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  • 1 0   F r a g e n

    zu einem mysteriösen Attentat
    und der noch mysteriöseren Entwicklung danach



    Genau 10 Jahre sind verflossen seit jenem finsteren Sommertag, an dem ein Gewehrschuß verhallte, der einem Menschen galt, dessen Ziel es gewesen war, Leben in eine der entlegendsten Ecken dieses unseres Landes zu bringen. Just an jenem Tage hatte Herr Peter Köberle sich verpflichtet, rückständige Beiträge bei der Sozialkasse einzuzahlen, um damit jenem Manne über die Runden zu helfen, der sich dann wenige Tage später als dessen Mörder präsentieren sollte.

    So schleierhaft die Umstände vor diesem grauenvollen Ereignis gewesen sind, so mysteriös verliefen die Ermittlungen, so nebulös sind die Entscheidungen rechtlicher Instanzen zu den Forderungen, die das Opfer des Attentats, das dieses überlebt hatte, aufgrund rechtlicher Regelungen gestellt hatte.

    10 Jahre sind mittlerweile ins Land gegangen, und immer noch ist der wahre Attentäter nicht zur Verantwortung gezogen worden – denn der, der verurteilt worden ist aufgrund eigner Selbstbeschuldigung, hatte just zum Zeitpunkt des Schusses mit Herrn Köberle auf dem Golfplatz geredet...

    10 Jahre eines nicht aufgeklärten Mordversuchs – das sind mindestens 10 Fragen, die sich aufwerfen, und jede dieser 10 Fragen zieht eine Reihe anderer Fragen hinter sich her:

    1. Frage: Wer war denn nun eigentlich der Täter?

    Hilgert – der Mann, dessen rückständige Beiträge Herr Köberle begleichen wollte und der sich ungefragt der Polizei und dem Gericht als Täter präsentierte und dementsprechend auch verurteilt wurde – kann es nicht gewesen sein! Das paßt weder zu den Erinnerungen des Attentatsopfers, denn Herr Köberle hatte mit ihm in dieser Zeit geredet, und in seinen Erinnerungen hat sich der Satz eingebrannt, den Hilgert ihm zurief: „Peter! Ich glaube, auf dich ist geschossen worden!“ – Das sagt niemand, der gerade geschossen hat! Noch paßt dessen Version zum Motiv, denn wer wird denn die Kuh schlachten, die gerade Milch angesetzt hat zum Melken, noch paßt sie zur Schußverletzung selbst, denn diese besitzt die Charakteristik eines 6-mm-Projektils, und Hilgert hatte einen Colt „Cobra“ mit 9-mm-Kaliber als Tatwaffe vorgewiesen.

    Bereits diese wenigen Widersprüche, die nach 10 Jahren immer noch im Raum stehen und nicht geklärt worden sind, leiten zur nächsten Frage über:

    2. Frage: Wie stehen bundesdeutsche Ermittlungsorgane zu ihrem Auftrag?

    Peter Köberle, Opfer und einziger Augenzeuge des Attentats, ist nie zum Hergang desselben befragt worden. Er hat lange schwerst verwundet auf dem Golfplatz gelegen, war danach rund 100 Tage im Koma und hat in der Tat wie durch ein Wunder überlebt. Kurz nachdem er wieder einigermaßen Herr seiner selbst, aber lange noch nicht Herr seiner Sinne war, wurde er von einem blutjungen Kripo-Beamten noch in der Klinik befragt zu ökonomischen Kennziffern, die zusammenzutragen selbst einem ausgebufften Steuerberater ohne entsprechende Vorbereitung sehr zur Ehre gereicht hätte. Aber zum Tatverlauf selbst – Schweigen!

    Köberle erfuhr noch auf dem Krankenlager davon, daß sein quasi Partner vom Gericht wegen versuchten heimtückischen Mordes zu 7 ½ Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden war, ohne ihm, dem einzigen Augenzeugen, auch nur eine Minute Gehör geschenkt zu haben. Er ließ jedoch nicht locker und informierte die entsprechenden Stellen von seinen Zweifeln an dem Urteil, aber das konnte niemanden beeindrucken. Lediglich die Sentenz der Staatsanwältin Grajcarek stand im Raum, die wörtlich zum Besten gab: „Alles, was wir brauchen, ist ein Täter und dessen Geständnis.“

    Und das hatte man ja: Einen Menschen, der sich als Täter ausgab, und sein Geständnis dazu. Aber kann man das denn „Ermittlung“ nennen? Ist es nicht Aufgabe der Ermittler, jedweden Widerspruch zu klären und jeglichen Zweifel auszuräumen, um schließlich den wahren Bösewicht dingfest zu machen? Denn wer weiß denn, ob der- oder diejenige, der oder die den mißglückten Versuch gestartet hatte, sich damit zufrieden gibt oder nicht doch noch einmal ansetzt, um den Versuch zu vollenden?

    Genau das zu verhindern ist die Aufgabe der Ermittlungsbehörden, und genau da haben diese bis heute versagt, denn

    Mord verjährt nicht!

    Auch nicht der Versuch eines solchen Verbrechens. Seit 10 Jahren wird mit Erfolg verhindert, daß effektiv die Ermittlungen weitergeführt werden, seit mindestens 10 Jahren tun die Ermittler genau das nicht, was sie eigentlich tun sollten: Ermitteln!

    Und: Widersprüche gibt es zuhauf. Das beginnt beim Motiv. Niemand kommt auf die Idee, wenige Stunden vor dem Abschluß einer nicht unbedeutenden Transaktion denjenigen in Jenseits zu befördern, der die Transaktion durchführen sollte. Das geht weiter mit der Tatwaffe, denn die Wunde, die ein großkalibriger Colt reißt, sieht deutlich anders aus als die, die eine kleinkalibrige Waffe verursacht, und das geht weiter mit der Schußentfernung, wo unklar war, wie weit entfernt der Schütze gestanden haben muß. Diskutiert wurde über 50 cm und 5 Meter Schußentfernung, nach Köberles Erinnerung aber spürte er erst den Schmerz und hörte dann den Knall. Das würde auch das völlige Fehlen von Schmauchspuren in der Wunde erklären, was sich die Experten nicht haben erklären können!

    Und weil wir bei Experten sind: Es geht bis hin zu den Expertisen, den Gutachten über die Schußverletzung. Zu denken gibt die Tatsache, daß es 4 verschiedene Ansichten zum Verlauf des Schußkanals gibt, alle 4 von hochdotierten Gerichtsmedizinern erstellt. Nun ist ein Schußkanal eindeutig definiert durch den Eintrittspunkt des Geschosses und dessen Austritt aus dem Körper. Und diese bezeichnen eine Gerade, in deren einer Richtung der Schütze zu suchen gewesen wäre, und gegebenenfalls die Patronenhülse, und in deren entgegengesetzter Richtung möglicherweise das Projektil, die Kugel gefunden werden könnte.

    Das ist natürlich kompliziert, wenn 4 verschiedene Ansichten dazu vorliegen, wovon jede einzelne die anderen drei ausschließt. So ist es nicht verwunderlich, daß die Polizei in einer ganz anderen Ecke gesucht hat, als dort, wo sie hätte fündig werden können. Daraus ergibt sich die nächste Frage:

    3. Frage: Welchen Wert haben Gutachten von bundesdeutschen Experten?

    Die Fragestellung ist bewußt unbewußt zweideutig: Erstens wäre wirklich zu klären, inwiefern diese Herren ihr Handwerk verstehen, denn von 4 solcher Experten kann nur einer die richtige Expertise erstellt haben. Waren die anderen drei nicht richtig bei der Sache, als sie ihren Job erledigt haben? Oder wurden sie dafür bezahlt, daß sie nicht richtig bei der Sache sind? Oder sind bundesdeutsche Experten wirklich so wenig wert, daß 75% Ausschuß liefert?

    Was ist mit jenen Gutachtern geschehen, deren Feststellungen fehl gingen? Hat man sie wegen Falschbegutachtung belangt? Oder sind das Kavaliersdelikte, wie Parken in der Einbahnstraße? Muß jeder, der solch ein Gutachten erstellen läßt, besser Bescheid wissen, als der Experte selbst? Oder sollte man gleich selbst eine Expertise erstellen und diese dann nur noch gegenzeichnen lassen?

    In jedem Falle aber steht fest: Es gibt hier einen Zweifel, und jedweder Zweifel muß ausgeräumt werden, ansonsten müßte zugunsten des Delinquenten entschieden werden – so jedenfalls besagt es sinngemäß die bundesdeutsche Strafprozeßordnung.

    Das aber hat der Herr Richter Kindermann – die laut Richterdatenbank „in den Osten abkommandierte Inkompetenz aus dem Westen“ – nicht getan! Er folgte den Geschichten desjenigen Herren, der bis zum Schluß nicht genau sagen konnte, wie und warum überhaupt er seinen Gönner hat ins Jenseits befördern wollen, und wenn doch, warum er denn dieses Vorhaben nicht vollendet hat.

    Daraus ergibt sich der nächste Fragenkomplex:

    4. Frage: Was ist los mit der bundesdeutschen Richterschaft?

    Köberle ist ein gottesfürchtiger Mensch und als solcher auch ein dem Gesetz treu ergebener Bürger dieses Landes. Das eine ist er noch, das andere ist er gewesen. Die Entwicklung der Dinge – vor allem nach dem Attentat – hat ihm jeglichen Glauben an Recht und Gesetz in diesem Lande genommen, das sich selbst mit dem Prädikat „rechtsstaatlich“ adelt. So, wie es eine Schande für den gesamten Richterstand ist, daß eines seiner Mitglieder in dieser wirklich abfälligen Weise attributiert werden kann, darf, und wenn dem so ist, sogar muß, ohne daß dieser auch nur die geringsten Konsequenzen daraus zu tragen hätte, so ist es in eben dieser Form würdelos, wie mit dem Schicksal des Opfers eines mißglückten Mordanschlags umgegangen wird!

    Das beginnt damit, daß dessen Aussagen einfach ignoriert werden, geht weiter damit, daß der Schutz seines Lebens überhaupt nicht ins Kalkül gezogen wird, und endet damit, daß er nicht nur um die Früchte seiner Arbeit geprellt wird, sondern ihm auch die ihm per Gesetz zustehenden Gelder schlicht vorenthalten werden. So hat es sagenhafte 10 Jahre gedauert, ehe Herr Köberle sein Krankengeld bekommen hat, was er hätte in den Monaten nach dem Mordanschlag bekommen müssen, und das auch nur im Ergebnis zähen Ringens mit den Entscheidern.

    Fast 10 Jahre dauern nun schon die Prozesse vor diversen Gerichten an, und genau so lange wird in unnachvollziehbarer Art und Weise jedwedes Rechtsbegehren des Opfers zuerst auf die lange Bank geschoben und letztendlich abgewiesen. Die Führung der Verfahren – gerade vor den einschlägigen Sozialgerichten – grenzt an Perfidie. Das Opfer wird dadurch noch zusätzlich demoralisiert, ja regelrecht verhöhnt und beinahe zum Täter gemacht. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Sozialgerichte auf eine biologische Lösung des Problems warten!

    Dabei fordert Köberle nichts weniger, als sein per Grundgesetz verbrieftes Recht. Nicht mehr. Und genau das wird ihm vorenthalten. Da wirft sich doch die nächste Frage auf:

    5. Frage: Welchen Wert hat das bundesdeutsche Grundgesetz?

    Der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Ist es mit der Würde des Menschen vereinbar, wenn er seinem Mörder weiterhin auf dem Präsentierteller dargeboten wird? Wie kann es mit der Würde eines Menschen vereinbar sein, wenn er – wie ein Bittsteller – um seine in den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen verbrieften Rechte über Jahre hinweg kämpfen muß, und diese dann doch nicht bekommt, und das mit den fadenscheinigsten Ausreden?

    Und wenn das Grundgesetz gleich in seinem ersten Artikel von allen involvierten Stellen dermaßen malträtiert wird, so sei doch ernsthaft diese Frage gestattet! Und damit erübrigt es sich auch, danach zu fragen, inwiefern die übrigen Artikel des Grundgesetzes Gültigkeit in diesem Staate haben. Solange ein Rechtssuchender in seinem berechtigten Verlangen nicht befriedigt wird, kann es keine Rechtssicherheit geben, und solange es die nicht gibt, kann es auch keine Gerechtigkeit geben.

    6. Welchen Rang haben Gesetze überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland?

    Sind Gesetze in diesem Lande etwa nur dazu da, eine Horde von Rechtsverdrehern Brot und Auskommen zu geben und den Damen und Herren in der Legislative einen beschaulichen Zeitvertreib zu bescheren? Oder sind sie Richtschnur für das Zusammenleben in einer nationalen Gemeinschaft?

    Die Legislative, also die Parlamentarier haben sich bis dato erfolgreich aus der Lösung der Widersprüche im Falle Köberle herausgehalten. Keine der in den einschlägigen Parlamenten – angefangen bei der Landesebene bis hin zum Bund – vertretenen Fraktionen hat auch nur andeutungsweise Schritte eingeleitet, um diesem Mißverhältnis zu begegnen. Eine Petition ist von Herrn Köberle eingereicht worden, und auch die ist abgewiesen worden, jedoch wurde bestätigt: Ob nun der Verurteilte in diesem Prozeß der Täter war oder nicht, das liegt im Ermessen der entscheidenden Instanzen, aber daß Herrn Köberle ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, das wurde ihm zumindest bestätigt, offen sei dessen Höhe.

    Das sind hehre Worte, jedoch mangelt es an deren Erfüllung, denn was ist schon die Feststellung von Parlamentariern gegen den unbeugsamen Willen der Judikative und erst recht der Exekutive?!

    Was ist schließlich die Legislative? Ein Gremium, das Gesetze schafft. Und wer setzt sie durch, wer wendet sie an? Die Exekutive, die Minister und deren Untergebene. An die geht die nächste Frage:

    7. Frage: Welche Stellung nimmt die Exekutive in Deutschland ein?

    Bisherige Quintessenz: Die Judikative verdreht die Gesetze so, wie es ihr in den Kram paßt. Die Legislative erläßt Gesetze, ohne darauf zu achten, wie sie denn umgesetzt werden, und die Exekutive? Ihr ist es egal, wer wie welche Gesetze einhält oder wie er oder sie sie umsetzt! Es wurden die Ministerien der involvierten Bundesländer angeschrieben, allerdings ohne Erfolg. Die Bundesministerin der Justiz meint, die Einhaltung der Rechtsnormen sei Ländersache, und der sächsische Justizminister schweigt sich lieber aus, als daß er etwas Verkehrtes sagt, denn egal, welche Stellung er zu diesem Problem einnimmt, er liegt falsch! Ergreift er Partei für das Opfer, muß er sich gegen seine eigenen staatlichen Instanzen stellen, stellt er sich auf die Seite der Instanzen, dann sanktioniert er begangenes Unrecht.

    Auch die bundesdeutschen Kanzler wurden informiert, mit dem Erfolg: Null. Und der Bundespräsident? Für ihn ist Justiz Ländersache und somit für ihn erledigt. Wofür braucht dieses Land eigentlich so hoch dotierte Posten, wenn sich niemand zuständig fühlt?

    Also ist es kein Wunder, daß die einschlägigen „Verantwortlichen“ sich weitere Bittgesuche des Herrn Köberle als rechtssuchender Bürger dieses Landes verbitten und daß sie weitere Schreiben der Ablage Papierkorb überantworten. So kann man auch Politik machen!

    8. Wie stehen die Parteien in der BRD zu diesem offensichtlichen Debakel?

    Außer den Fraktionen hat Herr Köberle auch die jeweiligen politischen Parteien in diesem Lande kontaktiert. Die Reaktionen:

    • CDU/CSU: Null!
    • SPD: Null!
    • FDP: Null!

    Die PDS wurde nicht gefragt, jedoch im 2006-er Jahr mit dem Sachverhalt konfrontiert, und zwar Herr Gysi persönlich. Bis auf ein Schreiben, daß er die Sache weitergegeben habe, kam nach mittlerweile einem halben Jahr NICHTS!

    Ergo ergibt sich die vitale Frage:

    9. Frage: Wer ist das Volk?

    Es ist müßig, das Grundgesetz zu bemühen, aber dennoch, es steht dort geschrieben:

    Art. 20(2) GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Wer ist das Volk? Sind das nicht wir, die Bürger, jeder Einzelne von uns? Und von uns soll also die Staatsgewalt ausgehen. Wie denn? Erschöpft sich das etwa in der Abgabe einer Stimme periodisch zu den Wahlen, nachdem uns die jeweils um unsere Gunst buhlenden Parteien genug belogen haben? Oder ist da noch mehr?

    Wenn wir das Volk sind, wie können wir dann unsere Vorstellungen zum Durchbruch bringen, wie können wir Mittel, Methoden und Maßnahmen entwickeln, um unsere Rechte durchsetzen zu können? Haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu?

    Solange sich diese unsere „Staatsgewalt“ in der passiven Wählerschaft erschöpft, dürften diese Fragen bange Zweifel aufwerfen, denn wie es der Fall Köberle eindeutig beweist, sind wir nichts als ein Spielball im Gerangel um Macht der Großen in diesem Lande. Das aber widerspricht zutiefst dem Anliegen der Universellen Erklärung der Menschenrechte, wie sie am 10. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden ist. Darin heißt es bereits in der Präambel:

    Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

    da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei gefährt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

    da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ...

    verkündet die Generalversammlung die vorliegende

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Wie lange wird Herr Köberle noch kämpfen müssen, besser: Noch k&aumkl;mpfen können, bis er endlich das ihm zustehende Recht bekommt? Wie lange werden wir uns noch diese Vergewaltigung der universell erklärten Rechte ansehen müssen?

    10. WIE LANGE NOCH???

     

    Graupzig/Rammenau, den 30. Juli 2006

    Siegfried Wilhelm


    Übernommen von: hilfe-RuF

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