Peter Köberle |
71263 |
Weil der Stadt Emil-Haag-Str.4
07033 – 303201 den 20.06.2006 |
An die Fraktionen der
CDU, SPD, FDP, NPD, PDS, Bündnis 90 / Die Grünen
Sächsischer Landtag
Bernhard von Lindenau-Platz
01067 D r e s d e n
Sehr geehrte Damen und Herren des sächsischen Landtags,
im Oktober 2004 hatte ich Sie und auch alle Landtagsabgeordneten vor der konstituierenden Sitzung auf das an mir
verübte raubmordähnliche Verbrechen auf dem Golfplatz in Rammenau hingewiesen und um Unterstützung
bei der Aufklärung des politisch motivierten Attentats um Schloss Rammenau gebeten. Geschehen ist leider nicht viel.
Im Juli 2005 hatte mir der Petitionsausschuss des Sächs. Landtags – unter Mißachtung des Anspruchs auf rechtliches
Gehör – bestätigt, daß die Schadensersatzansprüche dem Grunde nach unstreitig sind und die Höhe in einem
Gerichtsverfahren festgestellt werden müsse. Trotz klarer Vorgaben und höchstrichterlicher Entscheidungen verweigerte mir
die Sächsische Justiz gesetzes- und verfassungswidrig die für eine Klage notwendige Prozesskostenhilfe.
Ich erlaube mir, Ihnen eine Kopie meines offenen Briefes an Präsident Gerold Fischer zuzusenden, in dem ich ihm vorwerfe,
daß das Landesamt für Finanzen zumindest in Teilbereichen mafiös organisiert ist. Sie als Parlamentarier haben
eine Kontrollfunktion über die Regierungsarbeit und die grundgesetzmäßige Arbeit der staatlichen Dienststellen
und Gerichte auszuüben und sicherzustellen.
Längst ist sich in meinem Fall zu den bisherigen Verbrechen des Staatsapparats der Straftatbestand des Verfassungshochverrats
erfüllt. Nach Wikipedia bezeichnet
der Verfassungshochverrat sämtliche Änderungen und Beseitigen des Wesensgehaltes der Verfassung, wie die freiheitliche
Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.
Prüfen Sie meine schweren Vorwürfe, die sich teilweise aus dem beigefügten Brief an Präsident Fischer ergeben
und setzen Sie hierfür einen Untersuchungsausschuss ein! Die Rechtsstaatlichkeit ist seit Jahren bis in die höchsten Spitzen
aller Gerichte von mafiösen Strukturen unterwandert, die das Richterprivileg für vorsätzlichen Rechtsbruch zugunsten
der Staatsmacht und durch die Verletzung der Menschen- und Grundrechte gegen den Bürger mißbrauchen. Schaffen Sie in Sachsen
mit parlamentarischer Mehrheit eine neutrale Kontrollstelle, die Verdachtsfälle von Rechtsbeugung prüft, die Schuldigen bestraft
und aus dem Staatsdienst entfernt und so den Rechtsfrieden für den Bürger wieder herstellen kann! Sollten Sie diese Änderungen
aus politischen Gründen nicht herbeiführen wollen, so machen Sie sich u.U. durch Unterlassung der Beihilfe zum
Verfassungshochverrat mitschuldig.
Es kann und darf in einem "Rechtsstaat" nicht sein, daß ein Finanzministerium nur wenige Wochen nach dem
Abschluß eines notariellen Vertrages versucht, diesen Vertrag mit kriminellen Methoden zu kippen. Pacta sunt servanda.
Auf dieses weltweit gültige Rechtsprinzip muß sich ein Bürger – vor allem auch bei staatlichen Institutionen – verlassen
können. Wer Vertr/äge böswillig bricht, ist zu Schadensersatz verpflichtet.
Es kann und darf nicht das Wesen unseres Staates sein, daß sich ein Ministerium durch ein Verbrechen seiner vertraglichen Verpflichtung
entzieht, um dann mit Unterstützung einer willfährigen und rechtsbeugenden Justiz sich auch noch der Schadensersatzverpflichtungen
entziehen kann. Wer Verträge und die Gesetze verletzt, muß auch die daraus erwachsenden straf- und zivilrechtlichen Folgen tragen.
Ich bin gerne bereit, Ihnen mein umfangreiches Beweismaterial zur Verfügung zu stellen. Die nächsten Monate werden beweisen, ob Sie
Ihre Aufgabe als Parlamentarier im Interesse des Volkes noch wahrnehmen können, oder ob auch die
"vom Volk gewählten Volksvertreter" den Stillstand und den Verfassungshochverrat in der deutschen
Rechtspflege mittragen werden.
Mit freundlichem Gruß
Peter
Köberle