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Ich (ein Angehöriger, ein Freund) wurde

Opfer einer   G e w a l t t a t

Diese Seiten sind keine Rechtsberatung. Sie sollen für Opfer von Gewalttaten ein kleiner Leitfaden sein, der auf leidvollen persönlichen Erfahrungen von Peter Köberle als Opfer eines heimtückisch geplanten und ausgeführten aber mißlungenen Mordanschlags und seiner Lebenspartnerin Carin D. Zeller basiert.

Was kann ich tun?


An wen kann ich mich wenden?

Zuständig für die OEG-Leistungen ist stets das Bundesland, in dem die Gewalttat passierte. Allein das kann zu erheblichen Schwierigkeiten aufgrund von großen Entfernungen führen.

Lassen Sie sich von der nächstgelegenen Polizeidienststelle über die Möglichkeiten des OEG (Opferentschädigungsgesetz) beraten oder wenden Sie sich an:



Weißer Ring e.V.

Weisser Ring Mainz,
Tel. 06131 / 8303 - 0

Der „Weisse Ring“ ist eine gemeinnützige Organisation, die Opfer von Gewalttaten berät und unterstützt (auch anwaltlich). Unter der obigen Tel.-Nr. können Sie die für Ihren Wohnort zuständige Außenstelle erfragen, oder direkt um einen Besuch bitten.

oder:

Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg
Tel. 0711 – 284 6454

(vermutlich gibt es in anderen Bundesländern analoge Einrichtungen)

Fragen Sie nach einem fachkundigen OEG-Sozialanwalt. Das BVG (BundesVersorgungsGesetz) / OEG ist kompliziert und die Schädigungsfolgen können unterschiedlich interpretiert und eingeschätzt werden. Wegen einer oftmals jahrelangen Zahlungsverpflichtung des für den jeweiligen Fall zuständigen Versorgungsamtes, kann dies zu erheblichen finanziellen Auswirkungen für das Opfer (und seine Familie) führen.

  • Nehmen Sie nicht leichtfertig den nächstbesten, sondern einen im Opferentschädigungsrecht erfahrenen Sozialanwalt!

  • Der erste im Auftrag von Peter Köberle angesprochene Anwalt, wollte pro Stunde 400.-DM, der nächste übernahm zwar das Mandat, brach sich aber wenige Tage danach den Fuß und ließ den Fall zehn Monaten unbearbeitet liegen. Ihm wurde das Mandat entzogen. Erst der dritte Anwalt arbeitet seit nahezu fünf Jahren (in 2004) an diesem Fall, ohne daß das Prozeßende derzeit absehbar ist. (Daran kann man sehen, wie langwierig und wie kostspielig die Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen bei einem Stundensatz von DM 400.- werden könnten!)

  • Stellen Sie (oder Ihr Anwalt) einen Antrag an das für Sie zuständige Versorgungsamt auf   a l l e   Ihnen gesetzlich zustehenden OEG-Leistungen! (wenn Sie es selbst machen, immer Einschreiben – Rückschein!)
    Die Mitarbeiter des Amtes sind zwar zur Aufklärung verpflichtet, aber was oder wonach Sie nicht fragen – darauf erhalten Sie auch keine Antwort. Durch das Wort   „a l l e“   in Ihrem Antrag schließen Sie spätere Mißverständnisse und die Gefahr der Einrede der Verjährung aus!

  • Kaufen Sie sich den neuesten Kommentar zum Sozialen Entschädigungsrecht!
    (z. B. „Soziales Entschädigungsrecht“ von Wilke, erschienen im Boorbergverlag) und studieren Sie die für Ihren Fall wichtigen Paragraphen und vor allem den jeweiligen Kommentar dazu gründlich.

  • (der finanzielle Aufwand und die Zeit für das Studium lohnt sich! Hier erkennen Sie, wonach Sie Ihren Anwalt bzw. das Versorgungsamt fragen müssen. Glauben Sie nicht, daß Ihr Anwalt an alles denkt und alles weiß!)

  • Informieren Sie sich im Internet!

  • Sie finden unter dem Suchbegriff „Bundessozialgericht“ alle Urteile, die das BSG seit 1999 gefällt hat, im Wortlaut. Suchen Sie besonders nach Urteilen des 9. Senats, der für strittige Opferentschädigungsansprüche zuständig ist.

    (Vielleicht wurde über Ansprüche bereits entschieden, die Sie tangieren?)

Stehen Sie den Beteuerungen der Mitarbeiter des Versorgungsamts, daß Sie selbstverständlich alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten, sehr kritisch gegenüber, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen in Form von finanziellen Einbußen erleben! Es ist allein schon schlimm genug, daß Sie das Opfer krimineller Gewalt (mit allen finanziellen Folgen) geworden sind.



Welche Leistungen kann ein Gewaltopfer nach dem OEG beanspruchen?

Lt. BVG hat das Opfer einer Gewalttat Anspruch auf ...


Das Gewaltopfer ist gleichzeitig Opfer eines Berufsunfalls

Vier Jahre nach dem heimtückischen Mordanschlag auf Peter Köberle, wurde die Tat als Berufsunfall anerkannt...


§ 65 BVG   -  Ruhen des Anspruchs auf Versorgung


Weil der Stadt, im Juni 2004

Carin Doris Köberle-Zeller

 



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