Ich (ein Angehöriger, ein Freund) wurde
Opfer einer G e w a l t t a t
Diese Seiten sind keine Rechtsberatung. Sie sollen für Opfer von
Gewalttaten ein kleiner Leitfaden sein, der auf leidvollen persönlichen Erfahrungen von Peter Köberle
als Opfer eines heimtückisch geplanten und ausgeführten aber mißlungenen Mordanschlags und
seiner Lebenspartnerin Carin D. Zeller basiert.
An wen kann ich mich wenden?
Zuständig für
die OEG-Leistungen ist stets das Bundesland, in dem die Gewalttat passierte.
Allein das kann zu erheblichen Schwierigkeiten aufgrund von großen Entfernungen
führen.
Lassen Sie sich von der nächstgelegenen Polizeidienststelle über
die Möglichkeiten des OEG (Opferentschädigungsgesetz)
beraten oder wenden Sie sich an:
Weisser Ring Mainz,
Tel. 06131 / 8303 - 0
Der „Weisse Ring“ ist eine gemeinnützige Organisation, die
Opfer von Gewalttaten berät und unterstützt (auch anwaltlich). Unter der obigen
Tel.-Nr. können Sie die für Ihren Wohnort zuständige Außenstelle
erfragen, oder direkt um einen Besuch bitten.
oder:
Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg
Tel. 0711 – 284 6454
(vermutlich gibt es in anderen Bundesländern analoge Einrichtungen)
Fragen Sie nach einem fachkundigen OEG-Sozialanwalt. Das
BVG (BundesVersorgungsGesetz) / OEG ist kompliziert und die
Schädigungsfolgen können unterschiedlich
interpretiert und eingeschätzt werden. Wegen einer oftmals jahrelangen
Zahlungsverpflichtung des für den jeweiligen Fall zuständigen Versorgungsamtes,
kann dies zu erheblichen finanziellen Auswirkungen für das Opfer (und seine
Familie) führen.
Nehmen Sie nicht leichtfertig den nächstbesten,
sondern einen im Opferentschädigungsrecht erfahrenen Sozialanwalt!
Der erste im Auftrag von Peter Köberle angesprochene
Anwalt, wollte pro Stunde 400.-DM, der nächste übernahm zwar das Mandat, brach
sich aber wenige Tage danach den Fuß und ließ den Fall zehn Monaten unbearbeitet liegen. Ihm
wurde das Mandat entzogen. Erst der dritte Anwalt arbeitet seit nahezu fünf
Jahren (in 2004) an diesem Fall, ohne daß das Prozeßende derzeit absehbar ist.
(Daran kann man sehen, wie langwierig und wie kostspielig die Durchsetzung von
gerechtfertigten Ansprüchen bei einem Stundensatz von DM 400.- werden könnten!)
Stellen Sie (oder Ihr Anwalt) einen Antrag an das für
Sie zuständige Versorgungsamt auf a l l e Ihnen gesetzlich zustehenden
OEG-Leistungen!
(wenn Sie es selbst machen, immer Einschreiben – Rückschein!)
Die Mitarbeiter des Amtes sind zwar zur Aufklärung verpflichtet, aber was
oder wonach Sie nicht fragen – darauf erhalten Sie auch keine Antwort. Durch das Wort
„a l l e“ in Ihrem Antrag schließen Sie spätere Mißverständnisse
und die Gefahr der Einrede der Verjährung aus!
Kaufen Sie sich den neuesten Kommentar zum Sozialen
Entschädigungsrecht!
(z. B. „Soziales Entschädigungsrecht“ von Wilke, erschienen
im Boorbergverlag) und studieren Sie die für Ihren Fall wichtigen Paragraphen
und vor allem den jeweiligen Kommentar dazu gründlich.
(der finanzielle Aufwand und die Zeit für das Studium
lohnt sich! Hier erkennen Sie, wonach Sie Ihren Anwalt bzw. das Versorgungsamt
fragen müssen. Glauben Sie nicht, daß Ihr Anwalt an alles denkt und alles
weiß!)
Informieren Sie sich im Internet!
Sie finden unter dem Suchbegriff
„Bundessozialgericht“
alle Urteile, die das BSG seit 1999 gefällt hat, im Wortlaut. Suchen Sie
besonders nach Urteilen des 9. Senats, der für strittige Opferentschädigungsansprüche
zuständig ist.
(Vielleicht wurde über Ansprüche bereits entschieden, die
Sie tangieren?)
Stehen Sie den Beteuerungen der Mitarbeiter des
Versorgungsamts, daß Sie selbstverständlich alle Ihnen zustehenden
Leistungen erhalten, sehr kritisch gegenüber, damit Sie keine
unangenehmen Überraschungen in Form von finanziellen Einbußen erleben! Es ist
allein schon schlimm genug, daß Sie das Opfer krimineller Gewalt (mit
allen finanziellen Folgen) geworden sind.