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Peter     K ö b e r l e

71263    

Weil der Stadt
Emil-Haag-Str. 4
Tel. 07033 – 303201 

                                     
07.01.2006

 

 

Herrn MdL

Vorsitzender der CDU-Fraktion

Stefan   M a p p u s

Konrad-Adenauer-Str. 3

 

70173    S t u t t g a r t

 

 

 

Neujahrsempfang in Weil der Stadt  /  Mordanschlag in Rammenau (Sachsen)

 

 

Sehr geehrter Herr Mappus,

 

es ehrt Sie, wenn Sie in Ihrer Position noch an den Rechts- und Sozialstaat Deutsch-land glauben. Auch ich hatte fast mein ganzes Leben diesen unerschütterlichen Glauben, doch wurde ich von den deutschen Behörden in den vergangenen Jahren eines anderen belehrt.

 

Heute behaupte ich, einen deutschen Rechtsstaat gibt es nicht, hat es auch nie gegeben. Politiker und Justiz schützen heute schon wieder gemeinsam heimtückische Mörder vor Strafverfolgung.

 

Ich weiß, Justiz ist Ländersache. Ich weiß auch, daß eine Unterstützung durch Sie aus zweierlei Gründen nicht einfach wird, weil erstens das Verbrechen schon fast zehn Jahre zurück liegt und zweitens es bisher keine Kontrollstelle bei staatlicher und bei Justizwillkür gibt. An den von Napoleon vor über 200 Jahren willkürlich gezogenen Grenzen scheitert im Regelfall das Recht und der gute Wille. Erschwerend kommt hinzu, daß nach Kriegsende die damaligen Politiker die blutrote Vergangenheit der Justiz nicht aufgearbeitet haben und im Gegenzug die Justiz die oftmals braune Vergangenheit der Politiker „übersehen“ hat. Weiterhin kommt hinzu, daß wir längst keine Demokratie mehr haben, sondern durch den Fraktionszwang eine Parteiendiktatur, die dem parasitären Wildwuchs der Bürokratie auf Kosten von immer weniger sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten keinen Einhalt bietet. Zu welchen menschenverachtenden Auswüchsen eine loyale und gehorsame Bürokratie und eine verbrecherische Justiz vor siebzig Jahren geführt hatte, ist hinreichend bekannt. Dies sollte uns für die Zukunft eine heilsame Mahnung sein.

 

An meinem, allein von mir bitter erlebten, Fall läßt sich gut nachweisen, wie weit wir heute wieder von den im Grundgesetz (es ist ein Provisorium; ein Besatzungsstatut) garantierten Grundrechten entfernt sind. Niemand in unserem Staat, keine Institution und auch kein Politiker ist bereit, diesem kriminellen Treiben Einhalt zu gebieten.

 

Da es bis zur Wahl nur noch 80 Tage sind, ich diesen Termin für eine öffentliche Information und meine Protestaktionen nutzen will, bitte ich Sie, mir bis Ende Januar 2006 mitzuteilen, ob und inwieweit Sie mich bei der Suche nach der Wahrheit und bei der Bestrafung von heimtückischen Mördern unterstützen können. Daß ich meine Aktionen schon vorbereite, sehen Sie im Internet unter www.hilfe-ruf.de.vu  Bis Ende Januar werde ich aufgrund des gestrigen Gesprächs keine Aktionen einleiten und auch dieses Schreiben nicht ins Internet einstellen.

 

Sachverhalt: Im Rahmen einer Golfplatzplanung wurde ich gebeten, die maroden Meiereigebäude des Barockschlosses Rammenau (heute Krs. Bautzen) in ein exklusives Schlosshotel auszubauen. Nachdem 1992 die Sächsische Schlösserverwaltung gegründet worden war, wurden von über 1000 Schlössern knapp 20 der kulturhistorisch wertvollsten in die Schlösserverwaltung eingegliedert, darunter auch Schloss Rammenau. Die Gespräche gingen mit dem Finanzministerium weiter. Am 01.08.94 wurde ein Erbbaurechtsvertrag (Wert lt. Notarurkunde 7 Mio. DM) für 86 Jahre abgeschlossen, obwohl es bereits erhebliche Widerstände gab. Nachdem am 25.11.94 eine erste Teilbaugenehmigung für 40 Hotelappartemens erteilt worden war, began-nen behördenübergreifende Intrigen gegen das Projekt und gegen mich übelste Ver-leumdungen, um das Projekt zu kippen.

 

Als nach 20-monatigen Intrigen die Ministerialbürokratie des Finanzministerium vertragsbrüchig dem Notar gegenüber schriftlich die Zustimmung zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch verweigerte, kündigte ich schriftlich hohe Schadensersatzansprüche an. Am 22.07.1996 fand ein Gespräch bei Präsident Fischer (Sächsisches Landesamt für Finanzen) statt. Präsident Fischer bestimmte, daß der Vertrag in den vorbereiteten Grundbüchern zu vollziehen sei und daß das Hotel in der genehmigten Form gebaut werde, da zum Jahresende 1996 die Sonderabschreibung Aufbau Ost auslief. Nach der Eintragung des Erbbaurechts wäre der Vertrag unwiderruflich 86 Jahre gültig gewesen.

 

Nur einige Tage später, am 30.07.1996 wurde ich von einem bis heute noch unbe-kannten Schützen auf dem Golfplatz Rammenau heimtückisch niedergeschossen.

Ich erinnere mich noch deutlich an einen Gewehrschuss aus einer größeren Ent-fernung. Zuerst kam der Schmerz. Ich dachte an „Herzinfarkt“ doch als ich dann den Knall hörte, wußte ich sofort, daß man mich niedergeschossen hatte um mich umzubringen. Nach einer Stunde konnte ich eine Frau auf meine hilflose Situation aufmerksam machen. Im letzten Augenblick wurde ich doch noch gerettet.

 

Es folgten für mich hundert Tage Koma und 18 Monate Krankenhaus. Niemand glaubte an mein Überleben. Die Gelegenheit zur Vertuschung und zum Rechtsbruch durch die sächsischen Behörden war günstig.

 

Schon am nächsten Morgen bezichtigte sich Karl Josef Hilgert vor der Polizei in Bonn – ohne Not und gegen anwaltlichen Rat – des heimtückischen Mordes. Hilgert war mein Begleiter auf dem Golfplatz. Nach dem Attentat hatte ich ihn gebeten, Hilfe zu holen, die jedoch ausblieb. Am frühen Morgen nach der Tat war Hilgert von seinem Freund aus Rammenau angerufen worden, der ihm mitgeteilt hatte, daß ich außer Lebensgefahr sei. Es war Gefahr in Verzug. Eigentlich hätte niemand den Aufenthalt von Hilgert in Bonn wissen können, doch sein Freund rief ihn an. Nie hatte ich auf Hilgert als Täter hingewiesen, sondern diesen als Täter stets ausgeschlossen.

 

Nur wenige Tage nach meinem Erwachen aus dem Koma wurde ich in noch lebensbedrohlichen Zustand von einem unerfahrenen Polizeibeamten befragt. Als erste Widersprüche auftauchten, wurden meine Befragung n einfach eingestellt.

 

Im April 1997 fand die Hauptverhandlung gegen Hilgert vor dem Landgericht Bautzen statt. Ich, der einzige Tatzeuge, wurde im Krankenhaus nicht vernommen, da der „Täter glaubhaft“ gestanden hatte. Hilgert wurde wegen eines heimtückischen Mordversuchs zu nur 7 ½ Jahren Haft verurteilt, kam jedoch nach 4 Jahren wieder frei.

 

 

Als ich zwei Monate später im Krankenhaus das Strafurteil las, war es schon über 6 Wochen rechtskräftig, eine Revision für mich nicht mehr möglich. Das Gericht hatte meinen schlechten Gesundheitszustand schamlos mißbraucht und in einem Schauprozess  mit einem zweifelhaften Urteil eine politisch hochbrisante Akte geschlossen.

 

In einem Brief an den Stern (Eingang 16.09.96) heißt es:

 

„Die Geschichte um diese Schlossanlage ist so heiss, dass sie den Freistaat Sachsen in seinen politischen Grundfesten erschüttern wird ....“

 

Anlage 1   -  anonymer Brief an den Stern

 

Die anonymen Notizen, eine überschrieben –

 

„Liste der Leute die für den Mordanschlag auf Peter Köberle verantwortlich sind“

 

gingen bei meiner Lebenspartnerin ein. Sie übergab sie an Herrn Wolf Dieter Pfeifer - Leiter der Kripo Dezernat Sonderfälle in Dresden -. Diese Notizen wurden aus dem Strafverfahren Hilgert herausgehalten und erst fünf Jahre später in die Akte eingeordnet.

 

Alle auf der Liste genannten Personen sind mit den Ereignissen in Rammenau in Verbindung zu bringen. Gegen mehrere Personen auf dieser Liste hatte ich bereits

Im November 1995 Strafanzeige bei StA Weisel wegen des Verdachts der Untreue

und des gemeinschaftlichen Betrugs gestellt. Rechtzeitige Ermittlungen hätten vielleicht den Mordanschlag verhindern können. Intensive Ermittlungen hätten nach dem Mordanschlag sehr wahrscheinlich zu den Tätern und zu den Hintermännern führen müssen. Das Ermittlungsverfahren wurde am 16.10.96 zur Unzeit (ich lag im Koma) und mit einer nachweisbaren verlogenen Begründung der Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

Ich hatte nie einen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, den ich hätte beantworten müssen.

 

Noch eine Besonderheit: StA Weisel war später Beisitzender Richter im Strafver-fahren gegen Hilgert. Es ist unvorstellbar, daß er keine Beziehung zwischen meiner Strafanzeige und dem Attentat hergestellt hat.

 

Anlage 2   -  anonyme Notizen

Anlage 3   -   handschriftliche Notiz von StA Weisel v. 21.11.95

Anlage 4   -   verlogene Einstellungsbegründung der StA Bautzen

 

Als meine Lebenspartnerin die anonymen Notizen in Dresden Herrn Pfeifer übergab, zeigte ihr dieser ebenfalls ein anonymes Schreiben, in dem MP Biedenkopf aufgefordert worden war, an mich 7 Mio. DM zu zahlen und die yakuzatischen Sümpfe in den Amts-stuben Sachsen zu beseitigen. Sie schrieb sich damals den ihr unbekannten Ausdruck – yakuzatische Sümpfe – (Yakuza – japanische Mafia) in ihr Notizbuch.

 

Einige der etwa hundert Ungereimtheiten im Strafverfahren Hilgert:

 

nicht die Mordkommission, sondern nur ein unerfahrener Kripobeamter ermittelte

 

Am Tag des Attentats hatte ich mit Hilgert gemeinsam einen Termin bei der AOK Dresden vereinbart, um für Hilgert die rückständigen AOK-Beiträge zu bezahlen.

Kein „Mörder“ ist so verrückt und riskiert ein paar Stunden vor der Lösung seiner Probleme eine lebenslange Haftstrafe. Für die Gegner des Hoteprojekts wäre aber durch die Zahlung bei der AOK deren vorbereitete Argumentationskette zusammen-gebrochen. Deshalb mußte der Mordanschlag vor diesem Termin erfolgen.

 

Hilgert hatte kein Tatmotiv. Seine diffusen und widersprüchlichen Aussagen wurden nie überprüft. Ein Anruf bei der AOK oder beim Finanzamt hätte genügt, um festzustellen, daß seine diesbezüglichen Angaben nicht stimmten

 

Hilgert ist nicht unschuldig. Er hat mich in böser Absicht auf den Golfplatz vor das Gewehr eines noch unbekannten Schützen gelockt und hat nach dem Attentat meinen Tod billigend in Kauf genommen. Als Mittäter hat er sich genauso strafbar gemacht, wie der Schütze.

 

alle behördlichen Gutachten sind in den wesentlichen Aussagen falsch.

 

Im Gerichtsmedizinischen Gutachten verläuft der Schusskanal von vorne nach hinten, obwohl der Einschuss im Rücken war. Auch die Vermessung der Schusswunden ist völlig falsch. Im Gutachten konnte der Gerichtsmediziner überraschend keine Angaben mehr machen, obwohl er am Tag der Tat (ohne Kenntnis der Hintergründe um Schloss Rammenau) von einem kleinkalibrigen Geschoss sprach.

 

Die von Hilgert behauptete Waffe ist jedoch großkalibrig – 9 mm !

 

Das Gutachten des LKA über Schmauch ist entweder falsch oder das von mir zur Tatzeit getragene Shirt wurde auf dem 7-wöchigen Weg zum LKA zum Geständnis passend manipuliert. Letzteres ist anzunehmen, denn

 

alle Zeugen bestätigen am Unfallort einen handtellergroßen Blutfleck auf der linken

Brustseite

 

das gelbgrüne Shirt wurde unsachgemäß in einer Plastiktüte verpackt und anfangs als weißes Unterhemd weitergegeben. Als das Shirt zum LKA kam war es halbverwest. Im Gutachten des LKA wird es  - als nahezu vollständig mit einer blutverdächtigen Substanz durchtränkt – beschrieben.

 

Obwohl Hilgert behauptet, bei der Schussabgabe mindesten 5 Meter oder mehr entfernt gewesen zu sein, befanden sich auf meinem Shirt Schmauchspuren, die eine Ent-fernung von 50 – 80 cm, evtl. sogar weniger beweisen. Nahschusszeichen (bis 2 Meter stets vorhanden) waren weder an der Einschusswunde, noch am Shirt.

 

Am 11.07.97 (nur zwei Monate nach Rechtskraft des Urteils) gab die Staatsanwältin die Anweisung, meine Kleidung zu vernichten, während der Täter seine Bekleidung mit der gleichen Anweisung zurückerhielt. Dadurch wurde verhindert, das ich die Manipulation irgandwann beweisen konnte. Selbst der kleine Barbetrag von DM 3.35 wurde ungefragt konfisziert.

 

Anlage 5    -   Anweisung der Staatsanwältin v. 11.07.1997

 

Mit Verfügung v. 25. April 1997 wies der Vorsitzende Richter Kindermann an, die angebliche Tatwaffe der zentralen Waffensammlung des LKA zu übergeben. Entgegen dieser Anweisung wurde diese zurück in die Asservatenkammer nach Bautzen gebracht und dort  o h n e  Einlagerungsschein eingelagert. Ein Erledigungsvermerk v. 5.5.97 täuscht die weisungsgemäße Ausführung der richterrlichen Anordnung vor. In vorauseilendem Gehorsam wurde die heiße Waffe jedoch Ende 1997 durch den Kripobeamten, der mich in der Klinik befragt hatte,  vernichtet. Da es kein Vernichtungsprotokoll gibt, wies die Staatsanwältin am 26.11.98 an, die „Tatwaffe“ zu vernichten. Im Mai 2001 läßt die Staatsanwaltschaft nochmals überprüfen, ob die Asservate (Tatwaffe) auch wirklich vernichtet worden sind. Ein höchst ungewöhnliches Verhalten, es sei denn, die Staatsanwaltschaft fürchtete durch die Beweismittel einer kriminellen Handlungsweise überführt zu werden.

 

Anlage 6  -  Anweisung zur Tatwaffe

 

Da ich ab 1998 intensiv nach einer anderen, als der offiziellen,  Wahrheit suchte, wurde die Staatsanwaltschaft Bautzen nervös. Über Innenminister Hardraht hatte ich ihr schlampige Ermittlungsarbeit vorgeworfen und um weitere Aufklärung gebeten.

 

Im Januar 2000 versuchte der gehorsame StA Josinger (Bautzen) mich in einem Strafverfahren – Az 200 Js 14596/97 – ohne alle Ermittlungen für 2 Jahre in Gefängnis (ohne Bewährung) zu schicken. Sein Strafvorwurf – ich wollte niemals ein Schlosshotel bauen und hätte die Gelder für mich persönlich verwendet. Die Menschen im Osten müßten vor solch leeren Versprechungen geschützt werden. Es gab einen klassischen Freispruch. Ein einziger Anruf des Staatsanwalts beim Bauamt hätte ergeben, es gab eine rechtskräftige Baugenehmigung. Die Vorwürfe von StA Josinger waren haltlos. Noch am Tag des Urteils legte Josinger Berufung ein, die er einige Wochen zurücknehmen mußte. Dieses Strafverfahren war ein schwerer Ver-stoß gegen alle deutschen Rechtsnormen und ist nur vergleichbar mit der Willkürjustiz im Dritten Reich.

 

Der Stachel des vorstehend an mir versuchten Staatsverbrechens schmerzt heute mindestens genau so, wie die schlimmen Folgen des Mordanschlags. Dieses versuchte Verbrechen eines gehorsamen Staatsanwalts wird mich nicht ruhen lassen und zukünftig vehement die Unabhängigkeit der Staatsanwälte und die Bestrafung von solchen Rechtsbeugern zu fordern, so lange ich lebe. Ich glaube, Sie werden für mein Verhalten dann noch mehr Verständnis aufbringen, wenn ich den Vorgang ergänze und sage, daß der Staatsanwalt einen „Kronzeugen“ aufgeboten hatte, den ich zu den dringend Verdächtigen der Mitverschwörung um den Mordanschlags zähle.

 

Was ich stets vermutet hatte, daß man mich mit diesem Strafverfahren einschüchtern und von weiteren Nachforschungen abhalten wollte, kann ich anhand des Schreibens der StAin Grajcarek an den Generalstaatsanwalt v. 06.01.2000 beweisen. Im letzten Absatz begründet sie den Vorwurf der schlampigen Ermittlungsarbeit mit Verweis auf dieses Strafverfahren. Wahrlich, ein ungeheuerlicher Vorgang.

 

Anlage 7  -  Schreiben StAin Grajcarek an Generalstaatsanwalt v. 06.01.2000

 

Außer Erzählungen gegenüber unbeteiligten Dritten, liefert die Staatsanwältin bis heute nicht einen einzigen Beweis für die Täterschaft Hilgerts. Im übrigen ist der Inhalt des Schreibens in nahezu allen Punkten verlogen. Es handelt sich ja nur um ein internes Schreiben, das man als Opfer im Normalfall nicht in die Hände bekommt.

 

Sie stimmen mit mir sicherlich überein, daß es bei so vielen Ungereimtheiten im deutschen Rechtssystem unbedingt eine Stelle geben müßte, die meine schweren Vorwürfe im Namen des „demokratischen Rechtsstaats“ überprüft, um die Schuldigen der gerechten Strafe zuzuführen. Es gibt keine solche Stelle. Auch vorsätzlicher Rechtsbruch durch Staatsanwälte und Richter wird gedeckt durch das Richterprivileg, das in einem wahren Rechtsstaat nichts zu suchen hat.

 

Auch ich war lange vom Recht und unabhängigen Richtern überzeugt. Deshalb bin ich allein den langen und mühsamen Weg gegangen. Haben Sie bitte Verständnis, daß ich mich als Opfer vom Rechtsstaat inzwischen als völlig „verarscht“ fühle, wenn ich Ihnen nun den 2. Teil der Ereignisse schildere.

 

Es gehört zum bürokratischen und zum deutschen Rechtssystem, daß die Vorgesetzten und sonstige Institutionen durch sog. „Sachbearbeiter“ bei problematischen Fällen äußerst dümmlich am Thema vorbeireden und auf späteres Nachhaken die Türen völlig verrammeln und mitteilen, daß Sie nicht mehr antworten werden. Und tat-sächlich, sie antworten dann auch nicht mehr.

 

Auf mein Schreiben an den damaligen Justizminister Schmitz-Jortzig mit der Bitte, den Gerichten im Rahmen der bestehenden Gesetze bei schweren Vergehen und Verbrechen Weisung zu erteilen, auch das Opfer im Gerichtsverfahren dann unbedingt als Zeuge zu hören, wenn dieses zur Aussage bereit ist, um zu einem richtigen Strafurteil zu kommen, wies das Justizministerium am 11.11.97 lediglich darauf hin, daß Justiz Ländersache sei. Es ging mir nicht mehr nur um meinen abgeschlossenen Fall, es ging mir um das deutsche Recht und darum, andere unschuldige Justizopfer vor solchen Enttäuschungen zu bewahren.

 

Anlage 8  -  Schreiben Justizministerium v. 11.11.97

 

Mein umfangreiches Schreiben mit dem Vorwurf der schlampigen Ermittlungsarbeit und der Bitte um weitere Ermittlungen an Innenminister Hardraht sandte dieser mit den Unterlagen am 8.11.99 an das Sächs. Justizministerium. Ermittlungsarbeit ist eine Polizeiaufgabe. Oberster Dienstherr der Polizei ist der Innenminister. Bereits in den unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften gibt es Lücken, die leicht zum Nachteil der Opfer und für Rechtswillkür mißbraucht werden können.

 

Anlage 9   -  Schreiben Innenministerium v. 8.11.1999

 

Im Schreiben (Datum nicht lesbar) der Generalstaatsanwaltschaft wird lediglich darauf hingewiesen, daß das Geständnis von Hilgert im Gerichtsverfahren umfassend geprüft wurde. Den nachhaltigen Beweis bleibt die GStA bis heute schuldig. Eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts ist nicht möglich, da es vom gesamten Strafverfahren keine Inhaltsprotokolle gibt. Niemand kann heute sagen, wer was gesagt hat. Niemand kann heute den Wahrheitsgehalt und die Widersprüche in den Aussagen in der Hauptverhandlung gegen Hilgert prüfen.

 

Auch Strafanwalt Rolf Bossi fordert in seinem Buch – „Halbgötter in Schwarz“ die Protokollierungspflicht aller Aussagen. Was bei Bagatelldelikten (Diebstahl, Sach-beschädigung u.a.) selbstverständlich ist, um für die Berufungsinstanz nachvollziehbare Unterlagen zu haben, gibt es nicht bei schweren Vergehen und Kapitalverbrechen. Da der BGH nur noch die Formalien eines Urteils prüft, sitzen in deutschen Gefängnisse mehrere unschuldige Opfer lebenslang, ohne je eine Chance auf eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Eine solche Handhabung ist eines Rechtsstaates unwürdig. Die Aussagen müssen unverzüglich protokolliert werden, um der Rechtswillkür durch die Justiz vorzubeugen.

 

Anlage 10  -  Schreiben GStA

 

Ein weiteres Schreiben v. 10.03.2000 sandte mir Innenminister Hardraht unbearbeitet zurück, mit dem Vermerk:

 

„Da aus Ihrem Schreiben hervorgeht, dass Sie mit dr Weiterleitung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz nicht einverstanden sind, fügen wir die Unterlagen zu unserer Entlastung bei.

 

Glauben Sie, war das wirklich eine  s a u  -bere Arbeit? Sein Tisch war sauber.

 

Anlage 11  -  Schreiben Innenministerium v. 17.03.2000

 

Nach einem Gespräch mit dem persönlichen Referenten von MP Biedenkopf im Frühjahr 2002 übersandte ich am 10.06.2002 an die Sächs. Staatskanzlei ein 38-seitiges Schreiben mit der Auflistung der unzähligen Widersprüche und fügte penibel die entsprechenden Schriftstücke bei. Dies war die Arbeit, die eigentlich die Staats-anwältin vor dem Strafprozess hätte machen müssen.

 

Mit Schreiben v. 16.10.2002 teilte mir die Staatskanzlei mit, daß das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft keinen Grund für die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens sehen. Ein Rechtsbeuger deckt hier den andern. Der staatlichen Willkür werden nirgendwo Grenzen gesetzt.

 

Anlage 12   -   Schreiben Sächs. Staatskanzlei v. 16.10.2002

 

Nachdem mir KHK Lechner von der Kripo Leonberg nach Rücksprache mit dem zu-ständigen Staatsanwalt in Stuttgart zugesichert hatte, daß eine neue Strafanzeige von dort an den Generalbundesanwalt – und nicht nach Sachsen – geschickt werde, stellte ich am 22.01.2003 eine neue Strafanzeige (Tgb.-Nr. 34/03) wegen des Verdachts

 

der Strafvereitelung, Rechtsbeugung bzw. gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt.

 

Entgegen der Absprache sandte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 3.3.03 die Strafanzeige nebst allen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Bautzen, wo diese am 5.3.03 (Karnevalswoche) einging. Einen zufälligen Termin in Bautzen am 11.03.03 nutzten wir zu einem Besuch bei der Staatsanwaltschaft, um dort über diese neue Strafanzeige zu sprechen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Schindler verweigerte ein Gespräch. OStA Claus Bogner erklärte, er wäre für Amtsvergehen zuständig, sei tags zuvor aus dem Urlaub gekommen und habe die Akte noch nicht gesehen.

 

Bei einer Aktenprüfung Ende April 2003 durch mich waren zwei neue Aktendeckel angelegt. Außer den Anschreiben der Polizeidirektion Böblingen und der Staatsanwaltschaft Stuttgart befand sich in beiden Akten lediglich eine Einstellungsverfügung – ohne Datum – „...wonach das Verfahren eingestellt wurde, weil der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte.“,Auf dem Weg von Stuttgart nach Bautzen hatte sich der schwere Strafvorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs bereits reduziert auf Strafvereitelung u.a.

 

Sie sehen, wir haben überall bei den Staatsanwaltschaften wirklich trickreiche und raffinierte Gewohnheitstäter. Ein bekannter Strafanwalt in Dresden formulierte es so:

 

„Sie werden in Deutschland nicht einen Staatsanwalt finden, der gegen einen andern ermitteln wird. Sie werden letztendlich in persönlichem Frust enden. Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit!“

 

Anlage 13  -  Deckblatt der neuen Strafanzeige und vorbereitete Einstellungsverfügung mit handschriftlichem Vermerk von OStA Bogner

 

Über den Generalstaatsanwalt in Dresden kam die Akte dann doch noch am 21.06.03 zur Staatsanwaltschaft Görlitz. Wie in allen Staatsanwaltschaften gibt es auch dort sehr gehorsame und karrierebewußte Staatsanwälte. Einer von Ihnen ist  OStA Jöst. Mit vielen Widersprüchlichkeiten und noch mehr dummen Satzbausteinen hatte er bereits am 25.06.03 – also innerhalb von vier Tagen - die umfangreiche und schwierige Akte geprüft und eine 4-seitige Einstellungsverfügung geschrieben. Sie sehen daran, es gibt im Justizsystem durchaus tüchtige Mitarbeiter.

 

Der rasende OStA Jöst hätte sich ruhig einige Tage mehr Zeit lassen können. Mit seinem ungewöhnlichen Arbeitstempo hat er bewiesen, daß er von seinen vorgesetzten Dienststellen zum „billigen Stempelanwalt“ degradiert und mißbraucht wurde. Niemandem auf der Welt ist es möglich, in nur 4 Tagen eine solche Akte zu prüfen und diese Einstellungsverfügung zu schreiben. Sie war ihm so vorgegeben worden. Der Inhalt der Einstellungsverfügung ist ein Hohn für das deutsche Recht und das Opfer. Nahezu jede Aussage ist falsch oder aus dem Zusammenhang gerissen.

 

Es wird Sie kaum noch wundern, daß auch die Generalstaatsanwaltschaft diesen Rechtsbruch erneut gedeckt hat und mit Bescheid v. 12.11.2003 die Beschwerde abgewiesen hat. Den schweren Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs war schon auf dem Weg von Stuttgart nach Bautzen untergegangen und kann allenfalls noch in „etc.“ vermutet werden.

 

Neben vielen subtilen Satzbausteinen lautet die dümmste Aussage von OStA Kessler in diesem Bescheid:

 

„....Selbst der Anzeigenerstatter will in dieser Entfernung (5 Meter) aber keine andere

Person als den Verurteilten Hilgert wahrgenommen haben. Damit widerlegt er selbst seine Behauptung, eine dritte Person habe auf ihn geschossen.

 

Bei der Sächs. Generalstaatsanwaltschaft scheint völlig unbekannt zu sein, daß vereinzelte Kugeln bißchen weiter als 5 Meter fliegen und dann immer noch tödlich sein können. Warum muß ich einen Täter gesehen haben, obwohl mir in den Rücken geschossen worden war?  Das ist eine Logik, die man nur noch als Jurist verstehen kann..

 

Stets hatte ich in meinen Schreiben um die Benennung einer neutralen Stelle gebeten, der ich meine unzähligen Beweise zur Prüfung vorlegen kann. Eine mehrstündige Vernehmung des Verurteilten Hilgert in meinem Beisein würde innerhalb von wenigen Stunden das Lügengebäude zum Einsturz bringen. Aber dem weicht die Staatsanwaltschaft bisher aus.

 

Die unglaublichen Klimmzüge unserer Politiker:

 

Bundespräsident Johannes Rau ließ am 21.01.2004 mitteilen, „....daß er aus rechtsstaatlichen Gründen nicht eingreifen kann.“

 

Anlage 14    -  Schreiben v. 21.01.2004

 

Bundespräsident Prof. Horst Köhler antwortete auf mehrere Schreiben erst gar nicht. Das Thema Justiz und Unrecht ist ihm viel zu heiß. Lieber eine Mahnung zum Holocaust als zur Situation des derzeitigen Rechts.

 

Auch das Bundeskanzleramt (Richtlinienkompetenz) schrieb am 28.01.2005:

 

„Weitere Schreiben in dieser Angelegenheit kann ich nicht beantworten.“

 

Anlage 15  -  Schreiben Bundeskanzleramt v. 28.01.2005

 

Die Generalbundesanwaltschaft sandte mir am 06.052003 mein Schreiben nebst Anlagen zurück, darunter auch die vorbereitete Einstellungsverfügung mit dem Vermerk von OStA Bogner v. 11.0.03. Ja, ich hatte der GBUA damit eine Rechtsbeugung des Oberstaatsanwalts bewiesen. Aber das interessierte nicht. Da ich nicht auf-gab, schrieb die GBuA am 29.09.03:

 

„Weitere Schreiben in dieser Angelegenheit kann ich nicht beantworten.“

 

Anlage 16   -  Brief v. 29.09.2003

 

Bundesjustizministerin Zypries hatte anläßlich des Deutschen Richtertages im September 2003 in Dresden die Forderung des Deutschen Richterbundes nach Un-abhängigkeit der Staatsanwälte mit folgenden Worten zurückgewiesen;

 

„Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben einen Staatsanwalt, der nicht ermittelt und Sie können ihm keine Weisung erteilen.....“

 

Ich hatte die Ministerin einer offensichtlichen falschen Aussage überführen können und bat sie entsprechend dieser Aussage, in meinem Fall den ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Sachsens Weisung zu erteilen.

 

Das Antwortschreiben v. 28.10.2004:

 

„Ich bitte daher um Verständnis, daß weitere Eingaben und Anfragen in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden können.“

 

Anlage 17  -  Brief Justizministerium v. 28.10.2004

 

Deutscher Richterbund  -  Er zog es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen.

 

Sächsischer Justizminister Lothar de Maiziére antwortete auf die von mir an ihn öffentlich gestellten Fragen v. 06.09.2004 nicht.

 

Sächsischer Justizminister Geert Mackenroth  (er forderte als Vorsitzender des Richterbundes die Unabhängigkeit der Staatsanwälte) antwortete auf mein Schreiben v. 27.12.2004 ebenfalls nicht.

 

Alle angeschriebenen Parlamentarier antworteten nicht, darunter Guido Westerwelle und Dr. Wolfgang Gerhard (FDP).  Mein Brief an MdB Friedrich Merz landete nach Mahnung bei Clemens Binninger, der sich ebenfalls der Verantwortung entzog.

 

Vor Beginn der neuen Legislatrperiode hatte ich im Oktober 2004 alle Sächsischen Landtagsabgeordnete von diesen Vorgängen informiert. Nich ein einziger antwortete.

 

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags – schon nach wenigen Tagen schickte er die an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition unbearbeitet und  unbearbeitet an den Sächsischen Landtag, wo diese kurz vor Weihnachten 2004 ein-ging. Daraufhin unterlegte ich die Petition noch mit weiteren Vorwürfen, die ich nach Dresden schickte. Alle im Sächs. Landtag vertretenen Parteien erhielten eine Kopie.

Im Juli 2005 wies der Petitionsausschuss die Petition ab und orientierte sich nur an den verlogenen und in nahezu allen Punkten an den Behauptungen des Finanzministeriums.

 

Bis heute wurde und wird mir das rechtliche Gehör von allen Behörden verweigert. Das ist eine Verletzung der elementarsten Grundrechte des Bürgers.

  

Ist diese unvollständige Auflistung nicht eine Schande für einen Rechtsstaat. Die ver-antwortungslose Inkompetenz unserer politischen Repräsentanten ist beschämend.

Aus dieser Auflistung aber erkennen Sie, daß das Recht für den normalen Bürger, sofern er es politisch einfordert, nicht mehr gilt. Unser bereits oben erwähnter OStA Claus Bogner ist inzwischen der Chef der Antikorrupotionstruppe INES in Sachsen. Sie erkennen daran, gehorsame Staatsdiener klettern schnell auf der Karriereleiter. Vor einigen Wochen machte StA Ball von der Truppe INES Schlagzeilen. Er durchsuchte das Haus des früheren Wirtschaftsminister Kajo Schommer, der im Verdacht steht, fürs Nichtstun über einen Beratervertrag mit dem „Grünen Punkt“ 600.000 € kassiert zu haben. Es ist kaum anzunehmen, daß der Grüne Punkt ausgerechnet in Sachsen eine andere Geschäftspolitik betrieb, als in den andern Bundesländern. StA Ball ist inzwischen in die Insolvenzabteilung strafversetzt. So ergeht es ungehorsamen Staatsanwälten. StA Ball droht bei weiterem Widerstand allenfalls die übliche Psychiaterisierung und Entlassung auf Kosten der Steuerzahler.

 

Vermutlich erinnern Sie sich an StA Maier aus Augsburg, der im Gestrüpp der CDU-Spendenaffäre hängenblieb und resigniert aufgab.

 

Auch Generalstaatsanwalt Prechtel hatte die politische Macht von Justizminister Ringsdorff e-fahren müssen. Da er das Ermittlungsverfahren gegen die PDS-Vorsitzende wegen Ladendiebstahls gegen den politischen Willen weiterlaufen ließ, erhielt Prechtel seine Entlassungsurkunde.

 

Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte dient nicht dazu, ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Weisung zu erteilen, sondern sie dient vor allem der politischen Führungsmacht übereifrigen Staatsanwälten Einschränkungen und Verbote bei unliebsamen Ermittlungen in eigener Sache zu erteilen.

 

Erwähnen muß ich noch abschließend die eines Sozialstaates unwürdige Behandlung des Gewaltopfers durch die Sächsischen Sozialbehörden. Hätte ich nicht die Unterstützung durch den Weissen Ring, so wäre es mir aus finanziellen Gründen nicht möglich, meine berechtigten OEG-Entschädigungsrechte durchzusetzen. Eine höchst unrühmliche Rolle spielen dabei auch die Sozialgerichte hier in Stuttgart, da die dortigen Sozialrichter nicht bereit waren, meinen Sachvortrag und die Begriffe zu klären. Derzeit laufen von mir vier Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Auch Sie werden mir nur schwer erklären können, warum das Opfer eines Berufsunfalls ein Opfer dritter Klasse ist und weniger erhält als ein Sozialhilfeempfänger. Dabei sind vor Leistungen der Berufsgenossenschaften Beiträge an diese zu zahlen.  Es klingt schon mehr nach der Geschichte aus Schilda, wenn ich Ihnen noch mitteile, daß die Versorgungsverwaltung Chemnitz nach 9 Jahren zu prüfen begann, ob mir nach dem Mordanschlag Versorgungskrankengeld zugestanden hätte. Einige Tage vor Weihnachten kam der Nachzahlungsbescheid für den Zeitraum v. 30.07.96 – 27.01.98, nach 9 ½ Jahren! Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Leistung.

 

Erwähnen will ich noch, daß ich einen umfangreichen autobiographischen Roman im Rohentwurf fertiggestellt habe, den ich hoffe, noch in diesem Jahr veröffentlichen zu können.

 

Im Gegensatz zu den meisten Wahlversprechen kostet eine Justizreform zugunsten mehr Recht und Gerechtigkeit überhaupt nichts. Der Glaube der Bürger an die politische Führung würde dadurch gefestigt.

 

Ich erwarte von Ihnen einen Zwischenbescheid bis spätestens 20.01.2006, da ich ab Ende Januar mit meinen Aktionen beginnen werde, um noch den von mir erwarteten Erfolg zu haben. Verstehen Sie nun, warum für mich das biblische Maß des Verzeihens voll ist?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Weitere Infos – www.rammegate.de.vu   und   www.justizirrtum.de mit Filmbericht PRO 7

oder bei google – mordanschlag rammenau – eingeben!


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