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  • Eine Idee
    wird geboren
    Ein Vertrag
    wird gebrochen
    Ein Freund
    wird zum Verräter

    Hilgert einen Freund zu nennen, wäre Köberle mit Sicherheit nie in den Sinn gekommen. Aufgrund der gegen die "Wessies" gerichteten lokalen Politik gerieten jedoch beide ins Faden-kreuz der "roten Rosi", der Interimsverwalterin von Schloß Rammenau, und somit waren sie Leidensgenossen.

    Karl Josef Hilgert, ein Rheinländer, war bereits einige Monate vor Köberle nach Rammenau gekommen. Als die ersten Gedanken einer Golfplatzplanung von Köberle Gestalt anzunehmen begannen, hatte Hilgert bereits einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren für die Schloßgastronomie in der Tasche.

    Nachdem der Freistaat Sachsen das Barockschloß Rammenau vom Landkreis Bischofswerda übernommen und in die Sächsische Schlösserverwaltung eingegliedert hatte, mußte Hilgert aus "feuerpolizeilichen Gründen" auf die Nutzung von einem Dutzend einfacher Hotelzimmer im Schloß verzichten. Die Übernachtungsgäste waren weg. Durch die zunehmende Konkurrenz neuer Gaststätten und billigerer Kneipen und der wachsenden Arbeitslosigkeit sank der Umsatz in der Gastronomie innerhalb von nur drei Jahren um rund 40 %. Hinzu kam, daß die neue Schloßdirektorin - Roswitha Förster - gezielt Großveranstaltungen verhinderte, auf die die Gastronomie Hilgerts zum Überleben in den Wintermonaten angewiesen war.

    Als der Erbbaurechtsvertrag für das zukünftige Schloßhotel am 01.08.94 geschlossen war, forderte Ministerialrat Weidner - Leiter der Schlösserverwaltung - Hilgert auf, zukünftig eng mit der Hotelgesellschaft zu kooperieren. Dieser lehnte jedoch ab.

    Am 25.11.94 wurde die erste Teilbaugenehmigung für 40 Hotelappartements erteilt. Hilgert bot - nur drei Monate später - zunächst eine Kooperation, und einige Tage später sogar seinen Ausstieg an. Da durch die Einbindung der Gastronomie nicht nur das zukünftige Schloßhotel beträchtlich aufgewertet wurde, sondern Investitionskosten in Millionenhöhe eingespart werden konnten, nahm Köberle das Angebot an, zumal der Baubeginn des Hotels wenige Wochen darauf absehbar war.

    Wegen Umbauarbeiten im Küchen- und Sanitärbereich sollte die Gastronomie vom 02.01 - 28.02.95 geschlossen bleiben. Die Bauarbeiten wurden vorsätzlich verzögert, so daß das Restaurant erst zu Pfingsten wieder geöffnet werden konnte. Beträchtliche Verluste waren entstanden, deren Ausgleich Hilgert vom Freistaat Sachsen forderte.

    Es war jedem Beobachter der Gastronomie zum Jahresende 1994 klar, daß Hilgert finanziell am Ende war. Wie hoch seine Verbindlichkeiten waren, wußte Köberle zunächst nicht. Die Rückkehr von Hilgert nach Bonn sah wie eine Flucht vor seinen Gläubigern aus. Er war am Jahresende 1994 nachweislich mit fast einer halben Million DM heillos überschuldet.

    Als sein Anwalt, RA Horz Anfang 1995 die geplante Zusammenarbeit Hilgert / Köberle dem Finanzministerium mitteilte, kündigte der staatliche Schloßbetrieb in Person von Frau Förster den Pachtvertrag Hilgerts "wegen unzulässiger Überlassung an Dritte", obwohl nur einige Wochen zuvor Ministerialrat Weidner von Hilgert eine enge Zusammenarbeit - auch in einer BGB-Gesellschaft - gefordert hatte. Es folgte ein langer Rechtsstreit, der jedoch nach dem Mordanschlag nicht zu Ende geführt wurde. (Ministerialrat Weidner wurde in jenen Tagen auf höhere Weisung aus der Schlösserverwaltung "entfernt".)

    Hilgert und Köberle hatten von nun an gemeinsame Gegner, die in der Schloßdirektorin Roswitha Förster ihre Speerspitze hatten. Es folgte ein zwanzig Monate dauernder intriganter und verleumderischer Kampf, um nicht nur den Pachtvertrag von Hilgert zu beenden, sondern um das bereits teilgenehmigte Schloßhotel zu verhindern.

    In diesen - nicht vorhersehbaren - 20 Monaten unterstützte Köberle mit seinen Partnern die Gastronomie (also Hilgert) mit über DM 200.000. Durch den Bau des Schloßhotels und den Verkauf der Appartements wären diese Gelder rasch wieder zurückgeflossen...

    Nachdem Köberle im Frühjahr 1996 einen weiteren Bauantrag eingereicht hatte und den baldigen Baubeginn des Hotels forcierte, folgte ein quasi konzertiertes Mobbing der verschiedensten Ämter, um Köberle doch noch zur Aufgabe zu zwingen.

    In einem ausführlichen Schreiben an das SMF kündigte Köberle am 24.06.96 bei weiteren Vertragsverstößen Schadensersatz in Millionenhöhe an. Doch die Niederträchtigkeit der ministeriellen Bürokraten zur Verhinderung des Hotels kannte in jenen Tagen keine Grenzen.

    Nach einem Gespräch am 22.07.1996 im Landesamt für Finanzen - unter Leitung von Gerold Fischer - hatte das Hotelprojekt endlich freie Fahrt. Nach einem langen Marathon war Köberle sozusagen als Sieger in das Stadion eingelaufen.

    Die Ziellinie aber wird er nicht mehr erreichen!

    Obwohl die Beitragsrückstände der Schloßgastronomie genau so hoch waren, wie Ende 1994 zum Zeitpunkt von Hilgerts Flucht, beantragte die AOK Dresden ein Gesamtvollstreckungs-verfahren. Durch die vorgesehene Zahlung der Rückstände am 30.07.96 - um 15.30 Uhr - wäre der Antrag hinfällig geworden. Das jedoch mußte von den Gegnern des Schloßhotels verhindert werden, sofern man die Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch und den auf 86 Jahre zu schließenden Vertrag noch verhindern wollte...

    In einem noch schwebenden Gerichtsverfahren ließ am 23.07.96 die Schlösserverwaltung durch den Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung der Schloßgastronomie zum 13.08.96 zustellen. Diesem Treiben der juristischen Sonderschüler in der Schlösserverwaltung und im Finanz-ministerium sollte durch eine einstweilige Verfügung begegnet werden. Köberle sandte deshalb am 25.07.96 an RA Horz zwei Schecks für dieses neuerlich aufgezwungene Gerichtsverfahren. (Dieser sandte die beiden Schecks im April 1997 uneingelöst zurück!)

    Hilgert hatte nach seiner Rückkehr in Bonn nicht mehr als Immobilienmakler Fuß fassen können. Als er Mitte Juli 96 seine schlechte finanzielle und berufliche Situation beklagte, schlug ihm Köberle vor, doch wieder nach Rammenau zu kommen, weil der alsbaldige Baubeginn nicht mehr zu verhindern sei. Hilgert lehnte ab, doch einige Tage später kündigte er seine Rückkehr an.

    Am 26.07.96 war Hilgert von Bonn abgereist. Am 29.07.96 abends war er in Rammenau eingetroffen. Wo war er in diesen Tagen? Wurde er in diesen Tagen vielleicht einer Gehirnwäsche unterzogen und in ein Mordkomplott eingebunden?

    Einige seiner Besonderheiten in jenen Tagen:

    Hilgert wollte in Rammenau bleiben. Er bezahlte das von seinem Freund nur für eine Nacht bestellte Zimmer am frühen Morgen, verstaute das Gepäck in seinem PKW und bereitete seine Abreise noch für den gleichen Tag vor - ist das logisch, wenn man bleiben will?

    Hilgert stürmte um 11.00 Uhr in das Büro der Schloßdirektorin, gab Frau Förster (seiner Erzfeindin) und dem Hausmeister die Hand und lief wortlos wieder davon. - um 11.00 Uhr war Hilgert mit Köberle verabredet und lockte diesen in böswilliger Absicht auf den Golfplatz, vor die Flinte eines bis heute noch unbekannten Schützen.   -   ein wirklich sonderbares Verhalten, dieser Gruß !

    Warum wartete Hilgert nicht den Termin bei der AOK in Dresden ab, der ihm das finanzielle Überleben sichern sollte? Warum schoß er vor diesem Termin? - die aufgebaute Argumentenkette des wirtschaftlichen Ruins von Hilgert durch Köberle wäre unglaubhaft geworden...

    Nachdem Köberle schwerverletzt auf dem Golfplatz lag, bat dieser Hilgert, schnellstens Hilfe zu holen. Er wußte also - Köberle hatte (zunächst) überlebt. Nach eigenen Angaben wollte er Köberle töten. Angeblich war der Revolver mit 6 Kugeln geladen, von denen er aber nur eine abgefeuert haben will. Warum schoß Hilgert nicht alle Kugeln auf Köberle, um so eine Tat im Affekt vorzutäuschen?

    Warum übergab Hilgert der Polizei in Bonn den entladenen Revolver und separat die verpackte Munition?

    Als Frau Zeller (heute Ehefrau von Köberle) RA Horz telefonisch von den Ereignissen auf dem Golfplatz und einem Verdacht gegen Hilgert unterrichtete, sagte dieser nur:

    "Das kann ich mir nicht vorstellen. Niemand wird seinen Mäzen, also den Menschen erschießen, der ihm das finanzielle Überleben sichern will."

    Den damaligen Worten von RA Horz ist nichts hinzuzufügen...

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