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    der krumme paragraph
    (von peter köberle)

    Formschön und in sich verschlungen, aber völlig verbogen ist das Paragraphenzeichen "§", das durch zwei in sich verschlungene "S" - dem Sinnbild der (doppelzüngigen falschen) Schlange - gebildet wird. Manchmal ist es schlank, dann auch mal gedehnt; meist ist es aber rund und behäbig.

    Allein für sich gestellt ist es unbedeutend, ja nichtssagend, selbst wenn man tausend davon in eine Reihe stellen würde.

    Auf den ersten Blick ist es ziemlich gleich. Nur wer genau hinsieht, erkennt die feinen Unterschiede. Die Ansätze von oben und von unten sind verschieden. Ist der obere Haken ein Sinnbild für eine feste Verankerung in der Rechtsstaatlichkeit oder ein Hinweis auf die von oben und unten ganz unterschiedliche Sichtweise? Der kleine Blinddarm unten scheint ins Nichts, in den leeren Raum zu gehen. Oder deutet das untere Häkchen an, daß das Recht gezwungen ist, nahezu haltlos nur auf einem einzigen krummen und wackeligen Bein zu stehen? Erkennt man in der Mitte den juristischen Freiraum für die offene Gestaltung des von allen Seiten fest umschlossenen und gesicherten Rechts? Ist dieser leere Raum vielleicht eine der vielen Maschen, in der vor allem die kleinen Fische hängenbleiben?

    Stellt man das Zeichen auf den Kopf, so ist es völlig gleich. Es spielt am Ende keine Rolle, ob man es über die linke oder rechte Seite kippt. Dreht man das Recht um, so muß man schon genau hinschauen, um das "Verkehrte" (Recht) zu erkennen. Sind im Paragraphenzeichen sogar die Haken versteckt, an denen die Justiz ihr Fähnchen in den Wind oder (ungestraft) ein Opfer hängen kann?

    Nur durch das geschriebene Wort wird dem einzelnen § von seinen geistigen Vätern ein einmaliges, nahezu unsterbliches Leben gegeben. Obwohl als geschlechtsloses Wesen geboren, reproduziert es sich in vielfältiger Weise. In Verbindung mit dem Wort schafft es Ordnung. Es fordert und fördert, hilft leere Staatskassen zu füllen. Es sichert Privilegien, verleiht uneingeschränkte Macht und ist zuweilen Herr über Leben und Tod.

    So verschlungen und krumm wie die vielen §§§§§§-en sind die Wege des Rechts. Es ist nicht der Paragraph, es sind nicht die ihm zugeordneten Worte, die für das babylonische Durcheinander die Schuld tragen. Es ist das den Paragraphen begleitende Heer der Juristen auf beiden Seiten des Rechts, das spitzfindig - und fast schon gottähnlich - Worte und Begriffe so lange hin- und herdreht, sie auf den Kopf stellt, nach eigenem Gutdünken verbiegt oder an andere Paragraphen festzurrt, bis scheinbar (fast) alles wieder "seine Ordnung" hat.

    Aus der Retorte geboren ist der einzelne § meist harmlos. Zu blindem Gehorsam verdammt, wird er sich nie gegen den eigenen Vater erheben. Durch beste Beziehungen und allseits geknüpfte Verbindungen wird er manchmal im Laufe der Jahre zum gigantischen Moloch und in den Händen willfähriger Rechtsverdreher zum rechtsfressenden und menschenverachtenden Monster.

    Wehe dem, der solchen Kannibalen des Rechts begegnet! Zunächst wird er als dummer Querulant abgestempelt. In Phase zwei wird er kriminalisiert. Gibt er den ungleichen und fast chancenlosen Kampf nicht freiwillig auf, so gibt es viele gemeine und gemeinsame Tricks ihn zu bremsen und zur Aufgabe zu zwingen. Führt auch dieser Weg nicht zum Erfolg, so warten sie geduldig auf die Verjährung und hoffen gleichzieitig auf eine vorzeitige biologische Lösung. In einem undurchsichtigen - kokonähnlichen - Gespinst von Paragraphen und Lügen ist das Recht längst selbst zum Gefangenen geworden, in dem selbstgefällige Rechtskobolde und rechtsverachtende Kannibalen ungestraft ihr Unwesen treiben können.

    Peter Köberle

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