an
alle Fraktionen des Sächs.Landtags Wettiner
Platz 10 01067 D r e s d e n Mordanschlag
am 30.07.1996 auf dem Golfplatz Rammenau
/ Millionenklage
gegen den Freistaat wegen böswilligem Vertragsbruch Sehr
geehrter Herr Dr. Gerstenberg, zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Oktober 2004 informierte ich alle sächsischen Landtagsabgeordneten von einem an mir verübten mörderischen Verbrechen und über die ungewöhnlichen Ermittlungsmethoden der sächsischen Justiz sowie über die bis heute andauernde Weigerung der politisch weisungsgebundenen Sächsischen Staatsanwaltschaften neue Ermittlungen zur Aufklärung dieses Verbrechens, aufzunehmen. Leider
kommt keine der demokratischen Parteien der ihr obliegenden Kontrollpflicht der
Regierung nach. Normalerweise müßte nach Kenntnis eines solchen Rechts- und
Gesetzesbruchs ein Aufschrei der Empörung und des Entsetzens durch das zuständige
Parlament und durch den „Rechtsstaat“ gehen. Von wegen! - Nichts ist so tot,
wie die Nachricht von gestern! Aussitzen und Schweigen zu den wirklichen Problemen,
ist neben der Repräsentation oftmals die einzige Leistung der Politiker und der
etablierten Parteien. Das reicht aber nicht für ein lebendiges und
funktionierendes Staatswesen. Ich
scheue mich nicht, als Opfer die jahrelange Tippeltour durch die Instanzen und
zu den angeblichen Repräsentanten des deutschen Rechtsstaats zu gehen, in der
Hoffnung, die demokratisch(?) gewählten Volksvertreter aus ihrem politischen
Wolkenkuckucksheim und ihrem parlamentarischen Tiefschlaf zu wecken. Meinen
höchst ungewöhnlichen Fall habe ich dem Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestags vorgetragen und diesen um Unterstützung gebeten. Am 21.12.04 wurden
die umfangreichen Unterlagen von dort „zuständigkeitshalber“ an den Petitionsausschuss
des Sächsischen Landtags geschickt. Dies
ist mit ein Grund, weshalb ich mich erneut an Sie und an alle Fraktionen des
Sächsischen Landtags wende. Nehmen Sie Ihre Kontrollaufgabe ernst und erfüllen
Sie Ihre parlamentarische Pflicht zur Durchsetzung des Rechts. Bis heute wurde
keine Aufklärung betrieben und mein jahrelanger schwerer Vorwurf weder von der
sächsischen Justiz noch von der Sächsischen Staatskanzlei widerlegt: Unter dem Deckmantel des föderalen
Rechtsprinzips, gepaart mit Inkompetenz
der Verantwortlichen und falsch verstandener Gruppensolidarität von Richtern
und Staatsanwälten, schützen die sächsischen Justizbehörden inzwischen sogar
wieder Mörder vor Strafverfolgung.
Dem Mordanschlag auf mich vorausgegangen waren 20 Monate lang übelste Verleumdungen meiner Person. Parallel dazu gab es mehrere erfolglose Versuche des Sächsischen Finanzministeriums und der Schlösserverwaltung, den am 01.08.94 geschlossenen Erbbaurechtsvertrag über den Meierhof des Schlosses Rammenau u. a. durch deliktisches Handeln zu beenden. Als das Erbbaurecht nach einem Gespräch bei Präsident Fischer (Landesamt für Finanzen, dem die Schlösserverwaltung zu dieser Zeit unterstellt war) im Grundbuch eingetragen werden sollte, wurde ich nur wenige Tage später Opfer des heimtückischen Mordanschlags. Ist ein Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen, so ist ein Vertragsrücktritt nicht mehr möglich – der Vertrag wäre dann 86 Jahre gültig gewesen. Obwohl nach dem Attentat am 31.07.96 das Finanzministerium durch seine Sprecherin – Vera Kretschmer – erklären ließ, Köberle (nicht die Gesellschaft) habe die Pflichten aus dem Vertrag nicht eingehalten und deshalb habe der Freistaat den Vertrag beendet, endete der Vertrag erst zum 01.07.1999 – also fast drei Jahre später! Die Aussage von Frau Kretschmer war eine vorsätzlich falsche Aussage zur Täuschung der Öffentlichkeit über die Hintergründe des Attentats. Der Rücktritt im Juli 1999 war nur als direkte Folge des auf mich verübten Attentats möglich geworden. Zum Zeitpunkt des Attentats war der wertvolle Vertrag und alle Genehmigungen gültig. Dieser Sachstand ist Ausgangspunkt meiner Schadensersatzklage. Der vorsätzliche Vertragsbruch ist schlüssig und lückenlos nachgewiesen. Ich gehe davon aus, daß Ihnen bekannt ist, daß der jeweilige sächsische Finanzminister oberster Dienstherr der staatlichen Burgen und Schlösser ist. Er ist auch verantwortlich für die Mittelbereitstellung der Sanierung und des Unterhalts dieser Schlösser und die Handlungsweise der ihm unterstellten Mitarbeiter. Wenn ich den Bericht in der „Sächsischen Zeitung“ v. 25.09.04 lese, so finde ich es als eine der wichtigsten Entdeckungen des Sächsischen Finanzministers Dr. Horst Metz im Jahre 2004 vor den Fachleuten von zehn deutschen Schlösserverwaltungen, daß gut fünfzehn Jahre nach der Wende „Das Reparieren (der Schlossanlagen) neu entdeckt“ wurde und daß diese „Neuentdeckung“ auf allergrößtes Interesse bei den anwesenden deutschen Schlossdirektoren stieß. Irgendwie scheint sich nach dem Bericht der SZ die politische Führungsschicht seit der Zeit des Neandertalers kaum weiterentwickelt zu haben. Bauen, reparieren und verbessern – das ist dem Menschen seit Urzeiten ein Grundbedürfnis. Es ist schon nahezu grotesk. Im Juni 1994 polemisierte die frisch ins Amt gekommene Schlossdirektorin Roswitha Förster in der „Leipziger Volkszeitung“ erstmals gegen das Projekt Schlosshotel mit den noch nicht geschaffenen Arbeitsplätzen. Dabei war zu diesem Zeitpunkt der Erbbaurechtsvertrag noch nicht einmal geschlossen. Heute – nach zehn Jahren – gibt es unter der Leitung von Frau Schlossdirektorin Förster in Rammenau sogar zwanzig Arbeitsplätze weniger! Der Schlossgastronomie wurde systematisch das Wasser abgegraben. 1995 (ein Jahr vor dem Mordanschlag) wurde die Schlossgastronomie vom Feinschmecker-Journal „Savoir Vivre“ noch in die Liste der 500 besten deutschen Restaurants aufgenommen. Vor einigen Wochen haben bereits die zweiten Pächter nach der Ära Hilgert entnervt aufgegeben. Jetzt ist die Gastronomie ganz geschlossen. Eine wirklich „enorme Aufbauleistung“(!) - einer in meinen Augen unfähigen Sächsischen Schlösserverwaltung. Warum in Rammenau ab Ende 1994 eine Privatinvestition von ca. 50 Mio. DM gezielt verhindert und die teuren Sanierungs- und Unterhaltskosten dafür der leeren Staatskasse aufgebürdet wurde, diesen Sachverhalt und die Hintergründe aufzuklären, das sehe ich als Ihre parlamentarische Pflicht. Betrachtet man das Schlossensemble und vor allem die vielen Steuermillionen, die in den vergangenen Jahren für einen solch grandiosen Negativerfolg verschwendet wurden, dann ist dieser Vorgang für sich allein schon ein Skandal. Wenn man dann noch erfährt, daß auch nach einer endgültigen(!) Sanierung der Schlossanlage in den Gebäuden weder ein wirtschaftlich tragbares Konzept realisiert und noch ein gesundes Wohnklima geschaffen werden kann, so ist die parlamentarische Aufsicht zur Aufklärung und zur Frage der Verantwortlichkeiten gefordert. Als weiteren volkswirtschaftlichen Unsinn betrachte ich das zukünftige Abkassieren der Besucher des Schlossparks. Unzählige Millionen Steuergelder wurden bei der Sanierung in Rammenau bisher sinnlos verbraten. Nun sollen die Parkbesucher auch noch für die Dummheit und das Unvermögen der Schlösserverwaltung die Zeche bezahlen. Zumindest in Rammenau fand die finanzielle Mißwirtschaft des Staates nach der Wende ihre nahtlose Fortsetzung. Ökonomisches Denken fängt nicht immer beim Kassieren an. Denken Sie darüber nach, wie viele Parkbesucher in Sachsen abkassiert werden müssten, um die in Rammenau verschwendeten Steuermillionen + Zins in die leeren Staatskassen zurückzuholen!
Ich bin sicher: Ohne die permanenten Behinderungen der Schlösserverwaltung und den vorsätzlichen Vertragsbrüchen durch das SMF (z. B. Ministerialdirigent Dr. Muster) wäre in Rammenau in den Jahren 1996 – 1998 ein wirtschaftliches Schwergewicht mit überregionaler Bedeutung entstanden – ein Schlosshotel mit etwa 100 Zimmern – das eine interessante Alternative nicht nur für viele Dresdenbesucher aus aller Welt geworden wäre. Aber ein heimtückischer Mordanschlag verhinderte dieses schöne Projekt und zerstörte meine jahrelange Aufbauarbeit. Ich habe allen sächsischen Parlamentariern im Herbst 2004 mitgeteilt, daß der im April 1997 zu 7 ½ Jahren Haft verurteilte Karl Josef Hilgert nicht der Schütze gewesen sein kann. Das von Hilgert behauptete Tatmotiv kann zweifelsfrei als falsch widerlegt werden. Mit seiner vorsätzlichen Selbstbeschuldigung (Geständnis) mußte Hilgert vom wahren Tatmotiv ‚Schloss Rammenau‘ und von den wahren Tätern, bzw. Hintermännern, ablenken. Daß Hilgert nicht auf mich geschossen haben kann, ergibt sich u.a. zweifelsfrei aus der vorgefundenen Schussverletzung, die nicht aus dem von Hilgert behaupteten 9 mm-Revolver (großkalibrigen Waffe) stammen kann. Wegen der politischen Brisanz des auf mich verübten Mordanschlags unterdrückt die sächsische Justiz bis heute rechtsbeugend alle neuen Ermittlungen. Rechtsbeugung ist nach dem StGB ein Verbrechen und kein politisches Kavaliersdelikt! Mein Fall kann nicht als „Justizirrtum“ bezeichnet werden. Der Mordanschlag auf mich, die Verurteilung von Hilgert und die permanente Unterdrückung neuer Ermittlungen durch die Sächsische Justiz zur Klärung des wahren Sachverhalts, ist ein vorsätzliches und gemeinschaftliches Justizverbrechen. Es ist nicht meine Aufgabe, den Justizbehörden den Täter frei haus zu liefern. Ich habe aber etwas gegen die permanente Verdummung eines Opfers durch die Sächsischen Staatsanwaltschaften, wenn diese meine Strafanzeige u.a. mit dem Verweis auf Verjährung zurückweisen. Meine Strafanzeige lautete u.a. auf Verdacht des gemeinschaftlichen Mordversuchs gegen U n b e k a n n t Es müßte eigentlich jedem
Staatsanwalt bekannt sein – Mord
verjährt n i e ! Mit diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie meines Fragenkatalogs an den früheren Justizminister de Maizière, der unbeantwortet blieb. Weiter übersende ich Ihnen eine Kopie meines Schreibens v. 27.12.04 an den neuen Justizminister Mackenroth. Ich gehe davon aus, daß Ihre Fraktion im Petitionsausschuss vertreten ist und daß Sie von dort meine Petition zugesandt bekommen. Den Vertragsbruch durch das SMF finden Sie im Internet unter www.richterdatenbank.de ausführlich dokumentiert. Der permanente Rechtsbruch der sächsischen Justiz ist unter www.rammegate.de.vu ebenfalls dokumentiert. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit
freundlichem Gruß Kopie an: Bundespräsident Dr. Horst Köhler, Bundeskanzler Gerhard Schröder Bundesjustizministerin Zypries, GbuA Kay Uwe Nehm, Dt. Richterbund Bund der Steuerzahler
PS. die auf der nachfolgenden Liste aufgeführten Repräsentanten des Staates wurden von mir über die Vorgänge und den Rechtsbruch durch die Sächsische Justiz unterrichtet. Deren desinteressierte Antworten sind kurz aufgeführt. Daraus ergibt sich, daß es den von den Politikern in den Sonntagsreden so oft beschworenen deutschen Rechtsstaat und die im GG festgeschriebene Gewaltenteilung nicht gibt. Fordern Sie mit mir eine neutrale Bundesstelle, an die sich Justizopfer mit ihrem Fall wenden und auf politische Unterstützung hoffen können. Dadurch werden den Rechtsbeugern in schwarzer Robe die Hürden für vorsätzlichen Rechtsbruch etwas höher gelegt. Obwohl Strafvereitelung und Rechtsbeugung lt. StGB als Verbrechen eingestuft sind, ermittelt die Justiz so gut wie nie in eigener Sache. Das ist ein sehr bedenklicher Zustand. Die lange Liste der Repräsentanten des
deutschen Rechtsstaates, an die ich mich schon gewandt habe und die entweder
gar nicht geantwortet haben oder nur
lächerliche und hilflose Argumentationen vorgetragen haben: Aw = Antwort
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