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Peter   K ö b e r l e                                               71263 Weil der Stadt

                                                                                          Emil-Haag-Str. 4

                                                                                          07033 – 303201

                                                                                          25.03.2005

 

 

Bundesjustizninisterium der Justiz

z. Hdn. von Herrn StA Alexander Walther

 

11015   B e r l i n

 

 

 

Weisungsrecht der Vorgesetzten gem. § 146 GVG gegenüber Staatsanwälten /

Widerspruch zum § 152 StPO – Legalitätsprinzip – Verpflichtung zur Aufklärung

 

 

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Walther,

 

zufällig war ich auf die Presseberichte des Deutschen Richterbundes (DRB) im Internet anläßlich des Deutschen Richtertages in Dresden im September 2003 gestoßen. Dabei fand ich u.a. auch einen Bericht der Frankfurter Rundschau, wonach Justizministerin Zypries zur Forderung des DRB nach politischer Unabhängigkeit der Staatsanwälte erklärt hatte, daß diese Weisungsgebundenheit deshalb bestehen bleiben müsse, weil nur dadurch ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Weisung zur Aufklärung erteilt werden könne. (Kann sich ein Staatsanwalt derartiges nach deutschem Recht überhaupt erlauben, ohne mit disziplinaren Konsequenzen rechnen zu müssen?) 

 

Da mir 1997 – Sie sehen, so lange geht das schon – der damalige Justizminister Schmitz-Jortzig erklärt hatte, daß das Bundesjustizministerium aus verfassungsrechtlichen Gründen (föderales Rechtsprinzip) in Sachsen „nicht eingreifen“ kann, forderte ich die Justizministerin aufgrund ihrer Erklärung in der Presse schriftlich auf, in meinem Fall ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Weisung zur Aufklärung eines versuchten Tötungsdelikts in Sachsen zu erteilen, denn Handlungsbedarf ist zwingend geboten..

 

Meine Schreiben an den DRB und die Justizministerin führten sofort dazu, daß die Berichte der Frankfurter Rundschau und der Süddeutschen Zeitung „forbidden“ waren. Einige Tage später waren alle Presseberichte zum Richtertag aus dem Internet entfernt worden. Sie sehen: So scheut heute die deutsche Justiz bereits wieder die Öffentlichkeit und unbequeme Fragen, wenn man eine Justizministerin beim (nicht ehrlich gemeinten) Wort nehmen will und die Durchsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Strafverfolgung bei einem mörderischen Verbrechen einfordert. Ich gehe davon aus, daß Ihnen hinreichend bekannt ist, daß Strafvereitelung und Rechtsbeugung nach dem StGB schwere Verbrechen sind, die normalerweise von Amts wegen verfolgt werden müssen. Auch Sie erhalten durch dieses Schreiben Kenntnis von einem bis heute nicht aufgeklärten heimtückischen Mordanschlag in Sachsen am 30.07.1996, den ich mit vielen körperlichen Schäden nur äußerst knapp überlebt habe.

 

In meinem Fall wurden und werden bis heute der wahre Täter und die Hintermänner des Verbrechens durch die Politik und die sächsischen Staatsanwaltschaften gedeckt. Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1939 der Hitlerdiktatur sondern die Jahre 1998 – 2005, in denen ein verbrecherischer Willkürstaat durch einen angeblichen „Rechtsstaat“ abgelöst worden ist! Denken Sie einmal darüber nach, wo die Bürgerrechte im Jahre 2039 stehen werden, wenn das Beispiel des an mir verübten Verbrechen und die vielen Justizverbrechen im Umfeld und die Nicht-Bestrafung der Schuldigen Schule macht, weil sich alle für das Recht Zuständigen bis heute verantwortungslos hinter dem föderalen Rechtsprinzip verstecken! Das kurze nichtssagende – von einem Herrn / Frau Engers verfaßte – Antwortschreiben des Justizministeriums endet mit dem Satz:

 

„Ich bitte daher auch um Verständnis, dass weitere Eingaben und Anfragen in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden.“

 

Ist das die Endlösung in einem „Mordfall“? Finden Sie das als die richtige Antwort für eine Justizministerin, die fast täglich den Rechtsstaat in der Öffentlichkeit gesundbetet, während das Recht in den meisten karibischen Bananenrepubliken schon längst nicht mehr verkommener und verlogener ist.

 

Ich hatte im Dezember 2004 eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, die aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen an den Sächsischen Landtag weitergegeben wurde. Es geht längst nicht mehr nur um den auf mich verübten Mordanschlag und den schweren Rechtsbruch in Sachsen, sondern es geht um den Zustand des deutschen Rechts im Gesamten, das langsam aber unaufhaltsam dem nächsten Abgrund zusteuert.

 

So berichteten die Dresdner Neuesten Nachrichten am 4.02.05 über ein Interview mit Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (früher Vorsitzender des DRB), daß die Länderminister die Gerichte für „Wichtiges freischaufeln“ wollen, weil wir in zehn Jahren einen anderen Freistaat (und auch eine andere Bundesrepublik mit noch viel mehr eingeschränkten Bürgerrechten?) haben werden. Wahrscheinlich auch für Sie hochinteressant ist die Frage der Journalisten und die Antwort des Sächsischen Justizministers:

„Als Chef des Richterbundes klagten Sie, die Justiz sei im ‚Würgegriff der Politik‘. Sind Sie von der Gewürgten zu den Würgern übergelaufen?“

Seine Antwort:

„Ich habe sogar mal zitiert: ‚Der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führt über die Leiche des Justizministers.“

Diese Aussage ist nicht von einem juristischen Nobody, sondern einem erfahrenen Juristen, der heute Sachsen Justizminister ist.

 

Am 27.12.2004 zeigte ich Justizminister Mackenroth die an mir verübten Justizverbrechen an. Er schweigt bis heute genauso beharrlich, wie zuvor sein Vorgänger de Maizière auf meine an ihn im September 2004 gestellten Fragen. Schweigen – Wegschauen. So war das früher, so ist das heute, wenn man die Seiten gewechselt hat und auf der politischen Karriereleiter nach oben gestiegen ist. Justizminister Mackenroth ist leider nicht der einzige, der über seine Karriere seinen Richtereid vergessen hat.

 

Auch Sie haben nun Kenntnis von einem rechtsbeugend noch nicht aufgeklärten versuchten Tötungsverbrechen und sind deshalb, wie alle bisher genannten Personen, gem. § 152 StPO  zur Strafverfolgung verpflichtet.

 

Deshalb zitiere ich aus einem von Ihnen verfaßten Schreiben an ein anderes Justizopfer in Sachsen, in dem Sie u.a. schreiben:

 

„Nach § 152 StPO der Strafprozessordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen  a l l e r  verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Hierbei steht sie im Spannungsfeld zwischen den Straftatbeständen einer Strafvereitelung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger.“

 

Wie wir nun gemeinsam festhalten können, kennen Sie das Legalitätsprinzip – die Aufklärungspflicht aller verfolgbarer Straftaten durch die Staatsanwaltschaften – genau, was Sie durch die oben zitierte Aussage bewiesen haben..

 

Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich Sie nun beim Wort  v e r p f l i c h t e t“  nehme und von Ihnen die Mitwirkung bei der Aufklärung eines mörderischen Verbrechens gemäß § 152 StPO von Ihnen und den dafür verantwortlichen Justizbehörden einfordere. Welche Verbrechen im Umfeld vor und nach dem Mordanschlag durch den sächsischen Staatsapparat und durch die sächsischen Staatsanwaltschaften an mir begangen wurden, entnehmen Sie bitte der ergänzenden Petition an den Sächsischen Landtag v. 25.03.2005. Geben Sie im Internet die Suchbegriffe Peter Köberle oder Mordanschlag Rammenau ein. Auch dieses Schreiben und meine neue Petition an den Sächsischen Landtag werden Sie demnächst dort veröffentlicht wiederfinden.

 

Schon heute versichere ich Ihnen, daß ich alle für eine rasche Aufklärung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen kann. Da das Tatmotiv klar erkennbar ist, werden mit Sicherheit auch heute noch der Täter und die Hintermänner zu finden sein, denn lt. Statistik werden etwa 95 % der Tötungsdelikte aufgeklärt, weil über das Tatmotiv die Täter ermittelt werden können.

 

Ich bedaure, daß Sie jetzt zufällig durch Ihre schriftlichen Aussagen einem anderen Justizopfer gegenüber in einen großen sächsischen Justizskandal verwickelt werden. Ich kann Ihnen versichern, auch ich wurde vor dem Mordanschlag nicht gefragt. Opfer wird man meist rein zufällig.. Das ist die Tragik für die meisten Opfer.

 

Ich erwarte eine baldige Antwort, denn auch Staatsanwälte sind Staatsdiener, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind (zumindest ihm verpflichtet sein sollten).

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Peter Köberle

 


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