Durch die langanhaltenden Intrigen der Mitarbeiter der Schlösserverwaltung
und des Finanz-ministeriums wurde der Baubeginn des Schloßhotels über zwanzig Monate
behindert, durch den Mordanschlag letztendlich sogar ganz verhindert.
Dieses raubmordähnliche Verbrechen kostete Köberle nicht nur (beinahe) sein Leben.
Er und seine Partner verloren die Werte jahrelanger Arbeit und wertvolle Planungsleistungen. Enorme
weitere Verluste sind aufgelaufen, da das Schloß nicht mehr - so wie geplant - zum Mittelpunkt
der Golfanlage werden kann.
Auch die Bürger von Rammenau wurden Opfer dieses sinnlosen Verbrechens. Obwohl die
Schloßdirektorin Förster zusammen mit der Bürgermeisterin Snelinski
bereits im Sommer 1994 erstmals wegen der noch nicht geschaffenen Arbeitsplätze in der
"Leipziger Volkszeitung" subtil gegen Köberle polemisierten,
werden die Rammenauer kaum mehr neue Arbeitsplätze im Schloß bekommen. Die
Meiereigebäude sind heute ein bauliches Torso und ein Denkmal unsinnigster
Verschwendung von Steuergeldern, ohne Chance, daß sie je eines Tages noch volkswirtschaftlich
sinnvoll genutzt werden können.
Es dauerte zwanzig Monate, bis Köberle die erste Opferentschädigung ausbezahlt
wurde. In dieser Zeit mußte seine heutige Frau die Krankenversicherungsbeiträge bei Freunden
zusammenbetteln, weil sich das Amt für Familie und Soziales seiner Fürsorgepflicht entzog.
Auch heute noch (Stand August 2004) weigert sich das Amt, die Heil- und Krankenbehandlung zu
übernehmen, geschweige denn die privaten KV-Beiträge zu erstatten. Obwohl dieses Amt
durch die private Krankenversicherung allein während des langen Krankenhausaufenthalts ein
Vermögen erspart hat, schrieb eine Mitarbeiterin in einer internen Stellungnahme zur berechtigten
Forderung nach einer Übernahme der Versicherungsbeiträge, daß sich
Köberle bereichern wolle. Unverschämter kann ein Mitarbeiter
einer solchen Einrichtungden gesetzlichen Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung kaum mehr
zurückweisen. Derzeit (Aug. 2004) läuft das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht
Stuttgart.
Bis heute - nach mehr als 8 Jahren - ist der gesetzliche Anspruch auf Berufsschadensausgleich
vom Amt noch nicht einmal g e p r ü f t worden!
In fast hundert Monaten laufen schnell sehr hohe Beträge auf. Ein Opfer hat keinen Einfluß
auf die langsame Arbeitsweise der Sozialgerichte. Banken, Gläubiger und der Gerichtsvollzieher
lassen sich von hohen Forderungen und der schleppenden Arbeitsweise der Gerichte nicht beeindrucken.
Nahezu jedes Opfer ist in der Volksmeinung mitschuldig. Die kollektiven Verleumdungen von
Köberle in Ostsachsen dauern auch heute noch an. Bei keiner Bank im Osten erhält er
für notwendige Investitionen auch nur eine einzige Mark bzw. Euro Kredit. (Aussage eines Bankers
vom Jahre 2000: "bei manchen Projekten stoßen auch wir an politische Grenzen.")
Keine Bank im Westen gibt ihm für den Osten heute noch Kredit. Dazu kommen die Computerprogramme der Banken (Basis II),
die Rentner nur noch auf der Anlagenseite erfassen. Das ist eine so frustrierende Erkenntnis, daß man
jedem privaten Investor nur einen Rat geben kann:
Investiere n i e in den neuen Ländern! Verschenke Dein
Geld lieber vorher!