Peter K ö b e r l e 71263 Weil der StadtEmil-Haag-Str. 407033 – 303201
25.03.2005 Bundesjustizninisterium der Justiz z. Hdn. von Herrn StA Alexander Walther 11015 B e r l i n Weisungsrecht der Vorgesetzten gem. § 146 GVG
gegenüber Staatsanwälten / Widerspruch zum § 152 StPO – Legalitätsprinzip –
Verpflichtung zur Aufklärung Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Walther, zufällig war ich auf die Presseberichte des
Deutschen Richterbundes (DRB) im Internet anläßlich des Deutschen Richtertages
in Dresden im September 2003 gestoßen. Dabei fand ich u.a. auch einen Bericht
der Frankfurter Rundschau, wonach Justizministerin Zypries zur Forderung
des DRB nach politischer Unabhängigkeit der Staatsanwälte erklärt hatte, daß
diese Weisungsgebundenheit deshalb bestehen bleiben müsse, weil nur dadurch
ermittlungsunwilligen Staatsanwälten Weisung zur Aufklärung erteilt werden
könne. (Kann sich ein Staatsanwalt derartiges nach deutschem Recht überhaupt
erlauben, ohne mit disziplinaren Konsequenzen rechnen zu müssen?) Da mir 1997 – Sie sehen, so lange geht das schon –
der damalige Justizminister Schmitz-Jortzig erklärt hatte, daß das
Bundesjustizministerium aus verfassungsrechtlichen Gründen (föderales Rechtsprinzip)
in Sachsen „nicht eingreifen“ kann, forderte ich die Justizministerin aufgrund
ihrer Erklärung in der Presse schriftlich auf, in meinem Fall ermittlungsunwilligen
Staatsanwälten Weisung zur Aufklärung eines versuchten Tötungsdelikts in Sachsen zu erteilen,
denn Handlungsbedarf ist zwingend geboten.. Meine Schreiben an den DRB und die Justizministerin
führten sofort dazu, daß die Berichte der Frankfurter Rundschau und der
Süddeutschen Zeitung „forbidden“ waren. Einige Tage später
waren alle Presseberichte zum Richtertag aus dem Internet entfernt worden. Sie
sehen: So scheut heute die deutsche Justiz bereits wieder die Öffentlichkeit
und unbequeme Fragen, wenn man eine Justizministerin beim (nicht ehrlich
gemeinten) Wort nehmen will und die Durchsetzung der im Gesetz festgeschriebenen
Strafverfolgung bei einem mörderischen Verbrechen einfordert. Ich gehe davon
aus, daß Ihnen hinreichend bekannt ist, daß Strafvereitelung und Rechtsbeugung
nach dem StGB schwere Verbrechen sind, die normalerweise von Amts wegen
verfolgt werden müssen. Auch Sie erhalten durch dieses Schreiben Kenntnis von
einem bis heute nicht aufgeklärten heimtückischen Mordanschlag in Sachsen am
30.07.1996, den ich mit vielen körperlichen Schäden nur äußerst knapp überlebt
habe. In meinem Fall wurden und werden bis heute der wahre
Täter und die Hintermänner des Verbrechens durch die Politik und die
sächsischen Staatsanwaltschaften gedeckt. Wir schreiben nicht mehr das Jahr
1939 der Hitlerdiktatur sondern die Jahre 1998 – 2005, in denen ein
verbrecherischer Willkürstaat durch einen angeblichen „Rechtsstaat“ abgelöst
worden ist! Denken Sie einmal darüber nach, wo die Bürgerrechte im Jahre 2039
stehen werden, wenn das Beispiel des an mir verübten Verbrechen und die vielen
Justizverbrechen im Umfeld und die Nicht-Bestrafung der Schuldigen Schule
macht, weil sich alle für das Recht Zuständigen bis heute verantwortungslos
hinter dem föderalen Rechtsprinzip verstecken! Das kurze nichtssagende – von
einem Herrn / Frau Engers verfaßte – Antwortschreiben des
Justizministeriums endet mit dem Satz:
Ist das die Endlösung in einem „Mordfall“? Finden
Sie das als die richtige Antwort für eine Justizministerin, die fast täglich
den Rechtsstaat in der Öffentlichkeit gesundbetet, während das Recht in den
meisten karibischen Bananenrepubliken
schon längst nicht mehr verkommener und verlogener ist. Ich hatte im Dezember 2004 eine Petition an den
Deutschen Bundestag gerichtet, die aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen
an den Sächsischen Landtag weitergegeben wurde. Es geht längst nicht mehr nur
um den auf mich verübten Mordanschlag und den schweren Rechtsbruch in Sachsen,
sondern es geht um den Zustand des deutschen Rechts im Gesamten, das langsam
aber unaufhaltsam dem nächsten Abgrund zusteuert. So berichteten die Dresdner Neuesten Nachrichten am
4.02.05 über ein Interview mit Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (früher
Vorsitzender des DRB), daß die Länderminister die Gerichte für „Wichtiges freischaufeln“
wollen, weil wir in zehn Jahren einen anderen Freistaat (und auch eine andere
Bundesrepublik mit noch viel mehr eingeschränkten Bürgerrechten?) haben werden.
Wahrscheinlich auch für Sie hochinteressant ist die Frage der Journalisten und
die Antwort des Sächsischen Justizministers:
Seine Antwort:
Diese Aussage ist nicht von einem juristischen Nobody, sondern einem erfahrenen Juristen, der heute Sachsen Justizminister ist. Am 27.12.2004 zeigte ich Justizminister Mackenroth die an mir verübten Justizverbrechen an. Er schweigt bis heute genauso beharrlich, wie zuvor sein Vorgänger de Maizière auf meine an ihn im September 2004 gestellten Fragen. Schweigen – Wegschauen. So war das früher, so ist das heute, wenn man die Seiten gewechselt hat und auf der politischen Karriereleiter nach oben gestiegen ist. Justizminister Mackenroth ist leider nicht der einzige, der über seine Karriere seinen Richtereid vergessen hat. Auch Sie haben nun Kenntnis von einem rechtsbeugend
noch nicht aufgeklärten versuchten Tötungsverbrechen und sind deshalb, wie
alle bisher genannten Personen, gem. § 152 StPO zur Strafverfolgung verpflichtet. Deshalb zitiere ich aus einem von Ihnen verfaßten
Schreiben an ein anderes Justizopfer in Sachsen, in dem Sie u.a. schreiben: „Nach § 152 StPO der Strafprozessordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen a l l e r verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Hierbei steht sie im Spannungsfeld zwischen den Straftatbeständen einer Strafvereitelung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger.“ Wie wir nun gemeinsam festhalten können, kennen Sie
das Legalitätsprinzip – die Aufklärungspflicht aller verfolgbarer Straftaten
durch die Staatsanwaltschaften – genau, was Sie durch die oben zitierte Aussage
bewiesen haben.. Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich Sie nun beim
Wort „v e r p f l i c h t e t“ nehme
und von Ihnen die Mitwirkung bei der Aufklärung eines mörderischen Verbrechens
gemäß § 152 StPO von Ihnen und den dafür verantwortlichen Justizbehörden
einfordere. Welche Verbrechen im Umfeld vor und nach dem Mordanschlag durch den
sächsischen Staatsapparat und durch die sächsischen Staatsanwaltschaften an mir
begangen wurden, entnehmen Sie bitte der ergänzenden Petition an den Sächsischen
Landtag v. 25.03.2005. Geben Sie im Internet die Suchbegriffe
Peter Köberle oder
Mordanschlag Rammenau ein. Auch dieses Schreiben und meine neue
Petition an den Sächsischen Landtag werden Sie demnächst dort
veröffentlicht wiederfinden. Schon heute versichere ich Ihnen, daß ich alle für
eine rasche Aufklärung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen kann. Da
das Tatmotiv klar erkennbar ist, werden mit Sicherheit auch heute noch der
Täter und die Hintermänner zu finden sein, denn lt. Statistik werden etwa 95 %
der Tötungsdelikte aufgeklärt, weil über das Tatmotiv die Täter ermittelt
werden können. Ich bedaure, daß Sie jetzt zufällig durch Ihre
schriftlichen Aussagen einem anderen Justizopfer gegenüber in einen großen
sächsischen Justizskandal verwickelt werden. Ich kann Ihnen versichern, auch
ich wurde vor dem Mordanschlag nicht gefragt. Opfer wird man meist rein
zufällig.. Das ist die Tragik für die meisten Opfer. Ich erwarte eine baldige Antwort, denn auch Staatsanwälte
sind Staatsdiener, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind (zumindest
ihm verpflichtet sein sollten). Mit freundlichem Gruß |