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 Peter   K ö b e r l e                                         71263 Weil der Stadt

                                                                                   Emil-Haag-Str. 4

                                                                                   07033 – 303201

                                                                                   12.12.2004

 

Einschreiben – Rückschein!

 

Deutscher Bundestag

- Petitionsausschuss –

Platz der Republik 1

 

11011   B e r l i n

 

 

 

Mordanschlag am 30.07.1996 auf dem Golfplatz Rammenau (Sachsen)

Petitionsantrag

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufklärung eines auf mich am 30.07.1996 in Rammenau verübten heimtückischen Mordanschlags. 100 Tage Koma und 18 Monate Klinikaufenthalt beweisen – nur vielen glücklichen Zufällen verdanke ich mein Überleben – für die wahren Verbrecher war es aber ein unvorhergesehener Betriebsunfall.

 

Mein Fall ist von meiner Frau im Internet unter www.rammegate.de.vu und von einem unabhängigen Internetjournalisten unter www.beschwerdezentrum.de ausführlich geschildert und sehr umfangreich dokumentiert. Sie finden dort auch einen Filmbericht von PRO 7 mit einer Stellungnahme des Sächsischen Antikorruptionsbeauftragten Karl Nolle (SPD).

 

Zum besseren Verständnis, möglichst kurz der sehr unfangreiche Sachverhalt:

 

Im Zuge einer Golfplatzplanung wurde ich gebeten, die maroden Meiereigebäude des Barockschlosses Rammenau in ein Schloss- (Golf-) hotel auszubauen. Im Jahre 1992 wurde die Sächsische Schlösserverwaltung gegründet und dieser etwa 15 der kulturhistorisch wertvollsten Schlossanlagen zugeordnet, darunter auch Schloss Rammenau. Die von Landrat Dr. Gries (Bischofswerda) begonnenen Gespräche wurden danach mit Ministerialrat Weidner – Leiter der Sächsischen Schlösserverwaltung – fortgeführt. Im Oktober 1992 wurde eine Vorvereinbarung mit dem SMF geschlossen. Sie gab mir und meiner Partnerin Planungssicherheit.

 

Nachdem im April 1993 das Institut für Denkmalpflege (Chefkonservator Dr. Glaser – höchster Denkmalschützer Sachsens) Veränderungen und einem weitgehenden Abriß der maroden Stallgebäude schriftlich zugestimmt hatte, forcierte ich die Planungen. Im Dezember 1993 wurde die Abbruchgenehmigung erteilt, auf deren Grundlage die Planungen für den Wiederaufbau weitergeführt wurden.

 

Nachdem in den ersten drei Jahren drei Schloßdirektoren wegen ihrer Stasizugehö-rigkeit ihren Platz räumen mußten, wurde im Herbst 1993 Frau Roswitha Förster – zunächst interimsweise – ab April 1994 die neue Schloßleiterin. Frau Förster war in der ganzen Gegend als die "rote Rosi“ bekannt. Da lt. der Sächsischen Verfassung (Art. 119 – Abs. 2) im Öffentlichen Dienst keine Stasimitarbeiter beschäftigt werden dürfen, ging ich – wie auch viele andere Beobachter - von einem kurzen Gastspiel dieser neuen Schloßdirektorin aus.

 

Aus späterer Betrachtung kann jedoch als gesichert angenommen werden, daß Frau

Förster gezielt in ihre Position gebracht wurde, um das Schloss aus den „Krallen der Wessis zu befreien“ und das Hotel in der geplanten Form zu verhindern. „Ich hasse alle Wessis!“ – diese Aussage von Frau Förster ist eidesstattlich versichert.

 

Obwohl Frau Förster sich mehrfach gegen das Hotelprojekt ausgesprochen hatte, konnte sie den Abschluß des Erbbaurechtsvertrags zwischen der neu gegründeten Hotelgesellschaft und dem Sächsischen Finanzministerium nicht mehr verhindern. In diesem – am 01.08.94 – auf 86 Jahre geschlossenen Vertrag waren alle in über drei-jähriger Arbeit abgesprochenen Vereinbarungen enthalten.

 

Lt. Notarurskunde belief sich der Wert des Erbbaurechts auf 7 Mio. DM. Im Vertrag war eine Hypothekenbelastung bis DM 30.000.000 festgeschrieben. Sie sehen, es ging um eine wervolle Planung, nicht nur um Peanuts.

 

Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits 40 Kaufinteressenten, so daß der erste von drei Bauabschnitten rasch an gewerbliche Kapitalanleger hätte verkauft werden können.

 

Im Schloss gab es aus DDR-Zeiten eine Gastronomie, für die Karl Josef Hilgert breits 1991 vom Landkreis Bischofswerda einen 15-jährigen Pachtvertrag bekommen hatte.

Deshalb war es nicht möglich, das Hotel und die Gastronomie im Erbbaurechtsver-trag zusammenzuführen. In den Vorbemerkungen war eine Klausel für den Fall aufgenommen, falls Hilgert sein Pachtverhältnis vorzeitig beende.

 

Ende August 1994 forderte Ministerialrat Weidner Hilgert in einem persönlichen Gespräch auf, zukünftig eng mit der Hotelgesellschaft zusammenzuarbeiten, notfalls in einer BGB-Gesellschaft. Hilgert lehnte Anfang September 94 ab.

 

Obwohl die Gemeinde noch am 12.09.94, der Landkreis Bautzen am 13.09.94 und die Sächsische Schlösserverwaltung am 29.09.94 ihre Unterstützung zugesagt hatten, begannen schon im Herbst 1994 gegen mich und das Hotelprojekt übelste Verleumdungen und Intrigen, die nach 20 Monaten im Mordanschlag einen blutigen

ersten Höhepunkt hatten.

 

Anlage 1a – 1 c

 

Am 25.11.94 wurde die erste Teilbaugenehmigung für 40 Appartements erteilt. Hil-gert, der Pächter der Gastronomie, erkannte, daß er heillos überschuldet war und bot

zunächst eine Zusammenarbeit, dann überraschend auch seinen Ausstieg an. Die Schlossgastronomie war zu diesem Zeitpunkt bereits die wichtigste Schlüsselposition innerhalb der Hotelplanung geworden. Zum einen konnten Investitionskosten von 4 bis 5 Mio. DM eingespart werden, zum andern wurde das bisher geplante Hotel garni zu einem überregionalen Spitzenhotel aufgewertet.

 

Als Hilgert diese Zusammenarbeit am 09.01.95 Herrn Weidner im SMF schriftlich mit-teilte, kündigte der Schlossbetrieb – Frau Förster – den Pachtvertrag wegen unzuläs-siger Überlassung an Dritte zum 31.01.95, obwohl die Gastronomie wegen Umbauar-beiten bis zum 10.05.95 geschlossen war. Die Vollmacht zur Kündigung wurde Frau Förster später von der Schlösserverwaltung schriftlich bestätigt. Es ist anzunehmen, daß Ministerialrat Weidner den Brief von Hilgert nicht mehr erhielt, weil er in jenen Wochen in das Landwirtsachaftsministerium „strafversetzt“ worden war.

 

Anlage 2 – Brief Hilgert an Ministerialrat Weidner v. 09.01.95

 

Die Vertragskündigung Hilgerts war nicht nur ein Vertragsbruch sondern auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben.

 

Gegen die Kündigung des Pachtvertrages klagte Hilgert. Er wurde dabei von mir und der Hotelgesellschaft finanziell unterstützt. In der Folgezeit waren dies weit über DM 250.000. Im Mai 96 verlor Hilgert erstinstanzlich den Prozess gegen die Kündigung des Pachtvertrages . Viele der fragwürdigen Gerichtsentscheidungen in jener Zeit zu-gunsten der Interessen Ost hinterließen damals – und hinterlassen auch heute noch - einen bitteren Beigeschmack und begründeten berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit sächsischer Richter. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte Hilgert Berufung ein. Das Berufsungsverfahren wurde nach dem späteren Mordanschlag nicht mehr zu Ende geführt, folglich wurde niemals endgültig Recht gesprochen.

 

Wie durch den Brief von RA Horz v. 10.02.95 nachgewiesen werden kann, war Hilgert zum 31.12.1994 mit über DM 250.000 heillos überschuldet. Ich habe Nachweise, aus denen hervorgeht, daß Hilgert zu diesem Zeitpunkt fast eine halbe Mio. DM Schulden hatte, die er nie mehr hätte bezahlen können. Dieser Brief ist deshalb so wichtig, weil Hilgert später fälschlicherweise behauptete, er habe deshalb auf mich geschossen, weil ich ihn von Januar 1995 – Juli 1996 finanziell ruiniert hätte. Diese Aussage ist eine böswillige Lüge und sollte lediglich das später behauptete Tatmotiv untermauern.

 

Anlage 3 – Brief RA Horz v. 10.02.95

 

In der Folge versuchten die Mitarbeiter des SMF und der Schlösserverwaltung zu-sammen mit den beiden Geschäftsführern Knoll (Stasimann) und Reitz (ich war nur Gesellschafter der Hotelgesellschaft) über einen betrügerischen Konkurs der Hotel-gesellschaft den wertvollen Erbbaurechtsvertrag zu entziehen. Bei einem Konkurs wäre der Vertrag automatisch beendet worden. Schon zu dieser Zeit läßt sich nachweisen, daß die scheinbar noch gleichgelagerten Interessen der Geschäftsführer und der Schlösserverwaltung / SMF bereits auseinanderliefen. Insbesondere Frau Förster – vermutlich auf höchste Weisung aus dem SMF - wollte schon damals das bereits teilgenehmigte Hotel in dieser Form schon ganz verhindern.

 

Aus der Aktennotiz des Immobilienmaklers Salcher aus Potsdam v. 06.07.95 geht hervor, daß Frau Förster die Hotelplanung für überzogen und falsch halte und das Land in Rammenau den normalen Hotelgast wünsche, der sich mit dem Landbarock zufriedengebe. Noch am gleichen Tage wollte sich Frau Förster mit den Gemeindevertretern  g e g e n  die Investoren abstimmen werde. Wie ein roter Faden zieht sich dieses Ziel und die Vorurteile gegen die Wessis der Schlossdirektorin unheilvoll durch die weitere Entwicklung.

 

Anlage 4 – Aktennotiz von Achim Salcher v. 06.07.95

 

Wegen der zusammen mit der Schlösserverwaltung gegen die Gesellschaft gerichte-ten Aktivitäten wurde der Komplementärgesellschaft am 26.08.95 die Befugnis zur Geschäftsführung entzogen. Fortan konnten die Mitarbeiter der Schlösserverwaltung / SMF ein Vertragsende nicht mehr über einen betrügerischen Bankrott erreichen.

 

Nun wechselte das SMF auf ein anderes Gleis. Am 11.10.95 erklärte das SMF (Dr. Muster – höchster Beamter des SMF) unter Mißachtung aller vertraglichen Vereinbarungen und mit völlig falschen Begründungen den Heimfall des Erbbaurechts. Diese Heimfallerklärung war unwirksam, da sie nicht an den Vertragspartner gerichtet war. Weiterhin gab es zu keinem Zeitpunkt einen berechtigten Heimfallgrund und kein schuldhaftes Verhalten der Gesellschaft (die wichtigste vertragliche Bedingung).

 

Ein Heimfall jedoch kann nur erklärt werden, wenn das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen ist. Des weiteren war der im Vertrag vereinbarte Vollzug des Erbbau-rechts durch vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des SMF / Schlösserverwaltung

nicht vollzogen worden. Auch diese rechtsunwirksame und vertragsbrüchige Heim-fallerklärung durch das SMF war ein eklatanter Verstoß gegen Treu und Glauben.

 

Aufgrund der gegen die Gesellschaftsziele gerichteten Straftaten, erstattete ich bei der Staatsanwaltschaft Bautzen Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue gegen Knoll, Reitz und Dr. Schuhmann.(diese Namen finden sich später auch auf einer anonymen Namensliste der Verantwortlichen für den Mordanschlag) und erläuterte die Vorwürfe dem damaligen Staatsanwalt Weisel. Auf der handschriftlichen Notiz von StA Weisel ist auch der Begriff „Erbpachtvertrag“ vermerkt. (wichtig! Staatsanwalt Weisel war später „Beisitzender Richter im Strafverfahren gegen Hilgert und hatte meine Strafanzeige in diesem Mordprozeß scheinbar völlig vergessen).

 

Anlage 5 a – handschriftlicher Vermerk StA Weisel v. 25.11.95

 

In diesem schwebenden Ermittlungsverfahren 120 Js 13541/95 übersandte am 21.02.96 das SMF (Herr Liese – er ist später auch auf der bereits erwähnten anony-men Namensliste aufgeführt) den Erbbaurechtsvertrag und gab an, daß der Heimfall durch das SMF erklärt worden sei, weil die Erbbauberechtigte trotz wiederholter Abmahnungen den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei.

 

Anlage 6 – Brief SMF an StA Bautzen v. 21.02.96

 

Diese Aussage von Herrn Liese in einem schwebenden Ermittlungsverfahren war vorsätzlich falsch. Es gab nie eine an die Gesellschaft gerichtete Abmahnung, es gab keine Vertragsverstöße. Nicht die Gesellschaft, sondern das SMF hatte den Vertrag bis dahin (aber auch später) böswillig nicht erfüllt.

 

Gerade dieses Schreiben ist aber ein weiterer eklatanter Beweis dafür, daß die Mitarbeiter des SMF auch vor Lügen in einem Ermittlungsverfahren nicht zurückschreckten, um andere in Mißkredit zu bringen und von den eigenen Betrügereien abzulenken. Nicht dieses einzelne Schreiben ist die Ungeheuerlichkeit in Rammenau, sondern das verlogene Zusammenwirken mehrerer Dutzend Personen vor und nach einem heimtückischen Mordanschlag.

 

Um es in diesem Fall vorweg zu nehmen – das Ermittlungsverfahren wurde lt. Brief von der StA Bautzen v. 26.07.99 bereits am 16.10.96 – ohne alle Ermittlungen – eingestellt. Angeblich habe ich an mich gerichtete Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht beantwortet.

 

Dieses Schreiben ist eine unglaubliche Frechheit. Es dokumentiert aber die Verkom-menheit und Verlogenheit der Staatsanwaltschaft Bautzen im Umfeld des auf mich verübten Mordanschlags.

 

Am 16.10.96 lag ich wegen des auf mich verübten Attentats schon 10 Wochen im Koma. Wie hätte ich in einem solchen Zustand Schreiben beantworten können? In der Akte gibt es kein an mich gerichtetes Schreiben. Welche Schreiben hätte ich deshalb beantworten müssen? Die Behauptung der Staatsanwaltschaft ist eine beweisbare Lüge. Gründliche Ermittlungen bei der Strafanzeige jedoch hätten sehr tief in das Finanzministerium und die Schlösserverwaltung und zu den kriminellen Verwicklungen der Mitarbeiter des SMF des auf mich verübten Mordanschlags führen müssen. Dies hätte dazu geführt, daß das von Hilgert behauptete Geständnis und vor allem das Tatmotiv nicht hätte aufrecht erhalten und das spätere Gerichtsverfahren im April 97 gegen Hilgert in dieser Form nicht hätte durchgeführt werden können.

 

Aufgrund dieser Lüge ist es nicht verwunderlich, daß meine spätere Beschwerde gegen die rechtswidrige Einstellung zurückgewiesen und die Klage vom OLG Dresden abgewiesen wurde. Das alte Bautzener Landrecht wird heute in Sachsen immer noch praktiziert. Diese Aussage werde ich Ihnen in der Folge noch mehrfach beweisen.

 

In einem kleinen Prozess im Umfeld des Attentats, bei dem sich die Ministerialbüro-kratie nicht vor falschen Aussagen, und falsche Urkunden zurückschreckte und nach-weislich Prozessbetrug beging, erhielt ich als Beweismittel das interne Schreiben von Frau Förster an die Leiterin der Schlösserverwaltung - Frau Dr. Dietrich - v. 10.04.96. Dieses böswillige Pamphlet jedoch schließt für mich den Bogen zum Tatmotiv Ba-rockschloss Rammenau.

 

Obwohl noch alle Verträge und Genehmigungen gültig waren, schrieb Frau Förster an ihre Chefin, daß die auf der Werbetafel gemachten Aussagen in keinster Weise mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Sehr deutlich wird aus diesem Schreiben, daß das SMF / Schlösserverwaltung längst ganz andere Ziele beim Schloss verfolgten und daß dieses Ziel auch von der Leiterin – Frau Dr. Dietrich – mitgetragen und später die Hintergründe des Attentats unterdrückt wurden. Sowohl Frau Dr. Dietrich, wie auch Frau Förster stehen auch auf der anonymen Liste, Frau Förster berechtigterweise sogar an erster Stelle.

 

Anlage 7 – Schreiben Frau Förster v. 10.04.96

 

Nachdem Ende März 96 ein weiterer Bauantrag eingereicht worden war, begann gegen mich und das Hotelprojekt ein wahres Trommelfeuer der unterschiedlichsten Behörden.

 

Am 30.04.96 forderte das SMF (Herr Liese) erneut rechtsunwirksam – nicht an die Gesellschaft – die Herausgabe des (nie übergebenen) Erbbaugrundstücks und der Schlüssel und kündigte sogar Schadensersatz an.

 

Am 06.05.96 verweigerte das SMF den Notaren gegenüber die Eintragung des ver-messenen Erbbaugrundstücks in die bereits vorbereiteten Grundbücher - erneut ein eklatanter Vertragsbruch durch das SMF.

 

Da die Sonderabschreibung Ost nur bis zum 31.12.96 befristet war, stellte ich am 24.06.96 in einem Schreiben an das SMF die Rechtsposition der Gesellschaft klar und kündigte bei weiterem schuldhaften Verhalten Schadensersatzansprüche in Mil-lionenhöhe an. Daraufhin lenkte das SMF scheinbar ein.

 

Es kam am 22.07.96 zu einer großen Gesprächsrunde im Landesamt für Finanzen unter Leitung von Präsident Fischer, der unvorbelastet das Gespräch leitete. Das Er-gebnis:

 

  • es gibt keine Versicherungslücken und keine Vertragsverstöße

  • das Erbbaurecht muß im Grundbuch eingetragen werden

  • das Schloßhotel wird in der genehmigten Form gebaut

  • die nachgeordneten Ämter werden zur Zusammenarbeit verpflichtet

  •  

    In diesem Gespräch informierte ich unvorsichtigerweise, daß ich in den nächsten 2 Wochen weitere private Mittel in die Gesellschaft einbringen werde.

     

    Das Schloßhotel hatte endgültig freie Fahrt.

     

    Trotz des Gesprächsergebnisses gingen die Behinderungen der unterschiedlichsten Ämter – vor allem von der Schlösserverwaltung - gegen das Hotelprojekt weiter.

     

    Die Schlösserverwaltung ließ in einem noch schwebenden Gerichtsverfahren die Zwangsräumung der Schloßgastronomie zustellen. Der Freie Journalist der Sächsi-schen Zeitung – Benno Timm – wurde auf mich und das Projekt angesetzt. Ich traf mich mit ihm und versprach ihm eine ganz schmutzige Ost-/West-Beziehungsgeschichte und von einem noch viel schmutzigeren staatlichen Monopoly um Schloss Rammenau.

     

    Dazu jedoch ist es nicht mehr gekommen. Als ich am 30.07.96 Karl Josef Hilgert den Golfplatz zeigte, wurde ich auf dem Golfplatz von einem bis heute noch unbekannten Schützen aus einer größeren Entfernung durch eine Gewehrkugel niedegeschossen. Ich bat Hilgert, sofort Hilfe zu holen. Hilfe kam jedoch nicht.

     

    Nach etwa einer Stunde – ich war noch bei vollem Bewußtsein – konnte ich eine Frau herbeiwinken. Im letzten Augenblick wurde ich vor dem sicheren Tod gerettet.

    Ich habe meine Erinnerungen an die Ereignisse durch eine 100-tägige Komaphase bewahren können.

     

    Am nächsten Tag gingen die gegen mich gerichteten Verleumdungen in der Presse weiter. Der Bericht der Morgenpost – "Im Osten ging’s bergab mit ihm" – strotzt nur so von Lügen, um mich in der Öffentlichkeit zu diffamieren und um vom wahren Tatmotiv Schloss abzulenken. Martin Kohm, dem einige der Aussagen untergeschoben wurden, erklärte einige Jahre später, daß die Aussagen nicht von ihm stammen, sondern ihm einfach in den Mund gelegt wurden. Weiterhin ist klar nachweisbar, daß der Erbbaurechtsvertrag noch gültig war und das Schlosshotel erst einige Tage zuvor von Präsident Fischer freie Fahrt bekommen hatte.

     

    Mit welch wilden Fantasiezahlen in der Presse um sich geworfen wurde, beweist das angebliche Zitat von Sziedat: „Ich kriege noch 500.000 Mark von Köberle“. Nicht eine einzige Mark schuldete ich Sziedat. Nicht eine einzige Mark hat er jemals von mir an-gefordert. Verleumden, das war das unglückseligste Erbe, das die Menschen von der DDR übernommen hatten und dem ich vor und vor allem auch nach dem Attentat zum Opfer gefallen bin.

     

    Anlage 8 – Zeitungsberichte mit Fehlinformationen

     

    Der umfangreiche Bericht von Benno Timm bestätigt das mit mir geführte kurze Ge-spräch. Da er bereits von teilweise informiert war, hakte er bei der Pressesprecherin des SMF - Vera Kretschmar – nach. Auf die Frage zum Gespräch bei Präsident Fischer gab Kretschmar überraschend keine Antwort, obwohl sie tags zuvor behauptete hatte – Köberle (nicht die Gesellschaft) habe seine Pflichten aus dem Vertrag nicht eingehalten. Ansonsten strotzt auch dieser Bericht nur so von Unwahrheiten einiger „Besserwisser“.

     

    Nicht ich, sondern eine Gesellschaft hatte die Golfflächen gepachtet. Wie da aber mehrere hunderttausend Mark offene Pachten zusammenkommen sollen, das wird ein ewiges Rätsel bleiben. Nicht ganz Ostsachsen sollte zum Golfplatz ausgebaut werden. 500.000 DM Forderungen von Sziedat einige hunderttausend offene Pachten, ja so einfach wird man in der Öffentlichkeit zum „Schuldenmillionär“ und gemeinsam von Dummköpfen und Mördern vorsätzlich diskriminiert.

     

    Anlage 9 – Bericht von Benno Timm

     

    Da das Erbbaurecht in der ersten Augustdekade 1996 im Grundbuch eingetragen worden wäre, gab es für die Hotelgegner keine legale Möglichkeit mehr, das Hotel doch noch zu verhindern. Ist ein Erbbaurecht dinglich gesichert, so ist lt BGB ein Vertragsrücktritt nicht mehr möglich. Der Vertrag wäre danach 86 Jahre gültig gewesen.

     

    Nicht verständlich ist, warum das SMF / Schlösserverwaltung nicht nach einer ein-vernehmlichen Vertragsauflösung gesucht hat. Mit Sicherheit hätte es eine bessere Lösung gegeben. Was in den kranken Hirnen der Täter vorgegangen ist, das werde ich vermutlich nie verstehen. Eine Privatinvestition von ca. 50 Mio. DM wurde durch einen Mordanschlag verhindert und die zukünftige Sanierung und vor allem der zu-künftige Unterhalt dem Steuerzahler ans Bein geschmiert.

     

    Noch am Tatort sagte ich: Hilgert war bei mir. Ich wies nicht auf ihn als den Täter hin.

    Hilgert jedoch war und blieb verschwunden. Aufgrund eines Hinweises seines Freun-des Günter Reutner am nächsten Morgen auf dem Pol. Revier Bischofswerda wurde Hilgert an eine der von Reutner genannten Adressen in Bonn angetroffen.

     

    Schon zuvor hatte Reutner in Bonn angerufen und Hilgert mitgeteilt, daß ich außer Lebensgefahr sei. Woher wußte Reutner, daß Hilgert in Bonn war? Reutner zählt für mich aufgrund seines Verhaltens vor und nach der Tat zu einem der Mitverdächtigen eines Mordkomplotts. Doch bei den Ermittlungen wurde Reutner nie befragt.

     

    Da ich überlebt hatte, mußte schnell gehandelt werden. Schon im Polizeifahrzeug be-zichtigte sich Hilgert ohne Not und ohne Anwalt des vorsätzlichen heimtückischen Mordes. Er behauptete, er habe mich bei einem Spaziergang auf dem Golfplatz zufällig getroffen, mich wegen der vielen Schulden zur Rede gestellt. Da ich ihn finanziell in den Ruin getrieben habe und mich die Situation der Gastronomie angeblich nicht interessiert habe, sei er so in Wut geraten, daß er mir aus einer kurzen Distanz mit seinen Revolver Colt Cobra 38er Spezial 9 mm in den Rücken geschossen habe.

     

    Später erzählte er etwas von Notwehr im Streit, dann mal vom Affekt – machte aber keine genauen Angaben zur Tat, anhand der die Schußverletzung hätte nachvollzogen werden können.

     

    In Wirklichkeit traf ich mich – wie am Abend zuvor verabredet - um 11.00 Uhr mit Hilgert im Restaurant. Dort bat mich Hilgert, ihm die Golfanlage zu zeigen. Auf dem etwa halbstündigen Spaziergang unterhielten wir uns ganz normal über die von der Schlösserverwaltung und Frau Förster vorsätzlich herbeigeführten Probleme und die Lösungsmöglichkeiten. Für 15.30 Uhr hatte ich mit Hilgert bei der AOK in Dresden einen gemeinsamen Termin vereinbart, um für Hilgert die offenen Sozialversicherungs-beiträge zu bezahlen. Ein Bruder hatte mir dafür einige Tage zuvor schon DM 50.000 zur Verfügung gestellt. Diesen Termin bei der AOK bestätigte Hilgert, aber auch sein Freund Reutner mehrfach.

     

    Hilgert entfernte sich am Green 7 von mir etwa 12 bis 15 Meter, ging in die Hocke und fuhr mit der Hand über das Gras des Greens. (Ähnliches habe ich in all den Jahren bis heute auf der Golfanlage nicht beobachtet). Plötzlich spürte ich einen schrecklichen Schmerz in meiner Brust (ich dachte zuerst, ich habe einen Herzinfarkt), dann hörte ich den Knall eines Gewehres (zeitlich versetzt) und wußte in diesem Augenblick, daß mich meine Gegner niedergeschossen und mich umzubringen versucht hatten. Ich war Reserveoffizier bei der Bundeswehr!

     

    Hilgert kam einige Meter auf mich zu und sagte: „Peter, da wurde geschossen.“

     

    Ich sagte: „Ja, ich wurde getroffen. Bitte hole Hilfe, bitte ganz schnell.“

     

    Hilgert lief Richtung Schloss. Doch er holte keine Hilfe, sondern setzte sich in den PKW und fuhr – angeblich ohne Unterbrechung - nach Bonn. Er nahm meinen sicheren Tod billigend in Kauf. Hilgert hatte mich in böser Absicht vor die Flinte eines heute noch unbekannten Schützen gelockt und meinen Tod billigend in Kauf genommen.

     

    Diese Vorgeschichte und den Sachverhalt muß man kennen, um das wahre Ausmaß des späteren Justizverbrechens zur Vertuschung des Tatmotivs Schloss zu verstehen. Es ist nahezu unverständlich, wie viele Menschen – auch heute noch – daran mitwirken bzw bisher mitgewirkt und sich strafbar haben. Es ging um wertvolle Planungen, es geht aber auch um die Abwehr sehr hoher Schadensersatzansprüche, die die Sächsische Staatsregierung auf diese Weise abzublocken hofft.

     

    Die wichtigsten Besonderheiten bei den Ermittlungen:

     

    Nicht die Mordkommission ermittelte, sondern ein unbedeutender und unerfahrener Beamter der Kripo Bautzen.

     

    Dieser Kripobeamte sammelte einige Aussage und legte diese – ohne Klärung von Widersprüchen – in der Strafakte Hilgert als Lose-Blatt-Sammlung ab

     

    Nicht ein einziger Widerspruch wurde von der Kripo oder der Staatsanwaltschaft jemals geprüft, obwohl es in der Akte nahezu hundert gibt und meine Aussagen, nach denen ich Hilgert mit absoluter Sicherheit als Täter ausschloß.

     

    Hilgert machte nur sehr ungenaue Angaben zum Tatverlauf (er konnte ja nicht viel sagen, weil er nicht der Schütze war und jede Aussage Widersprüche hätte provozieren können).

     

    Am Tattag sagte der Gerichtsmediziner Dr. Beuthin (ohne Kenntnis der Hintergründe Schloss Rammenau), daß die Schußverletzung aller Wahrscheinlichkeit von einem kleinkalibrigen Geschoß herrührt.

     

    In einer Polizeinotiz ist festgehalten – es handelt sich um ein KK-Gewehr.

     

    In seinem – in nahezu allen Punkten – falschen Gerichtsmedizinischen Gutachten konnte Dr. Beuthin drei Monate später überraschend zum Kaliber nichts mehr aussagen. Dazu sagt der Kriminalexperte Prof. Dr. Koristka – ein erfahrener Gerichtsmediziner kann das Kaliber anhand der vorhandenen Schußverletzung einwandfrei bestimmen.

     

    Die Schußverletzung war nach allen Aussagen klein. Die Tatwaffe von Hilgert hatte aber ein Kaliber 9 mm – der Revolver Hilgerts ist eine großkalibrige Waffe – das größte europäische Kaliber.

     

    In der schlampigen Ermittlungsakte gibt es vier vollkommen unterschiedliche Schuß-kanäle, jedoch nur einer kann stimmen.


    Von vorne unten - nach hinten oben

    -

    Gerichtsmedizinisches Gutachten

    -

    falsch

    Lt. Tatortprotokoll (ungenaue Aussagen)

    -

    quer durch den Körper

    -

    falsch

    von hinten oben - nach vorne unten

    -

    Aussage Hilgert

    -

    falsch

    von hinten unten, nach vorne oben

    -

     

    -

    richtig

     

     

    Ist das fachgerechte Ermittlungsarbeit bei einem mörderischen Verbrechen? Ist ein

    solches Durcheinander noch mit den Prinzipien eines Rechtsstaats vereinbar? Kann ein dreiköpfiges Richterkollegium bei solchen Widersprüchen wirklich ein Urteil fällen, um den politisch hochbrisanten Fall abzuschließen? Kommen Ihnen nicht hier auch Zweifel entweder an der Fähigkeit der Richter oder ihrer Unabhängigkeit?

     

    Lt. Kriminaltechnischem Gutachten war die Schußentfernung aufgrund der vorhan-denen Schmauchspuren 50 bis 80 cm – evtl sogar noch weniger.  Dazu Prof. Dr. Ko-ristka:

     

    Bei einer Schußentfernung von 80 cm aus der von Hilgert behaupteten Tatwaffe müßten deutliche Nahschußzeichen erkennbar sein. Nahschußzeichen waren aber auch nach Aussagen des Gerichtsmediziners nicht vorhanden. Und Hilgert behauptete später, mindestens 5 Meter entfernt gewesen zu sein. Haben Sie ein plausible

    Erklärung, wie bei einer solchen Entfernung diese Schmauchspuren auf mein Shirt kommen konnten? Wie ich schon ausgeführt habe, wurde ich aus einer größeren Ent-fernung niedergeschossen – erst kam der Schmerz, dann der Knall!

     

    Das zum LKA gebrachte Shirt wurde entweder vertauscht oder zum Geständnis von Hilgert passend manipuliert. Als der Notarzt das Shirt zerschnitt, war auf der Brust nur ein handtellergroßer Blutfleck. Als es nach 7 Wochen zum LKA kam, war es halb- verwest und nahezu vollständig mit einer blutverdächtigen Substanz durchtränkt.

    Ist das alles nur Schlamperei? Nach dem Prozess erhielt Hilgert seine Bekleidung zurück, während meine – so auch das manipulierte Shirt - mit der gleichen Anweisung vernichtet wurde. Selbst der kleine Barbetrag von DM 3.35 wurde ungefragt konfisziert.

     

    Anlage 10  -  Anweisung zur Vernichtung der Kleidung

     

    Ich, der einzige Tatzeuge, wurde nur wenige Tage nach meinem Erwachen aus dem 100-tägigen  Koma vernommen – meine Vernehmungen nie abgeschlossen, weil sie bereits zu ersten Widersprüchen geführt hatten.

     

    Alle Gutachten sind falsch, so

     

    das Forensische, das Kriminaltechnische und das Gerichtsmedizinische.

     

    Die Ermittlungsakte ist bereinigt. Die 2. Zeugenaussage meiner Lebenspartnerin mit Hinweisen auf das Tatmotiv Schloss fehlt (Bl. 119 + Bl. 120). Des weiteren ist anzu-nehmen, daß weitere Papiere durch andere (doppelt vorhanden) ersetzt wurden.

     

    Anlage 11 und 12 – 1. und 2. Aussage von Frau Zeller

     

    Die anonymen Notizen mit den Namen und der Hinweis auf die erschossenen Solda-ten, den Frau Zeller der Kripo in Dresden übergeben hatte, fehlten in der Akte und gingen auch nicht in das Strafverfahren gegen Hilgert ein. Sie wurden erst 5 Jahre später von der Staatsanwältin der Strafakte zugeordnet. Das war keine Schlamperei, sondern das war ein hochkrimineller Vorsatz!

     

    Ministerpräsident Biedenkopf war nach dem Attentat von einem unbekannten Schreiber aufgefordert worden, an mich 7 Mio. DM zu bezahlen und die yakuzatischen Sümpfe in den sächsischen Amtsstuben zu beseitigen.

     

    Der frühere Schlossdirektor Moment hatte nach seiner Entlassung intensiv versucht, das Geheimnis von Schloss Rammenau aus den letzten Kriegstagen zu lüften. Über den plötzlichen Tod von Moment kursieren in Rammenau auch heute noch viele Gerüchte – bis hin zum Mord. Angeblich war er an Erbrochenem im Suff erstickt. Diese Todesursache wurde sogar von seinem Freund Hilgert von Anfang an in Zweifel ge-zogen.

     

    Anlage 13 – anonyme Notizen – von Frau Zeller an Kripo übergeben

     

    Schloss Rammenau wurde von 1942 – 1945 auch als Auslagerungsort von Kunstge-genständen des Grünen Gewölbes genutzt. Nach einer glaubhaften Zeugenaussage wurde ein Teil davon erst in der Zwischenwendezeit wieder ausgelagert. Wohin? Ka-men die Kunstgegenstände wirklich nach Dresden zurück oder als „Beutegut“ in den Privatbesitz ehemaliger Kader?

     

    Anlage 14

     

    Auch das anonyme Schreiben an die Illustrierte Stern (Eingangsstempel 16.Sep.

    1996) gibt Hinweise auf ein Komplott. Kurze Zeit recherchierte der Sternreporter Uli Hauser. Sein späteres Verhalten mir gegenüber auf einige telefonische Nachfragen zeigt, daß  er seine Nachforschungen vermutlich auf höhere Weisung einstellen mußte.

     

    Auch das Schreiben an den Stern wurde erst 5 Jahre später der Strafakte Hilgert zugeordnet.

     

    Anlage 15 – anonymer Brief an den Stern – (die Urheber dieses Schreibens hatten auch den Brief an MP Biedenkopf verfaßt )

     

    Diese Aufstellung kann noch um eine Vielzahl weiterer Widersprüchen ergänzt werden.

     

    Eine derartige Schlamperei bei einem versuchten Tötungsverbrechen ist nicht mehr allein mit Dummheit und Unerfahrenheit zu erklären. Da steckte eine böse Absicht und ein teuflisches System dahinter.

     

    Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, daß die ermittelnde Staatsanwältin Grajcarek von ihrem Kripobeamten wegen Arbeitsüberlastung keinen Abschlußbericht verlangte. Eine Bilanzierung der Widersprüche hätte das Geständnis von Hilgert in Zweifel gezogen und zwingend zu Nachermittlungen führen müssen.

     

    Anlage 16  -  Notiz StAin v. 7.01.97

     

    Falls Sie der Meinung sind, daß diese fast schon an Schwachsinn erinnernde Ermitt-lungsleistung des Kripobeamten und der Staatsanwältin nicht mehr zu überbieten ist, dann irren Sie.

     

    Obwohl Hilgert zum Tatverlauf überhaupt keine nachvollziehbaren Angaben machte,

    wurde er wegen seines äußerst dürftigen und widersprüchlichen Geständnisses von einem dreiköpfigen Richterkollegium (darunter der frühere Staatsanwalt Weisel) zu 7 ½ Jahren Haft verurteilt. Hilgert ist nicht unschuldig. Er war Mittäter in einem Mord-komplott um Schloss Rammenau und hat meinen Tod billigend in Kauf genommen. Er verbüßte die Strafe nicht als Unschuldiger. Durch sein falsches Geständnis deckt Hilgert jedoch die wahren Täter.

     

    Warum? Dies herauszufinden ist nicht meine Aufgabe, sondern gesetzlicher Auftrag der Staatsanwaltschaften. Das Legalitätsprinzip verpflichtet alle dafür zuständigen Behörden zu umfangreichen Ermittlungen und zur Aufklärung dieses mörderischen Verbrechens.

     

    Warum sich die drei Richter Kindermann, Weisel und Senkbeil für einen politischen Scheinprozess derart mißbrauchen ließen (Richter sind angeblich unabhängig und nur ihrem Gewissen verpflichtet – sie haben den Richtereid geleistet!), das müssen diese selbst vor ihrem Gewissen verantworten. Zumindest bei (fast) allen Vorgängen um Schloss Rammenau muß und darf die Unabhängigkeit der Richter in Zweifel gezogen werden.

     

    Daß dem beisitzenden Richter Weisel, der am 25.11.95 die handschriftliche Notiz

    wegen der von mir gestellten Strafanzeige anfertigte, keine Zusammenhänge aufgefallen sind, ist mehr als zweifelhaft. Mehr als 8 Jahre nach dieser ersten Begegnung erinnerte sich Richter Weisel bei einer zufälligen Begegnung im Gerichtsgebäude Bautzen noch gut an mich und auch an diese Strafanzeige.

     

    Einem dreiköpfigen Richtergremium fallen all diese Widersprüche nicht auf. Gute Nacht Deutschland, gute Nacht deutscher Rechtsstaat.

     

    Auch das 15-seitige - nach § 267 Abs. 4 StPO verkürzte - Strafurteil läßt erfahrene Strafrechtler bei einem versuchten Tötungsverbrechen regelrecht erschauern. Der größte Teil des Urteils besteht aus einem Wust von Widersprüchen und gegen das Opfer gerichteten Unwahrheiten. Dieses Urteil könnte genauso gut vor 60 Jahren in einer ähnlichen Form geschrieben worden sein.

     

    A 17 – Auszug aus Urteil mit Unterschrift Weisel

     

    Ich lag während des Prozesses noch in der Klinik. Ich, der einzige Tatzeuge, wurde während des Verfahrens nicht vernommen. Als ich das Urteil Mitte Juni 1997 erstmals sah, war es schon über 6 Wochen rechtskräftig. Ich hatte nie die Chance, von einer anderen Wahrheit zu berichten, weil mir das Grundrecht auf rechtliches Gehör vorsätzlich verweigert worden war.

     

    Weil die Verletzung in meinem Körper nicht aus dem von Hilgert behaupteten Revol-ver stammen kann, ist die Waffe Hilgerts ein wirklich heißes Eisen, denn sie ist großkalibrig (9 mm), während die Verletzung in meinem Körper einwandfrei von einer kleinkalibrigen Kugel stammt (vermutlich Kaliber 5.62 mm)

     

    Der Vorsitzende Richter Kindermann ordnete am 25.04.97an, den Revolver der Staatlichen Waffensammlung zuzuführen. Ein Erledigungsvermerk auf der Anweisung v. 05.05.1997 täuscht die Ausführung der Anweisung vor.

     

    Tatsächlich jedoch wurde die Waffe entgegen der Verfügung am 05.07.97 an das KPI in Bautzen zurückgegeben und dort ohne Einlagerungsschein in der Asservatenkammer eingelagert. Ist das übliche juristische Praxis? Einfache Beamte ignorieren die richterliche Anweisung. Am 26.11.98 gab StAin Grajcarek der KPI die Anweisung, den Colt zu vernichten.

     

    Im Mai 2001 fragt die Staatsanwaltschaft nochmals nach der Waffe. Eine Annahme-verfügung des Asservats 27/97 (angebliche Tatwaffe Hilgerts) befindet sich nicht in der Akte. – Die Vernichtung der Waffe betrachte ich als einen hochkriminellen Vorgang.

     

    Auf diese Anfrage teilte der ermittelnde Kripobeamte dann mit, daß er diese (in vor-auseilendem Gehorsam) schon im Oktober 1997 !!!! vernichtet hatte:

     

    Anlage 18 – mehrere Schreiben um die „Tatwaffe“

     

    Da ich der Überzeugung bin, daß der wahre Täter – aber auch die Hintermänner – durch die sächsischen Justizbehörden vorsätzlich nicht ermittelt wurden, informierte ich im Frühjahr 2002 den Persönlichen Referenten von MP Biedenkopf und nach der Ernennung von Prof. Dr. Milbradt zum Ministerpräsidenten die Sächsische Staatskanzlei. Auf 38 Seiten listete ich auf Wunsch von Regierungsdirektor Stiegler die vielen Widersprüche auf und unterlegte diese mit den entsprechenden Nachweisen aus der Strafakte Hilgert. Es war mir von Anfang an klar, daß Regierungsdirektor Stiegler nicht auf eine einzige der Fragen eine vernünftige Antwort geben konnte.

     

    Mit Schreiben v. 16.10.2002 lehnte die Staatskanzlei ein nochmaliges Tätigwerden der Justizbehörden ab – und das bei einem versuchten Tötungsverbrechen! Auch diesen Vorgang betrachte ich als vorsätzliche Strafvereitelung.

     

    Anlage 19 – Brief Staatskanzlei v. 16.10.2002

     

    Den weiteren Fortgang in dieser juristischen Auseinandersetzung dürfte es in einem Rechtsstaat so eigentlich nicht geben. Aber in Sachsen drohte ein großer politischer Skandal (vgl. Brief an Stern) und der um den Mordanschlag aufgebaute Damm drohte zu bersten.

     

    Nachdem KHK Lechner von der Kripo Leonberg sich zuvor informiert hatte, welchen Weg eine neue Strafanzeige nehme, erklärte er mir und meiner Frau, daß diese in diesem besonderen Fall nach Aussage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft an den Generalbundesanwalt geschickt werde, weil die Generalstaatsanwaltschaft Sachsens mit dem Fall bereits befaßt war.

     

    Nach dieser Zusicherung stellte ich am 22.01.2003 bei der Kripo Leonberg eine neue Strafanzeige – u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt und fügte dieser das umfangreiche Beweismaterial bei, das ich auch an die Sächs. Staatskanzlei geschickt hatte. Weiter unterlegte ich die Strafanzeige mit einem Kriminaltechnischen Gutachten von Prof. Dr. Koristka, wonach die Schußverletzung nicht aus der von Hilgert behaupteten Tatwaffe stammen kann. Durch dieses Gutachten hatte ich nachgewiesen, daß Hilgert nicht der Schütze sein kann, es folglich zumindest noch einen anderen Täter geben muß, der von der Sächsischen Justiz bis heute bewußt gedeckt wird.

     

    Von nun an befaßten sich nur noch sehr trickreiche Rechtskannibalen mit dieser Strafanzeige. Neue Ermittlungen würden meine schweren Vorwürfe sofort bestätigen.

     

    Entgegen der Absprache sandte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 03.03.03 die Strafanzeige mit allen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Bautzen. Ich war also wieder in den Kreisverkehr der Sächsischen Justiz eingewiesen worden. Das Ermitt-lungsverfahren jedoch war in Stuttgart bereits auf den Vorwurf entschärft – wegen Strafvereitelung u.a.

     

    Böses ahnend, nutzte ich am 11.03.03 einen zufälligen Zeugentermin im Gerichts-gebäude in Bautzen, um beim Leitenden OStA Schindler vorzusprechen. Wenige Minuten vor Zwölf verweigerte er ein Gespräch mit der Begründung, er müsse sofort zu einer dringenden Sitzung.

     

    Meine Frau und ich klopften danach zufällig an die Türe von OStA Bogner. In dem etwa 20-minütigen Gespräch erklärte uns Bogner, er sei für Amtsvergehen zuständig. Da er erst tags zuvor aus dem Urlaub gekommen sei, habe er die Akte noch nicht ge-sehen.

     

    Sehr groß jedoch war unser Erstaunen bei einer Aktenprüfung Ende April 2003, als wir in der Akte ein vorbereitetes EDV-Schreiben – ohne Datum – fanden, mit einem handschriftlichen Vermerk von OStA Bogner v. 11.03.03 – just jenem Tag, an dem die Akte bei ihm noch gar nicht vorgelegen hatte. Inhalt dieses EDV-Schreibens – das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.

     

    Die juristisch bedenkliche Steilvorlage aus Stuttgart wurde von der Staatsanwaltschaft Bautzen dankbar angenommen. Das Ermittlungsverfahren lautete auch dort: wegen Strafvereitelung u.a. Das vorbereitete EDV-Schreiben über die Einstellung war bis dahin der einzige Leistungsbeweis der Staatsanwaltschaft in der Akte. Ohne alle Ermittlungen sollte das Ermittlungsverfahren bei einem versuchten Tötungsverbrechen kurzerhand eingestellt werden. Doch unsere Vorsprache bei OStA Bogner verhinderte zunächst diese Absicht.

     

    Anlage 20 – 1. Seite Strafanzeige und vorbereitete Einstellungsverfügung

     

    Über den Generalstaatsanwalt kam die Akte am 23.06.03 an die Staatsanwaltschaft nach Görlitz. Der gegen Unbekannt gerichtete Strafvorwurf war nun geändert gegen die drei Richter und die Staatsanwältin im Strafverfahren Hilgert – wegen Rechtsbeugung. Mein schwerster Vorwurf – des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt – war in der föderalen deutschen Rechtswüste längst schon untergegangen.

     

    Kann man OStA Bogner schon als wahren Hellseher des Rechts bezeichnen (ohne die Akte zu kennen, weiß er, daß er den Täter nicht ermitteln kann), so kann man sich über den rasenden OStA Jöst in Görlitz nur noch wundern. Schon nach zwei Tagen hatte er eine 4-seitige Einstellungsverfügung fertig und geschrieben – gegen die drei Richter uind die Staatsanwältin - nur wegen Rechtsbeugung!

     

    In nur zwei Tagen - so schnell kann kein Staatsanwalt der Welt die umfangreiche Akte und die schweren Vorwürfe prüfen. Hätte OStA Jöst wenigstens eine Woche gebraucht, dann könnte es vielleicht noch glaubhaft sein. So aber behaupte ich – und niemand wird mir dies je widerlegen können – daß die Einstellungsverfügung in diesem brisanten Fall in Bautzen oder Dresden vorbereitet worden war und sich OStA Jöst von seinen Vorgesetzten zum billigen „Stempelanwalt“ degradieren ließ.

     

    Recht trickreich ergänzte er in der an mich gerichteten Einstellungsverfügung den Strafvorwurf – wegen Rechtsbeugung mit dem Zusatz: u.a. Was heißt u.a.? Ich bin ein juristischer Laie. Ist u.a. der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt? Merken Sie nicht spätestens hier die Ungeheuerlichkeit und das an mir verübte Justizverbrechen?

     

    Ich habe den drei Richtern und der Staatsanwältin niemals einen Vorwurf u.a. oder des gemeinschaftlichen Mordversuchs gemacht!

     

    Die ganze Begründung der Einstellungsverfügung kann nur in der Rubrik „alles nur dummer Stuss“ abgelegt werden. Nur einige Beispiele der sächsischen Opferverdummung:

     

    Angeblich sagte Hilgert zum Zeugen Kluge, daß er ihn (gemeint bin ich) noch einmal erschieße. Liest man aber die beiden Aussagen von Kluge genau, so heißt es af Bl. 17 – daß er sie noch erschieße (Förster – seine Todfeindin - und Köberle). Das ist ein großer Unterschied! Liest man jedoch die Aussage von Kluge Bl. 152 genauer, so hatte Kluge seine Aussage (Bl. 17) ergänzt: - „das sagte er (Hilgert) in der Vergangenheit bis Dezember 1994. Ab 1.1.95 war Hilgert ja nicht mehr in Rammenau.“

     

    Können Sie mir einen plausiblen Grund nennen, warum Hilgert mich bereits 1994 völlig grundlos erschießen wollte? Meine (nur vorübergehend gedachte Unterstützung) begann erst am 1.1.95 und danach war Hilgert nicht mehr in Rammenau. Warum sollte Hilgert 1994 grundlos gegen mich solche Drohungen aussprechen?

     

    Da der Mordanschlag auf mich ein genau geplantes Verbrechen war, behaupte ich, Hilgert legte schon am Vorabend bewußt eine falsche Spur.

     

    A 21 – Aussagen Michael Kluge

     

    Anstatt die Wahrheit aufzuklären versucht die Staatsanwaltschaft mich lediglich für dumm zu verkaufen. Das mag eine oftmals erfolgreiche Taktik sein, die aber mit Sicherheit in meinem Fall nicht aufgehen wird.

     

    Noch unglaublicher wird die Aussage von OStA Jöst, daß ich bei meinen Aussagen noch nicht vollständig orientiert war. Die Ärztin schrieb – er ist zeitlich noch nicht vollständig orientiert. Obwohl ich mich zum Zeitpunkt der (nie abgeschlossenen) Vernehmungen in einem noch lebensbedrohlichen Zustand befand, war es eine vorsätzliche Unterlassung (für mich Strafvereitelung und Rechtsbeugung), den Sachverhalt nicht vor dem Strafverfahren gegen Hilgert vollumfänglich aufzuklären.

     

    Wenn ich aber nun diese Aussage von OStA Jöst so nehme, wie sie dasteht, so wurde ich – der einzige Tatzeuge – nur in einem desorientierten Zustand vernommen. Meine Aussagen hätten bei Zugrundelegung rechtsstaatlicher Prinzipien deshalb gar nicht gewertet werden dürfen. Mein Recht auf rechtliches Gehör wurde böswillig verletzt. Aber das Recht spielte in diesem Strafverfahren keine Rolle. Die politisch hochbrisante Akte mußte möglichst rasch geschlossen werden.

     

    A 22 – Attest Uniklinik v. 14.11.96 – Zeitpunkt erster Vernehmung – zeitlich.....

     

    Würden Sie das Geständnis von Hilgert nach Vorliegen des Kriminaltechnischen Gut-achtens von Prof. Dr. Koristka noch als glaubhaft bezeichnen? Prof. Koristka sagt, daß die Schußverletzung nicht aus dem von Hilgert behaupteten Revolver stammen kann. Man muß das Gutachten nur lesen und findet darin meine Vorwürfe bestätigt.

     

    Auf S. 3 oben geht OStA Jöst selbst von einer Schußentfernung von 50 bis 80 cm aus, im unteren Teil dieser Seite spielt die Schußentfernung – wie alles andere auch – für ihn überhaupt keine Rolle mehr. Ist das noch eine korrekte Aufklärungsarbeit bei einem versuchten Tötungsverbrechen oder liegt nicht doch der Verdacht der vorsätzlichen Rechtsbeugung nahe, um die sächsischen Justizbehörden vor einer Blamage und der Lächerlichkeit und den Freistaat vor großem Schaden zu bewahren?

     

    Obwohl zum Strafvorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs völlig unpassend, versucht OStA Jöst eingetretene Verfolgungsverjährung heranzuziehen. Nahezu jeder deutsche Staatsbürger weiß: Mord verjährt nicht! Bedauerlich, das scheint aber nicht unbedingt zum Grundwissen aller sächsischer  O b e r -Staatsanwälte zu gehören.

     

    Anlage 23 – Einstellungsverfügung StA Görlitz v. 25.06.03

     

    Recht trickreich beendet OStA Jöst den Fall. Im Schreiben an mich v. 04.07.03 stellte er nun ein Ermittlungsverfahren ein, wegen Rechtsbeugung u.a.

     

    Hatte OStA Jöst bis zur geschriebenen Einstellungsverfügung nur 2 Tag benötigt, so dauerte es doch etwas mehr als eine Woche, bis der Brief an mich abgesandt wurde.

     

    A 24 – Brief  Staatsanwaltschaft Görlitz v. 04.07.03

     

    Genau so dümmlich und arrogant, wie die Einstellungsverfügung der StA Görlitz ist auch der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft v. 12.11.2003. Welche Sach- und Rechtslage hatte die Staatsanwaltschaft in Görlitz wirklich geprüft und braucht deshalb nicht wiederholt zu werden? Welche der gemachten Aussagen kann als rechtsstaatlich bestätigt werden? Nicht eine einzige!

     

    Vom Anfang bis zum Schluss -

    alles ist nur  Quatsch und Stuss!

     

    Welche Wiederholungen sollen vermieden werden? Der erste Teil ist doch nur die übliche und nichtssagende Phrase aus einem vorbereiteten Formbrief.

     

    Ich habe nie behauptet, daß Hilgert zu Unrecht verurteilt worden ist. Hilgert war ein Mittäter in einem mörderischen Komplott und ist deshalb zu Recht verurteilt worden. Ist es für die sächsischen Staatsanwälte wirklich so schwierig, in klarem Deutsch gehaltene Sätze zu lesen und deren Inhalt so zur Kenntnis zu nehmen, wie diese geschrieben sind?

     

    Diesem Schreiben ist als Anlage A 12 die 2. Zeugenaussage von Frau Zeller beige-fügt. Nachweislich sind diese mit 119 + 120 bezeichneten Blätter nicht in der Strafakte Hilgert. Warum fehlen gerade diese Seiten? Kann die Akte wirklich als vollständig bezeichnet werden, wenn diese Aussage, aber auch die anonymen Notizen und der wichtige Brief an den Stern vorsätzlich der Akte und dem Gerichtsverfahren vorenthalten worden waren?

     

    Ich spreche immer von einem Gewehrschuss aus einer größeren Entfernung. Diese

    Aussage wird auch durch Prof. Dr. Koristka in seinem Gutachten bestätigt. Wird mein Hinweis auf einen anderen Täter deshalb wirklich widerlegt, weil nur Hilgert in meiner Nähe war? Außer den verlogenen Erzählungen Hilgerts gegenüber Dritten (es sind alles keine Tatzeugen) kann auch die Generalstaatsanwaltschaft keine wirklichen Be-gründungen für den Wahrheitsgehalt des Geständnisses vorlegen, um meine schweren Vorwürfe zu widerlegen.

     

    Anlage 25 – Bescheid GStA v. 12.11.2003

     

    Ich bin sicher, daß Sie nach diesem Vortrag meinen schweren Vorwurf bestätigen müssen, daß das

     

    föderale deutsche Rechtsprinzip heute schon wieder heimtückische Mörder vor Strafverfolgung schützen kann!

     

    Ich bin viele Wege gegangen, um zur Wahrheit vorzudringen. Wenn die Behörden eines Bundeslandes das Recht beugen, so gibt es in Deutschland keine Stelle, an die sich ein Opfer wenden kann und Unterstützung erhält. Das ist ein unhaltbarer Zustand, falls sich die Bundesrepublik auch in Zukunft noch als Rechtsstaat bezeichnen will.

     

    In der Landtagsdebatte um die Paunsdorf-Affäre erklärte der SPD-Abgeordnete Karl Nolle, daß die sächsischen Staatsanwaltschaften zur instituionalisierten Strafvereite-lungsbehörde geworden sind. Rechtsbeuger haben in Deutschland – im Gegensatz zu Italien – keine Strafverfolgung zu befürchten. Das führt – wie in meinem Fall – zu den schlimmsten Auswüchsen, die nur noch das Prädikat Un-Rechtsstaat und staatliche Willkür verdienen.

     

    Auch der Generalbundesanwalt, den ich mehrfach informiert hatte, wird mir weitere Schreiben nicht mehr beantworten.

     

    Anlage 25 – Brief Generalbundesanwalt

     

    Nachdem ich Bundesministerin Zypries aufgrund ihrer Aussage gegenüber der Frankfurter Rundschauf aufgefordert hatte, der Sächsischen Staatsanwaltschaft Wei-sung zu neuen Ermittlungen zu erteilen, ließ sie mir mitteilen –

     

    "...Weitere Schreiben werde ich nicht beantworten."

     

    Mit meiner Anfrage hatte ich die Ministerin einer Lüge im Zusammenhang mit der Weisungsbefugnis gegenüber ermittlungsunwilligen Staatsanwälten überführt, die sie im Zusammenhang mit dem Deutschen Richtertag im Sept. 2003 geäußert hatte! Sie hatte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau zur Forderung des Deutschen Richtertages nach politischer Unabhängigkeit der Staatsanwälte erklärt:

     

    „Stellen Sie sich doch einmal das Gegenteil vor, Sie haben eine Staatsanwaltschaft, die nicht ermittelt. Wenn Sie dann kein Weisungsrecht haben, können Sie nichts tun.“

     

    Ich hatte die Ministerin aufgefordert, in meinem Fall Weisung zu erteilen. Die nichts-sagende und abwehrende Antwort der Ministerin anbei. Sie hatte auf dem falschen Bein Hurra“ geschrieen. Meine Anfrage hatte dazu geführt, daß der Deutsche Rich-terbund inzwischen alle Presseberichte zum Deutschen Richtertag in Dresden aus dem Internet genommen hat. Das nenne ich eine wirklich vorbildliche Zusammenarbeit

     

    Anlage 26 – Brief Bundesjustizministerium

     

    Nichtssagende Schreiben des Bundeskanzlers, des früheren Bundespräsidenten Rau finden Sie neben vielen Dokumenten im Internet.

     

    Ich habe Ihnen umfangreiche Unterlagen als Beweis meiner Aussagen beigefügt. Ich bitte Sie, helfen Sie mir im Namen des deutschen Rechtsstaates und unterstützen mich bei der Durchsetzung meiner von den sächsischen Behörden mit Füßen getretenen Rechte. Nennen Sie mir eine Vertrauensperson an die ich mich wenden kann, die sich mit meinen Vorwürfen und meinen Beweisen beschäftigt und mir einen Weg

    zur Durchsetzung meiner im Grundgesetz garantierten Rechte verhilft.

     

    Es geht längst nicht mehr allein um meinem Fall. Es geht um das Recht aller Bürger und um den deutschen Rechtsstaat. Wenn das Recht des Einzelnen inzwischen wieder so zugunsten der Staatsmacht verbogen werden kann, daß die freiheitliche Grundordnung auf das höchste gefährdet ist, dann ist der Schritt in den Abgrund und zum tolerierten Justizverbrechen nicht mehr weit.

     

    Die Wahrheit zu finden ist eigentlich ganz einfach. Ein gemeinsamer Ortstermin mit dem inzwischen zum Zeugen gewordenen Hilgert wird das Lügengebäude schon nach ein paar Stunden zum Einsturz bringen und die Richtigkeit meiner Behauptungen beweisen.

     

    Verwundert es nicht auch Sie, daß die sächsischen Behörden es bis heute nicht ge-wagt haben, gegen mich wegen übler Nachrede oder der Vortäuschung einer Straftat vorzugehen? Mir könnte nichts Besseres passieren, als daß meine schweren Vorwürfe von einem unabhängigen Gericht außerhalb Sachsens geprüft werden.

     

    Sollten Sie weitere Fragen haben oder noch weitere Unterlagen benötigen, so bitte ich um Hinweis.

     

    Ich hoffe, daß mir von Ihnen nunmehr Unterstützung zuteil wird, da das an mir verübte Verbrechen mit dem Urteil gegen Hilgert und der von ihm längst verbüßten Haftstrafe für mich nicht abgeschlossen ist und es auch für den Rechtsstaat nicht in dieser Form abgeschlossen sein darf. Ich erwarte alsbaldige Nachricht.

     

     

    Mit freundlichem Gruß

    Peter Köberle

     

    Anlagen: wie im Brief benannt

     

     

    K / Justizminister Geert Mackenroth, Dresden


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