Herrn MdL Vorsitzender der CDU-Fraktion Stefan M a
p p u s Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 S t
u t t g a r t Neujahrsempfang in Weil der Stadt /
Mordanschlag in Rammenau (Sachsen) Sehr geehrter Herr Mappus, es ehrt Sie, wenn Sie in Ihrer Position noch an den
Rechts- und Sozialstaat Deutsch-land glauben. Auch ich hatte fast mein ganzes
Leben diesen unerschütterlichen Glauben, doch wurde ich von den deutschen Behörden
in den vergangenen Jahren eines anderen belehrt. Heute behaupte ich, einen deutschen Rechtsstaat gibt
es nicht, hat es auch nie gegeben. Politiker und Justiz schützen heute schon
wieder gemeinsam heimtückische Mörder vor Strafverfolgung. Ich weiß, Justiz ist Ländersache. Ich weiß auch, daß
eine Unterstützung durch Sie aus zweierlei Gründen nicht einfach wird, weil
erstens das Verbrechen schon fast zehn Jahre zurück liegt und zweitens es
bisher keine Kontrollstelle bei staatlicher und bei Justizwillkür gibt. An den
von Napoleon vor über 200 Jahren willkürlich gezogenen Grenzen scheitert im
Regelfall das Recht und der gute Wille. Erschwerend kommt hinzu, daß nach
Kriegsende die damaligen Politiker die blutrote Vergangenheit der Justiz nicht
aufgearbeitet haben und im Gegenzug die Justiz die oftmals braune Vergangenheit
der Politiker „übersehen“ hat. Weiterhin kommt hinzu, daß wir längst keine
Demokratie mehr haben, sondern durch den Fraktionszwang eine Parteiendiktatur,
die dem parasitären Wildwuchs der Bürokratie auf Kosten von immer weniger sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten keinen Einhalt bietet. Zu welchen menschenverachtenden Auswüchsen
eine loyale und gehorsame Bürokratie und eine verbrecherische Justiz vor siebzig
Jahren geführt hatte, ist hinreichend bekannt. Dies sollte uns für die Zukunft
eine heilsame Mahnung sein. An meinem, allein von mir bitter erlebten, Fall läßt
sich gut nachweisen, wie weit wir heute wieder von den im Grundgesetz (es ist
ein Provisorium; ein Besatzungsstatut) garantierten Grundrechten entfernt sind.
Niemand in unserem Staat, keine Institution und auch kein Politiker ist bereit,
diesem kriminellen Treiben Einhalt zu gebieten. Da es bis zur Wahl nur noch 80 Tage sind, ich diesen
Termin für eine öffentliche Information und meine Protestaktionen nutzen will,
bitte ich Sie, mir bis Ende Januar 2006 mitzuteilen, ob und inwieweit Sie mich
bei der Suche nach der Wahrheit und bei der Bestrafung von heimtückischen
Mördern unterstützen können. Daß ich meine Aktionen schon vorbereite, sehen Sie
im Internet unter www.hilfe-ruf.de.vu Bis Ende Januar werde ich aufgrund des
gestrigen Gesprächs keine Aktionen einleiten und auch dieses Schreiben nicht ins
Internet einstellen. Sachverhalt: Im Rahmen einer
Golfplatzplanung wurde ich gebeten, die maroden
Meiereigebäude des Barockschlosses Rammenau (heute
Krs. Bautzen) in ein exklusives Schlosshotel auszubauen. Nachdem 1992 die
Sächsische Schlösserverwaltung
gegründet worden war, wurden von über 1000
Schlössern knapp 20 der kulturhistorisch wertvollsten in die
Schlösserverwaltung eingegliedert, darunter auch Schloss Rammenau. Die
Gespräche gingen mit dem Finanzministerium weiter. Am 01.08.94 wurde ein
Erbbaurechtsvertrag (Wert lt. Notarurkunde 7 Mio. DM) für 86 Jahre abgeschlossen,
obwohl es bereits erhebliche Widerstände gab. Nachdem am 25.11.94
eine erste Teilbaugenehmigung für 40
Hotelappartemens erteilt worden war, began-nen behördenübergreifende Intrigen
gegen das Projekt und gegen mich übelste Ver-leumdungen, um das Projekt zu
kippen. Als nach 20-monatigen Intrigen die
Ministerialbürokratie des Finanzministerium vertragsbrüchig dem Notar gegenüber
schriftlich die Zustimmung zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch
verweigerte, kündigte ich schriftlich hohe Schadensersatzansprüche an. Am
22.07.1996 fand ein Gespräch bei Präsident Fischer (Sächsisches Landesamt für Finanzen)
statt. Präsident Fischer bestimmte, daß der Vertrag in den vorbereiteten
Grundbüchern zu vollziehen sei und daß das Hotel in der genehmigten Form gebaut
werde, da zum Jahresende 1996 die Sonderabschreibung Aufbau Ost auslief. Nach
der Eintragung des Erbbaurechts wäre der Vertrag unwiderruflich 86 Jahre gültig
gewesen. Nur einige Tage später, am 30.07.1996 wurde ich von
einem bis heute noch unbe-kannten Schützen auf dem Golfplatz Rammenau
heimtückisch niedergeschossen. Ich erinnere mich noch deutlich an einen
Gewehrschuss aus einer größeren Ent-fernung. Zuerst kam der Schmerz. Ich dachte
an „Herzinfarkt“ doch als ich dann den Knall hörte, wußte ich sofort, daß man
mich niedergeschossen hatte um mich umzubringen. Nach einer Stunde konnte ich
eine Frau auf meine hilflose Situation aufmerksam machen. Im letzten Augenblick
wurde ich doch noch gerettet. Es folgten für mich hundert Tage Koma und 18 Monate
Krankenhaus. Niemand glaubte an mein Überleben. Die Gelegenheit zur Vertuschung
und zum Rechtsbruch durch die sächsischen Behörden war günstig. Schon am nächsten Morgen bezichtigte sich Karl Josef
Hilgert vor der Polizei in Bonn – ohne Not und gegen anwaltlichen Rat – des
heimtückischen Mordes. Hilgert war mein Begleiter auf dem Golfplatz. Nach dem
Attentat hatte ich ihn gebeten, Hilfe zu holen, die jedoch ausblieb. Am frühen
Morgen nach der Tat war Hilgert von seinem Freund aus Rammenau angerufen
worden, der ihm mitgeteilt hatte, daß ich außer Lebensgefahr sei. Es war Gefahr
in Verzug. Eigentlich hätte niemand den Aufenthalt von Hilgert in Bonn wissen
können, doch sein Freund rief ihn an. Nie hatte ich auf Hilgert als Täter
hingewiesen, sondern diesen als Täter stets ausgeschlossen. Nur wenige Tage nach meinem Erwachen aus dem Koma
wurde ich in noch lebensbedrohlichen Zustand von einem unerfahrenen
Polizeibeamten befragt. Als erste Widersprüche auftauchten, wurden meine Befragung
n einfach eingestellt. Im April 1997 fand die Hauptverhandlung gegen
Hilgert vor dem Landgericht Bautzen statt. Ich, der einzige Tatzeuge, wurde im
Krankenhaus nicht vernommen, da der „Täter glaubhaft“ gestanden hatte. Hilgert
wurde wegen eines heimtückischen Mordversuchs zu nur 7 ½ Jahren Haft
verurteilt, kam jedoch nach 4 Jahren wieder frei. Als ich zwei Monate später im Krankenhaus das
Strafurteil las, war es schon über 6 Wochen rechtskräftig, eine Revision für
mich nicht mehr möglich. Das Gericht hatte meinen schlechten Gesundheitszustand
schamlos mißbraucht und in einem Schauprozess
mit einem zweifelhaften Urteil eine politisch hochbrisante Akte geschlossen. In einem Brief an den Stern (Eingang 16.09.96) heißt
es: „Die Geschichte um diese Schlossanlage ist so heiss, dass sie den
Freistaat Sachsen in seinen politischen Grundfesten erschüttern wird ....“ Anlage 1
- anonymer Brief an den Stern Die anonymen Notizen, eine überschrieben – „Liste der Leute die für den Mordanschlag auf Peter
Köberle verantwortlich sind“ gingen bei meiner Lebenspartnerin ein. Sie übergab
sie an Herrn Wolf Dieter Pfeifer - Leiter der Kripo Dezernat Sonderfälle in
Dresden -. Diese Notizen wurden aus dem Strafverfahren Hilgert herausgehalten
und erst fünf Jahre später in die Akte eingeordnet. Alle auf der Liste genannten Personen sind mit den
Ereignissen in Rammenau in Verbindung zu bringen. Gegen mehrere Personen auf
dieser Liste hatte ich bereits Im November 1995 Strafanzeige bei StA Weisel wegen
des Verdachts der Untreue und des gemeinschaftlichen Betrugs gestellt.
Rechtzeitige Ermittlungen hätten vielleicht den Mordanschlag verhindern können.
Intensive Ermittlungen hätten nach dem Mordanschlag sehr wahrscheinlich zu den
Tätern und zu den Hintermännern führen müssen. Das Ermittlungsverfahren wurde
am 16.10.96 zur Unzeit (ich lag im Koma) und mit einer nachweisbaren verlogenen
Begründung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ich hatte nie einen Brief der Staatsanwaltschaft
erhalten, den ich hätte beantworten müssen. Noch eine Besonderheit: StA Weisel war später
Beisitzender Richter im Strafver-fahren gegen Hilgert. Es ist unvorstellbar,
daß er keine Beziehung zwischen meiner Strafanzeige und dem Attentat
hergestellt hat. Anlage 2
- anonyme Notizen Anlage 3
- handschriftliche Notiz von
StA Weisel v. 21.11.95 Anlage 4
- verlogene
Einstellungsbegründung der StA Bautzen Als meine Lebenspartnerin die anonymen Notizen in
Dresden Herrn Pfeifer übergab, zeigte ihr dieser ebenfalls ein anonymes
Schreiben, in dem MP Biedenkopf aufgefordert worden war, an mich 7 Mio. DM zu
zahlen und die yakuzatischen Sümpfe
in den Amts-stuben Sachsen zu beseitigen. Sie schrieb sich damals den ihr unbekannten
Ausdruck – yakuzatische Sümpfe – (Yakuza – japanische Mafia) in ihr Notizbuch. Einige der etwa hundert Ungereimtheiten im
Strafverfahren Hilgert: nicht die Mordkommission, sondern nur ein
unerfahrener Kripobeamter ermittelte Am Tag des Attentats hatte ich mit Hilgert gemeinsam
einen Termin bei der AOK Dresden vereinbart, um für Hilgert die rückständigen
AOK-Beiträge zu bezahlen. Kein „Mörder“ ist so verrückt und riskiert ein paar
Stunden vor der Lösung seiner Probleme eine lebenslange Haftstrafe. Für die
Gegner des Hoteprojekts wäre aber durch die Zahlung bei der AOK deren
vorbereitete Argumentationskette zusammen-gebrochen. Deshalb mußte der
Mordanschlag vor diesem Termin erfolgen. Hilgert hatte kein Tatmotiv. Seine diffusen und
widersprüchlichen Aussagen wurden nie
überprüft. Ein Anruf bei der AOK oder beim Finanzamt hätte genügt, um festzustellen,
daß seine diesbezüglichen Angaben nicht stimmten Hilgert ist nicht unschuldig. Er hat mich in böser
Absicht auf den Golfplatz vor das Gewehr eines noch unbekannten Schützen
gelockt und hat nach dem Attentat meinen Tod billigend in Kauf genommen. Als
Mittäter hat er sich genauso strafbar gemacht, wie der Schütze. alle behördlichen Gutachten sind in den wesentlichen
Aussagen falsch. Im Gerichtsmedizinischen Gutachten verläuft der
Schusskanal von vorne nach hinten, obwohl der Einschuss im Rücken war. Auch die
Vermessung der Schusswunden ist völlig falsch. Im Gutachten konnte der
Gerichtsmediziner überraschend keine Angaben mehr machen, obwohl er am Tag der
Tat (ohne Kenntnis der Hintergründe um Schloss Rammenau) von einem
kleinkalibrigen Geschoss sprach. Die von Hilgert behauptete Waffe ist jedoch
großkalibrig – 9 mm ! Das Gutachten des LKA über Schmauch ist entweder
falsch oder das von mir zur Tatzeit getragene Shirt wurde auf dem 7-wöchigen
Weg zum LKA zum Geständnis passend manipuliert. Letzteres ist anzunehmen, denn alle Zeugen bestätigen am Unfallort einen
handtellergroßen Blutfleck auf der linken Brustseite das gelbgrüne Shirt wurde unsachgemäß in einer
Plastiktüte verpackt und anfangs als weißes Unterhemd weitergegeben. Als das
Shirt zum LKA kam war es halbverwest. Im Gutachten des LKA wird es - als nahezu vollständig mit einer
blutverdächtigen Substanz durchtränkt – beschrieben. Obwohl Hilgert behauptet, bei der Schussabgabe
mindesten 5 Meter oder mehr entfernt gewesen zu sein, befanden sich auf meinem
Shirt Schmauchspuren, die eine Ent-fernung von 50 – 80 cm, evtl. sogar weniger
beweisen. Nahschusszeichen (bis 2 Meter stets vorhanden) waren weder an der
Einschusswunde, noch am Shirt. Am 11.07.97 (nur zwei Monate nach Rechtskraft des Urteils)
gab die Staatsanwältin die Anweisung, meine Kleidung zu vernichten, während der
Täter seine Bekleidung mit der gleichen Anweisung zurückerhielt. Dadurch wurde
verhindert, das ich die Manipulation irgandwann beweisen konnte. Selbst der
kleine Barbetrag von DM 3.35 wurde ungefragt konfisziert. Anlage 5
- Anweisung der Staatsanwältin
v. 11.07.1997 Mit Verfügung v. 25. April 1997 wies der Vorsitzende
Richter Kindermann an, die angebliche Tatwaffe der zentralen Waffensammlung des
LKA zu übergeben. Entgegen dieser Anweisung wurde diese zurück in die
Asservatenkammer nach Bautzen gebracht und dort o h n e Einlagerungsschein eingelagert. Ein
Erledigungsvermerk v. 5.5.97 täuscht die weisungsgemäße Ausführung der
richterrlichen Anordnung vor. In vorauseilendem Gehorsam wurde die heiße Waffe
jedoch Ende 1997 durch den Kripobeamten, der mich in der Klinik befragt hatte, vernichtet. Da es kein Vernichtungsprotokoll
gibt, wies die Staatsanwältin am 26.11.98 an, die „Tatwaffe“ zu vernichten. Im
Mai 2001 läßt die Staatsanwaltschaft nochmals überprüfen, ob die Asservate
(Tatwaffe) auch wirklich vernichtet worden sind. Ein höchst ungewöhnliches
Verhalten, es sei denn, die Staatsanwaltschaft fürchtete durch die Beweismittel
einer kriminellen Handlungsweise überführt zu werden. Anlage 6
- Anweisung zur Tatwaffe Da ich ab 1998 intensiv nach einer anderen, als der
offiziellen, Wahrheit suchte, wurde die
Staatsanwaltschaft Bautzen nervös. Über Innenminister Hardraht hatte ich ihr
schlampige Ermittlungsarbeit vorgeworfen und um weitere Aufklärung gebeten. Im Januar 2000 versuchte der gehorsame StA Josinger
(Bautzen) mich in einem Strafverfahren – Az 200 Js 14596/97 – ohne alle
Ermittlungen für 2 Jahre in Gefängnis (ohne Bewährung) zu schicken. Sein
Strafvorwurf – ich wollte niemals ein Schlosshotel bauen und hätte die Gelder
für mich persönlich verwendet. Die Menschen im Osten müßten vor solch leeren
Versprechungen geschützt werden. Es gab einen klassischen Freispruch. Ein
einziger Anruf des Staatsanwalts beim Bauamt hätte ergeben, es gab eine
rechtskräftige Baugenehmigung. Die Vorwürfe von StA Josinger waren haltlos.
Noch am Tag des Urteils legte Josinger Berufung ein, die er einige Wochen zurücknehmen
mußte. Dieses Strafverfahren war ein schwerer Ver-stoß gegen alle deutschen
Rechtsnormen und ist nur vergleichbar mit der Willkürjustiz im Dritten Reich. Der Stachel des vorstehend an mir versuchten
Staatsverbrechens schmerzt heute mindestens genau so, wie die schlimmen Folgen
des Mordanschlags. Dieses versuchte Verbrechen eines gehorsamen Staatsanwalts
wird mich nicht ruhen lassen und zukünftig vehement die Unabhängigkeit der
Staatsanwälte und die Bestrafung von solchen Rechtsbeugern zu fordern, so lange
ich lebe. Ich glaube, Sie werden für mein Verhalten dann noch mehr Verständnis
aufbringen, wenn ich den Vorgang ergänze und sage, daß der Staatsanwalt einen
„Kronzeugen“ aufgeboten hatte, den ich zu den dringend Verdächtigen der Mitverschwörung
um den Mordanschlags zähle. Was ich stets vermutet hatte, daß man mich mit
diesem Strafverfahren einschüchtern und von weiteren Nachforschungen abhalten
wollte, kann ich anhand des Schreibens der StAin Grajcarek an den
Generalstaatsanwalt v. 06.01.2000 beweisen. Im letzten Absatz begründet sie den
Vorwurf der schlampigen Ermittlungsarbeit mit Verweis auf dieses Strafverfahren.
Wahrlich, ein ungeheuerlicher Vorgang. Anlage 7
- Schreiben StAin Grajcarek an
Generalstaatsanwalt v. 06.01.2000 Außer Erzählungen gegenüber unbeteiligten Dritten,
liefert die Staatsanwältin bis heute nicht einen einzigen Beweis für die
Täterschaft Hilgerts. Im übrigen ist der Inhalt des Schreibens in nahezu allen
Punkten verlogen. Es handelt sich ja nur um ein internes Schreiben, das man als
Opfer im Normalfall nicht in die Hände bekommt. Sie stimmen mit mir sicherlich überein, daß es bei
so vielen Ungereimtheiten im deutschen Rechtssystem unbedingt eine Stelle geben
müßte, die meine schweren Vorwürfe im Namen des „demokratischen Rechtsstaats“
überprüft, um die Schuldigen der gerechten Strafe zuzuführen. Es gibt keine
solche Stelle. Auch vorsätzlicher Rechtsbruch durch Staatsanwälte und Richter
wird gedeckt durch das Richterprivileg, das in einem wahren Rechtsstaat nichts
zu suchen hat. Auch ich war lange vom Recht und unabhängigen Richtern
überzeugt. Deshalb bin ich allein den langen und mühsamen Weg gegangen. Haben
Sie bitte Verständnis, daß ich mich als Opfer vom Rechtsstaat inzwischen als
völlig „verarscht“ fühle, wenn ich Ihnen nun den 2. Teil der Ereignisse
schildere. Es gehört zum bürokratischen und zum deutschen
Rechtssystem, daß die Vorgesetzten und sonstige Institutionen durch sog.
„Sachbearbeiter“ bei problematischen Fällen äußerst dümmlich am Thema
vorbeireden und auf späteres Nachhaken die Türen völlig verrammeln und
mitteilen, daß Sie nicht mehr antworten werden. Und tat-sächlich, sie antworten
dann auch nicht mehr. Auf mein Schreiben an den damaligen Justizminister
Schmitz-Jortzig mit der Bitte, den Gerichten im Rahmen der bestehenden Gesetze
bei schweren Vergehen und Verbrechen Weisung zu erteilen, auch das Opfer im
Gerichtsverfahren dann unbedingt als Zeuge zu hören, wenn dieses zur Aussage
bereit ist, um zu einem richtigen Strafurteil zu kommen, wies das
Justizministerium am 11.11.97 lediglich darauf hin, daß Justiz Ländersache sei.
Es ging mir nicht mehr nur um meinen abgeschlossenen Fall, es ging mir um das
deutsche Recht und darum, andere unschuldige Justizopfer vor solchen
Enttäuschungen zu bewahren. Anlage 8
- Schreiben Justizministerium v.
11.11.97 Mein umfangreiches Schreiben mit dem Vorwurf der
schlampigen Ermittlungsarbeit und der Bitte um weitere Ermittlungen an
Innenminister Hardraht sandte dieser mit den Unterlagen am 8.11.99 an das
Sächs. Justizministerium. Ermittlungsarbeit ist eine Polizeiaufgabe. Oberster
Dienstherr der Polizei ist der Innenminister. Bereits in den unterschiedlichen
Zuständigkeiten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften gibt es Lücken, die
leicht zum Nachteil der Opfer und für Rechtswillkür mißbraucht werden können. Anlage 9
- Schreiben Innenministerium v.
8.11.1999 Im Schreiben (Datum nicht lesbar) der
Generalstaatsanwaltschaft wird lediglich darauf hingewiesen, daß das Geständnis
von Hilgert im Gerichtsverfahren umfassend geprüft wurde. Den nachhaltigen
Beweis bleibt die GStA bis heute schuldig. Eine Überprüfung des
Wahrheitsgehalts ist nicht möglich, da es vom gesamten Strafverfahren keine
Inhaltsprotokolle gibt. Niemand kann heute sagen, wer was gesagt hat. Niemand
kann heute den Wahrheitsgehalt und die Widersprüche in den Aussagen in der
Hauptverhandlung gegen Hilgert prüfen. Auch Strafanwalt Rolf Bossi fordert in seinem Buch –
„Halbgötter in Schwarz“ die Protokollierungspflicht aller Aussagen. Was bei
Bagatelldelikten (Diebstahl, Sach-beschädigung u.a.) selbstverständlich ist, um
für die Berufungsinstanz nachvollziehbare Unterlagen zu haben, gibt es nicht
bei schweren Vergehen und Kapitalverbrechen. Da der BGH nur noch die Formalien
eines Urteils prüft, sitzen in deutschen Gefängnisse mehrere unschuldige Opfer
lebenslang, ohne je eine Chance auf eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Eine
solche Handhabung ist eines Rechtsstaates unwürdig. Die Aussagen müssen
unverzüglich protokolliert werden, um der Rechtswillkür durch die Justiz vorzubeugen. Anlage 10
- Schreiben GStA Ein weiteres Schreiben v. 10.03.2000 sandte mir
Innenminister Hardraht unbearbeitet zurück, mit dem Vermerk: „Da aus Ihrem
Schreiben hervorgeht, dass Sie mit dr Weiterleitung an das Sächsische
Staatsministerium der Justiz nicht einverstanden sind, fügen wir die Unterlagen zu unserer Entlastung bei.“ Glauben Sie, war das wirklich eine s a u
-bere Arbeit? Sein Tisch war sauber. Anlage 11
- Schreiben Innenministerium v.
17.03.2000 Nach einem Gespräch mit dem persönlichen Referenten
von MP Biedenkopf im Frühjahr 2002 übersandte ich am 10.06.2002 an die Sächs.
Staatskanzlei ein 38-seitiges Schreiben mit der Auflistung der unzähligen Widersprüche
und fügte penibel die entsprechenden Schriftstücke bei. Dies war die Arbeit,
die eigentlich die Staats-anwältin vor dem Strafprozess hätte machen müssen. Mit Schreiben v. 16.10.2002 teilte mir die
Staatskanzlei mit, daß das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft keinen
Grund für die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens sehen. Ein Rechtsbeuger
deckt hier den andern. Der staatlichen Willkür werden nirgendwo Grenzen
gesetzt. Anlage 12
- Schreiben Sächs.
Staatskanzlei v. 16.10.2002 Nachdem mir KHK Lechner von der Kripo Leonberg nach
Rücksprache mit dem zu-ständigen Staatsanwalt in Stuttgart zugesichert hatte,
daß eine neue Strafanzeige von dort an den Generalbundesanwalt – und nicht nach Sachsen – geschickt werde,
stellte ich am 22.01.2003 eine neue Strafanzeige (Tgb.-Nr. 34/03) wegen des Verdachts
der Strafvereitelung, Rechtsbeugung bzw.
gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen Unbekannt. Entgegen der Absprache sandte die Staatsanwaltschaft
Stuttgart am 3.3.03 die Strafanzeige nebst allen Unterlagen an die
Staatsanwaltschaft Bautzen, wo diese am 5.3.03 (Karnevalswoche) einging. Einen
zufälligen Termin in Bautzen am 11.03.03 nutzten wir zu einem Besuch bei der Staatsanwaltschaft,
um dort über diese neue Strafanzeige zu sprechen. Der Leitende Oberstaatsanwalt
Schindler verweigerte ein Gespräch. OStA Claus Bogner erklärte, er wäre für
Amtsvergehen zuständig, sei tags zuvor aus dem Urlaub gekommen und habe die
Akte noch nicht gesehen. Bei einer Aktenprüfung Ende April 2003 durch mich waren
zwei neue Aktendeckel angelegt. Außer den Anschreiben der Polizeidirektion
Böblingen und der Staatsanwaltschaft Stuttgart befand sich in beiden Akten lediglich
eine Einstellungsverfügung – ohne Datum – „...wonach das Verfahren eingestellt wurde, weil der Täter bisher nicht ermittelt
werden konnte.“,Auf dem Weg von Stuttgart nach Bautzen hatte sich der
schwere Strafvorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs bereits reduziert auf
Strafvereitelung u.a. Sie sehen, wir haben überall bei den Staatsanwaltschaften
wirklich trickreiche und raffinierte Gewohnheitstäter. Ein bekannter
Strafanwalt in Dresden formulierte es so: „Sie werden in Deutschland nicht einen Staatsanwalt finden, der gegen einen andern ermitteln wird. Sie werden letztendlich in persönlichem Frust enden. Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit!“ Anlage 13 - Deckblatt der neuen Strafanzeige und vorbereitete Einstellungsverfügung mit handschriftlichem Vermerk von OStA Bogner Über den Generalstaatsanwalt in Dresden kam die Akte
dann doch noch am 21.06.03 zur Staatsanwaltschaft Görlitz. Wie in allen
Staatsanwaltschaften gibt es auch dort sehr gehorsame und karrierebewußte Staatsanwälte.
Einer von Ihnen ist OStA Jöst. Mit
vielen Widersprüchlichkeiten und noch mehr dummen Satzbausteinen hatte er
bereits am 25.06.03 – also innerhalb von vier Tagen - die umfangreiche und
schwierige Akte geprüft und eine 4-seitige Einstellungsverfügung geschrieben.
Sie sehen daran, es gibt im Justizsystem durchaus tüchtige Mitarbeiter. Der rasende OStA Jöst hätte sich ruhig einige Tage
mehr Zeit lassen können. Mit seinem ungewöhnlichen Arbeitstempo hat er
bewiesen, daß er von seinen vorgesetzten Dienststellen zum „billigen Stempelanwalt“
degradiert und mißbraucht wurde. Niemandem auf der Welt ist es möglich, in nur
4 Tagen eine solche Akte zu prüfen und diese Einstellungsverfügung zu
schreiben. Sie war ihm so vorgegeben worden. Der Inhalt der Einstellungsverfügung
ist ein Hohn für das deutsche Recht und das Opfer. Nahezu jede Aussage ist
falsch oder aus dem Zusammenhang gerissen. Es wird Sie kaum noch wundern, daß auch die
Generalstaatsanwaltschaft diesen Rechtsbruch erneut gedeckt hat und mit
Bescheid v. 12.11.2003 die Beschwerde abgewiesen hat. Den schweren Vorwurf des
gemeinschaftlichen Mordversuchs war schon auf dem Weg von Stuttgart nach
Bautzen untergegangen und kann allenfalls noch in „etc.“ vermutet werden. Neben vielen subtilen Satzbausteinen lautet die
dümmste Aussage von OStA Kessler in diesem Bescheid: „....Selbst
der Anzeigenerstatter will in dieser Entfernung (5 Meter) aber keine andere Person als den
Verurteilten Hilgert wahrgenommen haben. Damit
widerlegt er selbst seine Behauptung, eine dritte Person habe auf ihn
geschossen.“ Bei der Sächs. Generalstaatsanwaltschaft scheint völlig
unbekannt zu sein, daß vereinzelte Kugeln bißchen weiter als 5 Meter fliegen
und dann immer noch tödlich sein können. Warum muß ich einen Täter gesehen haben,
obwohl mir in den Rücken geschossen worden war? Das ist eine Logik, die man nur noch als Jurist verstehen kann.. Stets hatte ich in meinen Schreiben um die Benennung
einer neutralen Stelle gebeten, der ich meine unzähligen Beweise zur Prüfung
vorlegen kann. Eine mehrstündige Vernehmung des Verurteilten Hilgert in meinem
Beisein würde innerhalb von wenigen Stunden das Lügengebäude zum Einsturz
bringen. Aber dem weicht die Staatsanwaltschaft bisher aus. Die unglaublichen Klimmzüge unserer Politiker: Bundespräsident
Johannes Rau
ließ am 21.01.2004 mitteilen, „....daß er
aus rechtsstaatlichen Gründen nicht eingreifen kann.“ Anlage 14
- Schreiben v. 21.01.2004 Bundespräsident Prof. Horst Köhler antwortete auf mehrere Schreiben erst gar nicht. Das
Thema Justiz und Unrecht ist ihm viel zu heiß. Lieber eine Mahnung zum Holocaust
als zur Situation des derzeitigen Rechts.
Auch das Bundeskanzleramt
(Richtlinienkompetenz) schrieb am 28.01.2005: „Weitere
Schreiben in dieser Angelegenheit kann ich nicht beantworten.“ Anlage 15
- Schreiben Bundeskanzleramt v.
28.01.2005 Die Generalbundesanwaltschaft sandte mir am 06.052003 mein Schreiben nebst Anlagen zurück, darunter auch die vorbereitete Einstellungsverfügung mit dem Vermerk von OStA Bogner v. 11.0.03. Ja, ich hatte der GBUA damit eine Rechtsbeugung des Oberstaatsanwalts bewiesen. Aber das interessierte nicht. Da ich nicht auf-gab, schrieb die GBuA am 29.09.03: „Weitere Schreiben in dieser Angelegenheit kann ich nicht beantworten.“ Anlage 16
- Brief v. 29.09.2003 Bundesjustizministerin
Zypries
hatte anläßlich des Deutschen Richtertages im September 2003 in Dresden die
Forderung des Deutschen Richterbundes nach Un-abhängigkeit der Staatsanwälte
mit folgenden Worten zurückgewiesen; „Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben einen Staatsanwalt, der nicht ermittelt und Sie können ihm keine Weisung erteilen.....“ Ich hatte die Ministerin einer offensichtlichen
falschen Aussage überführen können und bat sie entsprechend dieser Aussage, in
meinem Fall den ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Sachsens Weisung zu
erteilen. Das Antwortschreiben v. 28.10.2004: „Ich bitte daher um Verständnis, daß weitere Eingaben und Anfragen in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden können.“ Anlage 17
- Brief Justizministerium v.
28.10.2004 Deutscher
Richterbund - Er zog
es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen. Sächsischer
Justizminister Lothar de Maiziére antwortete auf die von mir an ihn öffentlich
gestellten Fragen v. 06.09.2004 nicht. Sächsischer Justizminister Geert Mackenroth (er
forderte als Vorsitzender des Richterbundes die Unabhängigkeit der
Staatsanwälte) antwortete auf mein Schreiben v. 27.12.2004 ebenfalls nicht.
Alle angeschriebenen Parlamentarier antworteten
nicht, darunter Guido Westerwelle
und Dr. Wolfgang Gerhard (FDP). Mein Brief an MdB Friedrich
Merz landete nach Mahnung bei Clemens
Binninger, der sich ebenfalls der Verantwortung entzog. Vor Beginn der neuen Legislatrperiode hatte ich im
Oktober 2004 alle Sächsischen
Landtagsabgeordnete von diesen Vorgängen informiert. Nich ein einziger
antwortete. Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags – schon nach wenigen Tagen schickte er die an den Deutschen Bundestag gerichtete
Petition unbearbeitet und unbearbeitet an den Sächsischen Landtag,
wo diese kurz vor Weihnachten 2004 ein-ging. Daraufhin unterlegte ich die
Petition noch mit weiteren Vorwürfen, die ich nach Dresden schickte. Alle im
Sächs. Landtag vertretenen Parteien erhielten eine Kopie. Im Juli 2005 wies der Petitionsausschuss die Petition ab
und orientierte sich nur an den verlogenen und in nahezu allen Punkten an den Behauptungen
des Finanzministeriums. Bis heute
wurde und wird mir das rechtliche Gehör von allen Behörden verweigert. Das ist eine Verletzung der
elementarsten Grundrechte des Bürgers. Ist diese unvollständige Auflistung nicht eine
Schande für einen Rechtsstaat. Die ver-antwortungslose Inkompetenz unserer
politischen Repräsentanten ist beschämend. Aus dieser Auflistung aber erkennen Sie, daß das
Recht für den normalen Bürger, sofern er es politisch einfordert, nicht mehr
gilt. Unser bereits oben erwähnter OStA Claus Bogner ist inzwischen der Chef
der Antikorrupotionstruppe INES in Sachsen. Sie erkennen daran, gehorsame Staatsdiener
klettern schnell auf der Karriereleiter. Vor einigen Wochen machte StA Ball von
der Truppe INES Schlagzeilen. Er durchsuchte das Haus des früheren Wirtschaftsminister
Kajo Schommer, der im Verdacht steht, fürs Nichtstun über einen Beratervertrag mit
dem „Grünen Punkt“ 600.000 € kassiert zu haben. Es ist kaum anzunehmen, daß der
Grüne Punkt ausgerechnet in Sachsen eine andere Geschäftspolitik betrieb, als
in den andern Bundesländern. StA Ball ist inzwischen in die Insolvenzabteilung
strafversetzt. So ergeht es ungehorsamen Staatsanwälten. StA Ball droht bei
weiterem Widerstand allenfalls die übliche Psychiaterisierung und Entlassung
auf Kosten der Steuerzahler. Vermutlich erinnern Sie sich an StA Maier aus
Augsburg, der im Gestrüpp der CDU-Spendenaffäre hängenblieb und resigniert
aufgab. Auch Generalstaatsanwalt Prechtel hatte die politische
Macht von Justizminister Ringsdorff e-fahren müssen. Da er das
Ermittlungsverfahren gegen die PDS-Vorsitzende wegen Ladendiebstahls gegen den
politischen Willen weiterlaufen ließ, erhielt Prechtel seine Entlassungsurkunde. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte dient
nicht dazu, ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Weisung zu erteilen, sondern sie
dient vor allem der politischen Führungsmacht übereifrigen Staatsanwälten
Einschränkungen und Verbote bei unliebsamen Ermittlungen in eigener Sache zu
erteilen. Erwähnen muß ich noch abschließend die eines
Sozialstaates unwürdige Behandlung des Gewaltopfers durch die Sächsischen
Sozialbehörden. Hätte ich nicht die Unterstützung durch den Weissen Ring, so wäre
es mir aus finanziellen Gründen nicht möglich, meine berechtigten
OEG-Entschädigungsrechte durchzusetzen. Eine höchst unrühmliche Rolle spielen
dabei auch die Sozialgerichte hier in Stuttgart, da die dortigen Sozialrichter
nicht bereit waren, meinen Sachvortrag und die Begriffe zu klären. Derzeit
laufen von mir vier Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Auch Sie werden
mir nur schwer erklären können, warum das Opfer eines Berufsunfalls ein Opfer
dritter Klasse ist und weniger erhält als ein Sozialhilfeempfänger. Dabei sind
vor Leistungen der Berufsgenossenschaften Beiträge an diese zu zahlen. Es klingt schon mehr nach der Geschichte aus
Schilda, wenn ich Ihnen noch mitteile, daß die Versorgungsverwaltung Chemnitz nach 9 Jahren zu prüfen begann, ob mir
nach dem Mordanschlag Versorgungskrankengeld zugestanden hätte. Einige Tage vor
Weihnachten kam der Nachzahlungsbescheid für den Zeitraum v. 30.07.96 – 27.01.98,
nach 9 ½ Jahren! Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Leistung. Erwähnen will ich noch, daß ich einen umfangreichen
autobiographischen Roman im Rohentwurf fertiggestellt habe, den ich hoffe, noch
in diesem Jahr veröffentlichen zu können. Im Gegensatz zu den meisten Wahlversprechen kostet
eine Justizreform zugunsten mehr Recht und Gerechtigkeit überhaupt nichts. Der
Glaube der Bürger an die politische Führung würde dadurch gefestigt. Ich erwarte von Ihnen einen Zwischenbescheid bis
spätestens 20.01.2006, da ich ab Ende Januar mit meinen Aktionen beginnen werde,
um noch den von mir erwarteten Erfolg zu haben. Verstehen Sie nun, warum für
mich das biblische Maß des Verzeihens voll ist? Mit freundlichen Grüßen Weitere Infos – www.rammegate.de.vu und
www.justizirrtum.de mit Filmbericht PRO 7 oder bei google – mordanschlag rammenau – eingeben! |