aufgefordert
worden, an mich 7 Mio. DM zu bezahlen und die yakuzatischen Sümpfe in den sächsischen
Amtsstuben zu beseitigen. Der
frühere Schlossdirektor Moment hatte nach seiner Entlassung intensiv versucht,
das Geheimnis von Schloss Rammenau aus den letzten Kriegstagen zu lüften. Über
den plötzlichen Tod von Moment kursieren in Rammenau auch heute noch viele Gerüchte
– bis hin zum Mord. Angeblich war er an Erbrochenem im Suff erstickt. Diese
Todesursache wurde sogar von seinem Freund Hilgert von Anfang an in Zweifel
ge-zogen. Anlage
13 – anonyme Notizen – von Frau Zeller an Kripo übergeben Schloss
Rammenau wurde von 1942 – 1945 auch als Auslagerungsort von Kunstge-genständen
des Grünen Gewölbes genutzt. Nach einer glaubhaften Zeugenaussage wurde ein
Teil davon erst in der Zwischenwendezeit wieder ausgelagert. Wohin? Ka-men die
Kunstgegenstände wirklich nach Dresden zurück oder als „Beutegut“ in den
Privatbesitz ehemaliger Kader? Anlage
14 Auch
das anonyme Schreiben an die Illustrierte Stern (Eingangsstempel 16.Sep. 1996)
gibt Hinweise auf ein Komplott. Kurze Zeit recherchierte der Sternreporter Uli
Hauser. Sein späteres Verhalten mir gegenüber auf einige telefonische
Nachfragen zeigt, daß er seine
Nachforschungen vermutlich auf höhere Weisung einstellen mußte. Auch
das Schreiben an den Stern wurde erst 5 Jahre später der Strafakte Hilgert zugeordnet. Anlage
15 – anonymer Brief an den Stern – (die Urheber dieses Schreibens hatten auch
den Brief an MP Biedenkopf verfaßt ) Diese
Aufstellung kann noch um eine Vielzahl weiterer Widersprüchen ergänzt werden. Eine
derartige Schlamperei bei einem versuchten Tötungsverbrechen ist nicht mehr
allein mit Dummheit und Unerfahrenheit zu erklären. Da steckte eine böse
Absicht und ein teuflisches System dahinter. Es
ist deshalb auch nicht verwunderlich, daß die ermittelnde Staatsanwältin Grajcarek
von ihrem Kripobeamten wegen Arbeitsüberlastung keinen Abschlußbericht verlangte.
Eine Bilanzierung der Widersprüche hätte das Geständnis von Hilgert in Zweifel
gezogen und zwingend zu Nachermittlungen führen müssen. Anlage
16 -
Notiz StAin v. 7.01.97 Falls
Sie der Meinung sind, daß diese fast schon an Schwachsinn erinnernde
Ermitt-lungsleistung des Kripobeamten und der Staatsanwältin nicht mehr zu
überbieten ist, dann irren Sie. Obwohl
Hilgert zum Tatverlauf überhaupt keine nachvollziehbaren Angaben machte, wurde
er wegen seines äußerst dürftigen und widersprüchlichen Geständnisses von einem
dreiköpfigen Richterkollegium (darunter der frühere Staatsanwalt Weisel) zu 7 ½
Jahren Haft verurteilt. Hilgert ist nicht unschuldig. Er war Mittäter in einem
Mord-komplott um Schloss Rammenau und hat meinen Tod billigend in Kauf
genommen. Er verbüßte die Strafe nicht als Unschuldiger. Durch sein falsches
Geständnis deckt Hilgert jedoch die wahren Täter. Warum?
Dies herauszufinden ist nicht meine Aufgabe, sondern gesetzlicher Auftrag der
Staatsanwaltschaften. Das Legalitätsprinzip verpflichtet alle dafür zuständigen
Behörden zu umfangreichen Ermittlungen und zur Aufklärung dieses mörderischen
Verbrechens. Warum
sich die drei Richter Kindermann, Weisel und Senkbeil für einen politischen
Scheinprozess derart mißbrauchen ließen (Richter sind angeblich unabhängig und
nur ihrem Gewissen verpflichtet – sie haben den Richtereid geleistet!), das müssen
diese selbst vor ihrem Gewissen verantworten. Zumindest bei (fast) allen
Vorgängen um Schloss Rammenau muß und darf die Unabhängigkeit der Richter in
Zweifel gezogen werden. Daß
dem beisitzenden Richter Weisel, der am 25.11.95 die handschriftliche Notiz wegen
der von mir gestellten Strafanzeige anfertigte, keine Zusammenhänge aufgefallen
sind, ist mehr als zweifelhaft. Mehr als 8 Jahre nach dieser ersten Begegnung
erinnerte sich Richter Weisel bei einer zufälligen Begegnung im Gerichtsgebäude
Bautzen noch gut an mich und auch an diese Strafanzeige. Einem
dreiköpfigen Richtergremium fallen all diese Widersprüche nicht auf. Gute Nacht
Deutschland, gute Nacht deutscher Rechtsstaat. Auch
das 15-seitige - nach § 267 Abs. 4 StPO verkürzte - Strafurteil läßt erfahrene
Strafrechtler bei einem versuchten Tötungsverbrechen regelrecht erschauern. Der
größte Teil des Urteils besteht aus einem Wust von Widersprüchen und gegen das
Opfer gerichteten Unwahrheiten. Dieses Urteil könnte genauso gut vor 60 Jahren
in einer ähnlichen Form geschrieben worden sein. A
17 – Auszug aus Urteil mit Unterschrift Weisel Ich
lag während des Prozesses noch in der Klinik. Ich, der einzige Tatzeuge, wurde
während des Verfahrens nicht vernommen. Als ich das Urteil Mitte Juni 1997 erstmals
sah, war es schon über 6 Wochen rechtskräftig. Ich hatte nie die Chance, von
einer anderen Wahrheit zu berichten, weil mir das Grundrecht auf rechtliches
Gehör vorsätzlich verweigert worden war. Weil
die Verletzung in meinem Körper nicht aus dem von Hilgert behaupteten Revol-ver
stammen kann, ist die Waffe Hilgerts ein wirklich heißes Eisen, denn sie ist
großkalibrig (9 mm), während die Verletzung in meinem Körper einwandfrei von
einer kleinkalibrigen Kugel stammt (vermutlich Kaliber 5.62 mm) Der
Vorsitzende Richter Kindermann ordnete am 25.04.97an, den Revolver der
Staatlichen Waffensammlung zuzuführen. Ein Erledigungsvermerk auf der
Anweisung v. 05.05.1997 täuscht die Ausführung der Anweisung vor. Tatsächlich
jedoch wurde die Waffe entgegen der Verfügung am 05.07.97 an das KPI in Bautzen
zurückgegeben und dort ohne
Einlagerungsschein in der Asservatenkammer eingelagert. Ist das
übliche juristische Praxis? Einfache Beamte ignorieren die richterliche
Anweisung. Am 26.11.98 gab StAin Grajcarek der KPI die Anweisung, den Colt zu
vernichten. Im
Mai 2001 fragt die Staatsanwaltschaft nochmals nach der Waffe. Eine
Annahme-verfügung des Asservats 27/97 (angebliche
Tatwaffe Hilgerts) befindet sich nicht in der Akte. – Die Vernichtung der Waffe
betrachte ich als einen hochkriminellen Vorgang. Auf
diese Anfrage teilte der ermittelnde Kripobeamte dann mit, daß er diese (in
vor-auseilendem Gehorsam) schon im Oktober 1997 !!!! vernichtet hatte: Anlage
18 – mehrere Schreiben um die „Tatwaffe“ Da
ich der Überzeugung bin, daß der wahre Täter – aber auch die Hintermänner –
durch die sächsischen Justizbehörden vorsätzlich nicht ermittelt wurden,
informierte ich im Frühjahr 2002 den Persönlichen Referenten von MP Biedenkopf
und nach der Ernennung von Prof. Dr. Milbradt zum Ministerpräsidenten die
Sächsische Staatskanzlei. Auf 38 Seiten listete ich auf Wunsch von
Regierungsdirektor Stiegler die vielen Widersprüche auf und unterlegte diese
mit den entsprechenden Nachweisen aus der Strafakte Hilgert. Es war mir von
Anfang an klar, daß Regierungsdirektor Stiegler nicht auf eine einzige der
Fragen eine vernünftige Antwort geben konnte. Mit
Schreiben v. 16.10.2002 lehnte die Staatskanzlei ein nochmaliges Tätigwerden
der Justizbehörden ab – und das bei einem versuchten Tötungsverbrechen! Auch
diesen Vorgang betrachte ich als vorsätzliche Strafvereitelung. Anlage
19 – Brief Staatskanzlei v. 16.10.2002 Den
weiteren Fortgang in dieser juristischen Auseinandersetzung dürfte es in einem
Rechtsstaat so eigentlich nicht geben. Aber in Sachsen drohte ein großer
politischer Skandal (vgl. Brief an Stern) und der um den Mordanschlag
aufgebaute Damm drohte zu bersten. Nachdem
KHK Lechner von der Kripo Leonberg sich zuvor informiert hatte, welchen Weg
eine neue Strafanzeige nehme, erklärte er mir und meiner Frau, daß diese in
diesem besonderen Fall nach Aussage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft an den
Generalbundesanwalt geschickt werde, weil die Generalstaatsanwaltschaft
Sachsens mit dem Fall bereits befaßt war. Nach
dieser Zusicherung stellte ich am 22.01.2003 bei der Kripo Leonberg eine neue
Strafanzeige – u.a. wegen des Verdachts
des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt und fügte dieser das
umfangreiche Beweismaterial bei, das ich auch an die Sächs. Staatskanzlei geschickt
hatte. Weiter unterlegte ich die Strafanzeige mit einem Kriminaltechnischen
Gutachten von Prof. Dr. Koristka, wonach die Schußverletzung nicht aus der von
Hilgert behaupteten Tatwaffe stammen kann. Durch dieses Gutachten hatte ich
nachgewiesen, daß Hilgert nicht der Schütze sein kann, es folglich zumindest
noch einen anderen Täter geben muß, der von der Sächsischen Justiz bis heute
bewußt gedeckt wird. Von nun an befaßten sich nur noch sehr trickreiche Rechtskannibalen mit dieser Strafanzeige. Neue Ermittlungen würden meine schweren Vorwürfe sofort bestätigen. Entgegen
der Absprache sandte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 03.03.03 die
Strafanzeige mit allen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Bautzen. Ich war
also wieder in den Kreisverkehr der Sächsischen Justiz eingewiesen worden. Das
Ermitt-lungsverfahren jedoch war in Stuttgart bereits auf den Vorwurf
entschärft – wegen Strafvereitelung u.a. Böses
ahnend, nutzte ich am 11.03.03 einen zufälligen Zeugentermin im Gerichts-gebäude
in Bautzen, um beim Leitenden OStA Schindler vorzusprechen. Wenige Minuten vor
Zwölf verweigerte er ein Gespräch mit der Begründung, er müsse sofort zu einer
dringenden Sitzung. Meine
Frau und ich klopften danach zufällig an die Türe von OStA Bogner. In dem etwa 20-minütigen Gespräch erklärte uns Bogner,
er sei für Amtsvergehen zuständig. Da er erst tags zuvor aus dem Urlaub
gekommen sei, habe er die Akte noch nicht ge-sehen. Sehr
groß jedoch war unser Erstaunen bei einer Aktenprüfung Ende April 2003, als wir
in der Akte ein vorbereitetes EDV-Schreiben – ohne Datum – fanden, mit einem
handschriftlichen Vermerk von OStA Bogner v. 11.03.03 – just jenem Tag, an dem
die Akte bei ihm noch gar nicht vorgelegen hatte. Inhalt dieses EDV-Schreibens
– das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Die
juristisch bedenkliche Steilvorlage aus Stuttgart wurde von der Staatsanwaltschaft
Bautzen dankbar angenommen. Das Ermittlungsverfahren lautete auch dort: wegen Strafvereitelung u.a. Das
vorbereitete EDV-Schreiben über die Einstellung war bis dahin der einzige
Leistungsbeweis der Staatsanwaltschaft in der Akte. Ohne alle Ermittlungen
sollte das Ermittlungsverfahren bei einem versuchten Tötungsverbrechen
kurzerhand eingestellt werden. Doch unsere Vorsprache bei OStA Bogner
verhinderte zunächst diese Absicht. Anlage
20 – 1. Seite Strafanzeige und vorbereitete Einstellungsverfügung Über
den Generalstaatsanwalt kam die Akte am 23.06.03 an die Staatsanwaltschaft nach
Görlitz. Der gegen Unbekannt gerichtete Strafvorwurf war nun geändert gegen die
drei Richter und die Staatsanwältin im Strafverfahren Hilgert – wegen Rechtsbeugung. Mein schwerster
Vorwurf – des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt – war in der
föderalen deutschen Rechtswüste längst schon untergegangen. Kann
man OStA Bogner schon als wahren Hellseher des Rechts bezeichnen (ohne die Akte
zu kennen, weiß er, daß er den Täter nicht ermitteln kann), so kann man sich
über den rasenden OStA Jöst in Görlitz
nur noch wundern. Schon nach zwei Tagen hatte er eine 4-seitige
Einstellungsverfügung fertig und geschrieben – gegen die drei Richter uind die
Staatsanwältin - nur wegen
Rechtsbeugung! In
nur zwei Tagen - so schnell kann kein Staatsanwalt der Welt die umfangreiche
Akte und die schweren Vorwürfe prüfen. Hätte OStA Jöst wenigstens eine Woche
gebraucht, dann könnte es vielleicht noch glaubhaft sein. So aber behaupte ich
– und niemand wird mir dies je widerlegen können – daß die
Einstellungsverfügung in diesem brisanten Fall in Bautzen oder Dresden
vorbereitet worden war und sich OStA Jöst von seinen Vorgesetzten zum billigen
„Stempelanwalt“ degradieren ließ. Recht
trickreich ergänzte er in der an mich gerichteten Einstellungsverfügung den
Strafvorwurf – wegen Rechtsbeugung mit dem Zusatz: u.a. Was heißt u.a.? Ich bin ein juristischer Laie. Ist u.a. der
Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt? Merken Sie nicht
spätestens hier die Ungeheuerlichkeit und das an mir verübte Justizverbrechen? Ich
habe den drei Richtern und der Staatsanwältin niemals einen Vorwurf u.a. oder
des gemeinschaftlichen Mordversuchs gemacht! Die
ganze Begründung der Einstellungsverfügung kann nur in der Rubrik „alles nur
dummer Stuss“ abgelegt werden. Nur einige Beispiele der sächsischen Opferverdummung: Angeblich
sagte Hilgert zum Zeugen Kluge, daß er ihn
(gemeint bin ich) noch einmal erschieße. Liest man aber die beiden Aussagen
von Kluge genau, so heißt es af Bl. 17 – daß er sie noch erschieße (Förster – seine Todfeindin - und Köberle). Das
ist ein großer Unterschied! Liest man jedoch die Aussage von Kluge Bl. 152
genauer, so hatte Kluge seine Aussage (Bl. 17) ergänzt: - „das sagte er
(Hilgert) in der Vergangenheit bis
Dezember 1994. Ab 1.1.95 war Hilgert ja nicht mehr in Rammenau.“ Können Sie mir einen plausiblen Grund nennen, warum Hilgert mich bereits 1994 völlig grundlos erschießen wollte? Meine (nur vorübergehend gedachte Unterstützung) begann erst am 1.1.95 und danach war Hilgert nicht mehr in Rammenau. Warum sollte Hilgert 1994 grundlos gegen mich solche Drohungen aussprechen? Da
der Mordanschlag auf mich ein genau geplantes Verbrechen war, behaupte ich,
Hilgert legte schon am Vorabend bewußt eine falsche Spur. A
21 – Aussagen Michael Kluge Anstatt
die Wahrheit aufzuklären versucht die Staatsanwaltschaft mich lediglich für
dumm zu verkaufen. Das mag eine oftmals erfolgreiche Taktik sein, die aber mit
Sicherheit in meinem Fall nicht aufgehen wird. Noch
unglaublicher wird die Aussage von OStA Jöst, daß ich bei meinen Aussagen noch
nicht vollständig orientiert war. Die Ärztin schrieb – er ist zeitlich noch nicht vollständig
orientiert. Obwohl ich mich zum Zeitpunkt der (nie abgeschlossenen) Vernehmungen
in einem noch lebensbedrohlichen Zustand befand, war es eine vorsätzliche Unterlassung
(für mich Strafvereitelung und Rechtsbeugung), den Sachverhalt nicht vor dem
Strafverfahren gegen Hilgert vollumfänglich aufzuklären. Wenn
ich aber nun diese Aussage von OStA Jöst so nehme, wie sie dasteht, so wurde
ich – der einzige Tatzeuge – nur in einem desorientierten Zustand vernommen.
Meine Aussagen hätten bei Zugrundelegung rechtsstaatlicher Prinzipien deshalb
gar nicht gewertet werden dürfen. Mein Recht auf rechtliches Gehör wurde
böswillig verletzt. Aber das Recht spielte in diesem Strafverfahren keine
Rolle. Die politisch hochbrisante Akte mußte möglichst rasch geschlossen werden.
A
22 – Attest Uniklinik v. 14.11.96 – Zeitpunkt erster Vernehmung – zeitlich..... Würden
Sie das Geständnis von Hilgert nach Vorliegen des Kriminaltechnischen
Gut-achtens von Prof. Dr. Koristka noch als glaubhaft bezeichnen? Prof.
Koristka sagt, daß die Schußverletzung nicht aus dem von Hilgert behaupteten
Revolver stammen kann. Man muß das Gutachten nur lesen und findet darin meine
Vorwürfe bestätigt. Auf
S. 3 oben geht OStA Jöst selbst von einer Schußentfernung von 50 bis 80 cm aus,
im unteren Teil dieser Seite spielt die Schußentfernung – wie alles andere auch
– für ihn überhaupt keine Rolle mehr. Ist das noch eine korrekte
Aufklärungsarbeit bei einem versuchten Tötungsverbrechen oder liegt nicht doch
der Verdacht der vorsätzlichen Rechtsbeugung nahe, um die sächsischen
Justizbehörden vor einer Blamage und der Lächerlichkeit und den Freistaat vor
großem Schaden zu bewahren? Obwohl
zum Strafvorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs völlig unpassend, versucht
OStA Jöst eingetretene Verfolgungsverjährung heranzuziehen. Nahezu jeder
deutsche Staatsbürger weiß: Mord verjährt nicht! Bedauerlich, das scheint aber
nicht unbedingt zum Grundwissen aller sächsischer O b e r -Staatsanwälte zu gehören. Anlage
23 – Einstellungsverfügung StA Görlitz v. 25.06.03 Recht
trickreich beendet OStA Jöst den Fall. Im Schreiben an mich v. 04.07.03 stellte
er nun ein Ermittlungsverfahren ein, wegen Rechtsbeugung u.a. Hatte
OStA Jöst bis zur geschriebenen Einstellungsverfügung nur 2 Tag benötigt, so
dauerte es doch etwas mehr als eine Woche, bis der Brief an mich abgesandt
wurde. A
24 – Brief Staatsanwaltschaft Görlitz
v. 04.07.03 Genau
so dümmlich und arrogant, wie die Einstellungsverfügung der StA Görlitz ist
auch der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft v. 12.11.2003. Welche Sach- und
Rechtslage hatte die Staatsanwaltschaft in Görlitz wirklich geprüft und braucht
deshalb nicht wiederholt zu werden? Welche der gemachten Aussagen kann als
rechtsstaatlich bestätigt werden? Nicht eine einzige! Vom
Anfang bis zum Schluss - alles
ist nur Quatsch und Stuss! Welche
Wiederholungen sollen vermieden werden? Der erste Teil ist doch nur die übliche
und nichtssagende Phrase aus einem vorbereiteten Formbrief. Ich
habe nie behauptet, daß Hilgert zu Unrecht verurteilt worden ist. Hilgert war
ein Mittäter in einem mörderischen Komplott und ist deshalb zu Recht verurteilt
worden. Ist es für die sächsischen Staatsanwälte wirklich so schwierig, in
klarem Deutsch gehaltene Sätze zu lesen und deren Inhalt so zur Kenntnis zu
nehmen, wie diese geschrieben sind? Diesem
Schreiben ist als Anlage A 12 die 2. Zeugenaussage von Frau Zeller beige-fügt.
Nachweislich sind diese mit 119 + 120 bezeichneten Blätter nicht in der
Strafakte Hilgert. Warum fehlen gerade diese Seiten? Kann die Akte wirklich
als vollständig bezeichnet werden, wenn diese Aussage, aber auch die anonymen
Notizen und der wichtige Brief an den Stern vorsätzlich der Akte und dem Gerichtsverfahren
vorenthalten worden waren? Ich
spreche immer von einem Gewehrschuss aus einer größeren Entfernung. Diese Aussage
wird auch durch Prof. Dr. Koristka in seinem Gutachten bestätigt. Wird mein
Hinweis auf einen anderen Täter deshalb wirklich widerlegt, weil nur Hilgert in
meiner Nähe war? Außer den verlogenen Erzählungen Hilgerts gegenüber Dritten
(es sind alles keine Tatzeugen) kann auch die Generalstaatsanwaltschaft keine
wirklichen Be-gründungen für den Wahrheitsgehalt des Geständnisses vorlegen, um
meine schweren Vorwürfe zu widerlegen. Anlage
25 – Bescheid GStA v. 12.11.2003 Ich
bin sicher, daß Sie nach diesem Vortrag meinen schweren Vorwurf bestätigen
müssen, daß das föderale deutsche
Rechtsprinzip heute schon wieder heimtückische Mörder vor Strafverfolgung
schützen kann! Ich bin viele Wege gegangen, um zur Wahrheit vorzudringen. Wenn die Behörden eines Bundeslandes das Recht beugen, so gibt es in Deutschland keine Stelle, an die sich ein Opfer wenden kann und Unterstützung erhält. Das ist ein unhaltbarer Zustand, falls sich die Bundesrepublik auch in Zukunft noch als Rechtsstaat bezeichnen will. In
der Landtagsdebatte um die Paunsdorf-Affäre erklärte der SPD-Abgeordnete Karl
Nolle, daß die sächsischen Staatsanwaltschaften zur instituionalisierten
Strafvereite-lungsbehörde geworden sind. Rechtsbeuger haben in Deutschland – im
Gegensatz zu Italien – keine Strafverfolgung zu befürchten. Das führt – wie in
meinem Fall – zu den schlimmsten Auswüchsen, die nur noch das Prädikat
Un-Rechtsstaat und staatliche Willkür verdienen. Auch
der Generalbundesanwalt, den ich mehrfach informiert hatte, wird mir weitere
Schreiben nicht mehr beantworten. Anlage
25 – Brief Generalbundesanwalt Nachdem
ich Bundesministerin Zypries aufgrund ihrer Aussage gegenüber der Frankfurter
Rundschauf aufgefordert hatte, der Sächsischen Staatsanwaltschaft Wei-sung zu
neuen Ermittlungen zu erteilen, ließ sie mir mitteilen –
Mit
meiner Anfrage hatte ich die Ministerin einer Lüge im Zusammenhang mit der
Weisungsbefugnis gegenüber ermittlungsunwilligen Staatsanwälten überführt, die
sie im Zusammenhang mit dem Deutschen Richtertag im Sept. 2003 geäußert hatte!
Sie hatte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau zur Forderung des Deutschen
Richtertages nach politischer Unabhängigkeit der Staatsanwälte erklärt:
Ich
hatte die Ministerin aufgefordert, in meinem Fall Weisung zu erteilen. Die
nichts-sagende und abwehrende Antwort der Ministerin anbei. Sie hatte auf dem
falschen Bein Hurra“ geschrieen. Meine Anfrage hatte dazu geführt, daß der Deutsche
Rich-terbund inzwischen alle Presseberichte zum Deutschen Richtertag in Dresden
aus dem Internet genommen hat. Das nenne ich eine wirklich vorbildliche
Zusammenarbeit Anlage
26 – Brief Bundesjustizministerium Nichtssagende
Schreiben des Bundeskanzlers, des früheren Bundespräsidenten Rau finden Sie
neben vielen Dokumenten im Internet. Ich
habe Ihnen umfangreiche Unterlagen als Beweis meiner Aussagen beigefügt. Ich
bitte Sie, helfen Sie mir im Namen des deutschen Rechtsstaates und unterstützen
mich bei der Durchsetzung meiner von den sächsischen Behörden mit Füßen getretenen
Rechte. Nennen Sie mir eine Vertrauensperson an die ich mich wenden kann, die
sich mit meinen Vorwürfen und meinen Beweisen beschäftigt und mir einen Weg zur
Durchsetzung meiner im Grundgesetz garantierten Rechte verhilft. Es
geht längst nicht mehr allein um meinem Fall. Es geht um das Recht aller Bürger
und um den deutschen Rechtsstaat. Wenn das Recht des Einzelnen inzwischen wieder
so zugunsten der Staatsmacht verbogen werden kann, daß die freiheitliche
Grundordnung auf das höchste gefährdet ist, dann ist der Schritt in den Abgrund
und zum tolerierten Justizverbrechen nicht mehr weit. Die
Wahrheit zu finden ist eigentlich ganz einfach. Ein gemeinsamer Ortstermin mit
dem inzwischen zum Zeugen gewordenen Hilgert wird das Lügengebäude schon nach
ein paar Stunden zum Einsturz bringen und die Richtigkeit meiner Behauptungen
beweisen. Verwundert
es nicht auch Sie, daß die sächsischen Behörden es bis heute nicht ge-wagt
haben, gegen mich wegen übler Nachrede oder der Vortäuschung einer Straftat
vorzugehen? Mir könnte nichts Besseres passieren, als daß meine schweren
Vorwürfe von einem unabhängigen Gericht außerhalb Sachsens geprüft werden. Sollten
Sie weitere Fragen haben oder noch weitere Unterlagen benötigen, so bitte ich
um Hinweis. Ich
hoffe, daß mir von Ihnen nunmehr Unterstützung zuteil wird, da das an mir verübte
Verbrechen mit dem Urteil gegen Hilgert und der von ihm längst verbüßten Haftstrafe
für mich nicht abgeschlossen ist und es auch für den Rechtsstaat nicht in dieser
Form abgeschlossen sein darf. Ich erwarte alsbaldige Nachricht. Mit
freundlichem Gruß Anlagen:
wie im Brief benannt K /
Justizminister Geert Mackenroth, Dresden |